H


Habern
Hafer.

Hadern
Schulden machen.

Hadersleben / Haderslev
Mittelalterlich dänische Hafenstadt in Nordschleswig an der Haderslebener Förde. Einst war sie die nördlichste Stadt des Herzogtums Schleswig. Seit Gründung im Hochmittelalter war Hadersleben Teil des Herzogtums Schleswig und gehörte von 1867 bis 1920 zu Preußen. Erste Erwähnung fand Hadersleben vor 1200.
1241 erhielt Hadersleben die Marktgerechtigkeit (s.d.) Im Krieg zwischen König Erich IV. von Dänemark und Herzog Abel von Schleswig wurde Hadersleben 1247 total niedergebrannt. Wieder aufgebaut erhielt die Stadt 1292 Stadtrecht.
Im Mittelalter gehörte Hadersleben zu den wohlhabendsten Regionen.
1624 wurde Hadersleben von einer erneuten Feuersbrunst heimgesucht. Auch unter den Kriegen des 17. Jh. hatte Hadersleben zu leiden.
1920 bei der Volksabstimmung stimmen 60 % der Haderslebener für den Anschluss an Dänemark.

Haithabu
Dänisch Hedeby. „Troja des Nordens“. Erste mittelalterliche Stadt in Nordeuropa nahe dem heutigen Schleswig am Haddebyer Noor gelegen. Bedeutendster Handelsplatz des Nordens und Hauptumschlagplatz für den Handel zwischen Skandinavien, dem Baltikum und dem Nordseeraum. Spätestens um 770 wurde Haithabu gegründet. Sie ging auf den Dänenkönig Göttrick zurück.
Später wurde Haithabu in das Danewerk (s. d.) eingebunden. Vom 9. bis 10. Jh. hatte Haitabu etwa 1000 Bewohner und war damit eine große Stadt in der auch Münzen geprägt wurden. Seinen Höhepunkt erreichte Haitabu im 10. Jh. mit 1500 Bewohnern. Der von Jütland nach Hamburg und weiter nach Süden gehende Ochsenweg (s. d.) auch Heerweg genannt spielte eine bedeutende Rolle.
948 wurde Haithabu Bischofssitz, nachdem schon um 850 die erste christliche Kirche errichtet wurde.
Ein neun Meter hoher Wall mit Palisaden schützte Haitabu, konnte aber Zerstörungen durch Harald Hardrada im Jahr 1050 und später durch die Westslawen 1066 nicht verhindern. Haitabu wurde 1066 in Schutt und Asche gelegt nicht wieder aufgebaut.

Hallig
1) Kleine nicht eingedeichte Insel im nordfriesischen Wattenmeer an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins die bei Hochwasser bis auf die Warften (s. d.) total überschwemmt werden (Landunter s. d.). Sie sind meist Reste untergegangenen ehemaligen Festlandes.
Die Landfläche der Halligen liegt etwa 1 m über dem mittleren Hochwasser (NN = Normal Null).
In der Frühzeit nährten sich Halligbewohner vom Torfabbau und der Salzsiederei (s. u. Friesensalz). 1515 wurde der Salzabbau auf den Halligen verboten.
Halligboden konnte kein Süßwasser speichern. Daher erfolgte die Versorgung früher nur mit aufgefangenem Regenwasser.
Es gab zehn Halligen: Langeneß, Hooge, Gröde, Nordstrandischmoor, Oland, Süderoog, Südfall, Hamburger Hallig, Norderoog, Habel. Einige früher bestehende Halligen gingen unter oder wurden durch Eindeichung von Kögen zu Festland.
In Dänemark gibt es nur noch die Hallig Langli. Jordsand und Mandö wurden eingedeicht und verloren den Status einer Hallig.
2) Im 16. Jahrhundert wurde mit „Hallig“ allgemein das häufig überflutete Vorland bezeichnet.

Halsbräune / Rachenbräune
Diphtherie. 1870 und auch im Winter 1894/95 gab es in Angeln schwere Diphtherie-Epidemien.

Halseisen
Halsfessel aus zwei halbkreisförmigen Eisen, die Gefangenen (Leibeigenen) zur Strafe um den Hals gelegt und verschlossen wurden. Meistens zur Fesselung an den Pranger (s. d.)
Sehr häufig war das Halseisen eine Kirchenstrafe und viele Pranger und Halseisen befanden sich bei Kirchen.
Hartnäckige Verweigerer des Heiligen Abendmahls z. B., oder wenn jemand zum Aberglauben, Zeichendeuten u. a. Handlungen Anlaß bot, wurden von kirchlicher Seite auch an den Kirchen ins Halseisen gelegt. In der Sabbatordnung von 1736 war dieses ausdrücklich festgelegt.

Handtruschiften
Das Wechseln der Ringe als Verlobungshandlung.

Hand- und Spanndienste
Verpflichtung zu körperlicher Arbeit für einen Herrscher oder Grundherrn. Sie konnten allgemein als Frondienste bezeichnet werden. Bei Spanndiensten mussten auch noch Pferde oder Zugtiere zur Verfügung gestellt werden. Sie stellten für diejenigen, welche sie leisten mussten eine erhebliche Plage dar, denn sie wurden fast nur spontan ohne Vorankündigung gefordert und brachten fast jede Planung der Hufner durcheinander.
Nachteilig für die spanndienstpflichtigen Bauern war das sehr ungünstige Verhältnis auf ihren Höfen von Pferden zu Kühen. Durch die Spanndienstpflicht mussten zu viele Pferde gehalten werden. Erst die Aufhebung führte zu mehr Kühen und damit zu einer Verbesserung der Einkommen.

Hanf
Älteste Kulturpflanze. Sie war eine wichtige Faserpflanze, Heil- und Ölpflanze und später auch Drogenpflanze.
Aus Hanf waren die ersten Sehnen für Bögen, weil sie große Zugkräfte aushielten. Pfeil und Bogen wären in der Frühzeit ohne Hanf nicht möglich gewesen. Im 13. Jh. war Hanf das wichtigste Ausgangsprodukt für die Papierherstellung. Gutenberg druckte 1455 seine berühmte Bibel auf Hanfpapier ebenso wie die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 1776 auf Hanfpapier geschrieben wurde.
Im Norden war Hanf für die Herstellung von Segeltuch in der Schifffahrt von Bedeutung, da es gegen Salzwasser unempfindlicher war als Baumwolle und auch weniger Wasser aufnahm, was zu Mastbrüchen geführt hätte. Auch in Seilereien wurde Hanf verwendet. Aus geflochtenen Hanffasern machten sich unsere Vorfahren auch Dochte für ihre Talglichte (s. d.).

Hannemann / Hannemänner
Schimpfwort der deutsch gesinnten Bevölkerung während der Erhebungszeit (s. d.) für die Dänen.

Hanse
Erste Anfänge gehen ins 13. Jh. zurück. 1356 fand der erste Hansetag statt. Um 1400 schlossen sich etwa 100 Städte zu einem Städtebund, der Hanse, zusammen. Die Kaufleute dieser Städte wollten sich gegenseitig helfen und gemeinsam handeln gegen die mächtigen Fürsten, gegen die Seeräuber und bei ihren Handelsbeziehungen im Ausland.
Die Hanse war auf wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet ein wichtiger Faktor.
1518 wurde Kiel aus der Hanse ausgeschlossen.
Schon um 1630 zeigten sich Auflösungserscheinungen. Die Hanse fand um 1700 ihren Niedergang. 1699 war der letzte Hansetag.

Hanseatische Yachtschule Glücksburg
1925 gegründete älteste, traditionsreichste und größte Yachtschule Deutschlands an der Flensburger Förde gelegen.
Jährlich werden etwa 2.500 Segler ausgebildet.
Harde / dän. Herred
Nordgermanisches Wort. Kleinste Verwaltungseinheit nach dem Ende der Wikingerzeit.
Angeln war ursprünglich in vier Harden eingeteilt: Husbyharde im Nordwesten; Uggelharde im Mittelwesten; Struxdorfharde in der südlichen Mitte; Schließharde im Süden der Schlei. 1200 kam die Nieharde (Neue Harde) im Osten dazu.
Ursprung der Harden:
1) Bei den Wikingern Heer- oder Hundertschaft (berittene Kriegsschar). Sie mussten ein Schiff ausrüsten und bemannen können.
2) Später wurde das Wort auf den Bezirk angewendet. Aus dem vorherigen abgeleitet bestand eine Harde (Heerbezirk) etwa aus 100 Hof- und Hausstellen. Die bestehenden Dörfer bildeten eine Harde. Die eigentliche Verwaltung lag in den Händen der Harde. Eine Harde bestand aus mehreren Kirchspielen. Ein Kirchspiel bestand aus mehreren Dörfern. Die Harden-Aufteilung stammte aus dem 10. Jahrhundert und beruhte auf einer militärischen Gliederung des Landes. Die Harde war der unterste Verwaltungs- und Gerichtsbezirk. Mehrere Harden bildeten ein Amt (s. d.)
Den Harden übergeordnet waren die Syssel (s. d.)
Ab dem 16. Jh. ging immer mehr Grundeigentum in harden-fremde Hände wie dem des Domkapitels und adeliger Grundherren mit eigener Rechtsprechung. Auch solche Gebiete wurden später als Harden bezeichnet.
1702 entstand die Füssingharde die sich bald mit der Schliesharde vereinigte, 1771 die Satrupharde; 1777 die Mohrkirchharde, 1779 die Munkbrarupharde und 1853 die Kappelharde.
An der Spitze der Harde stand der Hardesvogt (s. d.).
Die Harde war auch Gerichtsbezirk.

Harder
Hirte.

Hardesvogt
Die Verwaltung einer Harde oblag dem Hardesvogt. Anfangs ging er aus dem Bauernstand hervor. In ihrer Besoldung waren sie den Landpastoren gleichgestellt. Ab dem 17. Jh. war der Hardesvogt ein studierter Jurist mit höherem Einkommen.
In seiner Hand lagen der Steuereinzug, die Polizeigewalt und die Gerichtsbarkeit der Harde. Der Hardesvogt wurde im Namen des Königs berufen. Er unterstand dem Königlichen Amtmann. Das Amt wurde häufig vom Vater auf den Sohn übertragen. Ihm zur Seite standen acht Sandmänner und die Rechensmänner.
Ab 1805 durften Hardesvögte eine Uniform tragen: Carmosinroter Rock mit Überschlag und Unterfutter der selben Farbe, glatte vergoldete Knöpfe, grüner Kragen und Aufschläge mit goldener Tresse; gelbbe tuchene Westen und Beinkleider mit vergoldeten Knöpfen, zwei Epauletten; dreieckiger Hut mit schwarzer Kokarde und goldener Krempe.

Häuerling
(von heuern = mieten) Pächter ohne Eigenbesitz. (s u. Insten)

Haubarg
(von Heuberg) Typisches Bauernhaus auf der Insel Eiderstedt. Kam spätestens im 16. Jh. mit westfriesischen Einwanderern, die den Bautyp des Gulfhauses (Fachwerk in Ständerbauweise) mitbrachten, der ursprünglich aus dem südenglischen Cornwell stammte.
Haubarg bezeichnet eine Stätte zum Bergen von Heu. In einem Haubarg leben Menschen und Tiere in getrennten Räumen unter einem Dach.
Vier bis zehn Ständer (Holzbalken) tragen Boden und Dach. Selbst wenn die Wasser der Sturmfluten die Wände eindrückten blieben Böden und Dächer erhalten. Ein weiteres Merkmal des Haubargs war das 15 – 20 m hohe mit Reet gedeckte Dach. Bis zur Entstehung der Deiche wurden Haubarge auf Warften (s. d.) gebaut.
1860 gab es in Nordfriesland noch 360 Haubarge, 2008 waren nur noch etwa 100 erhalten. Bekanntester historischer Haubarg ist der „Rote Haubarg“ mit 99 Fenstern bei Witzwort.

Hausbau, dörflicher …
Beim Hausbau, egal aus welchem Anlaß ob Neubau oder nach Feuer oder Naturkatastrophen, half das ganze Dorf. Die Bauern des Dorfdrittels in dem der Bau stattfand, leisteten je Pferd eine Fuhre und die anderen Dorfbauern mindestens eine Fuhre. Sie holten alles Material das zum Hausbau gebraucht wurde und legten auch beim Aufbau selbst Hand an.
Für eine Vollbauernstelle (Volle Hufe) mussten 100 Eichen gefällt werden.
Zum Richtfest waren alle geladen und es mangelte den ganzen Tag nicht an Essen und Trinken.
War ein Haus abgebrannt, musste jeder Besitzer im Dorf wenigstens einen Mann mit Hacke, Schaufel und Spaten zum Aufräumen stellen. Nötigenfalls auch noch ein Fuhrwerk.
Siehe auch unter Holz.

hausen
Herberge nehmen.

Hausgenosse
Zugehöriger zu einer Hausgemeinschaft (Volkszählung).

Hausierer
Von Haus zu Haus ziehende Händler. Unsere Vorfahren kauften alle Utensilien wie Garn, Zwirn, Band, Knöpfe, Nadeln und dergleichen beim Hausierer. Für fast alle Warengruppen gab es spezielle Hausierer, die ihre Waren in Körben trugen oder auf Handkarren transportierten.
Das Wort Hausierer galt lange Zeit auch für wandernde Kesselflicker und Scherenschleifer.
Häufig entstammten Hausierer ethnischen Minderheiten wie Juden und Zigeunern. Sie waren fester Bestandteil der ländlichen Sozialstruktur und man erwartete mit Freude ihr Kommen. Neben dem Verkauf ihrer Waren brachten sie Neue Nachrichten und Informationen ins Dorf.
Neben den Hausierern fuhren die „Sammler“ durch die Dörfer, die Plünnen (Lumpen), Knochen, Alteisen und Papier sammelten. Das Wort Recycling war noch nicht erfunden, aber recycelt wurde alles.

Hauskopulation
Trauung im eigenen Haus als Abweichung der üblichen Form in der Kirche zu heiraten. Für die Erlaubnis dazu mussten Gebühren an die Kirche oder Obrigkeit gezahlt werden. Hauskopulationen waren vom öffentlichen Aufgebot in der Kirche befreit. Sie befreite auch vom öffentlichen Verlöbnis, von der dreimaligen Proklamation im Gottesdienst vor der Trauung. Es musste aber von den Brautleuten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass sie sich nirgends an eine andere Eheberedung eingelassen hätten.
Ab 1800 nehmen Hauskopulationen zu, weil man in 2. und 3. Ehen nicht so viel Aufhebens machen wollte. Gründe waren auch voreheliche Schwangerschaften und die Abwesenheit von Schiffern, Soldaten usw.
1885 betrug die Gebühr für eine Hauskopulation 200 Mark.
(siehe auch unter Dispensation)

Hausmann/ Haußwirth.
Hausbesitzer. Bei der Volkszählung 1803 Bezeichnung für Hufner.

Hausmarken
Ursprünglicher Zweck der Hausmarke war es das Vieh auf der Allmende (Gemeinschaftsweide) mit einem eigenen Zeichen zu versehen, um es nach der Weidezeit wieder erkennen zu können. Die Zeichen wurden dem Vieh mit der Schere ins Fell geschnitten oder gebrannt. Aber nicht nur das Vieh, auch alle Geräte, Wagen und Handwerkszeug wurde mit dieser Hausmarke versehen. Wechselten die Besitzer auf den Höfen, so wechselten in der Regel auch die Hausmarken. Häufig wurden die Hausmarken auch in Siegeln verwendet.
Erste Hausmarken entstanden aus Runen. Später entwickelten sich auch Wappen aus den Hausmarken.
Im 18. Jh. verschwand die Hausmarke mehr und mehr. Während die Hausmarke Jahrhunderte überdauerte, waren die bäuerlichen Wappen nur eine Angelegenheit der Renaissance und des Barocks und verschwanden dann wieder.

Hebammen / Hebammenwesen
Die Säuglingssterblichkeit war früher sehr hoch. Hebammen waren kaum ausgebildet und machten viele Fehler. Bereits 1746 gab es Königliche Weisung Wandel zu schaffen und Hebammen zu examinieren. Davon wurde aber kaum Gebrauch gemacht.
Niedergekommene Frauen bedienten sich der „Alten Weiber“. Jedes alte Weib konnte dieser Tätigkeit nachgehen und sich ein paar Mark verdienen.
1752 gab es in Tondern die erste Hebammenverordnung. Erreicht werden sollte neben einer Ausbildung und Examinierung eine geregelte Bezahlung die es einer Hebamme erlaubte von Entbindungen zu leben. Sie sollten „nicht viel über 30 Jahre alt sein“. Darüber hinaus sollten sie gottesfürchtig, witzig (anstellig, einfügsam), beherzt und gesund sein und lesen und schreiben können.
Erfahrene Hebammen sollten Anlernlinge zu Geburten mitnehmen und unterweisen.
Die Berufung, Examinierung, Überwachung, Straffestsetzung der Hebammen seines Gebietes unterlag dem Amtsphysikus (Amtsarzt).
Das Einkommen wurde wie folgt geregelt:
Vor jeder Hochzeit sandte die Braut der Hebamme einen Taler. Die Quittung musste dem Pastor vor der Trauung vorgelegt wurden.
„Für jedes Kind zu holen“ zahlte ein Bohlsmann 2 Mark, ein Kätner 1 Mark und ein Inste 12 Schilling. Völlig verarmte zahlten ihren Möglichkeiten entsprechend noch weniger. Für unehelich geborene Kinder musste das Doppelte bezahlt werden.
Bei Kindtaufen ging ein Teller um, auf dem für die Hebamme gesammelt wurde.
Dass es bei Geburten und Taufen oft arg zuging beweisen nachfolgende Anordnungen:
„Wenn einer Hebamme bewiesen werden konnte, dass sie bei Geburtshilfe besoffen gewesen …..“
“ … die schändliche Gewohnheit die anwesenden Frauen durch Saufen, Lärmen und allerhand Unordnungen ….“
“ … und niemand soll sich unterstehen, aus dem freudigen Anlass mit Weyn, Meed oder Branntwein zu tractieren, vielmehr waren die Frauen nur mit kaltem oder warmem Bier und Butterbrot, in vornehmen Kreisen mit Tee und Zuckerbrot zu bewirten.“
1755 wurde in Flensburg eine erste Hebammenschule eröffnet.

Hebeliste
Übersichten über das Haus- und Grundeigentum der Bürger zur Erhebung der Gemeindesteuer.

Hebungen und Abgaben
Steuererhebung des Staates. Es folgt eine kleine Auswahl:
Brüchegelder = Strafgelder für Verbrechen wie Holzfrevel usw. Sie stellten eine nicht unerhebliche Einnahmequelle für die Landesherrschaft dar.
Chauseebaukosten = seit 1843 für die vom Staat gebauten bzw. übernommenen Kunststraßen.
Collateralsteuer auch 4%-Steuer genannt = seit 1792 eine Erbschaftssteuer von Verwandten.
Erdbuchgefälle = Grundsteuer
Festegelder = Bei Besitzwechsel vom Antreter (sowohl Hufner als auch Kätner) zu zahlende Steuer. Je nach Veranlagung des Besitzes nach „Mark-Goldes“ waren bis zu 8 Rthl. zu entrichten.
Gagen- und Accidentiensteuer = seit 1788 von Beamten und Pensionisten erhoben.
Grund- und Benutzungssteuer = Grundsteuer nach Größe und Güteklassen des Bodens.
Halbprozentsteuer = seit 1810 von allen Erbmassen über 100 Reichsthaler sowie bei Immobiliaumsätzen.
Haussteuern = für alle Gebäude in den Städten und Flecken sowie Fabrikgebäude, Krüge und Mühlen.
Herrengelder = Grundsteuer die an die Stelle der alten Naturalentnahmen trat.
Kopfsteuer = eine 1762 eingeführte außergewöhnliche Abgabe die zur festen Steuer wurde.
Landtransportgelder = Ablösung für Fuhrleistungen die mit 7 Schilling je Pflug für zei Jahre berechnet wurden.
Land- und Haussteuer = Grundsteuer für urbares Land nach der Steuertonne auf der Geest (= 260 Quadratruten) und nach Demat (= 220 Quadratruten) auf der Marsch.
Ordentliche und außerordentliche Kontribution (s. d.)
Laudemiengelder = Abgaben bei Besitzveränderungen.
Pflugsteuer = Grundsteuer nach Pflugzahl.
Quartiergeld = war mit 4 Rthl. je Pflug zur Abdeckung der Einquartierungskosten zu zahlen.
Rangsteuer = wurde seit 1764 in neun Rangklassen von allen Militär- und Zivilpersonen erhoben.
Ständekosten = seit 1837 für die Kosten der Provinzial-Stände-Versammlung.
Strohgeld = Ablösung für die Naturallieferung die ab Pflug mit 36 Schilling für 11/2 Fuder zu entrichten waren.

Heckkate / Heckkätner
Herrschaftliche, adelige Jagdgebiete waren mit Jagdzäunen (Planwerk) umgeben. Die Aus- und Eingänge waren mit Gattern und Toren (Hecks) versehen. Die Obrigkeit baute um 1580 an diesen Hecks Katen die an Kätner verpachtet wurden. Diese hatten die Aufgabe Tag und Nacht bei Signal die Gatter zu öffnen und zu schließen. Auch hatten sie die Meute (Jagdhunde) zu versorgen. Die Betreiber waren Heckkätner. Um Glücksburg herum wurden neun Heckkaten genannt.

Hede
Abfall von Flachs oder Hanf beim Hecheln. Es wurde zu Werggarn versponnen oder als Putzmittel benutzt.

Heermannen / Herrenmannen
Seit dem 900 Jh. n. Chr. Gefolgsleute des Königs, die ihm Rossdienst leisteten.
Ursprünglich ein Heer von Mannen für Schutz und Verteidigung des Landes. In der Regel waren sie reichere und größere Bonden. Erst mit Einzug des Herrenadels aus dem Holsteinischen wurden sie teilweise als Königliche Heermannen adelig. Im 15. Jh. verschwanden die Heermannen.
Ihre Höfe waren die sog. „Gaard“-Höfe (Augaard, Kielsgaard, Rosgaard, usw.)
Siehe auch unter Gaardhöfe und Gudemannen.

Heerwege
Von Jütland kommende auf dem Geestrücken verlaufende Kriegs- und Handelswege nach Haithabu und weiter nach Süden. Tore führten durch die Wälle des Danewerks (s. d.).
Seit dem Mittelalter wurden sie hauptsächlich unter dem Namen „Ochsenweg“ (s. d.) geführt, da auf ihnen jetzt mehr Ochsen getrieben wurden als das Krieger ihn nutzten. Während aber die Ochsenwege erst seit dem 11. – 12. Jh. zum Viehtrieb genutzt wurden, wurden die Heerwege schon seit 500 vor Chr. und länger als solche genutzt. Richtige Triften gab es erst ab dem 15. Jh..
Es gab insgesamt drei Heerwege; zwei westliche und einen östlichen Heerweg, die beide in Nord-Süd-Richtung verliefen. Sie entstanden aus Trampelpfaden der Ureinwohner.
Der mittelalterliche östliche Heerweg hatte bei „Rothenkrug“ nur einen Durchlass durch das Danewerk (s. d.).
Erste Wanderungen gab es durch die Cimbern, Teutonen und Ambronen (Bewohner Amrums), die wegen Übervölkerung und Sturmfluten den Norden verließen. Auch die Auswanderung der Angeln nach England zwischen dem 4. bis 5. Jh. n. Chr. vollzog sich bis Itzehoe auf diesem Heerweg und wurde von dort mit Schiffen fortgesetzt.
Wittekind nutzte 784 n. Chr. den Heerweg, als er sich vor Karl dem Großen auf der Flucht befand. Auch König Göttrik zog 810 n. Chr. auf dem Heerweg gegen Karl den Großen zu Felde. Kaiser Otto I. und Otto II. nutzen 947 und 974 den Heerweg auf dem Kriegszug gegen Harald Blauzahn. Diese Aufzählung könnte beliebig fortgesetzt werden.
Entlang der Heerwege entstanden viele Wehranlagen.
Im 11. und 12. Jh. wurden die Heerwege auch als Pilgerwege genutzt. Den Reisen dienliche Landkarten gab es erst ab dem 15. Jh.
(siehe auch unter Ochsenwege)

Heerwerk
Nach dem Jütischen Recht (s. d.) Raub, Verwundung, Entführung unter Bruch des Hausfriedens. Heerwerk ist auch wenn ein Mann eines anderen Mannes Korn mit Vorsatz niederreitet und sein Vieh mit Vorsatz darin weidet.
(siehe auch unter Mannes Haus)

Hegereiter / Hegereuter
In den Jagdgebieten der Landesherren amtierender mittlerer Jagd- und Forstbeamter dem im Wesentlichen Schutz und Pflege der Jagd oblag. Vergleichbar dem heutigen Oberförster. Ihm unterstellt war der Holzvogt, (entspricht dem heutigen Revierförster) der sich um forstwirtschaftliche Obliegenheiten zu kümmern hatte.
Zu den Aufgaben des Hegereiters gehörten: Beaufsichtigung aller herrschaftlichen Wälder, aller Bonden-, Fest-, Kirchen-, Kloster- und Pastorats-Hölzungen und der Moore; Kontrolle der Grenz- und Malzeichen, des Wildobstes, der Eichel- und Buchenmast, die Überwachung der Triften, Quellen, Gräben, Fisch- und Krebsauen, Teiche, Brücken, Wildstände, Stege, Glas- und Ziegelhütten, Sichten, Weidegerechtigkeiten in den Waldungen und Wiesen, Holzdiebstähle, Wildereien, streundende und wildernde Hunde. Außerdem war er für pünktliche Lieferungen von Wild und Deputatwild (s. d.) verantwortlich.

Heide- und Moorkolonisten
Siehe unter Kolonisten.

Heimatlose / Namenlose
Auf vielen Nordseeinseln fanden und finden sich auf den Friedhöfen Abteilungen für Heimatlose oder Namenlose. Es waren unbekannte aus der See geborgene und angeschwemmte Tote. Häufige Grabinschrift: „Ihn kannte nur Gott.“
Man sagt in Nordfiesland „in jeder Möwe ist die Seele eines ertrunkenen Seemanns“ und darum wird kein Halligfriese je auf eine Möwe schießen.

Heimatrecht
Zugehörigkeit einer bestimmten Person zu einer bestimmten Gemeinde. Sie wurde durch Geburt und Ehezuzug erworben. Das Heimatrecht gewann Anf. des 19. Jh. an Bedeutung, als das Armenrecht dahingehend geändert wurde, dass Arme von einer Gemeinde nur unterhalten wurden, wenn sie dort Heimatrecht hatten. Fremde Arme wurden über die Gemeindegrenzen in der Regel zu Fuß in ihre „Heimat“ abgeschoben. Arbeitsfähige aber -unwillige wurden in die Zwangsarbeitsanstalt Schleswig verbracht. „…dass die arbeitsscheuen Kerls und Weiber in das Zucht- oder Werkhaus sollen versetzt werden, bis sie der Arbeit gewohnt werden.“
Kein Heimatrecht durch Geburt erlangte man bei Geburt im Christians-Pflegehaus in Eckernförde, dem Taubstummeninstitut in Schleswig, dem Kieler Gebährhaus, der Armenkolonie Friedrichsgabe, der Irrenanstalt Schleswig und dem Zuchthaus in Glückstadt. Auch Militärpersonen und wandernde Handwerker erhielten kein Heimatrecht.
Hatte Jemand über 18 Jahre alt von einer Gemeinde ein Armengeld erhalten, durfte er/sie erst heiraten, wenn der Betrag zurückgezahlt war. Dem Prediger war vor der Trauung eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
siehe auch unter Armenwesen, Bettelwesen.

Heimatzwang
Ein königliches Gesetz in der 2. Hälfte des 18. Jh. im Herzogtum Schleswig, dass es jungen Bauernsöhnen verbot die Heimat zu verlassen. Ihr Leben lang sollten sie durch dieses Gesetz an die Scholle gebunden und zum vieljährigen Militärdienst in der Landwehr (s. d.) gezwungen sein. Doch es setzte eine große Landflucht von zweiten und dritten Bauernsöhnen ein, die nicht erbberechtigt waren und keinen eigenen Hof hatten. Sie flohen vor der Wehrpflicht. Kriege waren für den einzelnen damals noch sehr gefährlich. Man siehe nur die Zahl der Toten und Verwundeten in den Schlachten bei Idstedt und Düppel. Die Folge davon war ein männlicher Arbeitskräftemangel. Manche Höfe gingen sogar zu Grunde. Anstatt dass der König dieses unsinnige Gesetz abschaffte, erhöhte er den Druck durch ein Korneinfuhrverbot, um die Landbevölkerung durch Hunger klein zu kriegen. Aber als einzige Auswirkung zeigte sich eine Verschlechterung der Agrarproduktion und eine Preiserhöhnung für immer schlechtere Produkte. Der König reagierte durch eine falsche Anordnung nach der Anderen.

Heimliche Entbindungen
Fanden statt in „geflüsterten Orten“, deren es mehrere im Lande gab. Im Kirchspiel Kahleby-Moldenit kam es ab der 1. Hälfte des 18. Jh. in der zum Gut Winning gehörenden Kate Blankenburg zu überproportional vielen unehelichen Geburten bei denen die Identität der Väter geheim gehalten wurde und auch die Frauen ihre Namen nicht nennen mussten. Die Kate gehörte zum Grau-Kloster Schleswig und hatte die Gerechtsame (s. d.) außerhalb der Ehe schwanger gewordene Frauen aufzunehmen. Auf dieser Kate lebte auch eine Hebamme.
Die heimlichen Entbindungen reichten hier bis 1669 zurück. 1701 wurde erstmalig eine solche Geburt im Kirchenbuch erwähnt „ein Hurkind aus Schleswig getauft“. Die Gesamtzahl dieser außerehelich geborenen Kinder von 1701 bis 1812 betrug 329, das war ungefähr Dreiviertel der einheimischen Kinder aus der Gemeinde innerhalb dieses Zeitraumes. Von 1791 bis 1800 kamen auf 39 einheimische Geburten 71 heimliche Entbindungen, also durchschnittlich sieben pro Jahr. Die höchste Zahl gab es im Jahr 1766 mit 14 heimlichen Entbindungen.
Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Müttern um vergewaltigte Frauen der Kriege (s. d.) von 1700 – 1721; 1756 – 1763 ; 1800 – 1814 handelte.
1812 verbot die Regierung die heimlichen Entbindungen auf Blankenburg und verwies die auswärtigen Schwangeren an die Gebähranstalten in Kiel und Altona.
Auch die Große Ochseninsel (s. d.) in der Flensburger Förde war ein solcher „geflüsteter Ort“ (s. d.) für heimliche Entbindungen.
(Jahrbuch des Angler Heimatvereins 1981, 45. Jahrgang, Seite 100, „Heimliche Geburten in den Moldeniter Kirchenbüchern“ von Jürgen Mertsch.)

Heirat
Heiraten durften nur diejenigen Männer die Aussicht auf Besitz oder Hof, also auf Einkommen hatten. Wer ohne Aussicht auf Besitz heiratete wurde allgemein geächtet, weil er als Alter oder Gebrechlicher und arbeitsloser Tagelöhner der Armenkasse zum Opfer fiel. Die meisten unversorgten Söhne und Töchter blieben als ledige Knechte und Mägde auf dem Hof der Geschwister. Davon zeugen die Volkszählungslisten die viele 30 – 60jährige ledige Knechte und Mägde aufführen.
In vielen Gutsbezirken durften die Untergehörigen nur mit Einwilligung des Gutsherrn heiraten. Da er nur Gutsangehörige untereinander heiraten ließ, kam es. Z. B. in Roest wo nur 80 Familien lebten oft zu Ehen in naher Blutsverwandtschaft. Seit 1649 waren solche Hochzeiten verboten, konnten aber stattfinden, wenn landesherrliche Erlaubnis erbeten und gegeben wurde.
Geheiratet wurde vor allem im Oktober nach Beendigung der Ernte.
(siehe auch unter Dispension, Eheschließung, Hauscopulation, Königsbrief, Copulation, und Trauung (s. d.).

Heißewecken
Runde, etwa 12 cm große Hefekuchen aus Weizenmehl, Butter, Zucker, Korinthen, Rosinen, Gewürzen auf Platten gebacken. Sie waren ein typisches angeliter Gebäck zum Nachmittagskaffee das warm gegessen wurde. Ursprünglich eine Fastenspeise, die Fastnacht gebacken wurde. Später wurden sie von Nov. bis März gegessen.
Noch Anfang des 20. Jh. wurden sie in Körben von Haus zu Haus getragen und zum Verkauf angeboten.

Heitscheffel
1) Altes Flächenmaß im Herzogtum Schleswig das Jahrhunderte lang zu dänischer Zeit die Parzellengröße bestimmte. Die genaue Größe eines Heitscheffels ist nicht mehr bekannt. (wahrscheinlich 144 bis 240 Quadratruten. 1 Quadratrute = 8 bis 32 qm). Eine Umrechnung auf das heute gebräuchliche Flächenmaß ha war nicht mehr möglich.
2) Altes Kornmaß. Wurde 1770 durch das Seeländische Kornmaß abgelöst.

Heizmaterial / Heizen
Torf, Holz (meist Buschholz), gesammeltes Strandholz, Reetstoppeln, Stroh und getrockneter Kuhdung (Ditten s. d.), trockene Schafködel, Heidekraut (Plaggen, Placken).
Allgemein betrug die Heiztemperatur im Winter (meistens nur in einem Raum) nicht mehr als höchstens 16° C. Wahrscheinlich ist es schwer dabei von Gemütlichkeit zu sprechen. Man saß eng beieinander und nahe des Feuers, um sich gegenseitig zu wärmen.
(Siehe auch unter Bilegger)

Helgoland
Deutsche Nordseeinsel 45 Seemeilen von der nordfriesischen Küste entfernt. Der Name kam wahrscheinlich von Hallig.
Helgoland entstand vor Jahrmillionen in Trias und Tertiär.
Vor 7.000 Jahren war die britische Insel (England) noch mit dem Festland verbunden. Die Küstenlinie der Nordsee zog sich von Mittelengland über die Doggerbank nach Jütland hin. Ein Stück dieser Küstenlinie war das heutige Helgoland.
Die Insel war früher viel größer und bestand aus dem Buntsandsteinfelsen, dem Weißen Kliff und der Düne.
Im 7. Jh. war Helgoland von Friesen bewohnt.
Um 1000 war Helgoland eine heidnische Kultstätte der Friesen.
Vom 12. Jh. bis 1807 gehörte Helgoland zu Dänemark bzw. Schleswig-Holstein-Gottorp, danach war sie britische Kronkolonie.
Im 12. u. 13. Jh. gehörte Helgoland wie das übrige Friesland zur dänischen Krone und war ab dem 14. Jh. Teil des Herzogtums Schleswigs (s. d.).
Im 14. Jh. trieb hier Klaus Störtebeker mit seinen Vitalienbrüdern (s. d.) sein Unwesen, überfiel und beraubte die Kauffahrteischiffe.
Bei der Landesteilung (s. d.) 1544 fiel Helgoland per Losentscheid dem Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf zu und blieb es bis Ende des Großen Nordischen Krieges 1713 und endgültig bis 1721. Es hatte den Status einer Landschaft mit hohem
Grad an Selbstverwaltung.
Die Helgoländer trugen vom Mittelalter bis 1711 durch Abbau von Steinen vom „Weißen Kliff“ und deren Verkauf zum Festland, zur Spaltung der Insel bei. 1711 zerbrach eine große Flut diesen Steinbruch und der Abbau ging stark zurück.
In der Silvesternacht 1720/21 zerbrach eine schwere Sturmflut die Verbindung zwischen Helgoland und der Düne. Mit jeder Flut wurde die ursprünglich schmale Rinne immer weiter verbreitert, sodass Helgoland heute aus zwei Teilen besteht.
(Ein Hamburger Investor will die beiden Teile ab 2010 wieder vereinen)
Während der Kontinentalsperre 1806 (s. d.) entwickelte sich Helgoland zu einem lebhaften Schmuggelplatz.
1807 besetzten britische Truppen die Insel und gliederten sie als Kolonie in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Irland ein. Im Frieden von 1814 blieb Helgoland bei den Briten.
1890 trat England die Insel im „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ neben einigen afrikanischen Kolonialgebieten an das Deutsche Reich ab. Das Deutsche Reich verzichtete im Gegenzug auf das vor Deutsch-Ostafrika liegende Sultanat Sansibar. In der Bevölkerung wurde es wie ein Tausch Sansibar gegen Helgoland betrachtet und mit dem Vergleich „Knopf gegen Hose“ kritisch gesehen. Die Helgoländer selbst wurden nicht gefragt.
Kaiser Wilhelm I. lies Helgoland immer mehr zu einer Seefestung und einem Marinestützpunkt ausbauen.
Am 26. 8. 1841 dichtete Heinrich von Fallersleben auf Helgoland den Text des „Deutschlandliedes“.
Im ersten Weltkrieg wurde Helgolands Bevölkerung evakuiert und konnte erst 1918 zurückkehren.
1922 wurde Helgoland ein selbständiger Inselkreis, kam aber schon 1932 zum Kreis Pinneberg.
Im Zweiten Weltkrieg gab es am 18. April 1945 ein verheerendes englisches Bombardement auf Helgoland bei dem 1.000 britische Flugzeuge in 104 Minuten 7.000 Bomben abwarfen. Danach war die Insel unbewohnbar und wurde evakuiert. Ein Teil der Bevölkerung fand auf Sylt eine Bleibe.
Am 18. April 1947 wurden in einer gewaltigen Sprengungsaktion (Big Bang) die Bunkeranlagen gesprengt. 4.000 Torpedoköpfe, fast 9.000 Wasserbomben, und über 91.000 Granaten, insgesamt 6.700 Tonnen Sprengstoff waren im U-Bootbunker gestapelt und flogen in die Luft.
Es bestand der britische Plan der totalen Beseitigung Helgolands, so dass „nur noch das Meer den Rest zu besorgen hätte“.
Nach der Sprengung glaubte man es gebe Helgoland nicht mehr. Aber nachdem sich etwa 20 Minuten danach der Rauch und Staub verzogen hatte, stellten man fest, die Insel hatte dem Big Bang wiederstanden und sich in ihrer Form nur teilweise verändert.
Im November 1947 wiederholte sich das traurige Schauspiel vom April. 4.000 Kisten Sprengstoff wurden zur Sprengung gebracht und die ganze Ostecke zerbröselte.
Vom Herbst 1947 und 1948 unternahmen die Briten Sprengversuche mit hochgiftigen Chemikalien.
Bis 1952 blieb Helgoland militärisches Sperrgebiet und Bombenabwurfplatz (Übungsplatz) der britischen Luftwaffe. Die englischen Piloten nannten Helgoland „Hell-go-land“ (Das Land, das zur Hölle geht).
Mit dem Mut von zwei Heidelberger Studenten, die sich am 20. Dezember 1950 auf die absolut verbotene Insel bringen ließen und dort bei bitterster Kälte im Freien das Weihnachtsfest und die Jahreswende verbrachten kam die Wende. Sie hissten die helgoländische, die deutsche und die europäische Fahne und forderten die Einstellung der Bomenabwürfe und die Genehmigung zur Rückkehr der Helgoländer. Bald taten es ihnen andere nach, mutige Helgoländer kamen hinzu und riefen zur Versöhnung auf. Mutig, weil das Sperrgebiet immer noch bombardiert wurde. Bald hatten sie den Rückhalt der gesamten deutschen Bevölkerung und bewirkten ein Umdenken bei den Engländern.
Am 1. März 1952 gaben die Engländer Helgoland an die Deutschen zurück und 1953 kehrten auch die Helgoländer auf ihre Insel zurück.
Wahlspruch der Helgoländer war „Rümm Hart enn kloor Kimmen“ = „Offenes Herz, klarer Verstand“.

Henker
Wie die Schinder (s. d.) gehörte auch der Henker zu den „unehrlichen“ Berufen. Sein schlechter Ruf erstreckte sich auch auf seine Familie und seine Kinder. Henkerskinder durften nur in Henkersfamilien einheiraten. So entstanden regelrechte Henkersdynastien, die miteinander versippt und verschwägert waren.
Zu den Aufgaben eines Henkers gehörten nicht nur Hinrichtungen, sondern auch die Folter, die Zurschaustellung der Delinquenten am Pranger, die Säuberung der Kloaken und Ehgräben (s. d.), das Vergraben verendeten Viehs auf dem Schindacker und die Aufsicht über die Prostituierten.
Wer einen Henker berührte, galt selbst als entehrt. Weil keiner Henker werden wollte, wurden diese in früher Zeit (z. B. im alten Rom) dazu gezwungen.
Andererseits standen die Henker im Rufe besonderer Kräfte und des Nachts suchte man ihre Hilfe. Ihre Amulette wie Galgenstricke, Leichenteile der Gerichteten und deren Blut galten als Heilsbringer und wurden von diesem verkauft.
Bei Tod eines Henkers fand sich niemand ihn zu tragen. Die Angehörigen mussten Gesindel darum bitten und teuer dafür bezahlen.
Siehe auch unter Scharfrichter.

Herberge
Gasthaus, Wohnung, Quartier.

Herberge zur Heimath
Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland hunderttausende Gesellen auf der Walz. Man nannte sie auch wandernde Bevölkerung. Die Zünfte verlangten von ihren Mitgliedern eine dreijährige Wanderschaft. Ihre Armut und soziale Not war oft sehr groß und viele blieben ohne Unterkunft. 1848 auf dem Kirchentag in Wittenberg entwarf der Hamburger Theologe Johann Hinrich Wichern ein Hilfsprogramm für in Not geratene Wandergesellen. Die Kirche nahm sich des Problems an und bildete in der Bruderschaft des „Rauhen Hauses“ Diakone zur Leitung von Herbergen aus. Die erste wurde 1854 in Bonn eröffnet. Bis Ende des Jahres entstanden etliche Hundert und alle trugen den Namen „Herberge zur Heimath“. Ab 1866 entstanden sie auch im preußisch gewordenen Schleswig-Holstein durch den Nordelbischen Herbrergsverband. 1898 wurde eine in Kappeln eingerichtet.

Heringszäune
Einrichtungen zum Fangen von Heringen in Kappeln zwischen Arnis und Schleimünde. Urkundlich wurden sie schon im 15. Jh. erwähnt. Besitzer waren vornehmlich Gutsbesitzer und die Kirche. Die meisten gab es mit 41 Zäunen im 17. Jh. Seit 1642 wurden sie vermessen und in Karten eingetragen. Als die Fänge zurückgingen verpachtete der Adel die Heringszäune an Bauern und Bürger. 1830 waren nur noch 19 Zäune in Betrieb. Die letzten Zäune wurden 1864 vom preußischen Staat aufgekauft und abgerissen, um der Schifffahrt mehr Sicherheit zu geben. 1905 wurde der vorletzte Zaun beseitigt.
Siehe auch unter Wadenfischerei.

Herrendienst
der einem Herrn geleistete Dienst. Siehe auch Frondienst.

Herrengeld
Finanzielle Abgaben der Bauern an die Gutsherren, die an Stelle der bisherigen Naturlalleistungen erhoben wurden.

Herzöge
Siehe Anlage unter „Herrscher in Angeln“.

Hestehandler
Pferdehändler

Heuer / Häuer
Pacht/Miete. Die Bodennutzungspacht in der (spätmittelalterlichen) Landwirtschaft. Die Höhe der Pacht wurde in Heuerschilling bemessen.

Heuerbass
Zu Zeiten der Segelschiffe „Arbeitsvermittler“, der für Kapitäne die notwendige. Mannschaft besorgte.

Heuerling
auch Heuerinste. Pächter mit geringem Eigenbesitz. Mieter einer Inste.

Heuerstellen
Gepachtete (gefestete) Stellen mit etwas mehr Land als es die Kätner hatten. Häufig Stellen von Handwerkern, Jägern oder Fischern.

Heuler / Seehund-Aufzucht-Stationen
Seehund-Jungtier das seine Mutter dauerhaft verloren hat und ohne Hilfe nicht überleben kann. Zu ihrer Rettung werden an der Nordsee Seehund-Aufzucht-Stationen eingerichtet. Heuler sind ein natürliches Phänomen. Sie wurden von der Mutter verstoßen oder fanden durch Stürme den Tod.
Die Seehund-Aufzucht-Stationen sind neuerdings in Verruf geraten. Man nimmt an, das 90 % der in diesen Stationen betreuten „Heuler“ aus Unkenntnis und Unwissenheit von Urlaubern gebracht werden, bei denen die Mutter auf Nahrungssuche ist und zurückkommen wird. Oft lassen die Mütter ihre Jungen stundenlang allein, nehmen ein Junges, das von Menschen angefasst wurde aber nicht wieder an.
Da die aufgefundenen Heuler fast immer die Nahrungsaufnahme verweigern, kommt es bei der „Zwangsfütterung“ immer wieder zu Todesfällen durch Streß. Die entlassenen Heuler sind oft halbzahm und meiden ihre Artgenossen und sind auch dadurch vielach zum Tode verurteilt.
Die Kritik hat in Dänemark bereits dazu geführt, dass seit 1985 keine Heuler mehr ausgewildert werden und seit 1993 alle gefundenen Heuler getötet werden. Die deutsche Station in Friedrichskoog nimmt keine kranken oder verletzten Heuler mehr auf. Man schützt dagegen verstärkt die Sandbänke als Schutzzonen der Seehunde.

Heu- und Strohgelder / Magazinkorn
Abgabe der Landbesitzer. Magazingelder für die Kavallerie des stehenden Heeres. Ab 1764 in Form von Geld, davor in Form von Naturalien.

Hexenprozesse in Angeln
1484 sanktionierte Papst Innozenz III. durch eine Bulle die schon länger geübten Hexenverbrennungen und bald loderten überall die Scheiterhaufen. Selbst die Reformation bereitete dem Wahn kein Ende.
1530 beginnt die Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein mit der ersten Verbrennung in Kiel.
Bis zu 500 Hexen und einige Hexer sollen in Schleswig-Holstein überwiegend auf dem Scheiterhaufen umgekommen sein. Im Herzogtum Schleswig waren dafür die Thinggerichte (s. d.) der Sandmänner (s. d.) zuständig, auf den adeligen Gütern die jeweiligen Gutsherren.
Die Mehrheit der Prozesse kam durch Klagen von Nachbarn zustande. Fast immer ging es um sehr triviale Dinge wie Krankheiten, Viehsterben, Wetter, Unfälle usw. Fast immer war Neid oder Habgier die wirkliche Ursache für die Anzeigen. Für eigenes Versagen wurden Schuldige gesucht, meist waren dies etwas klügere Frauen, die etwas verstanden (Kräuterkenntnisse, Geburts- und Krankenhilfe) was die Meisten nicht beherrschten.
Wer nicht zum Feuertod auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurde, fand Begnadigung indem er zum Tod durch das Schwert verurteilt wurde.
1535 Erster Hexenprozess in Schleswig-Holstein.
1548 wurden in Schleswig drei Frauen als Zauberinnen verbrannt.
1551 den 17. Juli ließ Henneke von Rumohr von Gut Roest die „Gelharsche“ sowie die Küsterfrau und vier andere Hexen verbrennen, weil sie ihn und seine Frau bettlägrig gemacht hätten. Zum Prozessbeginn gab es nur eine Angeklagte, die während des Prozesses 49 Besagte (Mitschuldige) benannte. Acht wurden insgesamt verurteilt.
1557 Zwei zusammenhängende Prozesse fanden in Schleswig gegen Elli Petersen, Anneke Muttzen und Anneke Ludtken statt und auf Gut Lindau an der Schlei wo Bertram Ratlov zehn Frauen aus Angeln als Hexen durch Verbrennung hinrichten ließ. Ursprünglich gab es bei Prozessbeginn 10 Angeklagte zu denen 3 Besagte (durch die Angeklagten Beschuldigte) hinzukamen. Alle 13 Frauen mussten sterben. Vorgeworfen wurde ihnen, dass sie am Nachttanz, dem intimsten Hexenfest und dem Nachtflug teilgenommen hätten.
1570 wurde in Arrild im Kirchspiel Töstrup eine Frau als Hexe verbrannt und eine andere in Dingholz.
1583 wurde eine Frau aus Schaalby als Hexe verbrannt.
1614 Am 14. Mai wurde die Hexe Gundel Knutzen bei der Kirche auf Föhr verbrannt.
1615 ließ Heinrich von Rantzau auf Altenhof die Hexe Abel Lafrenzen solange foltern, bis sie starb.
1620 letzte Hexenverbrennung in Flensburg.
1632 ließ Henning Rumohr die Hexe Anna Stigges auf dem Hügel Toppesby bei Mehlby verbrennen weil sie ihn 16 Wochen lang bettlägerig gemacht hätte. Sie wird am 6. 6. 1632 auf der Anhöhe Toppeshy in Mehlby verbrannt.
1637 findet in Großenwiehe ein Hexenprozess gegen Mette Marquarts statt. Sie soll einen Brudermörder zu dessen Tat verhext und angestiftet haben. Der Mörder wird auf der Richtstätte mit dem Schwert vom Leben zum Tod befördert. Die Hexe Mette Marquart aber stirbt in der Pein (Verhör und Tortur).
1641 wurde die Hexe Ellen Lassen aus Töstrupholz am 18. Dezember 1641 verbrannt. Sie wurde durch Anna Stigges Aussage in der Pein belastet.
1641 wurde Sünne Markes, die Köstersche in Sterup, die unter dem Verdacht der Zauberei steht auf dem Dingholzer Richtplatz verbrannt.
1641 Hexenprozess in der Uggelharde gegen Maria Thielsen zu Grünholz und Mette Johnsen zu Biltoft.
1686 ließ der katholische Graf Rantzau zu Schmoel und Oevelgönne vom 27. März bis 30. Juni einen Mann und 17 Weiber als Hexen verbrennen.
1686 fand in den Herzogtümern in Rundhof der letzte Hexenprozess gegen eine alte Frau statt. Sie schwor Urfede (s. d.) und wurde nach Dänemark verbracht.
1716 am 3. Aug. wird die Brandstifterin Metta Peters in Munkbrarup zum Tode verurteilt. Wegen ihres Geständnisses wird sie zum Tode mit dem Schwert verurteilt und erst dann verbrannt. Ihr Kopf wird zur Abschreckung auf einen Pfhal aufgespießt.
Mitte es 17. Jh. gab es die meisten Prozesse und Verbrennungen. Bei den hier erwähnten handelt es sich um nur wenige Beispiele.
1734 endete mit dem Köpfen eines Mannes in Rendsburg die Zeit der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein.
Eine sehr ausführliche Darstellung der Fälle und der Prozesse mit Zeugenaussagen und Befragungen findet sich in : J. Diedrichsen, Lutzhöft, „Hexenprozesse in Angeln“, Jahrbuch des Angler Heimatvereins 3. Jahrgang 1932, Seite 27 – 47)

hijus anni
(lat.) dieses Jahres.

Hilligebeke
„Heiliger Bach“ ein in der Nähe Idstedts fließender Bach in dem Bischof Poppo um 950 n. Chr. Heiden zum Christentum bekehrte und in diesem Bach und am Poppostein (s. d.) der als Taufbecken diente, taufte. Daraufhin erhielt der Bach der ursprünglich Jüdebeke hieß den Namen Hilligebeke.

Himmelsbrief / Hausbrief / Schutzbrief
Ursprünglich ein von Gott selbst in Goldschrift geschriebener Text. Der Ursprung liegt in der Antike und im Christentum bis ins 6. Jh. zurückgehend.
Ein von nahen Verwandten, Freunden, Bekannten oder Nachbarn aber auch vom Pastor oder Lehrer verfasster und versendeter Schutzbrief mit guten Wünschen. Er sollte den Empfänger vor allerlei Unbill (Krieg, Krankheit, Unwetter, Feuer, Seuchen usw.) schützen. Oft war er künstlerisch gestaltet und in Goldschrift geschrieben. Himmelsbriefe wurden auch als Soldatenbriefe bezeichnet, wenn sie an Soldaten gerichtet waren. Teilweise wurden diese jahrelang als Fethische oder Glücksbringer am Körper getragen.

Himpten
1) Landmaß = ca. 21 Ar.
2) Hohlmaß = 1 Tonne = 4 Scheffel oder Himpten = 16 Spint
oder 1 Fass = 2 Himpten = 8 Spint.

Hindenburgdamm
1927 fertiggestellter Eisenbahndamm vom Festland nach Sylt. Erste Pläne für den Bau gehen auf das Jahr 1874 zurück. 1878 gab es eine Pettition der Bürger Sylts für den Bau eines Dammes. 1910 begann die Preußische Regierung mit ersten Vorbereitungen, die der 1. Weltkrieg aber wieder zunichte machte.
1921 – 1922 wurde die Festlandstrecke von Niebüll zum Seedeich und gleichzeitig von Westerland nach Morsum gebaut. Der eigentliche Dammbau begann 1923. Während der Bauzeit traten aber Zweifel über eine Verwirklichung auf, denn eine einzige Sturmflut am 30. 8. 1923 riss in wenigen Stunden 250.000 cbm Boden weg und zerstörte 12.000 m Spülrohrleitung. Dann machte der Dammbau aber Fortschritte. Zeitweise waren gleichzeitig 1.500 Arbeiter beschäftigt. Der Damm erforderte insgesamt eine Bodenmassenbewegung von 3,2 Millionen cbm. 320.000 Tonnen Granitstein, Basaltsäulen, Kies, Pfähle und Spundwände mussten transportiert wurden. Teilweise wurden sie aus Schlesien und dem Rheinland hierher gebracht.
Am 1. Juni 1927 wurde der 11,3 Km lange, für 188,5 Millionen Reichsmark gebaute Damm durch Reichspräsident Paul von Hindenburg eingeweiht. Die Sylter feierten drei Tage lang.
1956 fuhren täglich 32 Reise-, 16 Auto- und 2 Güterzüge fahrplanmäßig nach Sylt. Das erforderte den Ausbau einer Ausweichstelle. Aber auch diese reichte bald nicht mehr und 1972 wurde ein zweites Gleis für 9,8 Millionen DM hinzugebaut.

Hintersassen
Kätner, die von einem Bauern Land in Nutzung erhalten hatten. Leibeigene Bauern den Gutsbesitzern hörig ohne Anrecht auf die Allmende.

Hirten- oder Sommerschule

Ältere Kinder (ab 10 Jahre), welche im Sommer bei der Feldarbeit helfen mussten, sollten sich einmal die Woche des Sonntags oder Mittwochs beim Küster zum zweistündigen Examen einstellen, damit sie nicht vergasen, was sie im Winter gelernt hatten. Dieses nannte man Hirten- bzw. Sommerschulen.
Am 1. Mai wurden die Hirtenjungen und Hirtenmädchen zum Hüten der Tiere eingestellt. Beim ersten Schulbesuch mussten sie den Dispensionsschein (Befreiung von ihrer eigentlichen Schule) vorlegen.

hitziges Fieber
Krankheit unterschiedlichster Ursache die immer mit Fieber und verändertem Pulsschlag zu tun hatte und häufig zum Tod führte.

Hochzeitsbräuche
Siehe unter Beilager, Bierzwang, Brautkrone, Brautschatz, Brautbettabend, Eheschließung, Freudenschere, Heirat, Kranzgeld, Mangelbrett, Muntehe, Muntwalt, Schaffer, Sysselleute, Verlobung.
(siehe auch unter Luxusverordnung)

Hochzeitsbutter

Naturaliengeschenk. Zu Hochzeiten wurde sie zu Tierfiguren geformt.

Höftmann
Vorsteher eines Bührs (s. d.) auf Eiderstedt. Ihm zur Seite standen zwei Ältermänner: Rechts- und Links-Öllermanns. Höftmann konnte nur werden, wer vorher Öllermann gewesen war.

Höker auch Höcker
Krämer, Kleinhändler. Im dörflichen Höckerladen kaufte man alles vom Stacheldraht, über Krampen, Kochtopf, Holzschuhe, Nahrungsmittel bis zum Zwirn. Es gab es hier alles bzw. wurde besorgt. Auch diente der Hökerladen der dörflichen Kommunikation.

Hoffourier
Verpflegungsunteroffizier am Hof.

Hohlmaße (H.M.)
1 Anker = 19 Kannen = 36,2274 Liter.
1 Mark Korn oder 1 Last = 8 Oere = 24 Örtug = 240 Schipp Roggen = 288 Schipp Gerste = 480 Schipp Hafer
1 Himpten =
1 Kanne = 1,81 l
1 Qurtier = 1,75 l
1 Tonne = 1,4 hl (= 1000 kg) (siehe auch unter Gewichte)
1 Flensburger Tonne = 137 Liter = 8 Scheffel
1 Örtung = 10 Schipp Roggen, 12 Schipp Gerste = 20 Schipp Hafer
1 Oxhöft = 0,6 Kanne = 1,2 Liter.
1 Schipp (auch Scheffel genannt) = 1/8 Tonne = 17,5 l

Holländer / Holländerei
1) Häufig die Bezeichnung für Pächter von Milchkühen. Anfangs waren die Pächter holländischer Herkunft. In aller Regel waren es wegen ihres Glaubens (Reformierte, Menonieten (s. d.) oder Wiedertäufer) aus ihrer Heimat vertriebene Niederländer.
1614 fand sich die erste Nachricht einer Holländerei in Grundhof. In Nordfriesland und Holstein setzten sich um 1600 die Kühe haltenden und Butter und Käse produzierenden Holländer durch. Bis dahin wurde noch schwedische und finnische Butter eingeführt.
Gutsherren „verholländerten“ ihr Milchvieh für eine „Holländerpacht“ (um 1720 = 10 Reichstaler) an die Holländer. Diesen wurde vom Gutsherrn dafür eine „Holländerscheune“ zur Unterbringung des Viehs zur Verfügung gestellt. Das Wohngebäude hieß „Holländerei“.
Der von Holländern erzeugte Käse hieß „Holländerkäse“ im Gegensatz zum „Bäuerlichen Käse“ der einheimischen Bauern die nur für sich selbst butterten.
Mit Beginn des 17. Jh. traten an die Stelle der Holländer mehr und mehr Einheimische. Im 18. Jh. hatte jedes Gut einen Holländer.
2) Meiereifachmann. Fachmann der Milchwirtschaft.

Holm
Kleines, von allen Seiten mit Wiesen oder Wasser umgebenes erhöhtes Stück Land; oft sogar eine Insel. Holm war häufig Bestandteil von Ortsnamen: Holm = kleines Fischerdorf bei Schleswig. Holm = Hauptstraße in Flensburg. Maasholm = Feuchte Wiese Moor auf einer Insel.


Holt
Gehölz (z.B. Westerholt).

Holz
Siehe unter Bauholz

Holzschuhe / Hotschen / Klotzen

Sie waren früher im ländlichen Raum die normale Fußbekleidung. Entweder machte man sie sich selbst oder bediente sich bei einem der zahlreichen Hottschohmaker, der aber nur Schuhe total aus Holz herstellte. Mit Lederoberteil gab es Holzschuhe nur in den Städten oder auf Märkten.
Die hölzernen Schuhe waren sehr schwer und nicht mit heutigen zu vergleichen. Auf schlechten Wegen, steinigen Feldern arbeitete man vom Morgengrauen bis zum Dunkelwerden in ihnen.

Holzvogt / Holtzvoigt
Er hatte ein dem Förster ähnlichen Status.

Holzfrevel
Vergehen wegen nicht genehmigter Waldrodungen.

Homagial-Eid
Huldigungs-Eid. Er musste z. B. von den Kolonisten dem König und Landesherrn gegenüber geleistet werden.
(siehe auch unter Huldigung)

Hornung
1) Februar = Zeit des Horens = sich paaren
2) (altfriesisch) Bastard

Hude / Hudewald / Huderecht
1) Weideplatz vor den Städten.
2) Hüterecht. Weide-Nutzungsrechte für eine bestimmte Anzahl von Kühen auf der Gemeindewiese (Allmende).
3) Hafenbrücke, Schiffbrücke, Anleger, Lösch- und Ladeplätze, Kaie.

Hüll
(Friesisch) Tiefes Wasserloch.

Hufe
Altdeutsches Flächenmaß zwischen 7,5 bis 20 ha. Fläche die einem Hufner und seiner Familie einen Lebensunterhalt gewährleistete. Es gab Viertel-, Halb- Zweidrittel- Voll und – Doppelhufen.
Im Regulativ der Kommission im Generaldirektorium wurde 1768 festegelegt, dass eine Hufe nicht unter 50 Tonnen und nicht über 100 Tonnen (d.h. zwischen 31 bis 63 ha) liegen sollte. Halbhufen hatten zwischen 23 – 50 Tonnen (16 – 31 ha) und Kätner (s. d.) zwischen 12 und 20 Tonnen (8 – 13 ha).
Aus dem Begriff Hufe entwickelte sich die Bezeichnung Hof.

Hufner
Bewirtschafter einer Hufe. Hufner mussten den adeligen Herren Spanndienste und Hofdienste leisten. Kätner leisteten Handdienste (s. d.). Das Land und das Inventar gehörten dem adligen Gut. Normalerweise wurde eine Hufe vom Vater auf den Sohn vererbt. Es war aber ebenso gut möglich, das der Guts- oder Grundherr den Hufner seiner Hufe enthob oder ihn von heut auf morgen auf eine andere Hufe versetzte.

hujus anni / hijus anni

(lat.) dieses Jahres.

Huker

Siehe unter Schiffstypen.

Huldigung
1. Treueeid der Untertanen
Ein ritualisiertes gegenseitiges Treueversprechen im mittelalterlichen Lehnswesen. Der Lehnsnehmer gelobte seinem Herrn Gefolgschaft und Treue und der Lehnsherr sicherte ihm dafür Schutz und Wahrung seiner Rechte zu.
Z. B. wurden die Kolonisten (s. d.) in einem öffentlichen Huldigungsverfahren auf Schloss Gottorf (s. d.) auf den König eingeschworen.
Anlass für erneute Huldigungsverfahren waren z.B. Änderungen bei Lehnverhältnissen (Vererbungen) aber auch politische Veränderungen und nach Unruhen und Aufständen.
(siehe auch unter Homagialeid)
2. Treueeid der Stände
Auch die Stände hatten ihren Landesherrn zu huldigen. Ohne deren Huldigung war das Amt des Landesherrn nicht legitim. Für ihren Treueschwur erwarteten die Stände im Gegenzug Rechte und Freiheiten vom Landesherrn. Oft fanden daher vor der Huldigung komplizierte Verhandlungen zwischen beiden Parteien statt.
Im 19. Jh. trat an die Stelle der Huldigung die Vereidigung (z. B. von Beamten, Soldaten, Politikern)

Hungersnöte
Hunger war früher so verbreitet, dass er neben Krieg, Pestilenz und Tod als einer der „Apokalyptischen Reiter“ galt.
Das Leben und die Nahrung der Bevölkerung bis ins 19. Jh. hinein waren karg und dürftig. Das Hauptnahrungsmittel war Buchweizengrütze, später Brot und erst seit Ende des 18. Jh. Kartoffeln (s. d.). Bei Missernten durch fatale Witterung oder durch Krankheiten und Schädlingsbefall der Kulturpflanzen bzw. Überschwemmungen in Küstenregionen, aber auch durch kriegerische Auseinandersetzungen (Plünderung, Brandschatzung usw.) kam es sehr schnell und leicht zu Hungersnöten.
Statt Brot und Grütze gab es dann Pferdebohnen (Viehnahrung mit schlechtem erdigen Geschmack), sofern man diese hatte.
Weltweit wurden 400 große Hungersnöte festgestellt.
Hungersnöte Westeuropas:
1315 – 1317 Hungersnot in weiten Teilen Europas.
1618 – 1648 Hungersnöte als Folge des Dreißigjährigen Krieges.
1650 Große Hungersnot in Nordfriesland durch verregneten Ernten.

1662 In Nordfriesland große Hungersnot und sehr hohe Preise für Nahrungsmittel. Roggen der bei Normalernten für 4 Mark verkauft wurde kostete jetzt 24 Mark und muss mit Schiffen aus Hamburg gebracht wurden.
1816 – 1817 Hungersnot in weiten Teilen Europas die durch den Ausbruch des Vulkans Tambora in Indonesien ausgelöst wurde.
1845 – 1849 Ausfall der Kartoffelernte durch Krautfäule.
Große Hungersnot in Irland mit 1,5 Mio. Toten und einer Auswanderungswelle nach Amerika.
1914 – 1918 Hungersnot durch den ersten Weltkrieg. Im März 1919 kam es in Husum zu einem Lebensmittelaufruhr.


Hupen
(angeliter Platt = Haufen). Bezeichnung für Schulklassen. Die meisten Schulen hatten vier Hupen.

Hurenfrau
Eine Frau deren Ehe wegen Untreue geschieden wurde. Sie durfte keine neue Ehe eingehen und tat sie es dennoch, galt es als Bigamie. Die aus der neuen Verbindung stammenden Kinder galten jedoch als echtgeborene und waren erbberechtigt.

Hurenkinder
Kinder, die im Ehebruch mit einer verheirateten Frau gezeugt wurden. Sie waren nicht erbberechtigt.

Husum
Kreisstadt des Kreises Nordfriesland. Entstanden ist die Stadt aus einem alten Siedlungsplatz wie Funde aus der Steinzeit zeigen. Erstmalig erwähnt wurde sie 1252, unter den Namen Husembro.
1362 bei der Groten Manndränke (Zweite Marcellusflut) veränderte sich der Küstenverlauf und Husum wurde über Nacht zur Hafenstadt.
1461 erhielt Husum Fleckengerechtigkeit (s. d.) die sie 1472 nach der Rebellion gegen König Christian I. wieder verlor.
Der Hafen entstand zu Beginn des 15. Jh. als Kriegsschiffe der Hanse mehrmals den Sund in der Ostsee für alle Handelschiffe die nicht zur Hanse gehörten, sperrten. Der dänische König verfügte daraufhin, dass Waren in Husum angelandet werden sollten, um auf dem Landweg nach Flensburg gebracht zu werden. 1527 wurde Husum lutherisch und gründete die erste Lateinschule. 1601 wurde das erste Rathaus erbaut, das 1702, 1858 und 1893 umgebaut wurde. 1603 erhielt Husum das Stadtrecht.
1713 kamen 15.000 Schweden unter General Steenbock nach Husum. Unter ihnen auch Russen und Sachsen. Sie alle hausten fürchterlich.
Bekannt ist Husum durch den Heimatdichter Theodor Storm der der Stadt durch sein Gedicht auch den Beinamen „Graue Stadt am Meer“ eintrug.

Husumer Hofgesangbuch von 1676
Herzogin Marie Elisabeth (1610 – 1684) sammelte aus einem Liederschatz von etwa 10.000 Liedern 400 passende („fügliche und bequeme Psalmen“) und gab sie 1676 bei Johann Holwein in Schleswig als Gesangbuch heraus. Es galt Jahrelang als verschollen, wurde aber 1979 in einem Münchener Antiquariat entdeckt und von Husum zurückgekauft.

Hutstaffierer
Beruf. Er schmückte Hüte mit Bändern und Stickereien.


I

idem/ item
(lat.) derselbe, dasselbe.

Idstedt
Schlachtort im schleswig-holsteinischen Krieg (dän. Dreijahreskrieg genannt) von 1848 bis 1851 in der Nähe von Schleswig. Auf deutscher Seite kämpften die Herzogtümer Schleswig und Holstein in einem Bündnis mit den Staaten des deutschen Bundes gegen das Königreich Dänemark.
Die Problematik der Schlacht von Idstedt war, das viele Schleswig-Holsteiner noch aus der Zeit vor der Erhebung (s. d.) Soldaten in Dänemark waren. Andere Schleswig-Holsteiner kämpften nun auf deutscher Seite und so kämpften in einer Art „Bürgerkrieg“ teilweise Schleswig-Holsteiner gegen ihre Landsleute. Sogar Brüder kämpften gegen Brüder.
Am 10. 7. 1849 schloß Preußen einen Waffenstillstand und am 2. 7. 1850 einen Sonderfrieden mit Dänemark. Die Reichstruppen verließen die Herzogtümer. Daraufhin waren die Herzogtümer allein auf sich gestellt. Die einheitliche Verwaltung des Landes wurde zerrissen.
In der Schlacht von Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage. Es kam zur Schlacht zwischen ca. 37.000 dänischen und 26.000 Schleswig-holstein- ischen Soldaten. Der Verlust (Verletzte und Tote) belief sich auf 3.798 dänische und 2.828 schleswig-holsteinische Soldaten. Etwa 1.200 von ihnen fanden den Tod. Die Schlacht galt damit bis zum Zweiten Weltkrieg als die blutigste, die jemals in Nordeuropa ausgefochten wurde.

ignotus
(lat.) unbekannt.

imago mortis
(lat.) Scheintod.

Implorant
Bittsteller vor Ämtern und Gerichten.

Indinegatsgesetz
1776 erlassenes Gesetz in dem festgelegt wurde, dass nur diejenigen (Dänen) , die im Bereich der dänischen Krone geboren waren, in den Staatsdienst eintreten durften. Ausgenommen blieben die Kieler Professoren.

influieren
(lat.) einwirken.

Insten
Insten waren Landbewohner ohne Grundbesitz. Ihr Haus hieß Inste oder Instenstelle. Aus dem mnd. „Insate“ (Einsasse), also jemand der ein Haus mitbewohnt. Kleinste Form eines ländlichen Anwesens. Diese Besitzlosen bildeten die unterste Stufe der ländlichen Sozialstruktur. Sie lebten in Mietwohnungen die sie geheuert (gemietet) hatten. Darum wurden sie auch als Heuerlinge bezeichnet.
Gehörte ihnen ein Haus mit etwas Gartenland = Hausinsten; wohnen sie zur Miete = Heuerinsten.
Es gab auch Freiinsten die keinen sog. Insten- oder Leibeigenenvertrag hatten. Sie waren zwar frei aber hatten nur den Status von einer Art „Gastarbeiter“.

Insurgenten
Veraltete Bezeichnung für Aufständische oder Rebellen.

Interdikt
= Untersagung. Kirchenstrafe. Einstellung kirchlicher Handlungen (Taufe, Konfirmation, Heirat, Trauergottesdienst) als Strafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht (z.B. Sonntagsarbeit)

Interessent
(Nordfriesland) Hofbesitzer von Höfen über 60 Demat der Interesse an seinem eigenen Land besitzt. Sie bildeten die Herrenschicht in den Kommunen und nahmen für sich das alleinige Recht in Anspruch in allen Kirchspielangelegenheiten zu bestimmen.
Interessenten Friesischer Höfe waren häufig auswärtig wohnende Eigentümer die ihre Höfe verwalten ließen. Auch einige Mühlen waren im Besitz auswärtiger Interessenten.

Intraden
Festgesetzte Einkünfte.

Intrede / Eintrede
Gebühr um Bürger einer Stadt zu werden. In Flensburg war diese nach „Zustand und Profession“ in sieben Gruppen gestaffelt.
1. Kaufleute
2. Handelsleute u. Makler
3. Schiffer
4. Professionisten 1. Klasse (Müller, Bäcker, Schlachter)
5. Sonstige Professionisten (sonstige Handwerker)
6. Schenkwirthe und Höker
7. Tagelöhner
Kaufleute zahlten im 19. Jh. 24 Mark, Tagelöhner 6 Mark. Diese Summe stellte für viele eine unüberwindliche Hürde dar. Wer nicht zahlen konnte musste einen Bürgen stellen.

Introduktion
Einführung und Einsegnung der Sechswöchnerinen (s. d.).
Dafür gaben die Bohlfrauen 2 Mark und die Kätnerfrauen 1 Mark 8 ß.

ipso die festum
(lat.) am Tage des Festes.

Irrenanstalt / Irrenhaus
Nachfolgerin des Tollhauses (s. d.). In ganz Europa herrschte von 1650 bis 1800 eine Epoche der „Ausgrenzung der Unvernunft“ vor. Narren und Tolle wurden unter menschenunwürdigen Bedingungen in Zucht- oder Arbeitshäusern (s. d.) verwahrt.
Bettler, Vagabunden, Arbeitslose, Dirnen, mit „Lustseuche Behaftete“, Depressive, geisteskranke und behinderte Menschen wurden ohne Unterschied zusammen mit Sträflingen in einen gemeinsamen Raum gesperrt. Wer außerhalb der Grenzen der Vernunft, der Arbeit und des Anstandes stand wurde aus der Gesellschaft verbannt. Die offizielle Bezeichnung für solche Menschen war „Blödsinnige“.
Man hielt Geisteskranke für unempfindlich gegenüber Kälte, Hunger, Durst und Schmerzen. Darum ließ man sie fast nackt und teilweise ganz unversorgt. Es gab Fälle, in denen die Wärter Geisteskranke für einen kleinen Obolus zur Schau stellten.
Die Errichtung von Irrenhäusern zu Beginn des 19. Jh. für psychisch Kranke war daher ein relativer Fortschritt.
1786 wurde die erste Schleswig-Holsteinische Irrenanstalt in Lübeck eingerichtet.
1817 wurde in Schleswig eine Irrenanstalt eingerichtet. Bei der Volkszählung 1835 waren dort 116 Männer und 59 Frauen, 1845 waren es 318 Gemütskranke, davon 216 Männer und 102 Frauen.
1892 errichtete Pastor Paulsen in Kropp eine private Irrenanstalt Haus Bethesda. Nach Bethesda entstanden zwischen 1892 und 1900 sieben weitere Häuser wie Zoar, Sychar und Patmos für die Aufnahme von Geisteskranken. Es wurden Männer und Frauen wie auch Epileptiker, Alkohol- und Nervenkranke aufgenommen. 1900 waren es 300 Personen.