A

18-Männer-Taxe
Von 1712 bis in die preußische Zeit hinein galt das Setzungsregister als Teil der Landes-Martrikel als Besteuerungsgrundlage. In der Landesmatrikel war die Pflugzahl festgehalten. Dem Setzungsregister lag die Taxlegung von 1692 – 1698 zugrunde. Durchgeführt wurde diese von einer aus 18 Männern bestehende Kommission, die auch eine Bodenbewertung durchführte. Sie wurde „18-Männer-Taxe“ genannt. 

Abdecker
Siehe unter Schinder: 

„Abgeteilte Herren“
So bezeichnete man eine Reihe Schleswig-Holsteinischer Herzöge deren Herrschaft nicht durch die Stände anerkannt war. Als Adolf I. im Jahre 1564 sein Herrschaftsgebiet mit seinem Halbbruder Johann II. teilte, verweigerten die Stände diesem die Huldigung (s. d.). Johann erhielt Rang und Titel und die Einkünfte seiner Ländereien aber keine Souveränität. Die abgeteilten Herren durften keine auswärtigen Dienste unterhalten, hatten keine Finanzhoheit mit Münzrecht und durften keine Truppen unterhalten. Lediglich die Aufstellung einer Bürgerwehr war ihnen erlaubt. Johann II. gründete deshalb in Glücksburg die Friedrichsgarde (s. d.). 

abkanzeln
Zu den kirchlichen Diensten gehörte es alle Verordnungen der weltlichen Obrigkeit „abzukanzeln“, d. h. von der Kanzel aus öffentlich zu verlesen. Nur dadurch erlangten die Verordnungen gesetzliche Gültigkeit. 

Abodriten / Abotriten
Mittelalterlicher elbslawischer Stammesverband der Westslawen auf dem Gebiet Mecklenburgs und Holsteins (siehe unter Wagrien). 
798 kämpften im holsteinischen Borhöved die nordelbischen Sachsen gegen die Abodriten bei dem die Sachsen unterlagen.
Im Jahre 808 griff der König der Dänen die Abodriten an, unterwarf sie und verpflichtete sie zu hohen Steuerzahlungen. 
1160 unternahm König Waldemar I. von Dänemark einen Kriegszug gegen die Abodriten unter deren Führer Niklots. 

Abstimmung 1920
(auch Plebiszit genannt). Nach verlorenem 1. Weltkrieg regierte im Landesteil Schleswig (Abstimmungsgebiet) die „Internationale Kommission“, die aus einem Engländer, einem Norweger, einem Schweden und einem Franzosen bestand. 
Holstein wurde von Österreich und Schleswig von Preußen verwaltet.
Das Grenzgebiet (siehe auch unter Deutsch-Dänische Grenze) wurde zum Abstimmungsgebiet erklärt. 
Die deutschen Behörden im Abstimmungsgebiet mussten das Land räumen und die deutschen Garnisonen mussten abrücken. Dafür besetzten französische und englische Truppen das Gebiet 
Von 1919 bis 1920 gab es eine dänische Besatzung mit Polizeigewalt für Nord- und Südschleswig. 
Die Abstimmung selbst geschah nicht nach allgemeinem Wahlrecht. Die erst nach dem 1. 1. 1900 im Abstimmungsgebiet ansässig gewordenen durften nicht abstimmen, weil sie nur „Zugewanderte“ waren. Dagegen erhielten die in Nordschleswig geborenen aber von der Preußischen Regierung ausgewiesenen Bürger, das Stimmrecht. Diese Regelung begünstigte das Dänentum. 
Die Abstimmung ob Zugehörigkeit zu Deutschland oder Dänemark erfolgte in Nordschleswig (Dänemark) und Südschleswig (Preußen). 
Südschleswig wurde in zwei Zonen eingeteilt. 
Zone 1 (nördlicher Teil) stimmte am 10. 2. 1920 mit 74,9 % für einen Anschluss an Dänemark.
Zone 2 (südlicher Teil incl. der Stadt Flensburg) stimmte am 14. 3. 1920 mit über 80 % für den Anschluss an Deutschland.
So kam es für Nordschleswig zum Anschluss an Dänemark und für Südschleswig zum Anschluss an Preußen. 

Accidentien / Accedentcie / Akzidentien
(lat) Accidenti = etwas Zufälliges. Gelegentliche Einnahmen.
1) Gebühren für Amtshandlungen; z.B. an den Pastor für Taufen, Konfirmationen, Beerdigungen usw. 
2) zufällige Einkünfte, Nebeneinnahmen des Pastors.

Achter de Hacken
(siehe unter Notdurft) 

Achterdöör / Blangdöör
Hintertür eines Hauses durch die ein Verstorbener mit den Füßen zuerst hinausgetragen wurde. Dies geschah auch durch die Blangdöör (Seitentür zum Hof) aber niemals durch die Lohtür (Vordertür). 

Achtmänner / Achtmann 
Erweiterter Kirchenvorstand. Bevollmächtigte in der Kirche und der Gemeinde. Aufgabe der Achtmänner war es u. a. für die Armenkasse die Beiträge zu kassieren und zu verwalten und allgemein für Ordnung in der Kirchgemeinde zu sorgen. Das brachte ihnen oft den Unmut der Dorfbewohner ein. Darum war es ein häufig nicht gern übernommenes Amt. 
Siehe unter Kirchspielsmänner und Loskauf. 

Acht und Bann
Siehe unter Friedlosigkeit. 

Achtundvierziger
In Deutschland die Bezeichung für die Teilnehmer an der Märzrevolution 1848/49. 

actum
(lat.) geschehen, verhandelt.

Adel
Der deutsche Adelsstand setzte sich folgendermaßen zusammen: Herr – Edler / Edelherr – Ritter – Freiherr – Graf – Burggraf. 
Im Landesteil Schleswig bestand der Adel des 14. bis 15. Jh. fast ausschließlich aus eingewandertem holsteinischem Adel. Im Jahre 1450 waren es ausschließlich Mitglieder in Holstein ansässiger Adliger. Dieses war eine Folge der Auseinandersetzungen der holsteinischen Schauenburger Grafen mit dem dänischen König. Infolge Verpfändung an die holssteinischen Grafen gelangte das Niemandsland zwischen Schlei und Eider im 13. Jh. in den Besitz der Schauenburger. 
Vor der Einwanderung des holsteinischen Adels bestand der schleswigsche Adel des Mittelalters aus den Herremannen (s. d.). Diese waren Gemeinfreie, die sich dem König mit Mann und Pferd für den Kriegsdienst zur Verfügung stellten und dafür mit Abgabenfreiheit und Grundbesitz belohnt wurden. Die Abgrenzung zu freien Bauern war gering. Ihre Güter (s. u. Edelhof) hatten oft nur die Größe von zwei Hufen (s. d.). Erst im Laufe der Zeit erreichten sie durch bessere Einkünfte und Vorrechte eine Vorzugsstellung ein. Mit Einwanderung des holsteinischen Adels wurden sie verdrängt. 
Nach Einführung des Schwarzpulvers (Schießpulvers) für Handfeuerwaffen im 16. Jh. änderte sich die Kriegsführung. Das Waffenhandwerk der Ritter verlor an Bedeutung und es kamen die Landsknechtheere mit Vorderladern. Außerdem versuchten die Landesherren die Macht des Adels einzuschränken. Der Adel wandte sich daraufhin mit Beginn des 17. Jh. verstärkt der Landbewirtschaftung z und häufte nun Ländereien an und es kam zum Niederlegen der Höfe, indem die Festebauern vertrieben wurden bzw. wurden ihnen Dienste auferlegt und sie zu abhängigen Untergehörigen der Güter. 
Verheerende Kriege, Plünderungen, Viehseuchen und Missernten die den Bauern das Leben im 17. Jh. erschwerten und sie von Haus und Hof vertrieben, mehrten die Besitzungen der adeligen Güter. 
Viele Adelige gaben sich m leichten Leben, der Schwelgerei und der Jagd hin. 

Adjunkt 
Amtsgehilfe. 

Administrator 
(vom lat. administrare = verwalten).
1) in der evang. Kirche Herrscher über protestantische geistliche Fürstentümer in der frühen Neuzeit.
2) Vertreter oder Vormund eines minderjährigen Herrschers.
3) Leiter eines größeren land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. 

Ahnenschwund
Jeder hat zwei Eltern, vier Großeltern, acht Urgroßeltern usw. Jede Generation verdoppelt sich die Zahl der Ahnen. Zurück bis zur Zeit Karls des Großen beträgt die Zahl der Ahnen einer Person mehrere Milliarden, obwohl die Weltbevölkerung nur einige Millionen betrug. Des Rätsels Lösung liegt im Ahnenschwund.
Hat wirklich jeder acht Urgroßeltern? Heiratet einer seine Cousine, haben die Kinder aus dieser Ehe statt der acht nur sechs Urgroßeltern. Heiraten zwei Brüder zwei Schwestern einer anderen Familie, so hat der Proband nur 10 statt 16 Urgroßeltern und eine Generation später nur 20 statt der 32 in dieser Generation. Auch wenn verw. Schwiegerväter ihre verw. Schiegertöchter heirateten (gar nicht so selten) trat dieser Effekt ein, was auch auf Beziehungen von Onkel und Nichten zutraf. 
Je weiter zurück, desto größer ist der Ahnenschwund. 

Ärztliche Versorgung auf dem Lande
Vor 1800 gab es auf dem Land kaum akademische Ärzte, in Angeln überhaupt keine. Es gab sie nur an herrschaftlichen Höfen und in den Städten. 1529 gab es am gottorfschen Hof insgesamt 20 Hof- und Leibärzte, während es in der Stadt Schleswig keine Ärzte gab. So sah es auch in Flensburg aus. Die Lage besserte sich, als 1760 für Schleswig ein Amtsphysikus eingesetzt wurde, der unendgeldlich auch die Armen zu versorgen hatte. Sein Jahresgehalt betrug 80 Rthlr. von denen er nicht leben konnte. 
Seit 1757 wurden Physikate eingerichtet. Es gab sie außerdem in Flensburg (von Apenrade bis zur Eider), Hardersleben, Tondern, Eiderstedt und Fehmarn. Der Stadt- und Landphysikus hatte die Aufgabe Ärzte, Apotheker (s.d.), Wundärzte, Chirurgen und Hebammen (s.d.) zu überwachen. 
Studierte Ärzte konzentrierten sich auf innere Krankheiten und lehnten damals die Arbeit mit Messer und Schere ab. Das war nicht standesgemäß und wurde von Chirurgen erledigt (Siehe unter Bader und Gliedsetzer). 
Ab 1800 gab es Ärzte in Flensburg, Kappeln und Schleswig. Stellt man sich die damaligen Transport- und Wegeverhältnisse vor, so war ein Besuch bei ihnen fast unmöglich und auch der Arzt kam nicht zu den Kranken. Auch fehlte das Geld für das ärztliche Honorar. So suchte die Landbevölkerung auch weiterhin Hilfe bei Heilkundigen wie Babieren (s.d.) und Gliedsetzern (s.d.). In den Städten tauchten immer wieder laut für sich werbende Scharlatane wie Steinschneider, Wundärzte und Quacksalber auf. Ihre Medizin waren Aal- oder Schlangenhaut, Krötenstücke, Friedhofsgras, Rabenfedern, Eidechsen und Jungfrauenblut. 
1817 gab es 73 Ärzte im ganzen Herzogtum Schleswig. 
Die häufigsten im 18. und 19. Jh. zum Tode führenden Krankheiten waren das Kindbettfieber (s.d), das „hitzige Fieber“ (Typhus) (s.d.) , Schwindsucht s. d. (Tuberkulose) und die Blattern s.d. (Pocken). 
1920 praktizieren in Angeln fünfzehn Ärzte; je 3 in Kappeln und Glücksburg, je 1 in Brunsholm, Gelting, Quern, Satrup, Sörup, Steinfeld, Süderbrarup, Taarstedt und Ülsby. 
Siehe auch unter Apotheke, Bader, Feldscher, Hebamme, Physikus) 

Afterkind
1) Enkelkind.
2) Kind aus zweiter Ehe. 
3) uneheliches Kind. 

Agent 
Dänischer Titel. Entsprach etwa dem späteren Kommerzienrat. 

Agnation
Blutsverwandtschaft in männlicher Linie im Gegensatz zur Kognation (s. d.) = Blutsverwandtschaft in weiblicher Linie.

Agnatus 
1) (lat.) Blutsverwandter im Mannesstamm.
2) (medizinisch) bereits von Geburt an vorhandene Krankheit. 

Agnition
(lat.) Anerkennung von Rechtsverhältnissen oder Tatsachen. 

Agnomen
(lat.) Beiname. Zusatzname zur genaueren Bezeichnung einer Person. (Hans vom Berge, Hans der Müller, Hans der Lahme) 

agricola
(lat.) oft eine humanistische Lateinisierung von Bauer. Findet sich häufig in alten Familiennamen wieder. 

Aktuar
(vom lat. actuarius = Schnellschreiber). Öffentlicher Schreiber, Amtsschreiber, Protokollant bei Gericht. 

Akkusationsprozess
Ein Prozess der nur auf Grund einer Anzeige aus der Familie oder von Nachbarn durchgeführt wurde. Das war bei fast allen mittelalterlichen Prozessen (Hexenprozesse s.d.) der Fall. 
Das Gegenteil des Akkusationsprozesses war der Inquisitationsprozess (Ermittlungsgrundsatz des Strafgerichts ohne Bindung an die Verfahrensbeteiligten). 

Akzise
Zollabgabe. Z. B. der Sundzoll (s. d.) 

Alkoven
Schlafschrank auch Butze. Schrankbett in Bauernhäusern. Meistens in der Döns (s. d.) 
Alkoven waren allgemein etwa 1 m breit, 2,50 m hoch und 1,70 m lang. Sie wurden mit Holzluken oder Vorhängen geschlossen. Sie waren schwer zu lüften und meistens etwas feucht. Oft wurde ein Alkoven von mehreren Personen benutzt. Geschlafen wurde allgemein im sitzen. 

Alliance 
Heirat, Ehe.

Allig
Alter nordischer Name für Raseneisenstein (s. d.) oder Wiesen- erz. 

Allmende 
Allmannsgrund. Gemeindeflächen, die gemeinsam bewirtschaftet (z. B. beweidet) wurden oder unkultiviert blieben und dem Dorf gehörten. 
Die Allmende war die gemeinschaftliche Nutzung von Weiden. Die gemeinsame Nutzung von Äckern war die Feldgemeinschaft (s. d.). 
Zur Allmende gehörten nicht nur Weiden sondern auch Moor zur gemeinsamen Torfgewinnung, Heide zu Gewinnung von Heideplacken und Buschland zur Versorgung mit Holz zum Heizen. 
Im frühen Mittelalter legte man außerhalb des Zaunes Felder an. Für deren Bewachung wurden „Allemann = Alle Mann“ benötigt; daher die Bezeichnung Allmenden für die Flächen außerhalb des Dorfes, die Allen gemeinsam gehörten. 
Für die Beweidung der Allmende stellte die Dorfgemeinschaft einen Dorfhirten ein. Vom Viehsammelplatz im Dorf, der Forta (s. d.) zur Allmende waren Breite und Einzäunung von Viehtriften durch das Ackerland vorgeschrieben. 
Siehe auch unter Kuhlücke. 

Allmissen / Almissen
Kirchliche Stiftungen. 

Allod / Allodium / Allodialgut
Mittelalterliche bis frühneuzeitliche Bezeichnung für Landbesitz über das der Eigentümer frei verfügen konnte. Das Allodium (Freigut) war von allen Lasten frei und konnte auch vererbt werden. Der Besitz eines Alodiums war nicht an Pflichten und Leistungen gegenüber anderen Personen gebunden. 

Alsen
Siebgrößte Dänische Ostseeinsel in Südjütland (s. d.) die vom Kleinen Belt im Osten, dem Alsensund im Westen und der Flensburger Förde im Süden umschlossen wird. Geschichtlich gehörte sie nicht zum Bistum Schleswig, sondern zum Bistum Odense. Gegen Ende des 12. Jh. wurde Alsen ein Teil des Herzogtums Schleswig und geriet unter die Herrschaft der Schauenburger. Zentrum sind die an den Enden der Insel gelegenen Burgen Norburg und Sonderburg (s. d.). Bei den Landesteilungen 1490, 1523 und 1544 blieb Alsen beim Königlichen Teil. 
Um 1580 kaufte Herzog Johann der Jüngere sämtliche Adelsgüter auf der Insel auf und ließ alle Bauernstellen niederlegen. Nach seinem Tod 1622 wurden sie auf seine Söhne aufgeteilt. 
Alsen wurde im Laufe seiner Geschichte von vielen Kriegen und Geplänkeln heimgesucht und die Besitzverhältnisse verschoben sich ständig. 
(Ein ausführlicher geschichtlicher, geographischer und heimatkundlicher Beitrag über Alsen findet sich im Jahrbuch des Angler Heimatvereins 1969, Seite 176 – 198 „Auf der Insel Alsen“)

Altarbuße / Kanzelbuße
Eine kirchliche Strafe die noch ein Grad höher war als die Kirchenbuße (s. d.). Die Altarbuße führte zu einem Ausschluß des Bestraften und seiner Familie von sämtlichen kirchlichen Handlungen und Gnadenmitteln. Starb ein so Geächteter, wurde er wie ein Selbstmörder an der Kirchhofmauer verscharrt. 
Am 30. 10. 1767 wurden die Kirchenbuße und die Altarbuße aufgehoben, weil sie nur noch wenig Wirkung zeigten.

Altenteiler 
auch Altsitzer, Ausnehmer, Bauer im Ausgedinge, nach Übergabe des Anwesens an den Sohn, Nutznießer des Altenteils. 

Altflicker
Beruf: Einer der alles flickt. Vor allem Schuhe.

Alumnen
(Alumneum, lat. „alumnus“. Zögling, Pflegling, Sohn)
1) Schüler an Klosterschulen
2) Bewohner von Hospizen, Armen-, Alten- und Arbeitshäusern.

alumnus 
(lat.) Pflegesohn (-tochter) auch Zögling, Student. 

Amidam / Amedam /Amdam
Aus Getreide gewonnene Stärke (Kraftmehl, Stärkemehl, Kleister). 1735 wurde in Flensburg eine Amidam-Fabrik gebaut. 96.000 Pfund Amidam wurden 1824 aus Flensburg nach Amerika ausgeführt. 

Amtmann und Ämter
Den Harden (s. d.) übergeordnet waren die Syssel (s. d.). Sydjütland hatte drei Syssel. Diese erlangten als Verwaltungs- und Gerichtsbezirke aber kaum eine Bedeutung. Zur wichtigsten Aufsichtsbehörde über die Lokalverwaltung und die Rechtssprechung und Finanzwirtschaft entwickelten sich die Ämter. Das Amt Flensburg umfasste die Nordhälfte Angelns, das Amt Gottorf die südliche Hälfte. An ihrer Spitze stand ein Amtmann, der zu den gut bezahlten Oberbeamten gehörte. Im Wesentlichen hatten sie repräsentative Aufgaben zu erfüllen. Im Thing (s. d.) hatten sie im Unterschied zu den Hardesvögten kein Stimmrecht. Im Mittelalter stammten die Amtmänner ausschließlich aus Adeligen. 

Amtssprache 1830 im Herzogtum Schleswig
Duchschnttsbürger – oft ohnehin nicht sehr schriftkundig – bekamen absolut unverständliche Amtsschreiben. Eine Vorladung des Oberkonsistoriums auf Gottorf hatte 1830 folgenden Wortlaut:
„in puncto praet proissi et copula carnali confirmati, hinc consummandi matrimonii tunc pro-et reprobationis ppliter, nunc justificationis appellationis contra sententiam des Gottorfer Consistorii vom 7ten Juni 1830“.
Kein Bürger konnte damit etwas anfangen und musste sich das Schreiben teuer übersetzen lassen. Das war auch notwendig, denn folgte der Bürger nicht, so hatte er harte Strafen zu befürchten. 

ancilla
(lat.) Magd, Dienerin

Anerbenrecht
Ein in Norddeutschland seit der Frühzeit bestehendes landwirtschaftliches Erbrecht bei dem der Hof immer nur entweder nach dem jeweiligen kommunalen Jüngsten- oder Ältestenrecht an einen einzigen Erben vererbt werden durfte. Hervorgegangen war dieses Recht vom alten römischen und germanischen Familienrecht des Fideikommiss (s. d.). 
Abgelöst wurde es durch die Höfeordnung, die 1933 durch das Reichserbhofgesetz der Nationalsozialisten ersetzt wurde und erst 1947 wieder durch eine neue modifizierte Höfeordnung ersetzt wurde. Das Anerbenrecht führte in Norddeutschland dazu, dass die Höfe in ihrer Größe und Lage erhalten blieben und daher auch bei späterer Mechanisierung gut bearbeitet werden konnten. 
Gegenstück zum Anerbenrecht war das in Süddeutschland praktizierte Realteilungsrecht bei dem jeder Erbberechtigte gleichgroße Flächen erhielt. Das führte im Laufe der Jahrhunderte zu einer Zersplitterung und Minimierung landwirtschaftlicher Parzellen (Äcker und Wiesen), die kaum noch maschinell zu bearbeiten waren. Erst durch das Flurbereinigungsgesetz von 1953 wurden in langjährigen mühevollen Verfahren die Flächen wieder zu bewirtschaftbaren rentablen Größen zusammengelegt. 

Angelboweg
Alter Handelsweg der Bewohner Angelns. Angeliter Bauern nutzten ihn um an der Westküste Friesensalz (s. d.) zu kaufen. In weiten Teilen führte er durchs Treenetal. 

Angeln
Im Norden Schleswig-Holsteins zwischen Flensburger Förde und der Schlei gelegene Region. Im Westen wurde Angeln durch die Heerstraße (Ochsenweg s. d.) und im Osten durch die Ostsee begrenzt. Angeln stellte in keiner Zeit eine politische Einheit dar. 
Angeln gehörte bis um 1400 mit seinen Harden zum Idstedtsyssel. Danach wurden die Syssel durch Ämter ersetzt. Angeln gehörte verwaltungsmäßig zwei Ämtern an; der Norden zum Amt Flensburg, der Süden zum Amt Gottorf.
Die Uggel-, Nie-, Husby- und die Munkbrarupharde mit Glücksburg gehörten zum Amt Flensburg. 
Die Struxdorf, – Satrup-, Mohrkirch- und Schlies- und Füsingharde gehören zum Amt Gootorf. 
Außer den beiden Ämtern gab es in Angeln noch zwei weitere Verwaltungsbezirke, den I. Angler Güterdistrikt der 26 Güter umfasste und einem Distriktdeputierten unterstand sowie das Klostergebiet St. Johannis bei Schleswig, das ein Propst verwaltete. 
Auch der St. Marienkirche in Flensburg gehörende Ländereien in Adelby, Rüllschau, Hürup und Husby gehörten nicht zu Angeln. Insgesamt kam man in Angeln auf 44 verschiedene Unterstellungen bzw. Gerichtsbarkeiten. Verwaltungsmäßig glich Angeln einem Flickenteppich. 
Mancher Bauer in Angeln hatte mit 2 – 3 Obrigkeiten zu tun, die jede andere Abgaben von ihm forderten. 
Ab 1867 war Angeln eine preußische Provinz. 

Angler / Angelner / Angliter / Angeliter / Angelbo
Der Streit um die richtige Bezeichnung der Einwohner Angelns ist bis zum heutigen Tage nicht geklärt. 
Westgermanisches Volk aus dem Landstrich Angeln im Norden von Schleswig-Holstein zwischen der Flensburger Förde und der Eider. 
Erste Besiedler waren Renntier- und Elchjäger um 10.000 vor Chr.. Eigentlicher Beginn der Besiedelung um 3500 bis 1500 v. Chr. 
Bis ins 14. Jh. setzt sich die Besiedelung überwiegend aus Jütland fort. 
Angler zogen schon vor 1500 Jahren zusammen mit den Sachsen nach England. Trotzdem blieb der Name lange erhalten, bis er sich zur Unterscheidung vom Sportfischer dem Angler, und hier gezüchteter Tierrassen die man auch Angler nante zu unterscheiden in Angelner geändert. Im vorrigen Jahrhundert war daher der Name Angliter oder Angeliter am gebräuchlichsten. Angeliter gilt als eine Abweichung von Angler aus dem Grichieschen. Der Begriffswandel vom Angler zum Angeliter fiel um 1871 mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und einem wachsenden Selbstwertgefühl zusammen. Es heißt aber auch, dass das Wort Angeliter schon vor sehr langer Zeit von den Schwansenern (s. d.) als Schmähbezeichung für die ärmeren Leute aus
Angeln gebraucht wurde. 
Alle vier genannten Bezeichungen gelten immer noch und keine ist amtlich als die Richtige benannt worden. 
Die dänische Bezeichnung für die Bewohner Angelns ist Angelbo (bo = wohnen = Bewohner Angelns). 

Angler Muck
Herkömmliches alkoholisches bis auf den heutigen Tag gebräuchliches angeliter Mischgetränk, das auf keinem Fest fehlt. Die Angeliter mixen ihn nach dem Motto: „Rum muss, Wasser kann, Zucker braucht nicht.“ Vom Flüssigen nimmt man jeweils die Hälfte. Dazu kam etwas Zitronensaft der ihn vom Grog unterscheidet. Angler Muck wurde heiß in großen Kannen (Angler Muck-Pott) gebracht, auf einem Stövchen warmgehalten und aus Gläsern warm getrunken. 
Kalter Angler Muck besteht aus Zitronenlimonade und Korn im Verhältnis 3 : 1. 

Ansgar
Apostel des Nordens der als erster versuchte Skandinavien und den Norden zu christianisieren. Er lebte von 801 bis 865 n. Chr. und war Bischof von Hamburg-Bremen. Er war ein Benediktiner-Schüler. 
In Birka, einem wichtigen Wikinger Handelsplatz westlich von Stockholm entstand um 830 n. Chr. die erste christliche Kirche in Skandinavien. 
Ansgar leitete bis in seine letzten Lebensjahre hinein von Bremen aus das Missionswesen der Nordländer, vollendete in Bremen eine Steinkirche und gründete drei Klöster. 

ante nuptiae copula
(lat.) vor der Hochzeit. Wurde ein Kind vor Ablauf von neun Monaten ab der Hochzeit geboren, hatten die Eltern schwere Kirchstrafen zu erwarten. 

Antoniterorden
Mönchsorden gegründet 1095 in Frankreich, der ab 1379 bis 1544 als „Bruderschaft zur Pflege von Kranken“ das Kloster in Mohrkirchen betrieb. Das Kloster Mohrkirch war ein Tochterkloster zum Antoniterkloster Tempsin. Schutzpatron des Ordens war der Heilige Antonius. Das T im Wappen der Gemeinde Mohrkirch ist das Symbol einer Krücke. 

Antoniusfeuer
Auch „heiliges Feuer“. Pilzvergiftung durch Mutterkorn im Getreide. 1718 sehr stark in Ulstrup und Umgebung. Viele Tote und Kranke. (siehe auch unter Kriebelkrankheit) 

Apenrade / Abenra / Aabenraa 
Dänische Ostseehafenstadt in Nordschleswig. Gegründet wurde die Stadt 1335, vielleicht sogar schon 1284. Apenrade stand als Handelsstadt lange im Schatten Flensburgs (s. d.) und Harderslebens (s. d.). 
Nach den Landesteilungen (s. d.) 1490, 1544 und 1581 gehörte Apenrade mit seinem Umland bis 1713/21 immer zum Herrschaftsgebiet des Gottorfer Herzogs. 
Im 17. Jh. hatte Apenrade schwer unter Kriegen zu leiden. 
Mit dem Aufkommen größerer Schiffe war die Breite der Förde gegenüber Flensburg ein entscheidender Standortvorteil für Apenrade und gegen Mitte des 19. Jh. hatte Apenrade fast die Bedeutung Flensburgs erreicht. 
Ab 1864 gehörte Apenrade zu Preußen und ab 1871 zum Deutschen Reich. 1920 bei der Volksabstimmung stimmten 55 % der Apenrader für die weitere Zugehörigkeit zu Deutschland. Da aber das Gesamtergebnis aller Einwohner der Zone I zählte, kam Apenrade zu Dänemark. 

Apotheken
Erste apothekenähnliche Einrichtungen waren Feldapotheken zur Versorgung der Krieger und Söldner. Daraus entwickelten sich Hofapotheken für die Regenten und den Hofstaat. Sie verfügten über Verbandstoffe, Pflaster, sogenannte Gegengifte, Salben und Essenzen. 
1232 gab es von Kaiser Friedrich II. das erste Medizinaledikt. 
Die älteste Apotheke Deutschlands entstand 1241 in Trier. 1241 erließ der Staufenkaiser Friedrich II. eine Medizinalverordnung, die eine Trennung des Berufs des Arztes vom Apotheker vorschrieb. 
1674 bestätigte eine landesherrschaftliche Deklaration, dass keine Monopolia für Apotheken eingeführt werden sollten und Quacksalber, Landläufer, reducierte Soldaten u. ä. auch weiterhin nach Prüfung die Erlaubnis erhalten sollten, ihre Wasser und Essenzen zu verkaufen. 
Im Herzogtum Schleswig und in Nordfriesland entstanden um …. nachfolgende Apotheken:
1517 in Schleswig; 1568 in Itzehoe; 1598 in Tönning; 1603 in Flensburg, 1613 in Husum; 1640 in Bredstedt; 1656 Schwanenapotheke in Husum; 1659 in Schleswig; 1695 Löwenapotheke in Husum; 1698 Friedrichsberger Apotheke in Schleswig; 1715 Löwenapotheke in Flensburg; 1738 in Garding; 1749 auf Wyk; 1767 Kirchspielapotheke für Adelby in Engelsby; 1836 in Satrup und Leck; 1840 in Groß-Quern; 
Erste Hinweise auf Schiffsapotheken (Holzkästen mit Medikamenten) gab es schon aus dem 15. Jh.. 
1606 wurde in Lübeck eine Apothekerordnung erlassen. 1672 folgte eine Medizinal- und Apothekerordnung für den Königlichen Teil der Herzogtümer. 
(Siehe auch unter Margarethenschrank) 

approbieren 
billigen, zulassen.

Arfbeer
Feier mit Festmahl im Trauerhause nach der Beerdigung mit oft üppigem Essen und Trinken. Es kamen bis zu 300 Personen die mehrere Tage „feierten“. Auf dem Dorfe galt es was, eine Beerdigung „gut auszurichten“. Häufig entstanden wilde Orgien und Besäufnisse daraus. In der Trauerverordnung von 1739 wurde es verboten. 
(siehe auch unter Luxusverordnung) 

Ariernachweis
In der Zeit des Nationalsozialismus (1933 – 1945) vorgeschriebener Ahnennachweis für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Es musste der Nachweis erbracht wurden, dass keine jüdischen Vorfahren und auch keine Roma und Sinti in den Familien vorkamen. 
In Folge verlangten auch viele Berufsverbände und Unternehmen und sogar einige Kirchen diesen Nachweis (Arierpass) von Bewerbern. 
Der „Kleine Ariernachweis“ verlangte die Vorlage von Geburts- und Taufurkunden der Eltern und der vier Großeltern. 
Das Reichserbhofgesetz und die NSDAP verlangten von SS-Bewerbern den „Großen Ariernachweis“ und den Nachweis „rein arischer“ Abstammung auch für den Ehepartner bis zum Jahre 1800, für SS-Führer bis 1750 zurück. 
Konnte ein Nachweis nicht geführt wurden (z.B. Findelkinder) so entschied die Reichsstelle für Sippenforschung. 
Grundlage war das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. 
Mit den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935 erweiterte sich der Ariernachweis auf alle Bürger des Deutschen Reiches. 
Unterstützt wurde das NS-Regime auch in Schleswig-Holstein durch beide Kirchen. Im Zuge der „Arier-Arbeit“ richtete die Schleswig-Holsteinische Kirche Mitte der 30er Jahre in fast allen Propsteien Kirchenbuchämter ein. In den 17 Ämtern waren rund 150 Angestellte täglich mit der Recherche des Abstammungsnachweises beschäftigt. 
Heute stellen die Ariernachweise eine wichtige Quelle für Ahnenforscher dar. 

Arlewatthof
Nördlichster im Jahre 1735 errichteter Haubarg in Nordfriesland. Bekannt gemacht hat ihn Theodor Storm in seiner Novelle „Chronik von Grieshuus“ als das „Rode Hus“. 
Im 13. Jh. stand an dieser Stelle ein festfundiertes herrschaftliches Schloss mit Gutsbetrieb. Besitzer war das Adelsgeschlecht Freese in deren Händen es mehrere Jahrhunderte blieb. 1534 erwarb Eler Radlow, ein holsteinischer Adeliger das Gut Arlewatt. Es folgten die Rantzows, Herzog Johann Adolf und die Ahlefeldts. Besitzerin wurde 1624 dann die Herzoginwitwe Augusta von Schleswig-Holstein und es kamen verschiedene Verwalter und Pächter. Das Gut bleibt fürstlich und geht in die Hände des dänischen Königs über. 
Zu dem Besitz gehörten alles umliegende Land und alle umliegenden Höfe in den benachbarten Gemeinden. Es waren 43 Bohlstellen und darüber hinaus noch Kätner und Insten. Jeder Bohlsmann (Besitzer einer Vollstelle) musste jährlich acht Spann- und zehn Handdiensttage ableisten. Die Halbbohlbesitzer die Hälfte davon. Kätner und Insten mussten an zehn Tagen Handdienst leisten. 
1772 wurdeGut Arlewatthof in etwa gleichgroße und gleichwertige Teile parzelliert und an 14 Parzellisten verkauft. 

Armenbüchse / Armenkasse 
Armenkasse die vor allem bei der Kirche für Arme gehalten wurde. Verwaltet wurde sie von den Achtmännern (s. d.) Jeder Landbesitzer vom Bauen bis zum Handwerker und Hausbesitzer musste eine anteilige Summe in die Armenkasse zahlen.
Die unterstützungsbedürftigen Menschen wurden jedes halbe Jahr neu verdungen. Oft, aber nicht immer war damit ein Wechsel des Aufenthaltsortes verbunden. Wer als Aufnahmefamilie die kleinste Summe forderte bekam den Armen in Kost und Logis. Besonders arme Haushalte nahmen noch Ärmere auf, um an ihnen etwas zu verdienen. Sie bekamen dafür ein paar Mark von der Armenkasse und die Armen mussten für sie arbeiten (weben, spinnen, nähen, Kühe oder Kinder hüten u. a.). 

Armenfürsorge / Armenwesen /Armenrecht
Das schleswig-holsteinische Armenwesen ließ sich in vier Phasen einteilen:
1) Vor 1736 als nachbarschaftliche Nothilfe.
2) 1736 bis 1783 mit der Einrichtung lokaler Armenkassen.
3) 1783 bis 1871 als die einzelnen Armenkommunen je nach lokalen Entwicklungen unterschiedlich verwaltet wurden. 
4) ab 1871 zunehmende Vereinheitlichung und Zentralisierung.

Die Armenfürsorge oblag den Kirchen, war aber schlecht organisiert. Aber auch die adeligen Gutsherren hatten für ihre Untergehörigen zu sorgen, wenn diese unverschuldet in Not gerieten (s. u. Konservation). Nach der Reformation hatte sich der Landesherr der Armen anzunehmen. Das karitative System der Kirchen sollte aber beibehalten werden. Einzelheiten zum Armenrecht waren in der Kirchenordnung von 1542 geregelt.
König Christian III. fasste als Landesherr 1551 in Flensburg die Vermögen des Heiligengeist-Hospitals, des St. Jürgens Hospitals und des Klosters zur Heiligengeiststiftung zusammen. Die Vermögen sollten der Armenfürsorge zugute kommen. Es ging dabei um die Einkünfte aus Sammlungen und Spenden und um diejenigen aus dem Klingelbeutel und dem Opferstock. Mehr tat man nicht für die Armen. 
Seit 1736 wurde das Armenrecht durch Verordnungen und immer neue Regierungsentscheidungen immer komplizierter und unverständlicher. 
Etwa ab 1780 verschärfte sich das Armutsproblem durch spürbaren Geburtenanstieg einerseits und weniger Todesfälle bei Seuchen und Krankheiten. Von 1800 bis 1840 wuchs Angelns Bevölkerung um rd. 50 %. Aber für die vielen Menschen fanden sich keine Arbeitsmöglichkeiten. Bettelei, Diebstahl und Kriminalität nahmen zu. 
Unterstützung fand in seiner Gemeinde nur, wer dort Heimatrecht (s. d.) hatte. 
Das Armutsproblem wurde zur Bettelplage. Die Obrigkeit bildete Armenkollegien die für jeden Besitzbürger einen Beitrag festsetzten, der von Armenpflegern regelmäßig eingesammelt wurde. Aber auch das brachte nicht viel und half wenig. Nun ging man den Armen gegenüber zu Drohungen über und drohte mit Festungshaft und Unterbringung in Zuchthäusern oder Abschiebung über die Landesgrenzen. Armen-, Bettler-, und Prachervögte (s. d.) wurden als niedere Beamte eingesetzt um das Bettlerunwesen zu begrenzen. Es erfolgten richtige Hetzjagden (Bettel- und Klopfjagden s. d.) nach den Armen um sie abzuschieben. 
Schließlich wurde dieses so unmenschlich, das wiederum eingeschritten werden musste. Das Anrecht auf Versorgung wurde verbessert. Armen- und Arbeitshäuser (s. d.) wurden eingerichtet.
Am 23. 12. 1808 wurde es verboten jemand aus dem Armendistrikt zu vertreiben. 
Am 29. Dezember 1841 wurde eine Armenverordnung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein erlassen, die 99 Paragraphen enthielten. Eindeutig war diese Verordnung von Männern konzipiert und ließ viele Probleme von Frauen unberücksichtigt, die weiterhin häufig in Notlagen allein gelassen wurden. 
1871 ging die Verantwortung für die Armenversorgung von den Kirchspielen auf die neu gegründeten Kreisbehörden und Gemeindevorsteher über.
Nach und nach verlagerte sich die Armut vom Land in die Städte und führte dort zu einem Industrieproletariat das sich aus dem vom Land abwandernden Instenproletariat bildete. 
Die Reaktion Preußens war im Jahr 1883 die Einführung der Bismarckschen Sozialistengesetze und die Schaffung der Sozialversicherungen. 
Siehe auch unter Bettelvogt, Bettelwesen, Heimatrecht. 

Armen- und Arbeitshaus
Entwicklung in der frühen Neuzeit aus dem mittelalterlichen Hospiz und Spital. Oft war das Armenhaus gekoppelt mit einem Arbeitshaus. 
Leiter eines Armen- und Arbeitshauses war der Oekonom (s. d.) 
1721 und 1735 wurden in Flensburg Armenordnungen erlassen. 
Schon 1736 wurde empfohlen, die ständig Almosen Begehrenden in Armenanstalten einzuweisen. 
Überwiegend waren dieses Einrichtungen der Gemeinden zur Bewältigung des Armenwesens. Träger waren aber auch adlige Güter.
Aufgenommen wurden nur Arme, Alte, Sieche und Irre aus dem eigenen Kirchspiel. Sie erhielten Wohnplatz und Verpflegung für die sie soweit möglich auch arbeiten mussten. 
Die Schlaf-, Wohn- und Arbeitsräume waren streng für Männer und Frauen getrennt. Ehepaare konnten sich nur außerhalb treffen. Alle waren ihrer Rechte beraubt und unterlagen einer sehr strengen Zucht und Ordnung. Ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug im Winter 57 und im Sommer 69 Stunden. Jungen ab 8 Jahren wurden im Frühjahr zur Arbeit als Hirten an Bauern vermietet und kamen im Winter zurück ins Armen- und Arbeitshaus. 
Geleitet wurden sie von einem Ökonomen. Die Regeln für Aufstehen, Hygiene, Ausgang, Ruhe usw. waren sehr streng. 
Es gab getrennte Schlafräume für Männer und Frauen. So wurden nachts auch Ehepaare getrennt. Frauen schliefen in Reihen nebeneinander, Männer in Reihen übereinander. Obwohl die meisten Bewohner Kinder waren gab es keine Kinderräume. Größere Knaben schliefen bei den Männern und Mädchen bei den Frauen. 
Die Kinder wurden nicht von den Eltern, sondern vom Oekonomen und Aufsehern erzogen. Die Armenhäusler (alle) unterstanden der Vormundschaft des Oekonomen und waren fast aller bürgerlichen Rechte beraubt. 
Viele Armen- und Arbeitshäuser hatten eine Krankenstube, eine Totenkammer und ein Gefängnis innerhalb ihrer Mauern. 
Arbeiten waren: Matten- und Binsenflechten, Herstellung von Pechdraht, Nähen von Schuhen, Korb- und Pantoffelmachen, Stricken (auch für Männer), landw. Arbeiten. 
1765 entstand in Flensburg eine Armenarbeitsanstalt. 
1795 kam es zu einem Hungeraufruhr in Flensburg. 
1843 z. B. lebten in den Armenhäusern in Sörup 36, in Havetoft 27 (davon 18 Kinder), in Boren 23 und in Satrup 15 Insassen. 
Ende des 18. Jh. leerten sich die Armen- und Arbeitshäuser. Ab 1870 wanderten viele Arme aus. Sterup und Esgrus bauten 1879 noch ein letztes Armenhaus. Bald gingen die Häuser aus mangelnder Belegung und aus wirtschaftlichen Gründen ein. 

Armenvogt
Siehe unter Bettlervogt. 

Arnbeer
Wörtlich Erntebier. Gebräuchlich aber auch für Erntefest. Es gehörte zu den wenigen gebräuchlichen Dorffesten und war der Lohn für wochenlanges Handmähen mit der Sense, Binden der Garben und Aufstellen zu Hocken. Bei schlechtem nassem Wetter musste mehrmals umgehockt werden. Auch das Aufstaken der Garben mit der Forke auf den Erntewagen gehörte zu den körperlich schweren Arbeiten in der Erntezeit die durch das Arnbeer belohnt wurden. 
(siehe auch unter Fockbier) 

Arnis
Kleinste Stadt Deutschlands an der Schlei. 
1667 versuchte Detlef von Ruhmohr, die Bürger der zum Gut Roest (s. d.) gehörigen Stadt Kappeln zu zwingen, ihm den Untertanen-Eid abzulegen, woraufhin viele sich verweigerten und auf ihr zugestandenes Freiheitsrecht pochten. 64 Familien verließen die Stadt und auf einer Landzunge in der Schlei Arnis gründeten sie eine neue, nicht mehr dem Gebiet Roest unterliegende Stadt, erhielten Fleckenrecht und waren frei. 
Bei ihrer Ankunft fanden sie ein wüstes Land ohne Straße und ohne Haus vor. Ackerflächen mussten erst durch Rodungen geschaffen wurden. Was sie zum Hausbau brauchten, mussten sie mit Kähnen auf die Insel fahren. 
Am 11. Mai 1667 leisteten 65 Mann dem Herzog den Homogialeid (s. d.) Der Herr von Roest Detlef von Rumohr aber ließ am nächsten Tag die Häuser der Wegziehenden in Kappeln öffentlich von der Kanzel als verlaufenes Gut ausbieten. Das bedeutete, dass den Wegziehenden nichts von ihrem einstigen Besitz mehr gehörte und ihre Häuser verkauft wurden. Der Erlös ging an das Gut Roest.

Aszendent
Ahn, Vorfahr in aufsteigender Linie.

Aszentorium 
Ahnenfolge, Vorfahrenreihe.

Atlantis
Mythisches Inselreich, das erstmalig von dem griechischen Philosophen Platon (427 – 347 n. Chr.) beschrieben wurde. Seiner Meinung nach war es eine Seemacht die von ihrer Hauptinsel aus große Teile Europas und Asiens unterworfen hatte. Nach einem gescheiterten Angriff auf Athen wäre Atlantis schließlich um 9600 v. Chr. in Folge einer Naturkatastrophe innerhalb eines einzigen Tages und einer unglückseligen Nacht untergegangen. Soweit Platon. 
Schon in der Antike diskutierte man eine mögliche Existenz von Atlantis. Viele Theorien wurden entwickelt und verworfen. Es geriet in Vergessenheit und wurde in der Renaissance wiederentdeckt. 
Alfred Rosenberg vertrat die Theorie, dass Atlantik sich einst im Nordseeraum befunden habe und vielleicht sogar dem sagenhaften Thule entsprochen habe. Die Nazis griffen diese Theorie begeistert auf und vertraten die Ansicht, dass Atlantis der Ursprung der nordischen bzw. arischen Rasse gewesen sei. 
Pastor Jürgen Spanuth * 5. 9. 1907, der an der nordfriesischen Küste als Pastor tätig war und auch einige Semester Archäologie studiert hatte, griff diese Thesen in der Nachkriegszeit auf und behauptete die Atlanter seien den „Protogermanen“ gleichzusetzen. 
Spanuth entwickelte die Idee, Atlantis habe in der Nordsee in der Nähe des heutigen Helgolands gelegen und sei als politisches und religiöses Zentrum der Nordischen Bronzezeit anzusehen. Nach Spanuth war Atlantis durch den Einschlag eines Kometen sowie dem dadurch ausgelösten Ausbruch des Santorin-Vulkans untergegangen. Diese Katastrophe soll um 1250 v. Chr. stattgefunden haben. Er widerlegt damit die Datierung Platons, der den Untergang 9000 v. Chr. sieht. Spanuth erklärt dieses mit falscher Zeitrechnung. Die Priester hätten von 9000 Jahren gesprochen, hätten aber 9000 Mondumläufe gemeint, die etwa 673 Sonnenjahren entsprechen was etwa 1230 v. Chr. entspricht. 
Nach Spanuth zwangen die Folgen der Katastrophe (Überflutungen, Dürre und Brände) die überlebenden Atlanter (= Germanen) nach Süden zu ziehen und ihrerseits einen Streifen der Verwüstung bis Athen zu hinterlassen. Er behauptet Germanen seien die sog. Seevölker gewesen, die um 1200 v. Chr. Ägypten angriffen. 
Platon spricht von Oreichalkos, einem natürlich vorkommenden aus dem Boden und Meer kommenden Stoff der Atlanter, der damals den höchsten Wert nebst dem Golde hatte und die Atlanter unermesslich reich machte. Laut Spanuth war damit der Bernstein gemeint, der tatsächlich neben dem Gold am höchsten geschätzt wurde. Der im Altertum bis nach Ägypten verbreitete Bernstein wurde in der Nord- und Ostsee gewonnen. Er war damals so reichlich, dass man ihn im Nordseeraum als Heizmaterial verwendete. 

Aufwärter
Beruf / Tätigkeit: Lohndiener, einer der zur Hand geht und Ordnung hält.

Aufsitzer/in 
Besonders auf Sylt bekannte Sitte des Aufsitzens. Beim Aufsitzer handelt sich um einen Gast, der sich selbst bei Nachbarn einlud. „Wollt ihr einen Aufsitzer?“, fragte er/sie, wenn die Tür geöffnet wurde und wurde immer zum Kartenspiel (bei Männern) oder zur Handarbeit (bei Frauen) hereingebeten. Bewirtet wurde er/sie mit Tee. Den beiliegenden Kandiszucker rührte ein Aufsitzer nicht an weil das nicht gesittet gewesen wäre, da dieser zu kostbar war. 

Aushäuerung
Verpachtung von Ländereien. 

Ausheimische
Bezeichnung für zugereiste Kolonisten im Gegensatz zu den Einheimischen. 

Aussätzige
Meist Leprakranke, die von der schlimmen Krankheit Aussatz befallen waren. Durch Kreuzzüge wurde der Aussatz ins Abendland eingeschleppt. Aussatz war als biblische Krankheit nicht klar abgegrenzt und wurde auch für Hautkrankheiten verwendet. 
Aussätzige wie auch Pestkranke mussten mit einer Rassel, Klapper oder Knarre auf sich und ihre Ansteckungsgefahr aufmerksam machen und Herannahende vor sich warnen. 

Ausspann / Utspann
An den Ochsen- und Heerwegen und den Straßenverbindungen von Städten gelegene Gasthäuser in denen die Pferde gewechselt (aus- und eingespannt) werden konnten und die Reisenden selbst von anstrengender Fahrt ausspannten, sich erholten, erfrischten, Essen und Trinken und übernachten konnten. 

Austernfischrei in der Nordsee
Die nordfriesische Chronik erzählt, dass die Auster im Jahr 1020 durch den damaligen Komutus Magnus in die nordischen Gewässer eingewandert war. Sie hatte sich im Laufe der Jahrhunderte riesenhaft vermehrt und verbreitet. Seit 1587 wurden die Austernbänke wirtschaftlich genutzt. Sie wurden von dem Landesherrn gegen ein landesfürstliches Regal an Private verpachtet. Anno 1746 betrug die Pacht für die Austernbänke 2000 Taler in Kronen und stieg über 3.820 plus Deputat und Zollgebühr auf 7505 Taler plus jährlich 80 Fässer Deputataustern an den Hof von Kopenhagen. 
Die Austern wurden in 1000 Stück fassende Fässer gefüllt. 
1819 pachtete der Kaufmann L. Göttig aus Flensburg die Bänke und bot für eine Pachtdauer von 20 Jahren jährlich 16.664 Taler. Es setzte in den Bänken um Röm und Fanö ein regelrechter Raubbau ein. 
Die Fischerflotte bestand in der Regel aus 22 – 23 Fahrzeugen, wovon Sylt mit 10 und Amrum mit 12 – 13 beteiligt waren. 
Die „Skraapers“ (Austernfischer) erhielten drei Taler für jedes Fass gefischter, gesäuberter und verpackter Ware. 
Auf Sylt hatten fast 30 Fischerfamilien ihren ständigen Erwerb aus der Austernfischerei. 
1864 fielen die Austernbänke um Sylt an Preußen und wurden verpachtet. 
Jedes Jahr im September fuhr die „Schraberflotte“ hinaus. 
1910 befanden sich noch 8 – 10 Sylter Kutter auf Austernfang.
Raubbau machte schließlich dem erwerbsmäßigen Fang ein Ende.

Auswanderer / Auswanderung
Man findet im Norden im 19. Jh. kaum eine Familie in der nicht mindestens eine Person ausgewandert war. Sehr viele Schleswig-Holsteiner und Dänen verließen ihre Heimat und gingen nach Übersee. Über 90 % zog es in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die übrigen verteilten sich auf Südamerika, Australien, Afrika und auch Asien. 
Gründe dafür waren Armut, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Krisen, politische Unruhen und auch speziell in Nordschleswig die Ablehnung der „Preußen-Herrschaft“. 
Eine schwere wirtschaftliche Krise in Dänemark zu Beginn des 19. Jh. wirkte sich auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein aus. So nahm vor allem in den 1840er Jahren die Auswanderung zu. Verstärkt wurde diese durch Goldfunde in Amerika und den dadurch ausgelösten Goldrausch. 
1841 – 1850 begann die große Auswanderungswelle aus Angeln und entsprach einer Massenbewegung. Es waren aber nicht nur Auswanderungen nach Übersee sondern auch nach Friesland, Alsen, Mark Brandenburg und Berlin. 
Viele Auswanderer meldeten sich gruppenweise wie zum Beispiel die Walfänger von Föhr zur Auswanderung, die es gewohnt waren sich in Gruppen zum Walfang zu melden. Das führte in einem Jahr zu starken Bevölkerungsverlusten auf der Insel. 
Die zweite große Welle folgte auf die Niederschlagung der Erhebung (s. d.) der Schleswig-Holsteiner im Jahr 1851. Besonders viele Handwerker und Bauern verließen mit ihren Familien die Heimat. Den Hauptanteil stellten die Bauern, wozu hauptsächlich auch die 2. und 3. Söhne als weichende Erben gehörten. Ein Viertel waren Seeleute die sich nicht von der Segelschifffahrt auf die Dampfschifffahrt umstellen wollten. 
In der 2. Hälfte des 19. Jh. nahm die Auswanderung von jungen allein stehenden Menschen zwischen 15 und 35 Jahren zu. Dieses stand in Zusammenhang mit der 1867 eingeführten Wehrpflicht in Schleswig-Holstein. 1866 reisten im Monat Oktober ca. 5000 Eiderstedter über Hamburg aus. Die Höhepunkte lagen 1872/73 und zwischen 1881 und 1885. Der überwiegende Anteil stammte aus ländlichen Gebieten. Das traf im Norden vor allem auf die Inseln Föhr, Amrum und Langeland, auf Nordfriesland und Nordschleswig zu. 
In den ersten Jahren preußischer Regierung wanderten zwischen 1868 und 1910 um die 40.000 Menschen aus, weil sie die neue preußische Regierung ablehnten. Auch die neue Grenzziehung, zwischen Dänemark und Deutschland die Absatzmärkte und Arbeitsplätze abschnitt spielte eine Rolle. 
1851/52 reisten etwa 4.200 schleswig-holsteinische Auswanderer allein über den Hamburger Hafen aus. Nach dem deutsch-französischem Krieg 1870/1 erreichte die Auswanderung ihren höchsten Stand. Zwischen 1871 und 1925 wanderten mindestens 150.000 Personen aus.
In einem Haus in Apenrade befand sich eine private Auswanderungsagentur. 

Auszehrung 
historischer medizinischer Ausdruck der Abmagerung in Folge „zehrender“ Krankheiten (vor allem Tuberkulose = Schwindsucht). Bis ins 19. Jh. galt das für Symptome unterschiedlichster Ursachen. Vor allem Hunger, Mangel an Licht, Luft, Hygiene, Kleidung und Wärme. Forderten mehr Opfer als Kriege.

Automobile
Bis 1903 war seit 1885 das Fahren mit durch eigene Kraft betriebenen Fahrzeugen auf den Straßen verboten. Das galt aber nur für dampfgetriebene Fahrzeuge. 
1899 gab es erste Flensburger Automobilisten. Sie hatten von Anfang an Kennzeichen. 
1909 waren im Landkreis Flensburg 25 und im Landkreis Schleswig 20 Automobile zugelassen. Erfasst waren sie im Deutschen Automobil-Adreßbuch. In der Dunkelheit durfte ein Automobil nicht die Geschwindgkeit eines in gestrecktem Trab befindlichen Pferdes überschreiten. (ca. 15 Km die Stunde). In Quern durfte nicht schneller als 10 Km/Std. gefahren werden. 
Bei Begegnungen mit Pferdefuhrwerken musste das Auto 20 m davor anhalten (in Quern 100 m davor). 
Zum Fahren benötigte man eine Lenkerlaubnis und eine Zulassung für das Auto. Teilweise wurde die Zulassung nur für bestimmte Straßen erteilt. 
Privatwagen galten als Luxusautos und mussten eine Steuer entrichten. Beruflich und geschäftlich gefahrene Autos waren steuerfrei. 
Am 11. 9. 1905 wurde der Flensburger Automobilclub gegründet, der erste in Schleswig-Holstein. 
Einen ersten motorisierten Omnibusverkehr gab es 1906 in Angeln. Der „Blaue August“ fuhr linienmäßig von Süderbrarup – Arnis – Ekenis nach Boelschuby. Der eigentliche Durchbruch motorisierter Bussverbindungen kam aber erst in den 20er Jahren. 

avunculus 
(lat.) Onkel (Bruder der Mutter).

avus (avia) 
(lat.) Großvater(-mutter).


B

Badekarre / Badekultur
Hölzerne Umkleidekabine auf zwei oder vier Rädern. Sie gewährte Frauen des 18. und 19. Jh. die Möglichkeit sittsam und korrekt im freien Meer zu baden. Erfunden wurde sie um 1750 von einem Engländer.
Die Badekarre stand am Strand und wurde von der Benutzerin in Straßenkleidung betreten. Es gab sie für Männer und Frauen getrennt. Im Innern der Fensterlosen Kabinen zog man sich um. Die zweirädrige Kutsche wurde von Hand und die vierrädrige von Pferden in das Wasser gezogen. Die hintere Tür war dem Meer zugewandt und hatte eine kleine Tür mit Treppe von der man züchtig gekleidet ins Wasser ging. An der Karre war auch ein freischwimmendes Tau befestigt, dass als Halteleine galt. Allgemein schwamm man nicht sondern badete nur. Hatte man „abgebadet“ so zog man einen Badeschirm auf und wurde wieder an Land gezogen. Es konnten bis zu sechs Personen gleichzeitig den Badekarren nutzen, was den Preis pro Person stark minderte. 
Um 1800 tauchten sie an deutschen Stränden auf. Z. B. gab es in Glücksburg 1872 bei Eröffnung des damaligen Strandhotels 25 solcher Badekarren. Aber schon ab 1900 kamen Badeanstalten mit Umkleidekabinen auf und die Zeit der Badekarren war endgültig vorbei. 
Man badete voll bekleidet in Badehemd und langen Beinkleidern in getrennten Bädern für Männer und Frauen. Die Obrigkeit achtete streng und unter Strafandrohung auf Einhaltung der Geschlechtertrennung. 
1900 eröffnete Helgoland revolutionär ein Familienbad und löste erhitzte Diskussionen aus. Weiblichen und männlichen Junggesellen wurde der Zutritt ins Familienbad verwährt und auch „fotographische Apparaturen“ durften nicht mitgenommen wurden.
Um die Jahrhundertwende entstand auch die Freikörperkultur-Bewegung. Bei Scharbeutz wurde1903 von privater Seite der „Freilichtpark Klingenberg “ für Anhänger der „Nacktkultur“ eingerichtet. 
1920 öffnete auf Sylt der erste offizielle FKK-Strand. 
1932 versuchte die Obrigkeit mit dem sog. „Zwickel-Erlass“ (s. d.) noch einmal die unmoralische Entwicklung aufzuhalten. Im Zwickelerlass wurde für Frauen und Männer detailliert festgelegt, wie die Bademode (alle Körperpartien bedeckend) auszusehen hatte. 
(siehe auch unter Schwimmen) 

Bademutter 
Hebamme.

Bader
Mittelalterlicher hochgeachteter Beruf. Einer der eine Badestube betrieb. „Arzt der kleinen Leute“. Seine Haupttätigkeit bestand im Schröpfen und im Aderlass. Er befasste sich aber auch mit Körperpflege und Kosmetik (Haare- und Bartscheren) und der Zahn- und Augenheilkunde. Hintergrund seines Wissens war die Lehre von den Körpersäften.
Erst später gehörten Bader zu den sog. „unehrlichen Berufen“, weil sie Kranke, Verwundete und Pflegebedürftige berührten. 
Neben dem Bader gab es als Untergebene den Scherer oder Barbier, den Reiber der die Badegäste trocknete, den Wasserzieher der das Wasser für das Bad aus dem Brunnen zog und Bademägde und Badeknechte für niedere Arbeiten.

Bahnsteigkarte
Bis Mitte 1960 auf Bahnhöfen benötigte Karte um den Bahnsteig betreten zu können. Die Bahnsteigkarte hatte nichts mit dem eigentlichen Fahrschein zu tun. Wollte man Reisende zum Zug bringen oder vom Zug abholen, also ohne Fahrkarte auf den Bahnsteig, so brauchte man die Bahnsteigkarte für 10, später 20 Pfennig. Die Bahnsteigkarte wurde an der Sperre von einem Sperreschaffner mit Knipszange gelocht, d. h. entwertet.
Am 16. April 1974 wurde das letzte Kontrollhäuschen vor den Bahnsteigen beseitigt. 

Baken
(siehe unter Seezeichen)

Ballastbrücke, Ballastufer, Ballastkai 
In Flensburger Innenhafen auf östlicher Uferseite gelegene sandige Hügellandschaft. Sie diente zum Abbau von Sand als Ballast für Schiffsrumpfe, wenn die eigene Ladung der auslaufenden Handelssegler nicht schwer genug war oder sie ohne Ladung auf hohe See auslaufen mussten. 
Im Laufe der Jahrhunderte entstand dadurch eine von vielen Ausgrabungen und Sandentnahmen geprägte Uferlandschaft. Von dem eigentlichen Ballastberg, der einst fast bis ans Wasser reichte ist heute nichts mehr zu sehen. 
Ballastberge gab es an den Häfen von Flensburg und Kiel. 

Bankhaft
Siehe unter Reichsbankhaft von 1813.

Bankert
uneheliches Kind. 

Bannmeile /Bandmeilenrecht
Zone um die Städte herum in denen sich keine Händler und Handwerker niederlassen durften. 
Das gewerbliche Grundgesetz von 1711 räumte den Städten ein Bannmeilenrecht ein, welches besagte, dass in einem Umkreis von 3 Meilen um jede Stadt kein Handwerker sich niederlassen durfte. Ausgenommen waren: 1 Rademacher, 1 Grobschmied, 1 Bauernschneider und 1 Schuster in jedem Kirchspiel. Aber auch diese durften ihre Waren nur im Kirchspiel verkaufen und nicht in die Städte bringen. 
Dieses Gesetz galt dem Schutz der eigenen Gewerbetreibenden in den Städten vor Konkurrenz. 1736 und 1773 wurde die Verordnung etwas gelockert und erneuert. 

Bannmühle
Im 12. Jahrhundert entstandenes alleiniges Recht der Grundherren zum Bau und Betreiben einer Mühle. Alle Untertanen des Grundherrn mussten ihr Getreide hier mahlen lassen (Mühlenzwang (s. d.) 
Verstöße gegen das Bannrecht und gegen den Mühlenzwang wurden mit Strafen belegt. 

Barbiere
(franz. Barbe = Bart). Auch Bader, Bartscherer, Badeknecht. Chirurgen und Wundärzte gehörten zur Zunft der Barbiere. Im Mittelalter ein Beruf der sich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege männlicher Kunden annahm. Ihre Aufgabe war es auch Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, zu Schröpfen, Klistiere zu verabreichen, Salben und Pasten herzustellen und ähnliche Behandlungen vorzunehmen.
Barbiere und Chirurgen absolvierten eine dreijährige Lehre bei in Innungen organisierten Meistern und eine vierjährige Wanderschaft bevor sie sich niederlassen durften. 
1749 wurde in Flensburg für die chirurgische Ausbildung der Barbiere eine „Anatomiekammer“ eingerichtet und 1755 eine Hebammenschule. 
Siehe auch unter Gliedsetzer, Hebamme. 

Bark
Siehe unter Schiffstypen. 

Barockgarten in Schleswig
1637 ließ Herzog Friedrich III. (1597 – 1659) den Barockgarten, genannt „das Neue Werk“ als ersten Terrassengarten Europas nördlich der Alpen anlegen; deutlich bevor im französischen Versailles eine barocke Gartenpracht entstand. Angelegt wurde er von Hofgärtner Johannes Clodius (1584 – 1660).
1650 wurde ein prächtiges Lustschloss die Friedrichsburg in Form der Spätrenaissance errichtet, in dem der Gottorfer Globus aufgestellt wurde. 
Herzog Christian Albrecht (1641 – 1695) erweiterte den Garten um vier Terrassen. Auf der oberen Terrasse ließ er ein weiteres Lusthaus, die Amalienburg errichten. 1670 war der Garten fertig. 100.000 Buchsbäume säumten die barocken Muster. 
1713 wurde der Globus zur Abwendung eines Krieges an den russischen Zaren Peter der Große verschenkt. Das war gleichzeitig der Untergang auch des Gartens. Unter der Verwaltung des dänischen Statthalters verfiel er zusehends. 1768 wurde das Lusthaus abgebrochen und verkauft. 1864 wurde der Garten zu einem militärischen Exerzierplatz für Reitersoldaten. 
2005 wurde der Globus original nachgebaut und 2008 zur Landesgartenschau wurde auch der wiederhergestellte Barockgarten eröffnet. 

Basselhuus 
Haus in dem ein Kind geboren wurde. Engste Nachbarinnen wurden zu „Hebammen“ in den Städtern „Beistandsdamen“ genannt, und halfen bei der Geburt und der Versorgung der Wöchnerin und erledigten notwendige Hausarbeiten in Haus und Stall. 
Spätestens eine Woche nach der Geburt kamen alle Nachbarinnen zum „Kindskiek“ ins Basselhuus. 
Kein Mann traute sich in eine Bassel-Gesellschaft.  
Basselpott 
Topf mit warmem Essen für Wöchnerinnen der ihnen von der nächsten Nachbarin gebracht wurde. (Meist wurde davon die ganze Familie satt).

Bastard
Uneheliches Kind. Häufig das Kind einer ledigen Mutter. 

Bauernglocken
Vornehmlich im Südwesten des Herzogtums Schleswigs um Stapelholm gebräuchliche Glocken, die an bevorzugter Stelle des Dorfes, meistens in der Astgabel eines aufgestellten Baumstammes angebracht waren. Sie waren kleiner als die jeweiligen Kirchglocken. Sie dienten als Warnglocken bei Hochwasser, Feuer oder bei kriegerischen Überfällen. Außerdem aber dienten sie auch der Benachrichtigung der Dorfbewohner z. B. zum Zusammenrufen zu Versammlungen, zu Bekanntmachungen oder sie riefen zu gemeinsamer Arbeit auf. Betätigt wurden sie vom Bauernvogt oder einer dazu öffentlich bestellten Vertrauensperson. 
Später wurden sie auch zur Bekanntmachung von Geburten, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen verwendet. 

Bauernlegen
Um ihre adeligen Güter zu vergrößern begannen die Gutsherren von 1500 bis 1700 durch allerhand Maßnahmen den freien Bauern ihr Land zu entziehen und sich zu Eigen zu machen. Der Gutsherr hatte das Recht, schlecht wirtschaftenden oder aufsässigen Bauern das Land zu entziehen. Die Hufen wurden entweder an andere Bauern vergeben oder – was häufiger geschah – dem Gutbetrieb einverleibt. 
Auch durch Kriege, Missernten, Viehseuchen oder Feuer in finanzielle Not geratene Bauern wurden übernommen und zu Untergehörigen (unfreie Bauern und Leibeigene) gemacht und deren Ländereien eingezogen. Man sprach auch von Wüstungen (s. d.) 
Zum Ende des Bauernlegens kam es in Preußen 1709 durch das Gesetz zum Bauernschutz. Erst durch Edikt vom 12. 8. 1749 wurde es verboten, das Land von Bauernstellen zum Gutslande einzuziehen. 1764 wurde dieses Gesetz noch verstärkt. Alle nach dem Siebenjährigen Krieg (s. d.) wüst gewordenen Höfe mussten binnen Jahresfrist wieder von Bauern besetzt wurden. 
Als Beispiel möge Düttebüll dienen, ein Dorf das 1470 aus acht Hufen und einer Mühle bestand. Im 16. Jh. wurde das Dorf niedergelegt und daraus das Gut Düttebüll gebildet.
Im 18. Jh. wurden nur noch wenige Bauerndörfer wüst. Nadelhöft am Geltinger Noor war im Jahre 1519 ein Dorf von zehn Hufen; 1683 waren es noch sechs, 1694 nur noch vier, die 1703 gelegt wurden. Sie alle fielen an Gut Gelting. 
(Siehe auch unter Wüstungen und Wüstungskoeffizient)

Bauernvogt
Er stand an der Spitze der bäuerlichen Hierarchie eines Dorfes. 
Bis 1867 war er für die Einhaltung dörflicher Ordnung zuständig und vertrat gleichzeitig die Interessen der Dorfbevölkerung gegenüber der Obrigkeit. Im Einflussbereich adliger Güter war er auch für die Einhaltung gutsherrlicher Anordnungen zuständig. Fast immer stand er in einem Gewissenskonflikt zwischen Obrigkeit und Dorfbevölkerung. 

Bauholz / Nutzholz
Die Großmachtpolitik des Königreichs Dänemark hat Jütland zu einer der waldärmsten Regionen Europas gemacht. Für den Bau eines einzigen Kriegsschiffes mussten 2000 Eichen gefällt werden. Für eine Vollhufe benötigte man etwa 100 Eichen. 
Schon 1704 wurde daher der Bau von Fachwerkhäusern untersagt, um die Waldbestände zu schonen. 
Jeder Untertan hatte Anspruch auf unendgeldliches Bauholz aus den Wäldern bei der Verpflichtung für jede gefällte Eiche oder Buche neun Jungbäume an vorgeschriebener Stelle zu pflanzen. 
Von 1737 bis 1745 ergingen 14 Verordnungen zum Schutz der Bäume und der Wälder. 
Wer eine Ehe einging war verpflichtet zuvor eine Anzahl von Bäumen zu pflanzen und zum Wachstum zu bringen. Auch Witwer mussten beim Eingehen der 2. Ehe erneut der Pflicht zur Baumpflanzung nachkommen.
Lesholz (aufgelesenes abgestorbenes trockenes Holz) durfte ohne Benutzung von Werkzeugen zu Heizzwecken gesammelt werden. 
Eine Allgemeine Forstverordnung von 1784 mit 180 Paragraphen fasste die bisherigen Einzelverordnungen zusammen und erschwerte die Nutzung von Holz aus dem Wald. 
(Siehe auch unter Hausbau, Hegereiter, Heizmaterial) 

Bauformen landwirtschaftlicher Gebäude
1) Norddeutsches (niederdeutsches) Hallenhaus. Wandständerhaus. Ein im 13. bis 15. Jh. aufgekommener Bautyp in einschiffiger Fachwerkbauweise. Es fand sich hauptsächlich im nordangler Raum. Es war ein Einhaus in dem Wohnung, Deele, Stallung und Erntelager unter einem Dach in einem Hauskörper vereint waren. Es war ein Ständerhaus als Zweiständer-, Dreistände- oder Vierständerhaus. Es war auch als Durchgangshaus mit Dielen die beidseitig ein Tor haben zu finden. Der wichtigste und größte Raum war die Diele (Deele). 
2) Dänischer Vierseithof. Eine Hofform der an allen vier Seiten von Gebäuden umschlossen war: Wohnhaus – Scheune – Erntelager – Stall. Dieser Bautyp kam vor allem in küstennahen Gebieten Nordjütlands vor. 
3) Angeliter Dreiseithof. Er bildete sich Ende des 18. Jh. im Norden Schleswig-Holsteins aus. Die beiden Wirtschaftsgebäude Stall und Scheune liegen sich gegenüber. Das Wohnhaus bildete die dritte Seite. Vorbild der bürgerlichen Dreiseithöfe waren die adeligen Güter, die vielfach auch in dieser Form gebaut waren. 
4) Holländischer Haubarg (s. d.) / 
5) Nordfriesischer Hof 
6) Gulfhaus. Eine junge Bauform des 16. – 17. Jh. im Nordseeküstenraum. In Ständerbauweise, d. h. das Dach wurde nicht von den Außenmauern, sondern von dem innen liegenden Ständerwerk getragen. Es gliedert sich in ein Vorderhaus mit Wohntrakt mit angrenzendem Stall- und Scheunentrakt. 
7) Altfriesisches Bauernhaus. Ein kleines Wohnstallhaus mit geringer Raumfläche für Erntegut. Vorgänger des Gulfhauses. Seit der Eiszeit war es in der norddeutschen Tiefebene weit verbreitet. 
8) Fachhallenhaus. Fachwerkbau hauptsächlich im südangler Raum. Es war entweder stroh- oder reetgedeckt. Es zeichnet sich durch ein Großtor an der Giebelseite aus. Im Zentrum des Hauses befindet sich die Diele mit Dreschplatz und seitlich die Ställe. Die Dachbalken wurden von einem Innenständergerüst getragen, die Balken des Wohnteils ruhen auf den Mauern. 

Beck / Bek / Beek 
Quelle, Bach (z.B. Kehlbeck).

Beckenschläger / Beckensleger
Beruf: Er fertigte Becken, Schüsseln usw. aus Messing oder Kupfer. 
Bede / Beden / Bitten
Darin steckt das Wort Bitte. Eine Abgabe die der König nicht ohne weiteres fordern konnte. Als extraordinäre Steuer musste er sie auf dem Landes- oder Hardething beantragen und bewilligen lassen. Bald aber wurden diese Steuern fest. 
1) Steuer- und Abgabeliste. 
2) Älteste auf Grund und Boden sowie Häuser erhobene Vermögenssteuer im deutschen Sprachraum. Die Landesherren erhoben sie seit dem 12. Jh.. Adel und Geistlichkeit waren davon befreit. 
3) Schatz, Schatzung, Abgabe. 

Bedingher
Vorsteher, Verwalter vorwiegend geistlicher Einrichtungen. Wörtlich Gebieter. 

Beerdigungen , Sitten und Gebräuche bei Tod und …. 
Siehe unter Arfbeer, Erdegeld, Grabbier, Kirchgang, Läuteschlüssel, Liekbott, Luxusverordnung, Nääsdrücker, Parentation, Schaffer, Scheideglocke, Strohlegen Totenkreuz, Trauerschere, Trucheld.
Nach eingetretenem Tod wurde das Fenster geöffnet, damit die Seele des Verstorbenen entweichen konnte. Außerdem wurde der Spiegel verhangen und die Wand- oder Standuhr angehalten. Nahe Angehörige drückten dem Toten die Augen zu, kleideten die Leiche in ein Leinenhemd und schlossen ihm den Mund, indem sie die Bibel unter die Kinnlade schoben bis die Totenstarre eingetreten war. 
An der gebetteten oder schon eingesargten Leiche musste eine Leichenwache gehalten werden. Dieses war die erste Nacht die Aufgabe der Hausmädchen und dann die einiger Nachbarn. Der Sinn dieser Leichenwachen war die längere Prüfung, ob der Tod tatsächlich eingetreten war. Immer wieder kam es vor, dass „Tote“ noch einmal zum Leben erwachten. Bei einigen Leichenwachen soll es laut und feuchtfröhlich zugegangen sein. 
Neben dem Toten wurden Kerzen aufgestellt. 
Starb der Hausherr, so wurde sein Tod nicht nur den Menschen, sondern auch den Tieren mitgeteilt. Dieses war Aufgabe des nachfolgenden Sohnes. Er ging in die Ställe und zu den Bienenstöcken und sagte: 
„Euer Herr ist gestorben,
ich habe euch erworen
und ich bin von Stund an euer Herr.“
An die Bienenkörbe wurde ein schwarzer Flor gehängt. Bis zum 17. Jh. war die Trauerfarbe Weiß und wechselte dann langsam zu Schwarz. 

Von der Leiche welche zur Predigt begraben wurde hatte der Pastor 3 bis 6 Mark zu genießen. Für eine Kinderleiche, die unter dem Arm getragen wurde, bekam der Pastor 1 Mark. Ganz arme Leute und Bettler wurden umsonst begraben. 
Auf dem Sarg brannten Pestilenzlichter, um böse Dünste und böse Geister zu vertreiben. 

Behelfer
Hilfslehrer.

Beilager / Beischlaf 
1) Hochzeitsnacht. Die versammelte Hochzeitsgesellschaft pflegte den frisch Vermählten beim Besteigen des Brautbettes zuzusehen (Sippenöffentlichkeit). Man bezeichnete die Begleitung des Brautpaares bis ins Schlafgemach auch als Bettleite (s. d.) Hatte man das Beilager auf diese Weise öffentlich eingeleitet, blieben die Brautleute allein. Am nächsten Morgen schenkte der Hausherr seiner Frau die Morgengabe (s. d.). Diese Zuwendung zählte, wie die Mitgift, nicht zum Nachlass des Mannes und diente später der Witwenversorgung.
Erst ab dem 15. u. 16 Jh. wurde das Beilager aus Gründen der Intimisierung der Hochzeitsnacht zu einem symbolischen Beilager. Hatte bis dahin das Beilager eine rechtliche Bedeutung, so trat mit der Christianisierung die kirchliche Trauungshandlung (Copulation) auch rechtlich mehr in den Vordergrund und die Kirche bemächtigte sich des alleinigen Eheschließungsrechts. . In Adelskreisen des 16. Jh. blieb das öffentliche Beilager länger erhalten als in stadtbürgerlichen oder gar ländlichen Kreisen. Trotzdem blieb es in Ausnahmen bis ins 19. Jh. erhalten. 
2) Recht des Feudalherren, adligen Gutsherrn zum symbolischen oder vollzogenem Beischlaf in der ersten Nacht. 

Beinhaus
Früher war das Beinhaus bei vielen Kirchen vorhanden. Es diente der Aufnahme der beim Grabgraben gefundenen menschlichen Knochenüberreste früherer Gräber. 

Beispruchsrecht
Bis 1798 bestehendes noch von den Germanen stammendes Recht der nächsten Erben, ein veräußertes Erbgut einzulösen. Bis 1798 mußte ein freies Eigentum, das verkauft werden sollte, dreimal von einem Bondengericht lachgeboten (s. d.) werden, um den nächsten Verwandten und Erben des Verkäufers eine Einspruchsmöglichkeit zu geben. Erst wenn nach einer bestimmten Frist, der Laghäfd (s. d.) = 3 Jahre, kein Einspruch erhoben wurde, oder wenn dieser Einspruch abgelehnt wurde, konnte der Verkauf als rechtmäßig anerkannt werden. 
Ohne Einwilligung der Erben vorgenommene Verkäufe von Grund und Boden waren hiernach nichtig. Wurden Grundstücke dennoch ohne „Erbenlaub“ veräußert, so konnte der Erbe „binnen Jahr und Tag“ dieses vom Erwerber oder von Dritten im Klagewege zurückverlangen. 
Dieses war eine erhebliche Beschränkung der Verfügungsfreiheit für Grundstücke. Es war seinerzeit aber so gewollt und basierte auf der Bedeutung des Grundbesitzes und der Innigkeit des Familienbandes. 

Beliebung auf plattdeutsch Belem
Zweckgemeinschaft. Für das Zusammenleben im Dorf hatten sich im Laufe der Jahrhunderte bestimmte Regeln herausgebildet, die schließlich auch niedergeschrieben wurden. Mann nannte sie Beliebung, auch Willkürsbrief, Scherbrief oder Bursprake. Die Obrigkeit hatte großes Interesse an ihnen, damit Streit nicht erst entstand oder schon auf Dorfebene geschlichtet werden konnte. 
Ohne Vorlage einer Genehmigung durch die Obrigkeit und ohne das sie mit obrigkeitlichen Auflagen versehen war, gab sich die Zweckgemeinschaft diese Beliebung („beliebt, bewilligt und beschlossen“ – daher der Name) selbst. 
Überwacht wurde die Einhaltung er Beliebung vom Bauernvogt. Verstöße zogen die jeweils beschlossenen Strafen nach sich. 

„Bell-Lancester-System“
Schulsystem des wechselseitigen Unterrichts, das ab 1820 vom König über Nordschleswig Eingang auch in die Schulen des Herzogtums Schleswig hielt. Entwickelt wurde es von dem britischen Pädagogen Andrew Bell. 
Das Schulsystem basierte darauf den Unterricht vom Lehrer auf gute Schüler zu übertragen, die als Monitoren (Ermahner) tätig wurden. Diesen Gehilfen des Lehrers wurden kleine Abteilungen in Lesen, Schreiben, Rechnen und Abhören übertragen. Der Lehrer fungierte nur als „rector omnium“ (Leiter des Ganzen). Ihm verblieb die Oranisation, Überwachung und Ingangsetzung des Systems. 
Kennzeichnend waren die große Strenge und der Drill für diese wechselseitige Unterrichtsform. 
1834 waren in Tondern 60 %, Hadersleben 80 %, Sonderburg 95 % und Apenrade zu 100 % solche Schulen. 
Es wurde eingeführt um das Schulsystem mit viel zu wenigen Lehrern und viel zu großen Klassen (im Durchschnitt über 100 – 120 Schüler pro Klasse) fertig zu werden. Im Durchschnitt war diese Form des Unterrichts während des Höhepunktes in jeder zweiten Schule des Herzogtums Schleswig anzutreffen. 
1845 war das System im Herzogtum in 306 Schulen ganz und in 159 Schulen teilweise eingeführt. 
Pestalozzi war ein leidenschaftlicher Gegner dieses Systems. 
Bereits 1824 hatte Papst Leo XII. dieses zur „schwarzen Pädagogik“ gerechnete System, das über ganz Europa schwappte, für katholische Schulen verboten. Um 1850 herum war das System dann endgültig überholt, hielt sich aber in Dorfschulen auch noch länger und endete erst mit der Adlerschen Schulreform. 
(Siehe auch unter Schule) 
Ein ausführlicher Bericht über diese Schulform im Herzogtum Schleswig findet sich im Jahrbuch für die Schlewigsche Geest, 13. Jg. 1965 von Ernst Erichsen, Husum, Seite 89 bis 104. 

Beneficien / Benefizien
Im Gegensatz zu den Accidentien (s. d.) als gelegentliche Einnahmen waren die Beneficien feste Einnahmen.

Bereiter 
Leiter der adeligen Ställe. 

Beruf 
eigentlich Ruf für Berufung.

Besemer / dän. Bismer 
1) Besenbinder, -händler.
2) Handwaage als Hebelwaage
siehe auch unter Waagen. 

Best
Ein Jungrind. 

Bestallung 
1) Ernennung. Mit einer besonderen Stellung versehen. 
2) Beweisurkunde über die Bestellung zum Vormund oder Pfleger
3) Anstellung von länger dienenden Offizieren und Unteroffizieren

Betteljagd 
auch Klopfjagd. Ende des 18. Jahrhunderts Jagden gegen Bettler. Sie wurde wie eine Treibjagd betrieben. 1781 wurden bei einer solchen allein in Broacker 300 Arme und fremde Bettler aus dem Land getrieben. 

Bettelei / Bettelwesen
Durch einen Geburtenanstieg ab 1788 erhöhte sich die Bevölkerungszahl in Angeln sehr stark. Es gestaltete sich sehr schwierig den unteren Volksmassen ausreichend produktive Arbeit zu bieten. Vielen blieb gar nichts anderes übrig als betteln zu gehen. Arme wurden in ihrer Gemeinde nur unterstützt, wenn sie Heimatrecht (s. d.) hatten.
Entwurzelte Menschen, Bettler, Vagabunden durchstreiften das Land und wurden zu einer Landplage. Dabei bettelten sie nicht nur, sondern zogen mit Büchsen, Pistolen und Degen bewaffnet drohend und fordernd durch die Dörfer. Es waren teilweise regelrecht organisierte Räuberbanden. Sie drohten sogar mit Feuer und Brand der Höfe, wenn man ihren Forderungen nicht nachkam. 
Einige Orte in Stadtnähe in Angeln verzeichneten zwischen 1780 und 1790 täglich 140 – 160 Bettler und Vagabunden. 
Bei Feiern wie Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen mischten sie sich in den Braut- oder Trauerzug von der Kirche zu den Wohnhäusern, drangen in diese ein und fraßen und soffen den Festgästen alles weg. 
Um zu verhindern, dass Kinder von Bettlern selbst zu Bettlern wurden, wurden sie den Eltern weggenommen und möglichst früh zu Bauern in Dienst gegeben. Wurden Kinder, die noch nicht in Dienst gegeben waren beim Betteln erwischt, so waren sie aufzugreifen und zu züchtigen. 
Schon 1612 wurde ein Edikt gegen Bettler und Zigeuner erlassen. 

Bettleite
Öffentliche Begleitung der Brautleute zum Beilager (s.d.) (Hochzeitsnacht). Das Paar legte sich ins Bett und eine Decke wurde über sie geschlagen. Die Bettleite fand ursprünglich am Ende der Hochzeitsfeier nach Mahl und Tanz statt. 

Bettlervogt 
Titel von niederen Beamten im 16. und 17. Jh. die von der Obrigkeit für die Überprüfung von Bettlern und Armen zuständig waren. Sie wurden auch Armenvogt oder Prachervogt genannt. Sie hatten lediglich Kontroll- aber keine Hilfsfunktionen. Sie griffen fechtende (bettelnde) Handwerksburschen und männliche und weibliche Vagabunden auf, sperrten sie ein oder vertrieben sie in Nachbargemeinden. 
Die Dörfer und Städte hielten sich bis Ende des 18. Jahrhunderts, als das Bettelwesen überhand nahm Bettler- oder Prachervögte, die als Büttel jeden Bettler zu vertreiben hatten. Oft waren es selbst kräftige Armenhäusler, die nun als Polizeidiener gegen ihre bettelnden Leidensgenossen einschreiten mussten. 
Am 23. 12. 1808 wurde es verboten jemand aus einem Armendistrikt zu vertreiben. 

Bettsetzung
Öffentliche Einleitung des Beilagers (s. d.) (Hochzeitsnacht) . Zunächst legte sich der Bräutigam in Zeugengegenwart ins Bett. Dann wurde ihm die von den Brautjungfern entkleidete Braut vom Brautführer und einem jungen Mann an die Seite gelegt. 
Anschließend wurde ein Choral gesungen und man ließ die Brautleute allein. 

Bettwärmer
Die Beheizung der Wohnungen und die Isolierung der Wände war in der Vorzeit nach unseren Vorstellungen recht unzureichend. Vor dem Schlafengehen wärmte man die Betten mit auf den Ofen gelegten angewärmten Bettwärmern vor. Diese bestanden im einfachsten Falle aus flachen, glatten gut abgerundeten Feldsteinen, später auch aus Ziegelsteinen. Soweit vorhanden wickelte man diese erhitzten Steine in Papier. 
Reichere Leute hatten dazu kostbare, flachrunde Messingbehälter mit schöner Durchbrucharbeit, am langen Holzstiel. Gefüllt wurde er mit durchgeglühtem Torf und dann am Stiel über dem Bett hin und her bewegt, bis sich dieses erwärmt hatte. 

Beutler / Beuteler / Beutelmacher 
Beruf. Er fertigte Gebrauchsgegenstände aus Leder. 

Bienenhaltung
Bienenhaltung geht im Norden bis auf das 1. Jahrtausend nach Chr. zurück. Auch das Jütische Lov und das Schonische Recht weisen schon auf ein Bienenrecht hin. 
Fast in jedem Garten, auf jedem Hof war ein Bienenstand mit 10 bis 12 Stöcken zur Erzeugung von Honig und Met und zur Wachsgewinnung vorhanden. Dazu trugen die ausgedehnten Heidelandschaften und die Buchweizenfelder bei. Da damals keine Raps- und Kleefelder in angeliter Dörfern zu finden waren, fuhr man die Bienenkörbe auf langen Leiterwagen bei Nacht (wenn die Bienen träge waren) in die Marsch, wo es Rapsfelder gab und der Raps in Blüte stand. Bei Beginn der Buchweizenblüte wurden sie zurückgeholt. 
Bienenhaltung war bis ins 19. Jh. ein einträgliches Geschäft. Ein Stock lieferte bis zu 30 Pfund Honig und guter Honig wurde in den Jahren um 1800 mit 5 Schilling pro Pfund verkauft. Wachs, aus dem Kerzen gemacht wurden, kostete 10 – 12 Schilling das Pfund. 
Ein sehr ausführlicher Beitrag zur Bienenhaltung findet sich im Jahrbuch des Heimatvereins der Landschaft Angeln 1986, 50 Jg., Seite 22-52)

Bierbrauen
Bier braute sich jeder Hof selbst aus Hafermalz, später Gerstenmalz. 1594 wurden auf der Söruper Mühle z.B. 19 Tonnen Hafermalz gemattet (s. u. Matte), also über 300 Tonnen gemahlen. Auch Hopfen wurde selbst angebaut. In einigen angelner Kirchspielen gab es Hopfenvereine. 
Morgens zum Frühstück gab es statt Kaffee Warmbier. Milch war knapp und Wasser oft nicht rein. 
Tradition hatte auch das dänische Julebryg ein süßes schweres Weihnachtsbier das schnell trunken machte. Es wurde schon von den Wikingern gebraut. 
Siehe auch unter Treber. 

Bierzwang
In Kirchspielen in denen es Brauereien gab wurde Mitte des 18. Jh. bestimmt, das größere Mengen Bier für größere private Feste wie Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse nicht mehr selbst gebraut werden durften, sondern aus der Brauerei zu holen waren. Nur zur täglichen Hausnotdurft durfte privat Bier gebraut werden. 
1790 wurde Krügern (Gastwirten) auf Antrag die Befreiung vom Bierzwang erteilt. Die anderen Bürger mussten ihr Bier auch weiterhin von der priviligierten Brauerei beziehen. 

Bikebrennen / Bikefeuer / dän. Pers Awten
Alte friesische Tradition am Vorabend des St. Petri-Tages (22. Februar) große Feuer abzubrennen. Es entstand ein nordfriesisches Nationalfest daraus. Die Herkunft war ungewiss. Möglich war, dass sich die Walfahrer trafen, um den Beginn der Walfahrt zu besprechen oder dass die Walfahrer mit dem großen Feuer verabschiedet wurden. Sankt Petrus war der Schutzheilige der Fischer. Andere Deutungen waren, dass mit dem abbrennen der großen Feuer die bösen Wintergeister vertrieben werden sollten. 
Am 21. Februar brennen die Feuer an der gesamten nordfriesischen Küste und auf den Inseln und Halligen und zwischenzeitlich sogar im Landesinnern und an der Ostseeküste. 

Bilegger / Beileger
Hochdeutsch = Beileger. Ofen zwischen Döns und Pesel, der vom offenen Herd in der Küche – dem einzigen anderen beheizbaren Raum des Hauses – als Hinterlader befeuert wurde. Auf diese Weise konnte der Rauch nicht in den Wohnraum dringen.
Der Bilegger war aus mehreren gusseisernen Platten zusammengesetzt die meist mit biblischen Motiven prachtvoll verziert waren. Er hatte abschraubbare Messingknöpfe (Tubben), die man als Handwärmer nutzte und ein „Stulp“ eine Messingglocke, um Essen warm zu halten. 
In manchen Häusern fand man im 18. Jh. geschnitzte und gedrechselte Holzgestelle, die zum Wäschetrocknen auf den Bilegger gestellt wurden. 

Billetierer 
„Billietschreiber“. Ab 1700. Sie waren verantwortlich für die Einquartierung (siehe dort) königlicher Soldaten. Sie wurden alle zwei Jahre gewählt. Ein sehr ungeliebtes Amt, denn Einquartierungen gingen immer nur unter Protest vor sich. 

Binnendeern
Deerns gab es in Angeln auf den Bauernhöfen seit Jahrhunderten. Sie gehörten zum Gesinde und überbrückten die Zeit vom Schulabgang bis zur Ehe. 
Erst in der 2. Hälfte des 19. Jh. kam es zu einer Unterteilung in Binnen- und Butendeerns. Diese Bezeichnung hat aber nur etwa 80 Jahre bis 1920 bestanden und änderte sich dann in „junges Mädchen“. 
Binnendeerns waren Hausmädchen mit Familienanschluss. Sie wurden wie Haustöchter behandelt und arbeiteten im Gegensatz zur Butendeern, die einen niederen Mägdestatus hatte und für die Stall- und Feldarbeit zuständig war, nur im Haus. Die Binnendeern erfuhr dagegen eine Erziehung zur Bäuerin und je nach ihrer Herkunft auch eine Vorbereitung auf ihre gesellschaftlichen Pflichten. Meistens waren die Binnendeerns Töchter reicher Bauern.

Birkrecht / Birkgericht
Selbstverwaltungsrecht der kirchlichen und adligen Guts- oder Burgherrn über ihre Leibeigenen (Untergehörigen). Ab 1524 gehörte dazu auch die Gerichtsbarkeit und aus Untergehörigen wurden Leibeigene. 
Zu Beginn der Reformation (s. d.) besitzt z. B. der Bischof von Schleswig sieben Birkgerichte.

Birkrichter 
Ersatzrichter in „richterlosem Gebiet“. Häufig der Gutsherr der die Rechtsprechung über sein Gutsgebiet hatte. Er verfügte ab 1524 für seine Leibeigenen (s. d.) über das „Recht über Hals und Hand“, also die Ahndung von Verbrechen mit der Todesstrafe oder Verstümmelung. 

Bisitter
Plattdeutsch. Beisitzer = Begleiter = Trauzeugen. Der Bräutigam hatte zwei Bisitters, die Braut zwei Bisitterfrun (Begleiterinnen). 

Blanker Hans
Der Begriff „Blanker Hans“ steht bildhaft für die tobende Nordsee bei Sturmfluten (s. d.). Detlef von Liliencron verarbeitete es in seinem Gedicht „Trutz, Blanke Hans“ das vom Untergang Rungholts handelt. 

Blattbinder
Beruf. Verfertiger des Weberblatts (kammähnliches Werkzeug) Weberkamm. 

Blattern / Pocken 
Auch Pocken genannt. Gefährliche Infektionskrankheit die sehr oft tödlich verlief. Erstmalige Erwähnung fanden die Blattern 1575 in Holstein.
1586 kam es in Holstein zu Kinderblattern und 1597 in Dithmarschen. 
1644 grassierten in Jütland die Pocken. Es starben vor allem viele Kinder; aber auch Erwachsene vielen den Pocken zum Opfer.
1796 starben allein in Preußen von 7 Millionen Einwohnern 26.646 an den Pocken. 
Im heißen August 1800 suchen die Blattern den Norden fürchterlich heim und viele Kinder starben in kurzer Zeit. Sie wüteten bis Weihnachten in unseren Dörfern. Besonders Kinder bis zum Alter von 13 Jahren starben. 
1811 führte Dänemark die gesetzliche Blatternschutzimpfung mit Kohpocken ein, die die Blattern fast zum vollständigen Erliegen brachten. Nur gelegentlich flackerten sie noch auf. 
Von 1811 bis 1814 wurden in Schleswig-Holstein 89.626 Personen geimpft. 
1812 wurde in Kiel ein „Impfinstitut“ eingerichtet. Es wurde bestimmt, dass nur Geimpfte die Höhere Schule besuchen, als Lehrlinge angenommen werden und zur Konfirmation und Trau- ung zugelassen werden durften.
Im Juni 1863 kam es zu mehreren Pockenerkrankungen in Tönning und 1864 in Garding. 
Es gab Zeiten, in denen fast jeder Mensch in mehr oder weniger drastischer Form von den Pocken befallen war. Wer nicht daran starb, hatte es mit langanhaltenden Beschwerden wie Eiterungen, vor allem der Ohren und Augen zu tun. Entstellende Narben blieben zeitlebens zurück. Fast alle Insassen von Blindenanstalten waren früher Pockenblinde. 
1872 gab es die letzten an den Blattern gestorbenen Toten in Owschlag. 
Der letzte Fall in Deutschland trat im Jahre 1972 in Hannover auf.

Blaue Gendarmen
So nannten die Schleswiger während der Dänenzeit (s. d.) die sehr verhassten militärisch organisierten dänischen Polizisten, die das verbotene Deutschtum im Herzogtum Schleswig und das Sprachreskript (s. d.) überwachten und die politische Gesinnung ausspionierten. 
Fast jedes angeliter Dorf beschreibt in seiner Chronik Geschichten, wie man die verhassten Blauen Gendarmen ausgetrickst hat. 

Blau – Weiß – Rot
Siehe unter Schleswig-Holsteinische Farben. 

Bleiche/ Bleicher / Bleker 
Die damaligen Textilien aus Leinen und Wolle, die von der Fertigung her noch Restbestände an Farbe enthielten, wurden an Flusswiesen ausgelegt und gespannt um von der Sonne ausgeblichen zu werden. 14 Tage lang wird es tagsüber mehrmals mit der Gießkanne begossen. Alsdann folgt die Schnellbleiche unter Zuhilfenahme von Chlorkalk, Salz und Wasser. Die Wäsche wird in diese Lauge gesteckt und mehrmals innerhalb einiger Stunden gerührt. Danach wird es gespült, geklopft und bleibt einige Tage in reinem Wasser. 
In den Städten gab es neben Wäschern und Färbern auch die Zunft der Bleicher. Neben dieser Art der Rasenbleiche gab es auch schon chemische Bleichverfahren. 
In Flensburg – Harrislee betrieb ab 1801 der Ziegeleibesitzer Calle Petersen eine Bleiche. Er holte die Wäsche ab, sicherte sorgfältige Bleiche zu und brachte sie wieder zurück. 

Bleidecker
Beruf. Er deckte Gebäude mit Bleiplatten. 

Blusfischen / Blüsen
Mit Hilfe von Licht zum Anlocken der Fische fischen. Eine heute verbortene Art des Fischens und Angelns. 

Blutregen
Anno 1672 wurde in Nordfriesland bei Rissum und der Widumharde und anderenorts nach Weihnachten Blut auf dem Eis gefunden. Es war vom Himmel geregnet, obwohl man es nicht gehört und gesehen hatte. Gleichwohl war auch Wäsche, die auf dem Hof zum trocknen gehängt war von Blut befleckt. Man betrachtete dieses als eine Warnung und ein Vorzeichen Gottes und wartete auf drohendes Unheil.
Heute spricht man von Blutregen bei Wasserverfärbung durch eine Massenvermehrung der Blutregenalge. Diese Alge war auch für das Phänomen des Blutschnees verantwortlich, die den Schnee blutrot färbte. 
Eine andere Erklärung war eine gelblichrötliche Färbung des Regens durch Staubbeimengungen von Pollen oder Wüstensand aus der Sahara, der bei entsprechender Thermik und entsprechendem Wind auch bis zu uns getragen wurde. 

Bödener / Böder / Bödner 
Gutsarbeiter mit eigenem Haus. Besitzer sehr kleiner Landstücke. Er hatte etwa den Status eines Kätners (s. d.)

Bönhase 
Unzünftiger aus der Zunft ausgestoßener oder nicht zugelassener Handwerker. Sie galten gemeinhin als Stümper und Pfuscher. 

böten
Form der Geistheilung durch Besprechen, beschreien.

Bohlsmann 
Königlicher Landbesitzer. (s. u. Bonden) 

Bohlstelle / Bohl / Bondengut
Bauernstelle, Hof. Eigentümer der Bohle war der freie Bohl- oder Bohlsmann auch Bonde. Später bürgerte sich die sächsische Bezeichnung Hufe (Hof) ein. Durch Teilung einer Bohlstelle konnten 1/2-, 1/4- Bohlen entstehen.

Bommerlund / Bommerlunder / Bommerlunder Krug
Kümmelbranntwein, Aquavit mit 38 % Alkohol dessen Rezept aus dem dänischen Bommerlund nördlich von Flensburg stammt. Viele Jahre wurde es ausschließlich in Flensburg gebraut, heute in Hasellünne. Der Bommerlandkrug war im Mittelalter einer der Krüge entlang des Ochsenweges. Heute steht an der Stelle ein großer Granitstein mit dem Relief des jütischen Mädchens, das dem Reiter einen Trunk reicht. 
Der Sage nach kehrte 1760 ein verwundeter französischer Reitersoldat in den Krug ein. Man half und versorgte ihn, Da ihm zur Bezahlung die Mittel fehlten zog er ein altes Stück Papier hervor, auf dem das Rezept für den Bommerlunder stand und schenkte es dem Wirt. 

Bonden / Bunden 
(aus dem dänischen Bo = wohnen. Bonde = der Wohnende) 
auch Freibonden (dän. Fribonder), Bonden-Kätner oder Bonden-Hufner oder Bohlsmänner. Sie waren freie Bauern mit eigenem Land. Trotzdem hatten auch Bonden Dienste zu leisten. So z.B. die Rekrutenstellung zur Landwehr (s. d.) und zur Mitwirkung im Landausschuss. 
Freibonden waren Bonden auf der Geest, die sich Gudemannengüter angeeignet hatten. 
Der Besitz des Bonden hieß Bondengut oder Bohl. Er selbst wurde auch Bohlsmann genannt. 
Auf der Geest hießen sie Bunden. 

Bonität
Neuzeitlich = Kreditwürdigkeit.
Im Zusammenhang mit der alten Bodenschätzung bei der Verkoppelung Wertmesser für den Wert des Landes. 
Wiesen wurden am höchsten bewertet. 1 Tonne bonitiertes Wiesenland hatte den gleichen Wert wie 2 Tonnen Ackerland oder 5 Tonnen Heideland. 

Borchleger
Burg- oder Wehrturm.

Bortbrev
Geburtsbrief.

Bosseln / Boßeln / Klootenschießen
Bosseln = Kugeln. Nordfriesische Sportart bei der Kugeln geworfen werden. Das Bosseln fand schon seit 1700 in Schleswig-Holstein statt. Es wurde von holländischen Deichbauern und Siedlern nach Nordfriesland gebracht. Die erste Urkunde über das Bosseln stammt aus Eiderstedt im Jahre 1757. Um 1850 hatte sich das Bosseln an der gesamten Westküste von Niebüll bis Altona ausgebreitet. 
Eine verwandte Art des Bosselns war das Klootschießen. 
Früher wurde mit Kugeln aus schwerem Pockholz, heute wird mit bleigefüllten Holzkugeln gespielt. 
Es wurde nicht auf festen Wettbahnen sondern auf Straßen gebosselt. Zwei Mannschaften (4 Gruppen mit je 4 Werfern) treten gegeneinander an. Jeder Werfer hat 10 – 12 Würfe zu absolvieren, wobei eine Gesamtstrecke von bis zu 8 Km nicht selten ist. 
Die übliche Zeit für das Bosseln war der Winter und der Frühjahrsbeginn. 

Bott – Hammer
Mit einem von Haus zu Haus gehenden „Hammer“ wurden die Männer des Dorfes zu den regelmäßig stattfindenden Thingtagen (s. d.) gerufen.
(siehe auch unter Circular und Bauernglocke) 

Brake
Gerät zum Brechen von Flachs (s.d.) 

Braken
Trockene Zweige. Wurden zum Stecken von Zäunen und zum Heizen verwandt. 

Brakteaten
Einseitig geprägte mittelalterliche Hohl-Pfenningmünze. Ihr Durchmesser von 30 – 65 mm prägte ihren Wert. 
Von Mitte des 12 Jh. bis ins 14. Jh. waren sie fast im gesamten deutschsprachigem Raum die beherrschende Münzsorte. 
Dünne Münzen mit beidseitiger Prägung (das Münzbild scheint auf beiden Seiten durch) nennt man Dünnpfennig oder Halb-Brakteat. 
In der Frühzeit gab es auch germanische Goldbrakteaten, die z. B. in Schuby gefunden wurden. 

Brakkuhl / Braakkuhl / Braakstä
In der Braakuhl wurde der Flachs gebrochen und in der Braaktörre getrocknet. 
Darre auch Flachsröste zur Trocknung von Flachs. Ein etwa 1,5 m tiefer „Brunnen“ ohne Wasser deren Seitenwände mit rohen div. Feldsteinen ausgekleidet war. Hierin wurde Feuer gemacht bis die Wände heiß waren. Darauf legte man ein Eisenrost auf dem man den Flachs trocknete. 

Brandbrief
Traf jemanden das Unglück das sein Anwesen abbrannte, so war er in aller Regel ein Bettelmann. In seiner Not bat er den Hardesvogt um Ausstellung eines Brandbriefes, der sein Mißgeschick behördlich beglaubigte. Mit diesem Brief durfte der Abgebrannte betteln gehen. Ansonsten wurde er aus der Dorfgemeinschaft als Bettler verjagt. 
War er Mitglied einer Brandgilde oder sah es die Beliebung (s. d.) vor, so konnte er jedoch mit großer nachbarlicher Hilfe und Wiederaufbau seines Anwesens rechnen. 
(siehe auch unter Hausbau, dörflicher…) 

Brandgilde / Brandbeliebung
Dörfliche Zusammenschlüsse zur gegenseitigen Hilfe bei Bränden und Feuerschäden. Sie gaben sich selbst Regeln, die strikt einzuhalten waren und bei Nichteinhaltung mit Strafen bedacht wurden. 
Erste Brandgilden entstanden in Angeln Ausgang des 17. Jh. Anno 1651 gründeten 64 Kappelner Bürger eine erste Brand- und Sterbegilde. 
Nach einem Schaden zahlte jedes Mitglied dem Geschädigten eine Geldsumme, die sich nach der Größe des Besitzes richtete. Auch Hand- und Spanndienste gehörten dazu. 
(siehe auch unter Feuerwehr) 

Branntweinbrennerei
Durch die wallensteinischen und tillyschen Truppen kam die Sitte des Branntweingenusses auch in den Norden. Wie eine Seuche verbreitete sich die Trunksucht um Not und Armut zu vergessen. Branntwein war sehr billig. 
Branntwein bezeichnet im Allgemeinen alle durch Brennen hergestellten alkoholhaltigen Flüssigkeiten und deren Mischungen.
Flensburg war ein Zentrum für das Brennen von Korn zu Alkohol. 1698 gab es etwa 100 Branntweinbrennereien in der Stadt und 1799 waren es fast 200, die kleineren nicht mitgerechnet. Ab dem 19. Jh. ging deren Zahl stark zurück. 
1736 verbrauchten die Flensburger Branntweinbrennereien täglich ein paar tausend Tonnen Korn. 
Der größte Teil des Korns stammte aus Importen. Mit den Branntweinbrennereien nahm die heimische Viehhaltung zu, da die großen Mengen Abfall (Spöl) zur Mästung von Kühen und Schweinen verwendet wurden. 1798 gab es 4000 Stück Hornvieh und ebensoviel Schweine in der Stadt. 

Brarupmarkt
Siehe unter Jacobimarkt.

Braugerechtigkeit
Conzession des Landesherrn an einen Brauer gegen eine jährliche Pacht Bier zu brauen. (siehe dazu auch unter Bierzwang) 

Brautbettabend
Heutiger Polterabend. Abend vor der Hochzeit, an dem fröhlich zu Tisch gebeten wurde. Braut und Bräutigam waren dabei nicht anwesend, sie zogen sich ins Kämmerlein zurück und genossen die letzten Stunden ihres Brautstandes ungestört. 

Brautgut 
Mitgift der Braut. Dazu fanden zwischen den Eltern von Braut und Bräutigam oft Brautgutverhandlungen statt. 

Brautkrone
Brautschmuck aus bunten Bändern und Goldputz bevor sich Brautkranz und Schleier durchsetzten. Eine Kopfbedeckung, die ledige Bräute an ihrem Hochzeitstag trugen.
Nur Wohlhabende konnten sich diesen wertvollen Kopf- schmuck leisten. Weniger Wohlhabende liehen ihn von Freunden oder Nachbarn oder auch von der Kirche aus wofür eine Kronengebühr z. B. auf Gut Roest von 2 Rthl. zu entrichten war. 
Im 18. Jahrhundert wurde vielerorts dann die Brautkrone wieder vom Brautkranz abgelöst. 

Brautschatz
1) Abfindung der nachgeborenen Kinder, (Geschwister des Anerben vom Hofgute). Er wurde berechnet aus dem Grundsteuereinertrag und dem Gebäudenutzungswert des Hofes. 
Der Brautschatz wurde fällig bei der Hochzeit des Haupterben. Er konnte von dessen Eltern vertraglich aber auch auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzt werden. Häufig war das der Tag der Hofabtretung an den Erben. 
Der Brautschatz wurde in die Grundsteuermutterrolle (s. d.) eingetragen und enthielt die Namen des Hofinhabers und seiner Kinder mit entsprechenden Daten. 
2) Mitgabe. Heiratsgut. Mitgift. Ausstattung. Brautausstattung. Dieser Brautschatz wurde vor der Hochzeit von den Eltern der Brautleute ausgehandelt. Starb die Frau so wurde die Höhe des eingebrachten Brautschatzes beim Erbgut berücksichtigt. 

Brautschatzsammeln
Brautschmuck wurde von den Untertanen beim Pächter geliehen. Ärmere Leute die kein Geld für die Aussteuer hatten bettelten bei den Bessergestellten um Aussteuerstücke. Dieses nannte man Brautschatzsammeln. 

Braut-Steine / Braut-Eichen / Braut-Hügel / Brut-Orte
Eine vor der Christianisierung in Nordeuropa (Skandinavien, Nord-England, Nord-Deutschland) gepflegter Brauch bei Hochzeiten. Die Brautsteine standen in jedem Kirchspiel meist an den Kirchspielgrenzen. Getraut wurde an diesem Stein (Baum / Hügel). Das Brautpaar umkreiste den Brautstein dreimal. Hier schied die Braut aus ihrer elterlichen Sippe aus und wechselte in die des Ehemannes. Lösung wie Aufnahme geschahen durch dreimaliges Umwandeln in Richtung des Sonnenlaufes und beim Scheiden aus der Sippenbindung in gegenläufiger Richtung. Weil aber nur die Braut die Sippe wechselte, hieß dieser Ort Brautstein. 
Brautsteine bzw. Brut-Orte finden sich noch in Großenwiehe, Jörl, Eggebek, Översee, Holming, Fahrenstedt, Ulsby, Schuby, Brodersby, Dingholz und 
Wackerballig. Eine Brauteiche steht an der Asphaltstraße von Hüsby nach Schleswig an der Grenze zwischen der Gemeinde Hüsby und der Stadt Schleswig. 

Briefe / Briefpost / Briefzustellung
Eine erste Poststation gab es 1633 in Flensburg. Verladen und befördert wurden aber überwiegend Waren. Zunehmend wurden dann auch Briefe transportiert. Bevorzugt waren Sendungen des Königlichen Dienstes. 
Ab 1624 wurden alle Briefsendungen in Listen genannt Charten (s. d.) eingetragen. Diese Charten wurden getrennt nach Bestimmungspostämtern geführt und den Sendungen beigefügt. Wo es Poststationen gab, wurden diese Charten 1/2 Std. nach Eintreffen der Sendung ausgehängt. Da die Empfänger genannt wurden, konnte sich jeder seinen Brief selbst abholen. Holte er ihn nicht ab, so wurde er gebührenpflichtig (Bestellgeld) von einem Litzenbruder (s. d.) ins Haus gebracht. Ab 1845 wurde in Städten generell zugestellt, es sei denn, der Empfänger hatte ausdrücklich eine Selbstabholung vereinbart. In Landorten wurde nicht zugestellt. Briefe wurden von Reisenden mitgenommen und in Gasthäusern abgegeben. Hier mussten Empfänger nach fragen. Eine offizielle Landzustellung wurde erst 1865 durch Landbriefträger wirksam. 
Wollte man einen Brief verschicken, so übergab man diesen einem Briefsammler (s. d.), der ihn zu Briefsammelstellen (offizielle Haltestellen der fahrenden Post) zu bringen hatte. 
Einheitliche Gebührensätze für die Briefbeförderung gab es ab 1854. Ab 1851 wurden Briefe mit Freimarken (Briefmarken) versehen. 
Siehe auch unter Briefsammler, Charten, Litzenbruder und Postwesen.

Briefsammler
Ab Mitte des 19. Jh. bei den Postämtern angestellte Einsammler von Postsendungen. Sie holten Postsendungen bei ihren Kunden ab und brachten sie zu den Postsammelstellen. Mit der Briefzustellung hatte der Briefsammler nichts zu tun.
Er erhielt von seinem Postamt Freimarken mit denen er die abgeholten Briefe versah. Bezahlt werden musste von den Absendern. Vor dem Haus des Briefsammlers war ein Briefkasten für den Einwurf frankierter Briefe angebracht. 
Auch Geldsendungen bis 50 Rthl. in Scheinen oder 25 Rthlr. als Münzen und Pakete musste der Briefsammler annehmen, das Porto abrechnen, einen Adressbrief schreiben, versiegeln und Versiegelungsgebühren erheben. 
1865 wurden die Briefsammelstellen aufgegeben und Briefsammler entlassen oder anderen Aufgaben zugeführt. 
Siehe auch unter Briefe.

Brigantine
Siehe unter Schiffstypen. 

Brochür
Beruf. Bücherhefter.

Brökreken
(nordfriesisch). Bis ins Jahr 1700 eine Aufzeichnung allerverhängten Brüche (Strafen) vom Landgericht. 

Brüchdingung
Eine strafrechtliche Verhandlung. 

Brüche / Brücheregister 
Geldstrafen, die in Brücheregistern festgehalten wurden. 
Es gab Kirchenbrüche für: „während des Gottesdienstes gesoffen“ – „zu früh taufen lassen“ – „Sonntags gearbeitet“ – „zu früh mit der Braut geschlafen“ – „Ehebruch“ – „Hurerei“ – „Heirat unter Verwandten“. 
Weltliche Brüche gab es für alle Vergehen und Verbrechen von der Schlägerei bis zum Mord und von übler Nachrede bis Betrug und von Diebstahl über Hehlerei bis Raub. 
Brüchegelder füllten die Kassen der Obrigkeit. 
Brüchegelder waren eine wesentliche Einnahmequelle der Harden. 
Brüchegelder innerhalb einer Beliebung wurden häufig zu allgemeinem Vergnügen an einem bestimmten Tag des Jahres (häufig Fastnachtsmontag) von allen Hausvätern zu „deren Freude verwendet“. 
Siehe auch unter Feuer-Ausgießen. 

Brückengeld
Gebühr für die Benutzung von Brücken über Bäche, Auen und Flüsse. Über die Langballigau kostete es 1829 für einen zweispännigen Wagen 10 Pfg., für einen Einspänner 6 Pfg., für ein Reitpferd 4 Pfg. und für ein Stück Vieh 2 Pfg. 

Brückenleger / Bruggelegger
Alter Beruf. Er pflasterte Straßen und Plätze mit Steinen. 
Brüde / Bryde
auch Meyer genannt. Ein vom König eingesetzter Verwalter, der als unfreier Bauer anzusehen war und nebenbei die königliche Lokalverwaltung ausübte.

Brutlacht
Hochzeit. 

Bruwer
Beruf. Brauer. 

Buchenasche / Pottasche
Bevor es Seife gab war die Buchenasche ein Hilfsmittel zur Reinigung von Wäsche. Der reinigende Bestandteil war die Pottasche, die einen besonders hohen Anteil in der Asche von Buchen hat.. Die Waschlauge entstand indem man die Asche in einem Bottich mit heißem Wasser überbrühte, oder durch Auskochen eines mit Asche gefüllten Beutels. 
Siehe auch unter büken und Waschen.

Buchweizen
Knöterichgewächs. Einjährige krautige Nutzpflanze, die in der Regel Wuchshöhen von 20 bis 60 Zentimetern erreicht. Die Ansprüche an Klima und Boden waren gering. Oft erste Kulturart nach Brandrodungen, Torfabbau und auf Heide- und Moorflächen. Beheimatet in Zentralasien. Kam im 14. Jh. mit den Mongolen nach Europa und wurde im 16. Jh. heimisch. 
Bis ins 20. Jh. hinein war er Hauptkulturpflanze und Grundnahrung in Form von Buchweizengrütze mit Milch. Es gab sie zu jeder Tageszeit und überall und veranlasste einen Städter, der zu Besuch war, zu folgender Aussage: 
„Morgens Grütze, mittags Grütze, abends Grütze? Da nehm ich lieber meine Mütze und sag ade der vielen Grütze.“ 
Nur an Feiertagen wurde in die heiße Buchweizengrütze eine Kuhle gemacht in die man zur Verfeinerung des Geschmacks einen Klumpen Butter legte. Fast immer aßen die bäuerliche Familie und das Gesinde aus einer gemeinsamen Schüssel. Kalt und hart gewordene übrig gebliebene Grütze wurde als „Klottengrütt“ zum Brot gegessen. 
Buchweizen diente während der Blütezeit auch als wichtige Bienenweide (siehe unter Bienenhaltung) 
(siehe auch unter Taterkorn) 

Bühr / Bührschaft / Bührlach
(Nordfriesland) Abgeleitet von Nachbar. Einer der ersten nachweisbaren nachbarschaftlichen Zusammenschlüsse zu gegenseitiger Hilfe auf der Halbinsel Eiderstedt. Es ging um Hilfe bei Unglücksfällen, Krankheit, Geburt, Tod, Vieh und Pferde im Wassergraben, und Feuersbrunst. 
Unter den damaligen Verhältnissen der Unwegsamkeiten war eine Bühr eine unbedingte Notwendigkeit. 
Andere Bezeichnungen für eine Bühr waren: „Nobör“, „Naibür“ auf Föhr und „Neber“ im Friesischen. Auch die Bezeichnung „Bührlach“ war gebräuchlich. 
Die Bühr hat sich z. T. bis 1885 erhalten. 
Tetenbüll z. B. bestand aus sieben Bürschaften = Kirchenbühr – Osterkoogsbühr – Marschbühr – Altneukoogsbühr – Sieversfleether Bühr – Wasserkoogsbühr – Straatbühr. 

Büktisch / Bükbrett / Anbüken
Neues Leinen war anfangs noch etwas graubläulich. Deshalb wurde es vor Gebrauch angebükt. In der Nähe des Hausteiches wurde der Büktisch (dicke Eichenplatte mit drei Beinen) aufgestellt, das mehrfach zusammengelegte Leinen draufgelegt und mit einem Holzschlägel (Bükbrett) bearbeitet, während man das Leinen ständig mit Wasser begoss. Danach kam es auf einem Grasplatz zur Bleiche (s. d.) 

büken
Teil des Wäschewaschens, bei der die Wäsche nach dem Waschen mit Buchenasche behandelt und dann auf dem Büktisch mit dem Bükbrett geklopft wurde. Oft wurde mehrmals nacheinander im See, Bach oder Teich gespült und gebückt bis die Wäsche wirklich sauber war. 

Bundgarn-Fischerei
Ein spezielles für Ostsee und Schlei entwickeltes Fischereiverfahren ab 1873 in genossenschaftlicher Form, das der Heringszaun – Fischerei (Kappeln) ähnelte, aber billiger war.

Bundmacher / Buntfutterer
Beruf. Er verarbeitete feinere Felle. 

Burschaft / Bauernschaft 
1) Zusammenschluss von Bauern einer Region. (Dorf, Kirch- spiel) 
2) Eine kleine ländliche Ortschaft.
3) Bauern als Bevölkerungsgruppe.

Butendeern
siehe dazu unter Binnendeern. Meistens die Töchter der ärmeren Kätner und Insten für niedere Stall- und Feldarbeiten. 

Buttern im ländlichen Haushalt 
Nach dem Melken kam die Milch für 24 – 48 Std. je nach Temperatur zum Abrahmen in flache Satten (s. d.). Der Rahm kam abermals zum Säuern in Satten die in den Wohnräumen auf Bretter aneinandergestellt wurden die an den Deckenbalken angebracht waren. Um die Säuerung zu fördern kam etwas Buttermilch zum Rahm hinzu. 
Kleine Mengen an saurem Rahm wurden im Winter in der kleinen Buttertonne mit dem Stössel gebuttert. Im Sommer bei größeren Mengen benutze man regional unterschiedlich Wiegen oder Schwenken zum Buttern. Wiegen waren längliche Kästen, die wie ein Schaukelpferd hin und her bewegt wurden. Schwenken waren flache Holzkästen die an langen Seilen von der Decke hingen und von Hand hin und her geschwenkt wurden, bis aus dem Sauerrahm Butter geworden war. 
Ab Mitte des 19. Jh. fand das Buttern mittels Pferd und Göpel (s. d.) statt. 
Siehe auch unter Meierei. 

Bürden
Alte Sammelbezeichnung für von der Obrigkeit auferlegte Steuern und Lasten. 

Bürgerbuch / Bürgerrecht
Bis ins 19. Jh. bestehendes Verzeichnis von Einwohnern einer Stadt die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld bezahlt hatten. Mit dem Bürgerrecht erwarben sie Rechte und Pflichten in der jeweiligen Stadt. Bürgerbücher wurden chronologisch und nicht alphabetisch geführt. Seit Einführung der preußischen Städteordnung 1853 wurden sie nicht mehr geführt.
Bürgerbücher bestehen für Apenrade, Eckernförde, Flensburg, Friedrichstadt, Hadersleben, Husum, Schleswig, Sonderburg, Tönning, Tondern. Erschienen unter E. Hoffmann, Herkunft des Bürgertums in den o. g. Städten 1400 – 1750. Verkartung von 30.000 Namen 1953.
Das Bürgerrecht bestand in folgendem: Recht auf Grunderwerb in der Stadt, Nutzung der Allmende, Niederlassung als Handwerker oder Gewerbetreibender, grundsätzlicher Zugang zu städtischen Ämtern, soweit diese nicht dem Patriziat vorbehalten waren. 
Wer in der Stadt geboren wurde, erbte das Bürgerrecht von seinem Vater. 

Bürgereid
Feierlicher öffentlicher Akt der Vereidigung neuer Bürger auf die Pflichten der Stadt. Sie fand z. B. in Flensburg am Dingtag auf Allmannsding unter Anwesenheit beider Bürgermeister der Stadt, der Deputierten sowie der Bevölkerung statt. („up dat men sehe, wat se vor lude sin“.) 
Der Eid wurde auf den König, den Herzog und die Stadt abgelegt. Die letzte Vereidigung in Flensburg fand am 20. 10. 1864 statt. 
Bürgersöhne, die wie ihre Väter Bürger der Stadt werden wollten hatten Sonderechte. Bis 1786 wurden sie in Flensburg gar nicht erfasst, sondern waren automatisch Bürger der Stadt. Am 3. 3. 1786 erließ König Christian VII. eine Resolution, nach der auch Bürgersöhne den Eid abzulegen hatten. Dieses war in den anderen Städten der Herzogtümer schon lange der Fall. 
Bürgersöhne zahlen in Flensburg für den Eid nur 16 Schilling. Erst ab 1853 mussten auch Bürgersöhne den vollen Eid leisten und vollen Preis zahlen. 

Bürgergehorsam
Raum in Gefängnissen für Untersuchungsgefangene und für kurzfristige Gefängnisstrafen bei Wasser und Brot. 

Burgte /Burchte
Selten gebrauchter Kirchenbucheintrag im Sterbebuch für ein Kind. Die Bedeutung konnte noch nicht ganz geklärt werden. Möglicherweise handelt es sich um elternlose Kinder von durch Soldaten vergewaltigte Frauen, für die Land oder Kirche die Bürgschaft übernommen hatten. 

Büskip
(dän.) Korn- und Landmaß. (s. u. Heitscheffel) 

Buschzettel
Wer Buschwerk aus dem Wald haben wollte, musste beim Hegereiter einen Buschzettel beantragen. Ohne diesen war das Buschsammeln strafbar. 

Bußgelder
Nach dem Jütischen Recht unterschied man in:
Dreimarkbuße für Raub, Wunden, Pfandnahme, bei unbefugtem Reiten eines Pferdes.
Sechsmarkbuße für schwere Wunden und Schläge und für Wahrmänner bei Verfehlungen im Amt.
Gefolgsbuße für die, die einem Totschlag untätig zusehen sechs Mark für die Verwandten des Opfers und drei Mark für den König. 
Neunmarkbuße Beischlafbuße, wenn ein Mädchen oder Frau mit ihrem eigenen Willen heimlich jemand bei sich liegen lässt.
Zwölfmarbuße für Zusammenschlagen sodass das Opfer nicht mehr gehen kann und Knochen gebrochen sind. Als Untertanenbuße für Totschlag.
Vierzigmarkbuße bei Verletzung des Dingfriedens, bei Leichenberaubung durch den Mann der getötet hat, bei Totschlag.
Mannbuße für Totschlag 3 x 18 Mark an die Verwandten des Toten und drei Mark an den König als Blutbuße. 
Familienbuße Unterstützung der Mannbuße durch dessen Familie. 
Zugabebuße für Totschlag in Höhe von 40 Mark über die gesetzliche Buße hinaus. Sie wurde zwischen den Parteien (Opfer und Täter) ausgemacht.

Byg
Gerste.