Die Kirchenbücher
Wichtigste Quelle für die Ahnenforschung sind die Kirchenbücher, deren
Einführung 1645 von Christian IV angeordnet, aber in vielen Kirchspielen
wegen des 30-jährigen Krieges erst einige Jahre später begonnen wurde. Es
gab aber auch Pastoren, die bereits ohne königliche Anordnung
Aufzeichnungen begonnen hatten.
In den deutschen Kirchenbuchämtern stehen Kirchenbücher in der Regel nur
für die Zeit vor 1876 (Einführung der Standesämter) zur Verfügung. Alle
Bücher sind nur noch als Microfiches einsehbar. Die Benutzung ist
kostenpflichtig, z.Z. 5 Euro für 4 Stunden.
Eine weitere Möglichkeit ist das Onlineportal www.archion.de
Standesämter gibt es in Dänemark nicht, jedoch hat man für den Bereich
Sønderjylland mit dem „Folkeregister“ nach 1920 eine vergleichbare
Einrichtung geschaffen. Hier kann man für die Familienforschung (gegen
Gebühren) Auskünfte zu neueren Daten erhalten. Die allgemeine Sperrfrist
beträgt 30 Jahre, bei Auskünften über Einzelpersonen 80 Jahre.
Eintragungen über Todesdaten sind 10 Jahre gesperrt.
Daten über Eigentumsveränderungen sofort zugängig. Für Volkszählungen
beträgt die Sperrfrist 80 Jahre. Die erste Zählung nach der Ziehung der
heutigen Grenze erfolgte 1921. Die Folkeregister werden bei den Städten
und Gemeinden (in den Rathäusern) geführt.
Literatur:
Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik,
Degener Verlag 1993
Henningsen, Lars: Danske Kirkebøger i Sydslesvig,
Dansk Centralbibliotek i Flensborg
Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher in Schleswig-Holstein,
Wachholtz-Verlag 1958
Københavnske Kirkebøger: auch für Grønland und Vestindien,
Landsarkivet for Sjælland, Københaven