E
Echolot
In der Nautic verwendetes Gerät zur Messung von Wassertiefen. Es wurde 1913 von dem Physiker Alexander Behm erfunden der zu jener Zeit in Tarp bei Flensburg lebte. 1920 war es baureif. 1896 zog seine Familie von Mecklenburg nach Hardersleben. Angeregt zu dieser Erfindung wurde er durch den Untergang der Titanic. Schon kurze Zeit danach wurde es von den Forschern Amundsen und Hedin zur Erforschung der Meerestiefen eingesetzt.
Eddebo / Ettebo
Älteste mittelalterliche Burg Flensburgs am Fuß des Marienbergs gelegen. Sie war Stammsitz des Geschlechts der Jul die viele Bürgermeister in Flensburg stellten.
Edelhof
Gutsbesitz eines Ritters bzw. Heermannen im Mittelalter der in der Regel durch Wall oder Graben geschützt war. Im Gegensatz zu den adeligen Gütern des 16. und 17. Jh. hatte der Edelhof oft nur die Größe von ein bis zwei Hufen (s. d.). Meistens handelte es sich um Streubesitz, der oft über mehrere Orte verteilt war. Viele spätere Edelhöfe tragen den Namen Gaard. (s. u. Gaardhöfe)
Da sich die Ritter kaum mit Landwirtschaft, sondern fast nur mit dem Kriegsdienst beschäftigten, waren die Edelhöfe fast immer ohne Stallungen und Scheunen und waren auch deshalb nicht mit späteren Gütern vergleichbar sondern eher mit kleinen Burgen.
Edikt
Königliche Verordnung, Erlass.
Eesch / Esch / Heisch
„Ewiger Acker“. Ackerland ohne Einbezug in die Fruchtfolge. Wenn er an Nährstoffen verarmte und die Aussaat nicht mehr lohnte, blieb er einfach liegen.
Die Bezeichnung Esch findet sich auch als Endung in vielen Dorfnamen wieder.
Egerschop / Eger
Alte Eigentümergemeinschaft (Feldgemeinschaft) der Bohlsleute mit einer Selbstverwaltung die auf dem gleichen Recht für Alle beruhte. Die einzelnen stimmberechtigten Mitglieder waren die Eger. Der Älteste war der Oldermann.
Ehepfand
Gegenstände, oft Kleidungsstücke, die sich Verlobte gegenseitig als Eheversprechen schenkten. Bei Verlobung wurden Besitz- u. Erbschaftsregelungen getroffen. Das Ehepfand hatte etwa eine gleiche rechtliche Bedeutung wie ein Kaufvertrag.
Eheschließung
Die häufigste Form waren die zwischen den Familien von Braut und Bräutigam ausgehandelten Ehen.
War das heiratsfähige Alter des Mädchens erreicht – gewöhnlich zwischen dreizehn und fünfzehn Jahren – bzw. eine angemessene Frist verstrichen, führte der Bräutigam die Braut aus ihrem elterlichen Haus in das seine.
Häufig kam es im Beisein der Verwandten zu einem Konsensgespräch, in dem das Paar feierlich seinen Willen zum christlichen und weltlichem Vollzug der Ehe bekräftigte – ein Ritual, welches auf den wachsenden Einfluss der Kirche zurück zu führen war.
Die Zustimmung der Frau war nach weltlichen Gesetzen für die Rechtsgültigkeit der Ehe nämlich nicht von Belang. Hatte bisher ihr Vater oder Vormund (Muntwalt s. d.) über sie bestimmt, übernahm nunmehr der Ehemann diese Rolle.
Noch im frühen Mittelalter blieb das Tragen des Eheringes den Frauen vorbehalten, nur sie wurde „an den Ring gelegt“. Als Zeichen des Verlöbnisses gab der Mann damit das Versprechen ab, die Auserwählte zu heiraten.
1215 wurden das öffentliche Aufgebot sowie die priesterliche Segnung eingeführt.
Ab 1876 trat auf deutschem Boden das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung in Kraft. Seither waren für die Beurkundung von Hochzeiten staatlich bestellte Standesbeamte verantwortlich.
(siehe auch unter Heirat, Luxusverordnung, Muntehe und Standesamt)
(siehe auch unter Dispensation, Heirat, Königsbrief, Luxusverordnung, Trauung)
Ehgraben
Eh = Gesetz = auf alle Zeiten festgesetzt. Offenen Graben mit bis zu 3 m Breite, der auf den Rückseiten zweier Häuserreihen verlief und zur Fäkalienbeseitigung benutzt wurde. Ursprünglich waren es Grenzgräben zwischen den Häusern. Der Ehrgraben musste so breit sein, dass sich ein einjähriges Schwein darin drehen konnte. Die Ehgräben liefen mit Gefälle aus den Städten heraus oder in Bäche, Flüsse oder Häfen. Die Schweine fraßen die häuslichen Abfälle, die in den Ehgraben geworfen wurden. Die Ehgräben stanken bestialisch und waren Ausgangsherde für viele Seuchen und Krankheiten. Gleichzeitig waren sie das einzige System der Abfallentsorgung in den Städten.
Ehrenpforte
Ehrenbogen, Triumpfbogen.
Ehrenpforten (meist aus Eichenlaub) wurden in den Dörfern und Städten zur Ehre der durchziehenden oder siegreich heimkehrenden Soldaten errichtet. Unter Musik, Beifall und Jubel der Bevölkerung zogen diese durch die Ehrenpforten.
Ehrenstrafen
Strafen durch Pranger, Schandpfahl, Schandkorb, Lästerstein und Halsgeige. Die verurteilte Person verlor durch den Urteilsspruch ihr gesellschaftliches Ansehen in der Stadt und seine Ehrbarkeit. Wer verurteilt war zu einer der o. g. Strafen durfte von Jedermann verhöhnt, verspottet, geprügelt und misshandelt werden.
Verhängt wurden Ehrenstrafen durch die niedere Gerichtsbarkeit für mindere Vergehen. Schwere Leibstrafen und Todesurteile durften nur von den Hochgerichten (Blutgerichtsbarkeit) gesprochen wurden.
(siehe auch unter Strafen im Mittelalter)
Eider
Mit 188 KM der längste Fluss Schleswig-Holsteins. Sie trennt von der Nord- bis fast zur Ostsee in Ost-West-Richtung Schleswig von Holstein.
In Nordseenähe findet man durch die starke Strömung Wassertiefen bis zu 20 m.
Die Eider war bis zur Völkerwanderung eine Sprachgrenze zwischen dem westgermanischen Angeln und Jüten nördlich und den Sachsen südlich der Eider.
Gemeinsam mit der Levensau, die nördlich von Kiel in die Ostsee mündet, bildet sie seit der Wikingerzeit die Grenze zwischen dem Frankenreich, das die Sachsen unterworfen hatte und den Dänen, die im frühen Mittelalter in die Gebiete der Jüten und Angeln eingewandert waren.
811 wurde die Eider offiziell zur Grenze erklärt und trennte das Reich Karls des Großen vom Reich der dänischen Könige.
Eiderdänen
Bezeichnung für dänische National-Liberale ab 1842 die das Herzogtum Schleswig in das Königreich Dänemark integrieren wollten und die Eider zu Dänemarks Südgrenze und der Grenze zwischen Deutschland und Dänemark machen wollten.
Orla Lehmann (1810 – 1870) formulierte und forderte diese Eiderpolitik.
Eiderkanal
Ein 1777 bis 1784 gebauter Kanal als „Vorgänger“ des Nord-Ostsee-Kanals (s. d.). Er wurde bis 1853 auch Schleswig-Holstein-Kanal genannt, musste aber nach der Schleswig Holsteinischen Erhebung (s. d.) in Eiderkanal umbenannt werden.
Die Eider war damals schon bis Rendsburg schiffbar und so wurde mit dem 43 Km langen Kanal Rendsburg mit Kiel verbunden. Damit waren Nord- und Ostsee miteinander verbunden und ersparten den Seeleuten 300 Seemeilen um Jütland herum. Allerdings dauerte die Fahrt durch den Kanal auch vier Tage. In seinen Glanzzeiten befuhren fast 4.000 Schiffe jährlich den Eiderkanal von Tönning nach Kiel.
Eiderstedt
Die Halbinsel entstand durch die Eindeichung dreier Inseln, der Insel Utholm, der Insel Eiderstedt und der Insel Everschop die ursprünglich eigenständige Harden waren. Darum nennt man Eiderstedt auch oft „Dreilande“.
Eiderstedt wurde von vielen Sturmfluten und Hochwassern, aber auch von kriegerischen Auseinandersetzungen und Seuchen heimgesucht.
Bis 1426 herrschte in Eiderstedt das Nordfriesische Landrecht. Es wurde 1572 durch das Eiderstedter Landrecht abgelöst. Hierin spiegelt sich schon sehr stark der Einfluss der Landesherrschaft ab.
Im 16. Jh. siedelten sich Wiedertäufer in Eiderstedt an, die wegen ihres Glaubens in den Niederlanden vertrieben wurden. Sie wurden von den Eiderstedtern verfolgt und bedrängt. Um 1570 richteten sie eine Eingabe nach der anderen an den Herzog, um die ungeliebten Wiedertäufer wieder los zu werden. Der Streit hörte nicht auf und fand erst 1642 auf, als beim sog. David-Joriten-Prozeß, der sich über sechs Monate hinzog, verfügt wurde alle ihre Schriften einzusammeln und durch den Husumer Scharfrichter öffentlich verbrennen zu lassen.
1591 wurde das Landrecht von 1572 in hochdeutscher Sprache modifiziert. Es hatte bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 Gültigkeit.
Heute ist Eiderstedt bekannt durch den Leuchtturm von Westerhever, durch den Eiderstedter Haubarg, durch das Strandbad St. Peter Ording und die alte Stadt Garding.
Eingesessener
1) In Nordfriesland Bezeichnung für einen Landbesitzer.
2) Einheimischer
Eingliederung, der Herzogtümer ….
Am 3. 7. 1866 entschied sich auf dem Schlachtfeld von Königgrätz wo Oesterreich von den Pressen geschlagen wurde, das Schicksal der Herzogtümer Schleswig- und Holstein, die am 24. 1. 1867 um 12.°° Uhr in einem Einverleibungsakt dem Königreich Preußen angegliedert wurden. Ganz Schleswig-Holstein wurde preußische Provinz, wollte aber eigentlich den Status eines selbständigen Bundeslandes. Am 12. 1. 1867 wurde das Besitzergreifungspatent und eine „allerhöchste Proklamation“ an die Einwohner der Herzogtümer veröffentlicht. Schleswig-Holstein wird damit eine preußische Provinz (1867 – 1945)
Die preußische Verfassung trat am 1. 10. 1867 in den Herzogtümern in Kraft.
Damit war der Traum der Schleswig-Holsteiner unter Führung von Erbprinz Friedrich von Augustenburg ein eigenständiger deutscher Staat zu werden ausgeträumt. Vier überwiegend glückliche Jahrhunderte der Verbindung mit Dänemark, die nur die letzten 20 Jahre seit der Erhebung 1840 gestört waren, waren damit endgültig zu Ende. In weiten Bevölkerungsteilen wurde die Eingliederung nach Preußen abgelehnt.
Die Schleswig-Holsteiner hatten kaum ein Mitspracherecht bei der Neugestaltung. Alle Maßnahmen wurden im Verordnungswege eingeführt. Es gab bis zum Stichtag 22. 9. 1867 einen wahren Sturzregen neuer Verordnungen.
(Siehe auch unter: Auswanderer, Gendarmerie, Gesamtstaat, Königau, Kriege, Norddeutscher Bund, Oeversee)
Einkoppelung
(s. u. Verkoppelung)
Einlager
(Obstagium oder Geiselschaft). Freiwillige Verpflichtung an einem bestimmten Ort (Einlager) Quartier zu nehmen.
Im späten Mittelalter verpflichteten sich Schuldner bis zur endgültigen Zahlung ihrer Schuld als Geisel an einem bestimmten Ort (Einlager) z.B. auf einer Burg des Gläubigers zu bleiben. Die Kosten dafür hatten sie selbst zu tragen. Dieses war besonders in Adelskreisen gebräuchlich.
Das Einlager diente wie eine Bürgschaft zur Sicherstellung der Obliegenheit. Ab dem 13. Jh. wurde die stellvertretende Geiselschaft zur Regel, bei der Schuldner einen Knecht ins Einlager schickte. Daraus wurde schnell eine einträgliche Einnahmequelle indem sich Arme als bezahlte Geiselesser (-fresser) verdingten. Als die Obrigkeit dieses Unwesen bekämpfte, wurden aus den Geiselfressern bald Schuldeneintreiber (Schuldboten). Im 17. u. 18. Jh wurden daraus Betreibungsbeamte.
Ab dem 13. Jh. wurde das Einlager auch im Volk üblich.
Das Einlager war nicht entehrend sondern galt im Adel als standesgemäß.
Einlieger
Dorfbewohner ohne eigenes Haus und ohne Grundbesitz der zur Miete wohnte und als Dorfhandwerker oder Arbeitsmann tätig war.
Einspringelsgeld
Bei der erstmaligen Einschulung eines jeglichen Kindes erhielt der Schulmeister ein Einspringelsgeld von 4 Schilling. Es wurde in jedem Dorf von den jeweiligen Achtmännern eingesammelt und an den Küster (Lehrer) übergeben.
Einquartierung
Zwangsaufnahme von Soldaten. Zwei Formen:
1) Marsch-Einquartierung, d.h. Nachtlager für durchziehende Truppen,
2) Stand-Einquartierung d.h. Dauerquartiere meist für die Winterzeit.
Eisenbahnen
1830-40 setzte ein wahres Eisenbahnfieber von England kommend in Europa ein und kam schnell auch zu uns.
1844 entstand der erste Bahnabschnitt in Schleswig-Holstein von Altona nach Kiel. 1845 folgte die Strecke Neumünster – Rendsburg. In vielen Städten bildeten sich Eisenbahnkomitees, die den Bau von Bahnen forderten.
1854 entstand die Bahnverbindung von Rendsburg nach Schleswig und von Flensburg über Husum nach Tönning.
1881 wurde Flensburg mit Kiel über Eckernförde verbunden.
1886 Kleinbahn Flensburg – Kappeln.
Die ersten Züge fuhren etwa 32 – 40 Km pro Stunde.
Von 1881 bis 1904 wurden in Angeln 200 km Schienenwege ausgebaut mit 84 Stationen.
1910 wurde die Verbindung Rendsburg – Husum fertig.
1927 wurde der heute noch vorhandene Bahnhof in Flensburg eingeweiht.
Um 1930 verfügte Schleswig-Holstein über ein Schienennetz von 2.412 KM. Danach ging der Ausbau des Schienennetzes wegen des vermehrten Straßenbaues zurück.
Ein sehr ausführlicher Bericht findet sich im Jahrbuch des Heimatvereins der Landschaft Angeln, 1981, 45. Jg. Seite 132 – 175 „Entstehungsgeschichte der Eisenbahnen in Angeln“.
Eisenherstellung
Das Eisen wurde etwa um das Jahr 200 n. Chr. im Norden bekannt. Es war ein Metall, das nicht aus der Fremde geholt wurden musste, sondern das auch im heimischen Boden als Raseneinsenstein oder Wiesenerz reichlich zur Verfügung stand. Es enthält 15 bis zu 50 % Eisen.
Eisenschmelzöfen entstanden meist in der Nähe von Holzkohlemeilern und diese in der Nähe von Wäldern. Es gab sie recht häufig im Norden.
Der Holzbedarf für die Eisenverhüttung war riesig und so war die Eisenproduktion eine wesentliche Ursache für das Abholzen der Wälder.
(Siehe auch unter Raseneisenstein (s. d.) und Rennofen (s. d.).
Eiserne Kühe
Ursprünglich von frommen Bauern an die Kirche geschenkte (gestiftete) Kühe. Da diese nicht von der Kirche gehalten werden konnten, wurden sie gegen eine Abgabe (Kuhheuer) an andere Bauern ausgeliehen. Später verkaufte die Kirche die Kühe auch und lieh den Erlös gegen Zins aus. In aller Regel flossen die eingenommenen Gelder dem Pastor zu und waren Teil seiner Bezahlung. Starb die Kuh so wurde der Erlös des Fells für die Anschaffung eines Kalbs verwendet. Daher auch die Bezeichnung „Immerkühe“, „Immer lebende Kühe“, „Ewigkühe“ oder „Eiserne Kühe“ aber auch „Kirchkühe“.
Ekensund / Egernsund
Künstlerkolonie am Nordufer der Flensburger Förde östlich von Gravenstein. Das Fischerdorf entwickelte sich ab 1870 zu einem beliebten Aufenthaltsort für Künstler aus allen Richtungen des Kaiserreichs. Die meisten waren Maler.
Elektrifizierung und Stromversorgung
1885 wurde in Berlin das erste Elektrizitätswerk Deutschlands gebaut.
1894 begann die Stromversorgung Flensburgs von einem privaten Gleichstrom-Elektrizitätswerk der Firma Jepsen & Sohn. Noch im gleichen Jahr baute die Stadt Flensburg eine Zentrale, die 4000 Glühlampen von je 16 Normalkerzen Lichtstärke zum brennen bringen konnten. Bei Inbetriebnahme waren 2500 Glühlampen angemeldet.
1898 gründete Peter Henningsen in Süderbrarup ein Elektrizitätswerk und schuf den ersten Ort der Provinz mit elektrischem Licht.
1898 wurde das Elektrizitätswerk Flensburg in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. 1912 wurde ein neues Kraftwerk gebaut.
1902 sprach man sich in Sonderburg gegen die Elektrifizierung aus, aber 1907/08 wurde ein E-Werk gebaut.
1910 wurde ein E-Werk in Schleswig mit Gleichstrom in Betrieb genommen.
1928 wurde mit dem E-Werk in Apenrade ein Vertrag über eine Hochspannungsverbindung beider Werke geschlossen.
Ende der Zwanziger Jahre kam elektrisches Licht auch nach Eiderstedt.
Von 1969 bis 1971 wurde das Flensburger Kraftwerk auf ein Heizkraftwerk für Fernwärme umgerüstet.
Eleven
Landwirtschaftliche in der Ausbildung.
Elker
Aalgabel mit mehreren Zinken mit Widerhaken zum Aalfang.
Elle
Längenmaß. Abstand zwischen Ellbogen und Mittelfingerspitze. Landschaftlich zwischen 55 bis 75 cm. Später allgemein etwa 60 cm.
Elmsfeuer
Auch Stankt Elms-Feuer oder Eliasfeuer. Eine Erscheinung bei Gewitterlagen; eine gewittrige Entladung. Sie tritt in Form kleiner Feuer an spitzen, gratigen, hohen Gegenständen wie der Mastspitze von Schiffen und an Kirchtürmen auf. Sie leuchten durch Spektralinien von Sauerstoff und Stickstoff in der Erdatmosphäre blau-violett. Sie treten extrem selten auf. Am 20. Januar 1863 traten sie großartig in Nordfriesland in Erscheinung.
Emolumente
aus dem lat. emolere = „herausmahlen“. Begriff für regelmäßig ausgezahlte, in ihrer Höhe aber schwankende Einkünfte. Typische Emolumente waren z. B. in Naturalien zu bezahlende Einkommen der Lehrer.
Engbrüstigkeit
Beschwerde der Atmung. Asthma. Oft über Jahre hinweg. Meist tödlich verlaufend.
Enk
Ackerknecht.
Entrepeneur
1) Serienunternehmer. Unternehmer.
2) Auf die Heide- und Moorkolonisation bezogen = Siedlungseinrichter.
Enrollierung
1) Begriff aus altem Militärrecht. Enrollierte Soldaten waren solche auf kommandiertem Weg zu ihrer Einheit.
2) See-Enrollierung = Verpflichtung zur Marine.
entsetzen
von Haus und Hof verweisen.
Epitaph
Vom altgrich. Epitaphios = „auf dem Grab befindlich“. Lateinisiert = Epitaphium.
1) Grabinschrift oder Gedenktafel für einen Verstorbenen. Seit dem 14. Jh. wurden sie nicht nur am Grab sondern auch an Wänden und Säulen einer Kirche angebracht. Ein Vorläufer des Epitaphs war das Totenschild (s. d.). Ab dem 17. Jh. wurde das Verfassen von Epitaphen zu einer literarischen Mode. Im Barock erreichten die Epitaphe durch allegorische Darstellungen und architektonische Details enorme Ausmaße.
Es gab verschiedene Varianten des Epitaphs:
a) im Wortsinn gefertigte Inschriftplatte
b) die Inschriftplatte mit Ornamentmotiven und Elementen.
c) das Bildepitaph
d) das mehrteilige Epitaph wozu gehörten: ein Gnadenbild, eine Inschrifttafel, ein Wappenschild und figürliche Darstellung des Verstorbenen.
2) Grabrede anlässlich einer Beerdigung über den Toten um ihn zu ehren. Sie wurde direkt am Grab oder bei einer weltlichen Trauerfeier gehalten.
Erbbier (Arfbeer)
Totenschmaus. Beerdigungsfeier bei der in Angeln einst bis zu 300 Personen kamen und manchmal zwei Tage feierten. (siehe unter Arfbeer und Luxusverordnung)
Erbfeste
1) ererbtes erhebliches Anwesen
2) Verpachtete Katen, die aber vom Pächter an seine Nachkommen übergeben werden können und der dann die Pacht (= Erbfestegeld) weiter zu entrichten hatte.
Erbpacht / Erbpächter / Erbpachthof
Erbbaurecht.
Inhaber gepachteter Höfe, die aber vererbt werden konnten. Inhaber eines Gutes in Erbpacht. Der Erbpächter besaß die Stelle frei und erblich. Er übte alle Befugnisse eines Eigentümers aus und konnte sogar Grundstücke veräußern. Für den Erhalt eines Erbpachthofes zahlte der Erbhofpächter einen jährlichen Canon (s. d.) in Naturalien oder Geld an den Haupteigentümer.
Erste Hinweise auf Erbpachthöfe gehen auf das Jahr 1436 zurück.
Erbuntertänigkeit
Eine besondere Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit der Bauern vom Grundherrn. Sie erwuchs aus der Leibeigenschaft. Es war der männlichen Landbevölkerung im Alter zwischen vier und vierzig Jahren verboten, die Heimat zu verlassen.
Die Erbuntertänigkeit beinhaltete die Abgabepflichten, die lebenslange uneingeschränkte Dienstpflicht, den Gesindezwang der Kinder und die Schollenpflichtigkeit (s. d.)
1788 wurde in Dänemark im Zuge der Aufhebung der Leibeigenschaft auch die Erbuntertänigkeit aufgehoben.
Erdbuch / dän. Jordbog
Steuererfassungsbuch, das der dänische König Waldemar II. 1231 in lateinischer Sprache anlegen ließ. Es bezeichnete die Besitzungen und Einkünfte des Königs. Verzeichnis über Einzelgrundbesitzgrößen, Erträge und Steuerlast.
Das Erdbuch erlangte an Bedeutung, weil viele Orte und Bezirke des damaligen Königreichs Dänemark (Dänemark, Schleswig, Fehmarn, Schonen, Halland, Blekkinge und Estland) erstmalig Erwähnung fanden.
Es wurde erst 1688 durch ein Martrikelbuch abgelöst.
Erdegeld
1 Schilling, der bei einer Beerdigung von jeder erwachsenen Person des Leichenzuges an den Ältermann gezahlt werden musste. Dabei musste jeder Haushalt eine erwachsene Person zur Leichenfolge abstellen. Von dem Geld zahlte der Ältermann zwei Taler an den (Trauernden), der die Leiche beerdigen ließ. Der Rest ging an die Kirchenkasse.
Erdgefälle
siehe unter Gefälle.
Erhebung 1848 – 1851
Um 1840 begann im Herzogtum Schleswig ein Sinneswandel zu Gunsten des Deutschtums und eskalierte bis zur Auflehnung der Bevölkerung Schleswigs gegen die Bestrebungen Dänemarks Südschleswig bis zur Eider dem dänischen Staatsgebiet einzuverleiben und dem damit verbundenen Sprachreskript (s. d.). Die Gesinnung fand ihren Ausdruck im Text des Schleswig-Holstein-Liedes (s. d.) beim Sängerfest 1844 in Schleswig und manifestierte sich mit der Bildung einer provisorischen Regierung am 24. 3.1848.
Die Schleswig-Holsteiner wollten einen deutschen Nationalstaat mit einer nördlichen Grenze an der Königsau.
Diese nationale Erweckung führte zu einem tiefen Riss durch die Bevölkerung die bis durch die Familien ging und zu viel Unruhe führte. Die Entscheidung für Deutschland oder Dänemark ließ niemanden gleichgültig. Mehrheiten und Minderheiten mieden sich nun.
(s. u. Auswanderung, Dänenzeit, Erhebung, Gesamtstaat, Idstedt, Nationale Erhebung, Kriege, Landwehr, Provisorische Regierung, Sprachreskript)
Ersitzung
Die Geliebte eines Mannes, die ihm den Haushalt führte, bei ihm wohnte, Schloss und Schlüssel verwaltete und mit ihm schlief, war eine Friedelfrau (s. d.). Durch Ersitzung (sie erledigte vorstehendes drei Winter lang) galt sie als Ehefrau und rechtmäßige Hausfrau mit Erbberechtigung für ihre Kinder.
Siehe unter Friedelfrau und Friedelkind.
Esel reiten
Eine Ehrenstrafe. Ähnlich dem Pranger war das Reiten auf einem hölzernen Esel eine solche herabsetzende Strafe.
1767 wird eine solche Strafe „Zwei Stunden den Esel sitzen“ für eine Rauferei in Sandacker, Karrharde erwähnt.
Eskiergeld
Freikaufgeld (1 Mark pro Bohl). Z. B. der Hufner in Handewitt (Wiesharde) für die Verpflichtung die Wiese „Eskier“ des Amtmanns pflegen zu müssen. Es wurde unverändert bis 1885 bezahlt und wurde dann durch eine Einmalzahlung des 18-fachen abgelöst.
Esser
Beruf. Wagenbauer.
Etgras / Ettgrön
Weidegras der Gemeinde das nicht gemäht wurde. Es wurde auch Nagras genannt und bezeichnete eine Stoppelweide.
Etmal
Zeitraum. Frist zwischen 12 – 24 Stunden.
Ewer
Siehe unter Schiffstypen.
Exequent
Vollstrecker, Vollzieher von kleinen Strafen: Z. B.: an den Pranger Stellen, Staupenschlag (s. d.), Züchtigung.
eximieren
Vom lat. eximere = herausnehmen, befreien. Jemand von einer gesetzlichen Pflicht oder Verbindlichkeit befreien.
Exorcismus
Teufelsbeschwörung. Bis Anfang des 18. Jh. war es in vielen Kirchgemeinden gebräuchlich die Taufe mit einer Teufelsaustreibung zu verbinden. Mit der Reformation schwand dieses aus der katholischen Lehre stammende Ritual.
ex loco
(lat.) aus dem gle
F
Faber
1) Handwerker.
2) lat. für Schmied
Fach
Maß von Fachwerkhäusern. Die Länge eines Faches zwischen zwei senkrechen Stützbalken betru in Angeln 1,75 m woanders auch 2,40 bis 2,50 m. Ein ganzes Haus hatte eine Länge von 8 Fach, 10 Fach usw..
Faden
1) Holzmaß, 1 Faden Holz = ca. 1,3 Raummeter Holz
2) Längenmaß im Garnhandel.
Faelled / Felledt
(dän.) Gemeinweide.
Fährgerechtsame
Seit dem Mittelalter das vom Landesherrn vergebene Recht eine Fähre zur Übersetzung von Personen und Gütern zu betreiben. Die Fährgerechtsame war mit einem Gebietsschutz versehen, sodass kein Zweiter diese Tätigkeit ausüben durfte. Oft war die Gerechtsame vererbbar und ging vom Vater auf den Sohn über.
1800 wurden die erteilten Fährgerechtsamen für die Inseln und Halligen von der Generalpostdirektion in Kopenhagen übernommen und auch vergeben. Das geschah nicht immer mit Zustimmung und Freude der Beteiligten und führte teilweise zu chaotischen Verhältnissen.
Mit dem Bau von Brücken über die Flüsse verschwanden nach und nach die Fährstellen.
Fahrensmann
Seemann, Matrose.
Fahrhabe
1) Familienvermögen. Es setzte sich zusammen aus dem, was die Frau in die Ehe brachte, und dem was während der Ehe gemeinsam erworben wurde und aus Erbschaften die in die Ehe gelangten.
2) Bewegliche Sachen die nicht als Gebäude oder bauliche Einrichtung galten, wie Gerätschaften, Vieh usw..
Siehe auch unter Felag.
Fahrrad
Das erste von Menschenkraft angetriebene Fahrrad stammte aus dem 18. Jh. Als Erfinder des Zweirades (Laufmaschine = Draisine) aus Holz bei dem man sich mit den Füßen abstieß wurde Freiherr Karl Drais 1817 als Erfinder genannt. Es folgte 1869 der Pedalantrieb über das Vorderrad. 1878 folgte der Kettenantrieb über das Hinterrad. 1870 entwickelte sich das Hochrad. 1888 wurde der aufblasbare Luftreifen erfunden.
In Angeln tauchten die ersten Fahrräder um 1880 auf, 1893 erste Räder mit Luftreifen.
Siehe auch unter Radfahrerkarte.
fame mortus
(lat.) durch Hunger gestorben.
Familienscheiden
Grenzen über die hinweg kaum geheiratet wurde. So war z. B. die Schlei zwischen Schwansen und Angeln eine solche Familienscheide. Auch Standesunterschiede z. B. zwischen Hufnern und Kätnern waren solche Familienscheiden. Eine Freibauerntochter heiratete keinen Kätner. Auch Sprachräume z. B. zwischen Nordfriesland und der Schleswigschen Geest waren solche Familienscheiden. Es gab sie sogar zwischen verfeindeten Dörfer.
Faulfieber / Fleckfieber / Flecktyphus
Durch Läuse, Flöhe und Zecken übertragenes hitziges Fleckfieber = früher auch Hunger- oder Kriegstyphus genannt.
Im Jahrzehnt von 1639 – 1648 (Dreißigjähriger Krieg) starben im Kirchspiel Ladelund 50 % der Kinder bis zum zweiten Lebensjahr.
1657 bis 1661 überfluteten Brandenburger, kaiserliche und polnische Truppen die Herzogtümer und brachten den Flecktyphus wie das Faulfieber auch genannt wurde, zu uns. Es breitete sich pestlenzartig und epidemisch aus.
Faustrecht
Recht der Adeligen ihre Ansprüche ohne gerichtliche Hilfe mit „gewaffneter Hand“ durchzusetzen.
Federkiel
(siehe unter Gänsekiel)
Federschützen
Gehilfen des Oberjägers, die für die Jagd von Federwild für den Hof zuständig waren.
Felag
Häusliche Gütergemeinschaft zwischen Eltern und Kindern im Jütschen Recht nach dem jedes Familienmitglied einen ideellen Anteil (Kopfteil) am Familienvermögen (Fahrhabe) hatte.
Feldaufteilung
(siehe unter Verkoppelung)
Feldgemeinschaft
Aus dem 12. Jh. stammende Form der Gemeinschaftsbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durch alle Bauern eines Ortes. Einzelne Arbeitsmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte) durften nur gemeinsam durchgeführt wurden. Regeln dafür gaben sich die Bauern in einer Beliebung (s. d.).
Die Feldgemeinschaften minderten jeden landwirtschaftlichen Fortschritt und so kamen schon 1739 Bestrebungen von Graf Rantzau zur Verkoppelung (s. d.) auf.
Staatlicherseits wurde 1766 das 1. Landverteilungsgesetz für das Herzogtum Schleswig verabschiedet, der 1770 die Aufhebung der Feldgemeinschaft folgte.
Feldgeschworener
einer der sieben Dorfgeschworenen, die verwischte oder strittige Grenzen wieder herstellten.
Feldreiter
Gendarm, Polizist.
Feldscher
1) Früher Militärarzt der untersten Stufe der als Handwerksarzt beim Heer arbeitete.
2) Ungelernter Landarzt ab dem 14. Jh.
Fennen
Weiden (Wiesen) in Nordfriesland. Allgemein Acker-, Moor- und Weideland. Die Ansprüche der Interessenten (s. d.) waren im Fennebuch niedergelegt. Die Größe der beanspruchten Fenne zur Beweidung wurden nach Notsgras (Kuhgras) (0,8624 ha), Kalbsgras 80,1437 ha), Schafsgras und Lammgras 80,1069 ha) definiert.
Fensterbier / Fensterbierscheibe
Fensterscheiben waren vom 16- bis 18. Jahrhundert teuer. Ab dem 15. Jh. gab es in städtischen Häusern erste in Blei gefasste Fensterscheiben. Es bürgerte sich ein, Bauherren mit einer Fensterscheibe zu beschenken. Oft wurden diese mit Wappen bemalt. Zur Übergabe der Scheiben wurde ein Fest veranstaltet. Das kredenzte Bier hieß Fensterbier, die Scheibe Fensterbierscheibe. Später wurden diese ausufernden Feste von der Obrigkeit verboten und mit Strafen belegt.
Fensterscheiben
Bis weit ins Mittelalter hinein gab es bei uns keine Fensterscheiben. In mittelalterlichen Häusern wurden Fenster (so es sie überhaupt gab) und Türen mit Fellen, Tüchern oder Teppichen zugehängt. Später spannte man in die Fenster geölte Tierhäute, Tierblasen und Pergament oder in Öl getränktes Leinen um etwas Licht eindringen zu lassen.
Im 11. Jh. entwickelten deutsche Glasmacher eine Technik zur Produktion von kleinen Glasplatten. Im 13. Jh. wurde diese Technik in Venedig verbessert. Für die Architektur waren sie aber nur ausnahmsweise in Sakralbauten geeignet. Zu den ältesten Gebäuden mit Glasfenstern zählen in Deutschland das Kloster Tegernsee aus dem 10. Jh. und der 100 Jahre jüngere Augsburger Dom. Die Ausmaße der Glasplatten blieb gering.
Erst ab dem 15. Jh. begann die Glasmalerei und erhielten öffentliche Gebäude und Häuser reicher Kaufleute Glasfenster. Es handelte sich um bleigefasste kleine Scheiben, die aneinandergesetzt eine größere Fläche ergaben.
1688 wurde in Frankreich ein Plattengießverfahren für Glas entwickelt, das erstmalig die Herstellung etwas größerer Glasplatten zuließ. Es war aber blind und nicht als Fensterglas, sondern nur für Spiegel geeignet.
Ab 1900 wurde Flachglas (die spätere Glasscheibe) entwickelt.
Zwischen 1910 und 1925 wurde in Holland eine erste Fensterglasfabrik gebaut.
Seit 1927 wurden die Techniken in vielen Teilen der westlichen Welt verfeinert. Der eigentliche Durchbruch der Fensterscheiben in großen Flächen, gleichmäßiger Stärke, guter Lichtdurchlässigkeit, Blasenfreiheit, zu bezahlbaren Preisen begann aber erst nach dem 2. Weltkrieg.
Festebohl / Feste / Festebrief / Festegeld
Eine Bohl (s. d.) ist ein „Bäuerlicher Betrieb“. Das Wort Feste bedeutet „Fester Vertrag“ in Bezug auf Pacht und Lebenszeit.
Eine Festebohl wurde in aller Regel auf Lebenszeit verfestet und wurde vom Vater auf den Sohn vererbt. Der Festevertrag musste dann jeweils erneuert werden.
Der Festebauer war Eigentümer der Gebäude, der Geräte und der Tiere aber Pächter des Landes bei der Grundherrschaft (s. d.). Für diese Pacht erhielt er einen Festebrief und zahlte ein Festegeld. Er war fast immer auch zu Dienstleistungen und Naturalabgaben verpflichtet. Im 17. Jh. wurden diese durch Zahlung eines Dienstgeldes (s. d.) abgelöst.
Festekätner
Auch Festeleute, Lansten oder Fester genannt. = Pachtbauern, Pächter von Katen. Die Feste war eine Art Erbpachtverhältnis mit dem König. Die Feste wurde genauso vererbt wie eine eigene Kate, Hufe oder Bohle, nur musste der Übernehmer neu festen. Häufig gehörten die Gebäude und der Beschlag sowie das Vieh den Festekätnern. Grund und Boden waren im Besitz des Königs. Die Festen wurden im Laufe des 19 Jahrhunderts abgelöst.
Fething / Feting
Bassin, Grube, Teich zum Sammeln von Regenwasser von den Dächern als Trinkwasser fürs Vieh und zum Feuerlöschen. Besonders auf den Halligen (s. d.) anzutreffen.
Da sie offen waren und auch Dung und Vogelkot hineingelangen konnte, eigneten sie sich nicht als Trinkwasserbehälter. Bei Hochwasser wurde das Wasser häufig durch Meerwasser versalzen.
Für das Trinkwasser wurden besondere Zisternen (s. d.) angelegt.
In trockenen Sommern war die Not auf den Halligen groß und trieb die Bewohner zur Verzweiflung.
Feuer-Ausgießen
Strafe die sich gegen abgabepflichtige Bauern richtete, die ihrer Schuldigkeit nicht nachkamen. Durch das Löschen des Herdfeuers (Feuer-Ausgießen) durch den Gläubiger (Vertreter der Obrigkeit oder des Gutsherrn) wurde ihnen das Recht zum Haushalten entzogen. Jedenfalls so lange, bis sie ihrer Pflicht nachgekommen waren.
Fachten die Betroffenen ohne Erlaubnis das Herdfeuer wieder an, wurden sie zu einer Geldbrüche verurteilt und ins Brücheregister (s. d.) eingetragen. Dieser Brauch konzentrierte sich überwiegend auf den Geestrücken und auf Angeln in der Zeit des 17. Jh..
Dieses zwangsweise Feuer-Ausgießen hatte nichts mit dem Brauch des Herdfeuerlöschens und – Wiederanzündens bei Hofübergaben zu tun.
Feuersbrünste
Zwischen 1176 und 1402 zerstörten sieben Brandkatastrophen große Teile der Stadt Ribe.
1248 Großes Feuer in Flensburg.
1414 brennt Tönning nieder.
1485 Großbrand in Flensburg. Der ganze Südteil brannte nieder.
1540 und 1549 Brände in Husum,
1564 in der Neujahrsnacht vernichtet ein Brand große Teile des Schlosses Gottorf.
1580 wurden in Riebe 213 Häuser durch einen Großbrand zerstört.
1627 wurde Haderleben von einem großen Feuer heimgesucht.
1669 und 1671 Große Feuer in Apenrade;
Feuerwehr / Löschen
Der Brandschutz früher Zeiten bestand aus Singen und Beten. Heilige Schutzpatrone wie der Heiliige St. Florian gegen Feuer und Wasser wurden angerufen.
Erste primitive Löschgeräte bestanden aus ledernen Löscheimern, („Durch der Hände lange Kette um die Wette fliegt der Eimer“ aus Schillers Glocke), Feuerhaken und Feuerpatschen.
Dorfbewohner bildeten eine Doppelkette (Brandkette) von der Wasser- zur Brandstelle und der lederne Wassereimer ging von Hand zu Hand und zurück.
Jeder Haushalt hatte einen Eimer der mit Nummer versehen war., einen Feuerhaken und eine Feuerpatsche, Wer an die Brandkette trat musste sich sofort einreihen.
Beim Wiederaufbau half das ganze Dorf. (siehe unter Hausbau).
1847 wurde in Ulm die erste Freiwillige Feuerwehr in Deutschland gegründet. 1853 entstand der Deutsche Feuerwehrverband. Die Freiwillige Feuerwehr entstand neben der schon bestehenden Zwangsfeuerwehr für jede Gemeinde.
1878 schlossen sich alle gesunden Männer des Dorfes Havetoftloit zu einer Feuerwehr zusammen.
1883 entstand eine Freiwillige Feuerwehr in Süderbrarup.
1887 wurde in Nordfriesland eine erste Freiwillige Feuerwehr gegründet.
Die älteste Handdruck-Feuerspritze stammte aus 1729, Spritzen mit Windkessel gab es seit 1850, Schiebkarrenspritzen, Dampfspritzen seit 1880. Für den Winter gab es auch Kufenspritzen.
Die Spritzen wurden von Spritzenwärtern gepflegt und gewartet. Der Spritzenwärter war gleichzeitig Vorgesetzter seiner Spritzenleute Rohrführer und Pumper. Ihren Lohn bekamen sie von der Gemeinde. Bei einem Brand bekam der Spritzenführer ab dem Jahr 1856 für jede 12 Stunden 1 Rth., jeder Pumper 48 Schilling,
Die Geräte waren im Spritzenhaus untergebracht.
Am 12. Februar 1882 wurde in Oevenum auf Föhr die erste deutsche und auch erste europäische „freiwillige Jugendfeuerwehr“ gegründet. Jeder Jungmann musste von zu Hause einen blauen Kittel und einen ledernen Riemen mitbringen. Als Kopfbedeckung dienten die ausrangierten Mützen der alten Feuerwehrmänner. Für die Anschaffung von Löschgeräten wurden Dorfsammlungen durchgeführt.
Fideicommiss
Unteilbarer unveräußerlicher Grundbesitz mit nur männlicher Erbfolge. Immer bei Stammsitzen / Stammgütern um den Besitzstand geschlossen zu erhalten. Fideicommiss war grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar. Geschaffen um Familienvermögen über lange Zeiten in Eigenbesitz zu behalten.
Fidibus
harzreicher Holzspan oder ein gefalteter Papierstreifen der als Hilfe zum Anzünden von Feuer und Tranlampen diente.
Fiktualien
Spätmittelalterlicher Ausdruck für Lebensmittel. Siehe unter Victualien.
Filbyter
Wörtlich Fohlenbeißer, Pferdebeschneider der mit primitiven Methoden Hengstfohlen kastriert indem er die Testikel (Hoden) abbeißt. (siehe unter Wallacher). Eine Methode die bis vor kurzem noch von den Lappen bei Renntieren angewandt wurde.
filia
(lat.) Tochter. Filia naturalis = eheliche Tochter. Filia illegitima = uneheliche Tochter.
filiaster
(lat.) Stiefsohn, auch für Schwiegersohn.
filiation
(lat.) Abstammung.
filius
(lat.) Sohn. Siehe auch unter fila. filius illegitimus = unehelicher Sohn.
Filtmacher / Viltmacher
Beruf. Er fertigte aus Wolle und Filz Hüte.
Fiscal / Fiskal
Beamter für Gerechtsame des Fiscus (Staatsbeamter)
Fischweker / Fischweicher
Beruf. Er weichte getrockneten Stockfisch (Trockenfisch)
Flächenmaße
1 Heitscheffel (Htsch.) = Getreidemaß = 144 Quadratruten (Rt.) = 112,5 l, = 0,3024 ha = 30,24 a = 6 Schipp je 24 Rt.) Im Weizenhandel = 112,5 Liter.
1 Quadratrute = 256 Quadratfuß
Da es 15 verschiedene Ruten-Längen gab, variierten dem entsprechend auch die Flächen der Quadratruten zwischen 9,85 qm bis 27,37 qm.
1 Quadratmeile = 561/4 qkm.
1 Schipp(Saat) = 24 Quadratruten (heute 504,56 qm
1 Heitscheffel = 6 Schipp = 144 Quadratruten (heute = 0,3027 ha)
1 Himpten = ca. 21 Ar.
1 große Tonne = 320 Quadratruten (Rt.) = 0,6727 ha = 8 Scheffel je 40 Rt.
1 kleine Tonne = 240 Quadratruten = 1/2 ha
1 köngl. Tonne = 260 Quadratruten = 54,17 a
1 Mark Goldes = 8 Mark Silbers je nach Bodenqualität bis 20 Heitscheffel Land.
1 Demat (Friesland) etwa 0,5 ha eingeteilt in 6 Saat zu je 36 Quadratruten.
1 Ruthe (Friesland) etwa 4,80 m / Angeln etwa 3,9 m
Flachs
Gemeiner Lein (Linum). Neben Buchweizen bis Mitte des 19. Jh. hinein sehr arbeitsaufwendige Hauptkulturpflanze zur Gewinnung von Leinen das der Herstellung der Kleidung diente und häufig als Deputat an Knechte und Mägde gezahlt wurde.
(siehe auch unter Dreschächt)
Flachs wurde nach dem Ziehen gebrakt, geschwungen, gehechelt, gesponnen und gewebt. Ein sehr anstrengender und mühevoller Prozess.
In einigen Orten gab es im 18. bis ins 19. Jh. Flachsbrechereien in die man seinen Flachs bringen konnte.
Bevor das Leinen (s. d.) gebraucht werden konnte musste es gebleicht werden.
Flaggentage (Dänemark)
Es gibt in Dänemark gesetzlich vorgeschriebene Flaggentage, an denen das Dannebrog (s. d.) geflaggt werden muss. Diese sind:
1. Januar Neujahr
11. März König Frederik IX.
28. März Königin Ingrid
9. April Besetzung Dänemarks (1940) Flagge bis 14.°° Uhr auf Halbmast dann auf Vollmast.
16. April Thronfolgerin Prinzessin Margarethe
27. April Erbprinzessin Caroline Mathilde
5. Mai Dänemarks Befreiung (1945)
5. Juni Tag des Grundgesetzes
15. Juni Waldemarstag, Widervereinigungstag (1920), Dannebrog (1219)
27. Juli Erbprinz Knud
24. Oktober Tag der Vereinten Nationen
25. Dezember Weihnachtstag
Geflaggt wird außerdem am Karfreitag auf Halbmast und am Ostersonntag, Christi Himmelfahrtstag und Pfingstsonntag.
Flecken
ländlicher Mittelpunkt für umliegende Dörfer mit eigenem Marktplatz und mit gemindertem Stadtrecht (Fleckengerechtigkeit) wie z.B. dem Marktrecht.
Fleckengerechtigkeit
Rechtliche Anerkennung als Flecken.
1421 Husum; 1707 Wyk auf Föhr; 1842 Glücksburg; 1846 Kappeln;
Fleckenrepräsentant
siehe Wröger.
Flensburg
Heute eine kreisfreie Hafenstadt im Norden Schleswig-Holsteins an der Flensburger Förde. Sie war die nördlichste Stadt Deutschlands und gilt als „Tor des Nordens“.
Der Name der Stadt ist nicht geklärt. Entweder von Ritter Fleno oder der Flensau (Flens = Art Riedgras das an einer Au wächst). Erstmals wurde der Name 1240 in einem Brief Herzog Abels erwähnt.
Ende des 12. Jh. entstanden am Ende der Förde erste Siedlungen und später Kirchen. Es waren dänische Handels- und Fischersiedlungen.
Vier Gründe gab es für die Ansiedlung und Entwicklung:
* Der Hafen war sicher und bot Schutz vor Stürmen.
* Die Handelsstraße Nord-Süd (Ochsenweg s. d.) von Jütland kommend ging nahe vorbei.
* Die Handelsstraße Ost-West zwischen Nordfriesland und Angeln (Angelbowege) kreuzte hier den Ochsenweg.
* Es gab am Ende der Förde ein großes Vorkommen von Heringen.
Die Siedlungen wuchsen nach der Vernichtung der Wenden unter Waldemar I. zu einem größeren Ort zusammen und entwickelten sich unter dem Einfluss der Knuds-Gilde (s. d.).
1248 wurde Flensburg bei den Kämpfen zwischen König Erich Plogpenning und seinem Bruder Abel zerstört und wieder aufgebaut.
1248 erhielt Flensburg das Stadtrecht. Flensburg war weder Mitglied im Heiligen Römischen Reich noch in der Hanse, hatte aber durch Dänemark viele Privilegien. Im gleichen Jahr kam es zu einem großen Feuer in Flensburg.
1345 beginnt man mit dem Bau einer Stadtmauer und den drei Stadttoren Nordertor – Friesisches Tor – Johannistor.
Ab 1409 begannen erste Auseinandersetzungen zwischen Holstein und Dänemark um die Vormachtstellung in Schleswig. 1411 wurden große Teile des Herzogtums Schleswigs an Dänemark abgetreten und es wurde in Flensburg die Duburg (s. d.) gebaut.
1412 starb nicht nur Königin Margarethe I. auf ihrem Schiff im Flensburger Hafen an der Pest, sondern ein Großteil der Bevölkerung wurde dahingerafft.
1485 brannte bei einer Feuersbrunst der gesamte Südteil der Stadt nieder. Auch schwere Stürme führten zu verheerenden Hochwassern in der Stadt.
Ab 1526 predigte der Husumer Reformator Tast in Flensburg und die Stadt wendete sich der lutherischen Lehre zu.
Nach der Reformation wendete sich Flensburg immer mehr der deutschen Kultur und Sprache zu während das Umland dänisch gesonnen blieb.
1530 wurde das Franziskanerkloster ein Armenhaus.
Im 16. Jh. ging die Hanse nieder und Flensburg gewann als Handelszentrum im skandinavischen Raum immer mehr an Bedeutung. Die wichtigsten Handelswaren waren Heringe, Zucker und Tran. Viele Flensburger beteiligten sich an der Grönlandfahrt und dem Walfang (s. d.). Zwischen 1460 und 1864 war Flensburg neben Kopenhagen der zweitgrößte Hafen im Dänischen Gesamtstaat (s. d.).
Verstärkt wurde dieser Aufschwung durch den Zuzug westfälischer Kaufleute, die lange Zeit als Händler und Bürgermeister die Entwicklung Flensburgs beeinflussten.
Der Dreißigjährige Krieg, der Einfall Wallensteins 1627 und 1628 und die Dänisch-Schwedischen Kriege 1643-1645 und 1657-1660 fügten der Wirtschaft Flensburgs schweren Schaden zu. Gegen Ende des Jh. wurden nur noch 600 Familien in Flensburg gezählt. 1680 war die Einwohnerschaft Flensburgs auf 730 Bürger und die Flotte auf 20 Schiffe geschrumpft.
Erst im 18. Jh. begann Dank des Rumhandels eine erneute Blütezeit. Rohrzucker aus den dänisch-westindischen Kolonien wurde importiert und in Flensburg raffiniert und entwickelte sich zur Produktion von Rum-Verschnitt. Er wurde in ganz Europa vertrieben und begründete den Bekanntheitsgrad Flensburgs. Flensburg hatte über 20 Rumhäuser und 200 Brennereien.
1889 wurde Flensburg kreisfreie Stadt, blieb aber Sitz des Landkreises Flensburg.
1920 bei der Abstimmung (s. d.) stimmte Flensburg für den Verbleib in Deutschland und es kam zur Grenzziehung zwischen Deutschland und Dänemark. Große Teile des nördlich gelegenen Umlands fielen aber an Dänemark. Handelswege in den Norden wurden zerstört, Absatzmärkte und Arbeitsplätze gingen im Norden verloren.
1945 wurde Flensburg für kurze Zeit Sitz der Deutschen Reichsregierung. Nach der Kapitulation litt Flensburg unter einem viel zu starken Zuzug von Ausgebombten, Heimatvertrieben und Flüchtlingen. Die Stadt wuchs von etwa 80.000 auf 120.000 Menschen an, die untergebracht und mit Wohnung, Heizung, Nahrung und Medizin versorgt sein wollten. Obwohl Flensburg im Krieg nicht zerstört wurde erwuchs hieraus ein kaum zu bewältigendes Problem mit Obdachlosigkeit und Hunger.
Heute ist Flensburg Universitätsstadt und beherbergt das Kraftfahrtbundesamt (s. d.).
Flensburger Abkommen
Das Flensburger Abkommen vom 19. 9. 1581 legte die Rechte der einzelnen Mitglieder des Hauses Oldenburg, das die Könige von Dänemark und die Herzöge von Gottorf stellte, fest. Es blieb zwar die im Vertrag von Ribe (s. d.) festgelegte Einheit von Schleswig-Holstein erhalten, aber es wurde jetzt aufgeteilt in einen königlichen und einen gottorfer Anteil und das Gebiet der gemeinschaftlichen Regierung, die jährlich zwischen dem dänischen König und dem Herzog von Gottorf – Schleswig wechselte.
Danach war der dänische König Repräsentant des ganzen Reiches ohne Ausnahme und zwar als Oberlehnsherr von Schleswig und Lehnherr des deutschen Kaisers von Holstein. Er regierte den Königlichen Anteil beider Herzogtümer und abwechselnd mit dem Herzog von Gottorf die gemeinschaftlichen Anteile.
Der Herzog von Gottorf war Herzog von Schleswig und Holstein gemeinsam mit dem König. Er regierte den herzoglichen Anteil beider Herzogtümer und war im Wechsel mit dem König Mitregent des gemeinschaftlichen Anteils. Als Herzog von Holstein war er Lehnsmann des deutschen Kaisers und als Herzog von Schleswig Lehnsmann des dänischen Königs.
Fletfahrer
Altenteiler nach dem Jütschen Low. Wenn er den Hof übergab bot er sich dem Erben als Fletfahrer an. Er konnte sich auch bei einem anderen Familienmitglied der nicht Hoferbe war als Fletfahrer anbieten. Der Begebungsakt war aber unwiderruflich. Der Fletfahrer verlor seine Freizügigkeit auf dem Hof und seine rechtliche Stellung war sehr begrenzt. Das Jütsche Recht stellte den Fletfahrer einem Unfreien gleich.
Flett
Offene Wohnküche in alten Hallenhäusern (s. d.) am Ende der Diele die die gesamte Hausbreite einnahm. Mitten im Flett befand sich die 1,5 qm große offene Feuerstelle die mit Feldsteinen eingefasst war.
Fleute
Siehe unter Schiffstypen.
Fliegenglas
Mit Essig gefülltes Glas als Fliegenfänger. Diese wurden mit Zucker angelockt und ertranken im Essig.
Flottenkommando
siehe unter Meierwik.
Flütten
Mit Haus und Hof umziehen.
Flurzwang
Verpflichtung für Bauern sich in der Feldgemeinschaft (s. d.) zu vorgeschriebenen Zeiten an vorgeschriebene Bestell- und Erntezeiten zu halten. Wegen fehlender Zuwegung zu den einzelnen Gewannen (s. d.) musste die jeweilige Flurlage von allen am gleichen Tag bestellt und beerntet werden. Dieses galt allgemein vom Mittelalter bis um Mitte des 19. Jh. örtlich auch länger.
Fluten /Sturmfluten / Hochwasser
Anno 516
„war ein Grothe Water Floth aver gantz Fresland ergangen, darinne waren aver 6000 Minschen und veel mehr Vehe umgekamen.“
16. 2. 1162
„war noch ein Grothe Wather Flodt geweßen, und waren veel dusend Minschen und Vehe n der Elve und Weser verdrenket.“
17. 2. 1164
Erste Julianenflut oder Hollandflut. Erste bezeugte Sturmflut die vor allem in Niedersachen Schäden anrichtete und die Entstehung des Jadebusens und der Zuidersee einleitete. Mönche schrieben von 20.000 Toten. Das Wasser stand 12 Meilen ins Land.
Anno 1204
„war ein sehr hoge Flodt ergangen, diese Flod is na der Söndflod (Sintflut) de aller groteste gewesen, und sint vele dusend Minschen und Vehe verdrenket“ (Nordstrand)
16. 1. 1219
Marcellusflut von Hagel und Vollmond begleitet. Betraf Westfriesland und die Küste Schleswig-Holsteins. 10.000 Tote. Die sächsische Weltchronik sprach von 36.000 Toten insgesamt.
1228
niederländische und Friesische Küste. 100.000 Tote.
25. 12. 1277
Weihnachtsflut in Friesland
13./14. 12. 1287
Luciaflut an der deutschen Küste mit 50.000 Toten. Ganze Siedlungen wurden vernichtet und neue Dörfer entstanden weiter im Inland.
16. 1. 1300
„is so ein grote Flodt gewesen, dat idt Water is aver de högesten Dyke gegangen, gewölet, gewütet, und in alle Marschländer, Stede und Dorpern umme geworpen, damals is Rungehold mit 28 Carspeln (Kirchspielen) under gegangen.
23. 11. 1334
Clemensflut.
15. – 17. 1. 1362
Zweite Marcellusflut auch Erste Grote Manndränke, gesamtes Nordseegebiet 100.000 Tote. Untergang von Rungholt (s. d.). Sie führte zu einer starken Veränderung der Nordseeküste. Entstehung der Inseln und Halligen. Rungholt (s. d.) versinkt.
9. 10. 1374
Erste Dionysiusflut mit höherem Wasserstand als bei der Zweiten Marcellusflut. Erhebliche Überschwemmungen und Verluste von Dörfern an der Küste.
9. 10. 1377
Zweite Dionysiusflut, deutsche Küste.
1400
Friesenflut
21. 11. 1412
Cäcilienflut, deutsche Bucht. Kaum Küstenschäden dafür starke an der Unterelbe (Finkenwerder, Ochsenwerder, Moorwerder, Altes Land. Insgesamt 30.000 Tote.
1. 11. 1436
Allerheiligenflut 1436, gesamte Nordsee besonders Eiderstedt und Nordstrand, 500 Tote, Allein in Tetenbüll 180 Tote.
6. 1. 1468
Ursulaflut, Eiderstedt ohne Landverluste.
26. 9. 1509
Kosmas- (Cosmas) und Damianflut. Wasser stand „eine Tonne über allen Deichen“. Der Dollart erreicht seine größte Ausdehnung.
16. 1. 1511
Anthoniflut. Eisflut.
31. 10. 1532
Dritte Allerheiligenflut. 2. Untergang des teilweise wieder aufgebauten Rungholts. Tausende Tote. Allein in Eiderstedt 1.100, in Koldenbüttel 100 und in Witzwort 60 Tote. In Nordstrand 1.500 Tote. Wasserstand 4, 16 m über NN.
1./2. 11. 1570
Allerheiligenflut 1570, 20.000 Tote. Es entstand der Spruch: „Allerheiligendag Vrisland veel beklagen mag.“
21. 8. 1573
Kornflut. War gar nicht so hoch traf aber auf beschädigte Deiche der Allerheiligenflut und überschwemmte weite Teile des Landes und zerstörte die Ernte.
Dezember 1593
Weihnachtsflut 1593, erhebliche Deichbrüche in Nordfriesland.
1. 12. 1615
Große Schadensflut, viele Dörfer und deren Friedhöfe wurden verwüstet. 300 Tote.
10. und 26. 2. 1625
Fastnachtsflut, wurde auch Eisflut genannt. Schäden in allen Marschländern.
11./12. 10. 1634
Burchardiflut, auch Zweite Grote Manndränke oder St.-Pauli-Bekehrungsnachflut zwischen Ribe und Brunsbüttel. Zertrennung von Nordstrand, 15.000 Tote. Allein in Nordfriesland 9.000 Tote und 50.000 Stück Vieh. An 44 Stellen brachen in Nordfriesland die Deiche.
Die nicht mehr bestehende Insel Strand wurde in zwei Teile – Nordstrand und Pellworm – zerrissen. Die Halligen Nieland und Nübbel verschwanden.
Über 1.300 Häuser, 28 Windmühlen und 50.000 Stck. Vieh gingen verloren. Außerdem wurde 1634 von vielen Sommerfluten gesprochen.
25. 11. 1685
Katharinenflut.
7. – 9. 12. 1703
Gesamtes Nordseegebiet.
24. 25. 12. 1717
Weihnachtsflut. Größte bis dahin bekannte Sturmflut von Holland bis Dänemark mit 11.150 Toten, 100.000 Stck. ertrunkenem Vieh und 8.000 zerstörten Häusern. Der Wasserstand betrug 4,60 m über NN..
In Dithmarschen kamen 88 Menschen ums Leben. Das Land stand bis 10 Fuß unter Wasser.
25.26.2. 1718
Holländische, deutsche und dänische Küste.
31. 12. 1720 und Januar 1721
Neujahrsfluten, Stärker als Weihnachtsflut 1717.
Oktober 1745
Sehr schwere Flut. Wasserstand 4,70 m über NN. Kaum Schäden, weil Deichprofile verbessert wurden.
7. 10. 1756
Markusflut. Erste große Sturmflut nach einer Pause von 38 Jahren mit schweren Schäden in Hamburg.
3. – 5. 2. 1825
Februarflut 1825, Halligflut, 800 Tote entlang der deutschen Westküste, 45.000 Stck. Vieh, 2.400 zerstörte Gebäude. Wasserstand 5 m über NN. Erhebliche Schäden in Holland.
1./2. 1. 1855
Neujahrsflut. Erste Flut nach einer Pause von 30 Jahren. Wasserstand 5,08 m über NN in Hamburg-
13. 11. 1872
Ostseehochwasser und Fördehochwasser durch schwere Sturmflut. 271 Tote und große Schäden bis nach Flensburg hinein. Küstenverlauf wurde an einigen Ostseeküsten verändert.
Januar 1916
Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,44 m über NN.
16. 2. 1916
Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,48 m über NN.
19. Oktober 1936
Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,33 m über NN. In der Elbmündung sank das Feuerschiff Elbe 1 mit 15 Mann Besatzung.
24. 11. 1938
Nordseehochwasser.
1949
Niedrigwasser-Orkanflut.
1. 2. 1953
Hollandsturmflut mit schwersten Verlusten in Holland. Schleswig-Holstein blieb verschont aber von den 560 km Festlandsdeichen wurden 70 km zerstört und 80 km erheblich beschädigt.
16./17. 2. 1962
höchste bisherige Sturmflut östlich der Jade mit 61 Deichbrüchen, 340 Tote, allein 300 davon in Hamburg. Schäden überwiegend in Niedersachsen und Hamburg. Wasserstand in Hamburg 5,70 m über NN.
23. 2. 1967
Zweite Niedrigwasser-Orkanflut in der Deutschen Bucht mit höchsten bis dahin gemessenen Windstärken bis 14 Beaufort (140 kmh)
3. Januar 1976
Jahrhundertflut an der Elbe mit Wasserstand 6,45 über NN in Hamburg und 5,15 m über NN in Büsum aber fast ohne Schäden und ohne Verluste Dank guten Deichen. Schon am 21. 1. 1976 folgte eine zweite schwere Sturmflut.
24. 11. 1981
Novemberflut 1981, Nordfrieslandflut, Höchste Scheitelwasserstände in Nordfriesland 4,75 m über NN.
3. 12. 1999
Orkan Anatol, gesamte Nordseeküste. Abflauen des Windes vor Einsetzen des Hochwassers, sonst Katastrophe. Wasserstand 5,0 m über NN. Nur geringe Schäden.
Fockfest / Fock
Erntefest zum Ernteende zu dem alle an der Ernte Beteiligten eingeladen wurden.
Der Fock war ein mit Blumen (Kornblumen, Mohnblumen und Margeriten) und Kornähren gebundener Strauß der am letzten Tag der Ernte vom Feld ins Haus gebracht wurde und dem Bauern zeigte, dass die Ernte beendet war. Niemand bekam gerne den dörflichen Fock, denn den bekam immer derjenige, der mit der Ernte zuletzt fertig war, also der Verlierer. Der Begriff kam von fockig = ungeschickt.
Nach beendeter Ernte erhielten die Erntearbeiter ein Fockbier bevor das eigentliche Fock-Fest begann.
Auf der Geest wurde das Fockfest auch Opskaa genannt.
Folter
Rechtliches Verfahren zur Erlangung eines Geständnisses. Die Folter konnte viel , oft, hart und mildernd angewandt werden. Oft kam vor der Folterung die Territion (s. d.). Dabei galten Geständnisse während der Folter nicht. Sie mussten bei der nächsten Verhandlung wiederholt werden.
Im Herzogtum Schleswig wurde die Folter erst am 21. 12. 1770 von König Christian VII. abgeschafft mit der Verfügung in der es u. a. hieß:
„es solle lieber, als dass man Gefahr laufe, einen Unschuldigen zu martern, ein Schuldiger freygelassen werden.“
Erst ab 1791 hatten Angeklagte einen Anspruch auf einen Verteidiger.
Forta
Viehsammelplatz im Dorf von dem aus das Vieh auf die Allmende (s. d.) getrieben wurde.
Fodtknecht
(Wörtlich Fußknecht). Persönlicher Bediensteter.
Franziskaner
Mönchsorden / Bettelorden der Minder- oder Graubrüder (Minder- oder Graumönche) die sich der Armut verschrieben hatten und für Kranke und Arme betteln gingen. Sie beriefen sich auf den heiligen Franciscus von Assisi der seinen reichen Vater verließ und ohne festes Einkommen als Wanderprediger lebte.
Im Norden waren die Franziskaner etwa seit Beginn des 13. Jh. ansässig.
1217 teilte man den Orden in Provinzen ein. Für den Norden war dieses die Provinz Dacia (s. d.)
frater
(lat.) Bruder.
fraternus
(lat.) brüderlich verwandt.
Fräuleinsteuer
alte außergewöhnliche Steuer (Aussteuer) bei der Heirat einer Fürstentochter.
Fräuleinstift
Frauen-Klöster zur Unterbringung adliger Jungfrauen und unverheirateter Töchter des Adels. Es gab sie u. a. in Preetz, Itzehoe, Uetersen und Schleswig.
Frauenwahlrecht
Erste Deutsche die für das Frauenwahlrecht kämpfte war 1873 die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm.
Schon 1718 führte Schweden ein Frauenwahlrecht ein, das aber 1771 wieder zurückgenommen wurde. 1862 wurde es für Kommunalwahlen eingeschränkt nach dem Steueraufkommen nur für unverheiratete Frauen wieder eingeführt. Erst 1921 führte Schweden volles Frauenwahlrecht ein.
1906 gewährte Finnland als erstes europäisches Land das Frauenwahlrecht. Finnland war zu dem Zeitpunkt russisches Großfürstentum.
1908 führte Dänemark ein Wahlrecht für Frauen bei Kommunalwahlen und 1915 volles Frauenwahlrecht ein.
1913 führte Norwegen Frauenwahlrecht ein.
Erst am 12. 11. 1918 wurde in Deutschland das allgemeine Wahlrecht als demokratisches Prinzip eingeführt. Allgemeines Wahlrecht bedeutet Wahlrecht unabhängig von Rasse, Bildungsstand, Einkommen, Religion oder Geschlecht. Damit war auch in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.
Die Wahlen müssen frei, geheim und persönlich sein.
2005 führte Kuwait das Frauenwahlrecht ein.
Länder ohne Frauenwahlrecht sind heute noch Bhutan, Brunai, Saudi-Arabien.
(Siehe auch unter Wahlrecht)
Fregatte
Siehe unter Schiffstypen.
Freiberge / Frybarg / Freistätten
Mittelalterliche Einrichtungen in jeder Harde an denen schutzsuchende flüchtende Täter Asyl fanden. Es waren Erdhügel in Form einer gleichseitigen abgestumpften Pyramide, die je von einem Wassergraben umgeben waren. Wie auf Thingstätten „innerhalb der Stöcke“ ein Sonderfriede herrschte, so gewährten auch die Freiberge einen Sonderfrieden bei Wundtaten (Körperverletzung) oder unbeabsichtigtem Totschlag. Todeswürdige Blutgerichtsfälle (Notzucht, heimliche Brandstiftung und Mord) waren von diesem Frieden auf den Freibergen ausgeschlossen.
Sühnbare Vergehen aber waren asylfähig. So wie die Kirche Asylrecht bot, so boten die Freiberge weltlich Verfolgten und Flüchtenden Asyl. In Zeiten, in denen Blutrache und Fehde dem Rechtsempfinden entsprachen, waren die Freiberge ein dringliches Kulturbedürfnis. Aufgabe der Freiberge war die Herbeiführung der Sühne. Die Freiberge gewährten den Schutz, den der Verfolgte zur Rechtfertigung, Verteidigung und zu Sühneangeboten brauchte, bevor er im Zorn erschlagen wurde. So schützte er sich vor Blutrache.
Freiberge gab es nachweislich in vielen Orten auf Eiderstedt, aber auch in anderen Regionen. Woanders hießen sie auch Freistätten und befanden sich in „heiligen Hainen“ oder unter besonders markanten Bäumen.
Der Ursprung der Freiberge war heidnisch und es gab sie schon vor der Christianisierung.
Freibürge
Bürge ohne Sicherung durch eine Hypothek.
Freikauf
Ab 1770 die Möglichkeit das gefestete Land von der Gutsherrschaft käuflich zu erwerben. Den meisten Bauern gehörten seit Jahrhunderten nur die Gebäude und die Hauskoppel (Toft), während das Land gefestet war. Für den Freikauf wurden Freikaufbriefe ausgestellt. Das Freikaufen wurde schon 1773 wieder beendet. (Siehe auch unter Dienstgelder)
Freiwerber
Brautwerber. Einer der für einen anderen um die Braut warb. Das „sich finden“ von Brautpaaren besorgte der Freiwerber.
Friedelfrau
„Freundin“, „Partnerin“. Im nordischen Recht ursprünglich eine Geliebte oder Beischläferin. Im Gegensatz zur echten Ehefrau erreichte sie Anerkennung und Erbrecht für ihre Kinder durch „Ersitzung“, d. h., wenn sie offenkundig dem Mann, bei dem sie wohnte, den Haushalt führte, Schloss und Schlüssel verwaltete und mit ihm schlief drei Winter (Jahre) lang, sollte sie seine Ehefrau und rechtmäßige Hausfrau ihrer echt geborenen (erbberechtigten) Kinder sein.
Friedelkind
Starb die Frau während der Ersitzungszeit und hatte sie in dieser Zeit ein Kind bekommen, so konnte es sich der Mann beim Ding als sein Kind zusprechen lassen.
Friedenseichen
Schon nach den Freiheitskriegen 1813-1815 wurden in vielen Orten Preußens Friedenseichen gepflanzt.
Auch anlässlich der Schleswig-Holsteinischen Erhebung 1848 wurden Friedenseichen gepflanzt.
Anlässlich der Beendigung des für Deutschland siegreichen deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurden auf Anregung von Kaiserin Augusta, Gemahlin von Kaiser Wilhelm I. in vielen Orten Deutschlands Friedenseichen gepflanzt. Auch im Landesteil Schleswig und in Angeln finden sich viele solcher Friedenseichen. Besonders die Schuljugend wurde zu solchen Pflanzaktionen aufgerufen. Dabei war eine angemessene Feierlichkeit mit Umzügen und Singen patriotischer Lieder vorgeschrieben. In ihrem Schatten sollten sich zukünftige Generationen der Helden von 1870/71 erinnern.
Die meisten Eichen wurden mit einem Gedenkstein versehen.
Das Pflanzen von Friedenseichen wurde nicht nur von Ämtern, Kirchen und Vereinen, sondern auch von Privatleuten auf Privatgrundstücken vorgenommen.
Manche Orte pflanzten demonstrativ keine Friedenseiche, weil sich ihre Bürger innerlich noch vom Anschluss an Preußen distanzierten und so ihre Oppositionshaltung ausdrückten.
Zahlreiche Friedenseichen mussten Straßenbaumaßnahmen weichen und sind verschwunden. Viele stehen heute noch.
Friedlosigkeit
Auch Acht und Bann, eine Ächtungsstrafe. Zentraler Bestandteil des mittelalterlichen Strafrechts. Strafe für Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Mordbrenner und Wegelagerer.
Ein Friedloser verlor all seine Rechte und wurde aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Ehefrau eines Friedlosen galt als Witwe, die Kinder als Waisen. Seine Lehen gehörten wieder dem Lehnsherrn. Sein Eigentum wurde unter seinen Kindern aufgeteilt.
Ein Friedloser konnte von jedermann bußlos (straflos) getötet werden. Darum zählte man die Friedlosigkeit auch zu den Todesstrafen.
Die Friedlosigkeit wurde auf dem Ding durch das Eidurteil der Wahrmänner festgesetzt. Sie konnte in einigen Fällen durch außergerichtlichen Vergleich (z.B. Zahlung des Täters an die Verwandten des Opfers) ausgesetzt werden.
Beim Urteil der Friedlosigkeit musste der Verurteilte seine Heimat verlassen und war vogelfrei. In der vorchristlich-germanischen Rechtstradition wurde ein Friedloser auch als Werwolf bezeichnet, der wie ein Wolf gejagt werden durfte.
Friedrichsgarde, Glückburgische …
Der Gründungstag der Glücksburger Friedrichsgarde ist unbekannt wird aber mit 1801 angegeben. Es ist jedoch ein Säbel erhalten der die Inschrift trägt „Glücksburgische Friedrichsgarde 1743“. Sie dürfte aber schon länger bestanden haben.
1801 wurde sie von der Herzogin Anna Caroline neu ins Leben gerufen. Fast jeder Glücksburger Wehrfähige folgte ihrem Aufruf. Der Jüngste war 19 und der Älteste 74 Jahre alt. Ein 15köpfiges Offizierscorps stand der Garde vor.
Die Mitglieder der Garde hatten Wachaufgaben für das Schloss zu leisten. Dafür waren sie vom allgemeinen Militärdienst befreit.
1848/50 während des Krieges mit Dänemark war die Garde auch zur Überwachung des Fördeufers eingesetzt. Nach 1867 wurde die Garde in ein Schützencorps umgewandelt.
Friedrichstadt
Zwischen Eider (s. d.) und Treene in Nordfriesland gelegene Stadt.
Gegründet wurde sie 1621 durch Herzog Friedrich III. von Gottorf mit Hilfe niederländischer Remonstranten (s. d.), von Menoniten (s. d.) und jüdischen Aschkenasen denen er allen Religionsfreiheit zusicherte. In diesem Jahr wurde mit dem ersten Hausbau begonnen. Infolge der Religionsfreiheit kamen auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften nach Friedrichstadt und sie galt als „Stadt der Toleranz“. Remonstranten, Lutheraner, Katholiken, Mennoniten, Quäker, polnische Brüder-Sozinianer und Juden lebten in friedlicher Gemeinschaft miteinander.
1633 erhielt Friedrichstadt das Stadtrecht, das zugesagte Münzprivileg erhielt sie jedoch nie.
Geprägt war Friedrichstadt durch die niederländischen Backsteinbauten und durch die Anlage von Grachten.
Der erwartete Aufschwung der Stadt als Handelsstadt blieb aus und minderte sich weiter, als die Remonstranten ihre Religion in ihrer Heimat ausüben durften und zurückzogen.
Wie alle Städte litt auch Friedrichstadt unter den Drangsalierungen der Kriege. 1643 wurde das gesamte Friedrichstädter Umland von den Eindringlingen unter Wasser gesetzt.
Ein prominenter Flüchtling in Friedrichstadt war der französische „Bürgerkönig“ Ludwig Philipp, der 1796 auf der Flucht vor der französischen Revolution einige Monate unter dem Decknamen „De Fries“ als Hauslehrer in der Stadt arbeitete.
Friesen
Germanischer Volksstamm entlang der Nordseeküste. Westfriesen in Holland, Ostfriesen südlich der Elbe, Nordfriesen in Schleswig-Holstein und Jütland.
In Schleswig-Holstein unterscheidet man in „Königsfriesen oder Inselfriesen“ mit friesischem Recht die dem dänischen König unterstanden und für ihn kämpften und den „Herzogfriesen“ auf der Geest mit jütischem Recht (Jütisches Lov (s.d.).
Ihre Sprache war ein eigenständiges Friesisch das aus mehreren Dialekten (von Sylt, Amrum, Föhr, Niebüll u. a.) besteht und bis zum heutigen Tag gesprochen und auch wieder an Schulen gelehrt wird.
(Siehe auch unter Deichgraf, Helgoland, Friesisches Manifest, Friesische Seefahrt, „Lewwer duad us Slaav“, Nordfriesland, Utlande.
Friesensalz / Torfsalz
Nordfriesisches Torfsalz, das entlang der gesamten Nordseeküste seit dem 8. Jh. gewonnen wurde. Es war von der Römerzeit bis Ende des Mittelalters ein gefragtes Handelsgut und später auch die Grundlage für den Export gesalzener Heringe.
Besonders in der Stedesander Bucht, die seit 1362 (1. Grote Manndränke) immer mehr unter Meereseinfluss geraten war, bildete sich das Torfsalz.
Salz aus Watt-Torf (Schilftorf auch Darg genannt. Von Seewasser überspültes Moor) wurde seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. bis ins 18. Jh. entlang der gesamten Nordseeküste gewonnen. Der Torf wurde bei Ebbe im Watt-Moor abgestochen und verbrannt. Seine Torfasche wurde im Meerwasser aufgelöst und gekocht. Zurück blieb graues Salz. Aus 32 Tonnen Torf erzeugte man 8 Tonnen Asche und daraus 3,5 Tonnen Salz. Die Gesamtmenge des aus Watt-Torf gewonnenen Friesensalzes wurde in seiner besten Zeit auf bis zu 30.000 Tonnen jährlich geschätzt.
1341 zwang König Waldemar die Friesen zur Zahlung von 2 Tonnen Salz je Brennstelle.
Von grundlegender Bedeutung für eine Einrichtung zur Salzgewinnung war eine Salzbude. Es handelte sich um einen umbauten Raum in dem ein großer Kochkessel stand. Um diesen war eine Böschung aufgeworfen die zur Entstehung eines kleinen Salzkooges führte. Dieser kleine Koog bot eine trockene Fläche zum Trocknen der Moorsoden. Bei passender Windrichtung und trockenem Wetter wurden sie, wenn sie ganz trocken waren, angezündet. Die Asche wurde dann laufend in den Kochkessel geschüttet, wobei sich das Salz kristallisierte.
Der Handel mit Torfsalz beschränkte sich zwar auf die umliegenden Regionen bis nach Haithabu, später nach Schleswig. Von dort aus wurden aber auch Schweden und Russland mit Friesensalz versorgt. Die Salzmengen konnten jedoch mit denen der Lüneburger Saline konkurrieren. Es war aber bitterer und wurde von dem reineren Lüneburger Salinensalz verdrängt.
Die Stadt Flensburg wurde für lange Zeiten über den Friesweg mit diesem Salz versorgt, ebenso wie Ribe und Tondern.
1621 errichtete Ribe eine Salzkompagnie mit dem Ziel die jütische Bevölkerung mit Friesensalz zu versorgen. Sie erhielt das Recht alles Strandsalz aufzukaufen, das nach Jütland eingeführt wurde. Von 1623 – 1625 kauften sie in drei Jahren 11.268 Tonnen Friesensalz.
Mitte des 18. Jh. lief die Herstellung von Friesensalz aus.
Friesenwall
Garteneinfassung aus Feldsteinen die ohne Mörtel gesetzt wurde. Im Norden ist er sehr häufig anzutreffen.
Friesisches Manifest
Am 28. August 1955 gaben sich die drei Friesenstämme der Ost-, West- und Nordfriesen eine „Gemeinsame Grundsatzerklärung“, die Richtschnur für die weitere Zusammenarbeit war und ist.
„Gemeinsam ist uns das Volkstum, gemeinsam der Kampf gegen die Naturgewalt der Nordsee, gemeinsam vor allem das Bewusstsein unserer Freiheit von den Niederlanden bis nach Dänemark.“
„Wir bekennen uns zu einer Kultur, die in den Tiefen des Volkstums wurzelt. Gemeinsam wollen wir sie pflegen.“
„Wir bekennen uns zu unserer Muttersprache, sie sei friesisch oder plattdeutsch, die uns als wertvolles Gut mitgegeben.“
„Wir bekennen uns zu gemeinsamer Arbeit und berufen dazu den Friesenrat.“
Friesische Seefahrt
Auf den Nordfriesischen Inseln war über Jahrhunderte die Seefahrt Haupteinnahmequelle der Utlandfriesen. Seit 1650 stellten die nordfriesischen Inseln und Halligen jährlich 6.000 Seeleute, ohne die Hamburger und Holländer Handels- und Walfangflotten nicht hätten existieren können. Viele Knaben mussten schon im Alter von acht Jahren auf See ihr Brot verdienen. Ab 12 Jahren fuhr jeder gesunde Junge hinaus.
Da die Grönlandfahrer nur im Winter zu Hause waren, bekamen die Jungen auch nur in dieser Zeit eine schulische Ausbildung. Fast alle Lehrer waren gleichzeitig Navigationslehrer und manche Schule glich mehr einer Navigationsschule, von denen es auch einige gab. An ihnen untererrichteten ältere Kapitäne.
Als der Walfang ab- und die Handelsschifffahrt zunahmen, kamen sie nicht mehr im Herbst von Grönlandfahrt heim. Viele fuhren als Knaben auf See und kamen Jahre später als Männer zurück. Mit 12 Jahren als Matrose hinaus, mit 13 Bootsmann, mit 16 Untersteuermann und mit 18 als Obersteuermann endlich zurück. Das war der Lebensweg vieler Friesen.
Frondienste
Hofdienste. Leistungen der Bauern für ihren Grundherren in Form von Hand- und Spanndiensten für eine festgelegte Zahl von Tagen im Jahr.
Fruchtfolge in Angeln, typische alte …
1. Buchweizen in der aufgebrochenen Dreesch (s. d.)
2. Rocken gedüngt nach einmaligem Pflügen
3. Gerste und zwar die kleine vierzeilige
4. Hafer
5. Hafer
oder:
1. Hafer in die im Frühjahr aufgebrochene Dreesch-Furche
2. Buchweizen nach dreymaligem Pflügen
3. Rocken nach einmaligem Pflügen, mehrenteils nur kläglich
gedüngt..
4. Gerste nach dreymaligem Pflügen
5. Hafer nach dreymaligem Pflügen
Danach wurde das Land meistens sich selbst zur natürlichen Begrasung überlassen und lag 4 – 5 Jahre als Weide. Alles war mit einer sehr schwachen Düngung verbunden und führte zu sehr niedrigen Erträgen.
Fünfzehntagesbrief
Brief des Amtmannes an säumige Steuerzahler in dem diese aufgefordert wurden binnen 14 Tagen ihre Abgaben zu zahlen. Bei Nichtzahlung erfolgt die Auspfändung.
Fürbittengeld / Maibittengänge
Frühmittelalterliche Zahlung der Bauern an den Priester für seine Bitte die er für eine gute Ernte zelebrierte. Im Frühjahr segnete er die ausgebrachte Saat durch feierlichen Umzug durch die Felder.
Fundum
Grund und Boden, Grundstück, Landgut.
Fuß
Längenmaß. Etwa 30 cm.
Fußwärmer / Kiek
Messingner oder eiserner tragbarer Behälter in dem in ein kleines Stück Kohle oder Torf in einem irdenen Gefäß Torf glühte. Die Abdeckplatte war durchlöchert, damit die Wärme zu den Füßen aufsteigen konnte. Der Fußwärmer konnte wie ein Eimer an einem Bügel getragen werden und wurde sogar mit in die Kirche genommen.
Marktweiber hatten ihn zwischen ihren langen und weiten Röcken zwischen ihren Füßen auf dem Erdboden stehen, wenn sie an ihren Ständen saßen und auf Kunden warteten.
Futhark-Alphabet
Das Runen-Alphabet enthält 24 Zeichen (Runen). Es enthält ein Zahlenmystikum. Jeder Rune ist eine Zahl zugeordnet. Wenn diese Zahlen addiert werden ergibt bei allen Runeninschriften ein Vielfaches von 24.
Siehe auch unter Runen.
Futterhemd
Kleidungsstück das von Männern und Frauen getragen wurde. Es war blusenartig und hatte Ärmel. Es wurde von Männern unter dem Camisol (s. d.) und über dem Brusttuch getragen. Bei Frauen war es das Hauptkleidungsstück des Oberkörpers.
Aus dem Futterhemd der Männer war wohl die Weste entstanden.
G
Gaasten
Große Kätner, ca. 1/4 Hufe. Der Inhaber einer Gaaste heißt Gaaße.
Gaard-Höfe
Höfe der Heermannen (s. d.) wie Kielsgaard, Rosgaard, Augaard usw. Sie lagen außerhalb der Dörfer. Gegen einen Aufwand (seine Beteiligung an einem Krieg) war der Heermann (Ritter) von Abgaben befreit und er hatte verschiedene Privilegien.
Abgeleitet von Gaard = Befestigungsgraben den die Herrenmannen zum Schutz vor Überfällen um ihre Güter anlegten.
Mit einer Handfeste von 1326 überließ Waldemar III. den Heermannen neben anderen Privilegien auch das Privileg des Befestigungsregals.
Gänsekiel / Federkiel
Aus Gänsefedern hergestellte Schreibfedern, die in Tinte (s. d.) getaucht zum Schreiben genutzt wurden. Geeignet dazu waren die großen äußeren fünf Federn der Flügel.
Schreibunkundigen (die nicht lesen und schreiben konnten) aber dennoch unterschreiben mussten, wurde die Hand beim Schreiben geführt und hinter der so entstandenen Unterschrift wurde der Vermerk geschrieben „mit geführter Feder“ oder „mit geführter Hand“.
Galanterien
Modisches Beiwerk wie aufgeputzte Krägen, Bordüren, Schals, Plüsch, als kokette Applikation.
Galeasse / Galeone / Galeote
Siehe unter Schiffstypen.
Galgen und Richtstätten
Zu den ältesten Hinrichtungsarten gehörte das Erhängen. Erhängt wurde zunächst an Bäumen (meist Eichen wegen ihrer Stabilität), später baute man an Plätzen außerhalb der Ortschaften dafür hölzerne Galgen. Es gab sie seit der Zeit Karls des Großen um 800 n. Chr..
Wer einen Galgen baute, aufstellte oder ausbesserte galt fortan als unrein und wurde gemieden. Darum taten sich gelegentlich alle Stände und Zünfte zusammen und jeder beteiligte sich am Bau. Dann konnte kein Einzelner mehr geächtet werden. Andere Regionen bestimmten durch Los, wer den Galgen aufzustellen hatte.
Oft wurde der Galgen auf einer Erhebung gebaut, wo er weithin zu sehen war. Darauf deuten noch heute viele Straßennamen wie Galgenberg, Galgenhügel usw. hin.
Im Mittelalter war eine Hinrichtung am Galgen ein öffentliches Schauspiel, dem kaum einer fernblieb. Bereits Diebstahl konnte durch Tod am Galgen bestraft werden.
In Flensburg wurde der Galgen 1816 vom Galvig nach Hornholz verlegt. Am 17. 10. 1820 fand hier die letzte Hinrichtung mit Galgen und Rad statt. Es wurden fünf Matrosen hingerichtet.
In Schleswig stand der Galgen auf dem Gallberg.
Ein Galgen befand sich in Groß-Quern südlich des Scheersberges. Hier lag im Dingholz auch die Dingstätte. 1783 war er in einem so schlechten Zustand, dass er für 88 Mk. instandgesetzt werden musste.
1737 verurteilte das Thinggericht in Dingholz in Gegenwart des Herzogs von Glücksburg einen Mörder zum Strang. Diese letzte Hinrichtung erfolgte auf der Galligkoppel an der Straße nach Sörup.
Gasversorgung in den Städten
1854 begann die Gasversorgung in Flensburg mit Kohlengas. 1963 wurde auf Butangas und 1988 auf Erdgas umgestellt.
Am 21. 2. 1857 leuchteten nach Fertigstellung des Gaswerks in Schleswig zum ersten Mal Gaslaternen in den Straßen auf. Bis dahin führten die Menschen abends und nachts Laternen mit sich.
Gebäudesteuerrolle
Gesetzliche Grundlage ab 1865. Sie nannte die Namen der Eigentümer, die Bauweise der Gebäude mit ihren Räumlichkeiten, die Größe von Garten- und Hofraum, die Viehzahl, die Nutzung der Wohnungen, den steuerlichen Wert usw.
1920 wurde aus der Gebäudesteuerrolle das Gebäudebuch.
Geest
(von nd. gest = trocken oder güst = unfruchtbar). Landschaftstyp der in Schleswig-Holstein und Dänemark durch Ablagerung während der Eiszeiten entstanden ist. Die Geest liegt immer höher als die Marsch und wird auch als Geestrücken bezeichnet. Die Geest ist hügelig, sandig und steinig und galt früher (vor Zeiten anorganischer Düngung und künstlicher Bewässerung) als unfruchtbar.
Abfällig sprach man über die Geest mit ihren leichten sandigen Böden auch von der „flegend Masch“ was fliegende Marsch bedeutete und auf den leicht verwehten Boden hinwies.
Man unterscheidet in „hoher Geest“ die durch Altmoränen geprägt war und der flachen Sandergeest.
Gefälle
1) Im Steuerwesen des Mittelalters Bezeichnung für obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Erträge, Einkünfte oder Abgaben.
2) Im 19. Jahrhundert Monopol- oder Verbrauchssteuer in Verbindung wie Salz-, Bier- oder Erdgefälle.
Geflenst / flensen
Das Abspecken eines Wales. Der Speck wurde an Bord gehievt und in einem Kessel zu Tran verkocht.
„geflüsterte Orte“
siehe unter Heimliche Entbindungen, Ochseninseln.
Gelting
Ort und Gut in Ostangeln. Das Gut bestand schon im 13. Jh.. Ursprünglich ein adeliges Gut, dass dann an den König fiel und 1494 von König Johann an Ritter Hans von Ahlefeldt verkauft wurde. Im Besitz dieses Adelsgeschlechts blieb es bis 1724. Ein Plan Gut Gelting 1751 zu parzellieren misslang und so wurde es 1758 für 85.000 Taler verkauft. 1789 wurde die Leibeigenschaft (s. d.) auf Gut Gelting aufgehoben. Das Gut wurde parzelliert und an 50 Untergehörige vergeben die jetzt Eigentümer wurden. Außerdem entstanden 40 Holländereien (s. d.).
Das schlossartige Haupthaus wurde 1770 umgebaut und später des Öfteren erweitert und ergänzt. Alte Bausubstanz von 1470 blieb dabei erhalten. 1789 wurden der englische und der französische Garten angelegt.
Gemarkung
Zusammenhängende aus einer größeren Zahl von Flurstücken (Grundstücken) bestehende Fläche eines Katasters. Sie konnte aus mehreren Fluren bestehen. Eine Gemarkung konnte einen Eigennamen haben.
Gendarmenpad / Gendarmensti / Gendarmenweg
Nach der Abstimmung 1920 (s. d.) entstand die heutige Grenze zwischen Dänemark und Deutschland. Auf dänischer Seite verläuft ein Fußweg (Zollgrenzweg), auf dem einst dänische Grenzer zu Fuß patrouillierten um illegalen Grenzverkehr über die Förde und Schmuggel zu unterbinden. Dieses geschah von 1920 bis 1958. Danach ging die Aufgabe an die Polizei über.
Heute ist dieses ein 74 KM langer gut ausgeschilderter teils sehr romantischer Wanderweg von Padburg aus direkt an der Flensburger Förde entlang.
(siehe auch unter Blaue Gendarmen)
Gendarmerie / Gendarm / Gensdarm
1867 nachdem Schleswig-Holstein von Preußen einverleibt wurde, verordnete König Wilhelm I. von Preußen die Einrichtung einer Landgendarmerie. Die Gendarmerien unterstanden dem preußischen Kriegsminister; die Gendarmen, die Angehörige des Soldatestandes waren, versahen ihre Dienst auf Anweisung der zivilen Polizeibehörden. Gendarmen konnten nur gediente Unteroffiziere werden wenn sie:
a) den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit, Nüchternheit und eines untadelhaften Lebens besaßen.
b) ganz fertig lesen, verständlich schreiben und in den vier Species rechnen konnten und
c) von starkem, gesundem Körperbau und von guten natürlichen Geistesanlagen waren.
Es gab berittene und Fußgendarmen.
Stolz trugen sie die dunkelgrüne Uniform mit goldenen Tressen, das weiße Lederzeug, den Grenadierhelm mit fliegendem Adler und Haarbusch. 1895 kam ein neusilberner Gardestern als Helmzier hinzu – noch heute das Symbol des Polizistensterns.
Am 10. 3. 1919 verlor die Gendarmerie ihren militärischen Status und erhielt am 21. 6. 1920 den Namen „Landjägerei“.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten änderte sich die Organisationsform erneut und ab 30. 1. 1934 hieß es wieder Gendarmerie.
Nach dem 2. Weltkrieg ging die Gendarmerie 1947 in die neu gegründete Landespolizei Schleswig-Holstein über. Die Dienstgrade der einfachen Beamten war Wachtmeister und Oberwachtmeister. Außerdem gab es Nachtwächter, Hilfswächter, Nachtschutzleute und Polizeihilfsdiener.
(siehe auch unter Blaue Gendarmen)
gener
(lat.) Schwiegersohn
Generationsausfall
Zwischen 1763 und 1803 wanderten in Angeln 2.414 Personen aus. Da die Bauern aus wirtschaftlichen Gründen ihre Höfe immer später abgaben, heirateten die Bauernsöhne erst zwischen dem 30 – 40 Jahr immer später. Dieser „Brauch“ entwickelte sich in gehobenen Kreisen zu einer weitverbreiteten Sitte und führte fast zu einem Generationenausfall. Um 1760 drohte in Angeln eine Entvölkerung.
Mit der Parzellierung der Güter zwischen 1765 und 1787 und der Aufhebung der Leibeigenschaft verstärkte sich das Problem, da die „frei“ gewordenen Leibeigenen aus wirtschaftlicher Not die Geburtenzahlen reduzierten.
Aber schon ab 1788 änderte sich die Entwicklung bis 1819 als schon wieder eine Überbevölkerung verzeichnet wurde.
genitor, gen.
(lat.) Vater, Erzieher.
genitores
(lat.) Eltern
genitrix
(lat.) Mutter.
Gerechtsame
Auch Gerechtigkeit. Gebräuchliche Bezeichnung für das Recht oder Vorrecht mit der man etwas tat, besaß oder nutzte.
Es gab vererbliche und veräußerliche Nutzungsrechte.
Die Gerechtsame wurde oft von Städten für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten erlassen. Z. B. Katen-, Schmiede-, Schank-, Brau-, Mühl-, Fischerei-, Brotgerechtsame usw.
Es gab auch die Gerechtsame „der väterlichen Gewalt“ die beim Tod des Vaters auf Onkel oder Bruder übergehen konnte.
Gerichtsbarkeit
Bis 1240 von König Waldemar II. das Jütische Recht eingeführt wurde, bestanden das Recht des Stärkeren und das Recht der Blutrache. In regionalen Teilen Dänemarks existierte das Schonische Recht und das Seeländische Recht. Das Jütische Recht behielt stark modifiziert seine Gültigkeit bis 1900.
1524 wurde die patrimoniale Gerichtsbarkeit der Gutsherren eingeführt. Sie gab diesen das Recht über „Hals und Hand“, also die Ahndung von Verbrechen mit der Todesstrafe oder Verstümmelung.
1770 wurde die Folter (s. d.) abgeschafft. Ab 1791 hatte jeder Angeklagte Anspruch auf einen Verteidiger.
1777 erlosch die Gerichtsbarkeit der Domkapitel und der Klösterlichen Besitztümer, die wie die adeligen Güter eigene Gerichtsbarkeit hatten, und wurde auf die Harden übertragen.
Erst 1805 wurde das Gesetz über Hals und Hand gemildert und verpflichtete die Gutsherren juristisch ausgebildete Justiziare einzustellen und Gerichtstage abzuhalten.
Die Kosten der Rechtspflege trug der Gutsherr, auch hatte er ein Gefängnis auf dem Gutshof einzurichten und einen Gerichtsdiener einzustellen; andererseits flossen ihm die Einnahmen aus Gerichtsgebühren und Strafen zu. Es fehlte nicht an Beispielen nach denen die Gutsuntergehörigen willkürlich bestraft und die Gerichtsbarkeit auf die furchtbarste Weise „gemisbraucht“ wurde. Auch ga es genügend Fälle, dass adelige Güter gar kein Ding oder Recht hielten, sondern der Gutsbesitzer allein entschied.
In der Regel bildete jedes Gut einen eigenen Gerichtsbezirk, es gab aber auch Fälle wo mehrere Güter zusammen ein gemeinschaftliches Gericht bildeten.
Angeln bestand aus 44 verschiedenen Unterstellungen bzw. Gerichtsbarkeiten (Jurisdictionsbezirke) mit jeweils unterschiedlichem Recht. Viele angeliter Bauern gehörten 2 – 3 Obrigkeiten an, die jeweils anders Recht sprachen und andere Abgaben von ihm erhoben.
Erst im Jahr 1853 fiel durch ein königliches Patent Friedrich II. die adelige Jurisdiktion fort. Ab 1853 war für den Angler Güterdistrikt und das St. Johanniskloster in Schleswig ein Richter mit Sitz in Kappeln mit der Rechtspflege beauftragt. Ein humaneres Strafrecht war in Ansätzen vorhanden.
Gesamtstaat (Dänischer)
Der dänische Gesamtstaat bestand von 1773 bis zur Niederlage des dänischen Königreiches gegen Preußen und Österreich am 30. 10. 1864 (Wiener Frieden). Er umfasste die Königreiche Dänemark und Norwegen und die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie Island und die Farörer Inseln. 1815 kam das Herzogtum Lauenburg hinzu. Dabei waren die Herzogtümer nicht Teil des Königreiches Dänemark, sondern wurden nur vom dänischen König in seiner Funktion als Herzog regiert. Damit waren sie dem Königreich in Personalunion verbunden.
Holstein war als deutsches Lehen (s. d.) zugleich Mitgliedsstaat des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Schleswig dagegen war ein königliches Lehen.
Die beiden Herzogtümer wurden in Kopenhagen durch die Schleswig-Holsteinische Kanzlei vertreten.
Erster Kanzleirat war der Deutsche Bernstorff, der aber dem König treu ergeben war. Er tat sehr viel für Aufbau und Entwicklung der Herzogtümer. Nach seinem Tod 1797 folgte der radikale deutsche Reformer Struensee. Damit begann die Auflehnung des dänischen Adels gegen deutsche Vorherrschaft am Hof und gegen sprachliche Überfremdung. Aber auch in den Herzogtümern begann eine Auflehnung gegen die Dänische Außenpolitik. Dänemark gab seine Neutralitätspolitik auf und schlug sich 1807 nach dem Überfall der englischen Flotte auf Kopenhagen auf Napoleons Seite. Die Folge war der Verlust Norwegens. Der dänische Gesamtstaat wurde geschwächt. Der dänische Staatsbankrott (s. d.) verstärkte dieses noch.
Zwischen 1852 und 1863 war der dänische Gesamtstaat auf seinem Tiefpunkt. Strittig war die Verfassungsfrage. Durch die Aufhebung der Gesamtstaatsverfassung 1863 für Holstein und Lauenburg, wurde schon die Zerreißung des Bandes zwischen Schleswig und Holstein deutlich.
1863 wurde ein Grundgesetz nur für Dänemark und Schleswig gemacht. Das war ein klarer Verfassungsbruch.
Am 30. 10. 1864 nach seiner Niederlage bei Düppel (s. d.) willigte der König in einen Waffenstillstand und Friedensvertrag (Wiener Frieden) ein, der die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein an die beiden deutschen Großmächte abtrat. Damit gab es keinen Gesamtstaat mehr.
(Siehe auch unter Nationale Erhebung und unter Volkszählung)
Gesangvereine
Siehe unter Liedertafel.
Geschickter
Abgeordneter einer Zunft.
Geschlechterfriedhof Lunden
Ältester bis ins Spätmittelalter zurückgehender Friedhof der Westküste um die Laurentiuskirche in Lunden gelegen. Hier waren die Angehörigen der mächtigen ostfriesischen und Dithmarscher Bauerngeschlechter des 16. u. 17. Jh. begraben. Jedes Grab war einem Hof zugeordnet.
Es gab Gräber mit aufrechtstehenden Stelen aus Sandstein und Gruftkeller unter großen Sandsteinplatten (bis zu zwei Tonnen schwer) die mit Inschriften, Reliefs, Geschlechterwappen und Hausmarken (s. d.) versehen waren. Früher gab es solche Gräber auf allen nordfriesischen Friedhöfen. Lunden ist keine Besonderheit, außer dass der Friedhof noch besteht.
Von den ursprünglichen Grüften sind noch dreizehn erhalten. 60 Grabplatten und Stelen sind noch vorhanden.
Gesinde
niedere Dienstboten gegen Lohn, Kost und Unterbringung im Hause des Dienst- oder Grundherrn.
Begrifflicher Ursprung ahd. „gisind“ = Gefolgsmann. Im eigentlichen Sinn „der der den gleichen Weg hatte“.
Gesindewechsel war am Petritag (21. Febr.) und am Martinitag (21. Nov.). Nach der Gesindeverordnung von 1825 wurden diese Daten auf den 1. Mai und 1. November verlegt.
Gest
Hefe zum Brotbacken.
Gevatter / Pate
Taufpaten. Bei Jungen zwei männliche und eine weibliche, bei Mädchen umgekehrt. In der Regel entstammten sie der nächsten Verwandtschaft. Sie zeigen sich durch ein Geschenk (silberner Kinderlöffel, silberner Becher) erkenntlich.
Für Taufen genoß der Pastor von den drei Gevattern „ein kleines Opfer“, das „jeglicher wenigstens 4 ß opfern muß“.
Bei Untergehörigen (Leibeigenen) übernahm sehr häufig der Gutsherr die Patenschaft über die Kinder. Dafür hatten sie den Vornamen des Gutsherrn zu tragen. So kam es zu zahlreichen Namenshäufungen zu bestimmten Zeiten. Hieß der adelige Gevatter Kai, so hießen plötzlich viele leibeigene Kinder auch Kai.
Gevollmächtigter
Repräsentant einer Gemeinde. Er hatte die Mitaufsicht über die Verwaltung des Kirchenvermögens einschließlich der Schulausgaben. Er hatte außerdem über den ordentlichen Wandel der Einwohner zu achten. Schließlich hatte er bei Visitationen sein Urteil über den Geistlichen abzugeben.
Gewann / Gewannflur
Fluraufteilung in Folge der Dreifelderwirtschaft (s. d.) bei der die Feldflur einer Siedlung in schmale streifenförmige Gewanne aufgeteilt wurde. Gewanne wurden im Flurzwang bewirtschaftet, d. h. gleichzeitige Durchführung von Arbeiten auf allen Flurstücken eines Gewanns. Eigen war den Gewannen, dass sie mindestens zehnmal so lang wie breit waren. Im Gegensatz zu Südwestdeutschland spielten die Gewanne im Norden durch frühes Anerbenrecht (s. d.) (nur ein Erbe erhielt den Hof) keine so große Rolle.
Gewerbeordnung
1869 wurde vom Norddeutschen Bund (s. d.) eine Gewerbeordnung eingeführt. Damit wurden viele bestehende Regeln wie das Niederlassungsverbot für Handwerker und Händler aufgehoben. Es gab nun praktisch eine Gewerbefreiheit. Der bis dahin bestehende Unterschied zwischen Stadt (Bannmeile s. d.) und Land hörte auf.
Gewichte
1 Mark = etwa 1/2 Pfund (erst ab dem Mittelalter ein Münzwert.
1 Pfund = 16 Unzen = 32 Lot = 1/2 kg.
1 Pfund (Friesland) etwa 480 g.
1 Lispfund (Livländisches) = 14 Pfund
1 Loth = ungefähr 15 g
1 Center = 8 Lispfund = 112 Pfund
1 Tonne = Getreidemaß. Weizen nicht unter 220 Pfund, Roggen nicht unter 188 Pfund, Gerste nicht unter 180 Pfund, Hafer nicht unter 130 Pfund
Gezeiten
Die Gezeiten geben das periodische Steigen und Fallen des Wasserspiegels an. Die Differenz zwischen Ebbe und Flut (Tidenhub) beträgt auf Grund der Geschwindigkeit der Mondumkreisung 6 Std. und 12 Minuten und alle 12 Std. und 25 Minuten ist wieder Flut.
Durch die Anziehungskraft von Mond und Erde wird das Meerwasser bewegt. Auf der mondnahen Seite ist die Anziehungskraft des Mondes stärker als die Fliehkraft der Erde. Dadurch wird hier das Meerwasser zum Mond hingezogen, es entsteht die Flut. Auf der vom Mond abgekehrten Seite der Erde ist aber die Fliehkraft der Erde größer als die Anziehungskraft des Mondes. Deshalb entsteht auch hier ein zweiter Wasserberg – die Flut. Aus den dazwischen liegenden Gebieten fließt das Wasser fort und es herrscht Ebbe.
Die Anziehungskräfte addieren sich, wenn Sonne, Mond und Erde in einer Linie stehen. Passiert dieses so kommt es zu besonders hohen Fluten den sog. Springfluten (s. d.)
Die Flut fällt geringer aus, wenn Sonne, Mond und Erde in einem rechten Winkel zueinander stehen. Dadurch bedingt wirken die Anziehungskräfte von Sonne und Mond in unterschiedliche Richtungen. Es entsteht die Nippflut (s. d.).
Der mittlere Tidenhub liegt auf dem offenen Meer bei ca. 2,40 m und erhöht sich an den Küsten durch deren Trichterform.
Gilde
Erste Gilden gab es schon vor der Einführung des Christentums. Besonders im Mittelalter Zusammenschluss von Berufsgruppen (Bauern, Dorfbewohnern, Handwerkern) und Interessengemeinschaften (Brand-, Sterbe-, Reiter-, Schützengilden) zum jeweils gegenseitigen Schutz und zur Durchsetzung von Interessen. Die Mitglieder nannten sich Gildebrüder.
In Satzungen, Willküren, Beliebungen wurden Regeln des Zusammenlebens und Ge- und Verbote festgelegt.
Als gegenseitiger Schutz nicht mehr nötig war bestanden sie als Vereinigung für Lustbarkeiten fort.
Gildepfennige
Auch Totenpfennige. Sie waren mit dem Namen des Gildebruders und einem Totenkopf versehen und wurden von den Sterbegilden vor Beerdigungen an die Gildebrüder ausgegeben und sofort nach der Trauerfeier eingesammelt. So kontrollierte man die Teilnahme beim „Folgen der Leiche“. Wer sich drückte wurde in Strafe genommen.
Glashütten , in Angeln
Mittelalterliches Gewerbe der Glasherstellung. Die älteste Glashütte existierte im Frühmittelalter im Herzen Angelns in Hedeby. Das mag zwischen 800 bis 1000 n. Chr. gewesen sein. Sie wurde mit großer Wahrscheinlichkeit von Handwerkern aus dem Westen betrieben. Die Blütezeit des heimischen Glasgewerbes lag zwischen 1580 bis 1680.
Nachweislich hat es in Angeln Glashütten gegeben in Hedeby, Klappholz, Gut Rundhof, Stenderup und Uelsby.
Der Betrieb von Glashütten war immer an Güter und wegen des enormen Holzbedarfs für die Schmelzöfen an Wald gebunden.
Die Glashüttenbetreiber bei uns dürften mit großer Wahrscheinlichkeit aus Mitteldeutschland, dem Harz, Thüringen, Sachsen, Böhmen und Hessen und aus Mecklenburg gekommen sein.
Glasschmalz
Siehe unter Queller.
Gliedsetzer
Nordfriesisch = Leedsetter. Heilkundler mit teilweise beachtlichen Fähigkeiten bei Knochenbrüchen, Verrenkungen und Verstauchungen. Ihre hauptsächlichen Fähigkeiten haben sie beim Einrenken. Der älteste in Nordfriesland dürfte um 1600 gelebt haben. Oft wurden die Fähigkeiten von Generation zu Generation weitergegeben. Wer keine Kinder hatte nahm seine Kunst mit ins Grab.
1810 mussten die Gliedsetzer sich verpflichten schwierige komplizierte Fälle an Ärzte abzugeben.
Siehe auch unter Ärztlicher Versorgung, Babier, Bader.
Gliep / Glip / Glipp / Tänge
(Gliep in Nordfriesland, Glip in Angeln, Tänge an der Schlei). Ein an einem Holzstil befestigtes Schiebenetz von etwa 1 m Breite zum Krabbenfang im flachen Nordseewasser. Die Fischer gingen bis zu brusttief durchs Wasser und schoben die Gliep über den Meeresgrund. Dabei wurden die Krabben auf- und ins Netz gescheucht. In der Schlei fing man so die Aale.
Globus, begehbarer im Gottorfer Barockgarten.
1637 ließ Herzog Friedrich III. (1597 – 1659) den Barockgarten s. d.) , genannt „das Neue Werk“ als ersten Terrassengarten Europas nördlich der Alpen anlegen.
1650 wurde hierin ein prächtiges Lustschloss im persischen Stil, die Friedrichsburg, in Form der Spätrenaissance errichtet, in dem der Gottorfer Globus aufgestellt wurde. Dieser über 3 Meter im Durchmesser begehbare Globus, der 12 Personen Platz bot, war eine wissenschaftliche Sensation. Entworfen und gebaut wurde er von dem Hofgelehrten Adam Olearius. Herzog Friedrich III. selbst erlebte die Fertigstellung im Jahre 1664 nicht mehr.
1713 wurde der Globus zur Abwendung eines Krieges an den russischen Zaren Peter der Große, der ihn „forderte“, „verschenkt“, um einen Krieg mit Russland abzuwenden. Da der Globus nicht durch die Tür passte, musste die Friedrichsburg aufgebrochen werden. Der Verlust des Globuses war gleichzeitig auch der Untergang des Gartens.
In einer dreijährigen abenteuerlichen dreieinhalbjährigen Reise wurde er per Schiff und auf Schlitten nach St. Petersburg gebracht.
Ein Globushaus, das Peter der Große in Petersburg für sein „Geschenk“ plante, wurde nie fertig und so wurde der Globus mal hier, mal dort und schließlich in Zarskoje Selo, dem heutigen Puschkin untergebracht.
Im Herbst 1941 fanden während des 2. Weltkrieges deutsche „Kunstschutztruppen“ den Globus in Puschkin und brachten ihn 1942 in Spezialgüterwagen unter dem Befehl des Schleswiger Denkmalpflegers Helmut Perseke nach Lübeck heim. Er blieb verpackt auf dem Krankenhausgelände in Neustadt stehen, um ihn nach gewonnenem Krieg nach Schleswig-Gottorf zurück zu bringen. Im Januar 1946 wurde er aber von der „britischen Kommission für Beutekunst“ gefunden und nach Russland zurückgeführt.
Heute steht der Originalglobus im Turm des Lomonossow – Museums in St. Petersburg.
Glücksburg
(siehe unter Schloss Glücksburg)
Glücksburgische Friedrichsgarde
Siehe unter Friedrichsgarde.
Glutbecken / Fürfatt
Behälter der mit Glut gefüllt auf dem Tisch stand und dem Wärmen der Hände und dem Entzünden des Kienspans (s. d.) diente. (siehe auch unter Kiek und Fußkiek). Auch Schwefelhölzer in flüssigen Schwefel getauchte Holzspäne (Kienspan) brannten nur, wenn sie an Glut gehalten wurden. Die anreißbaren anfangs giftigen Phosphorzündhölzer waren noch nicht erfunden. Sie gab es erst ab 1800.
Göpel
Antriebsvorrichtung mit Pferdekraft für Maschinen wie die ersten Dresch- u. Häckselmaschinen aber auch für Rossmühlen (Graupen- und Grützmühlen). Das im Kreis gehende Pferd (Pferde) bewegte ein Zahnradgetriebe, welches über eine Welle die Maschinen antrieb.
Gottorp / Gottorf
Schloss und Amtsbezirk im Landesteil Schleswig. Um 1400 gab es im Herzogtum Schleswig das Amt Gottorp und das Amt Flensborg.
Die Ursprünge des Schlosses gehen auf die Burg Gottorp 1161 zurück. Sie war Residenz des Bischofs. 1268 fiel die Burg im Tauschgeschäft an die Schauenburger Grafen. 1492 vernichtete ein Feuer große Teile der Burg. Sie fiel erbrechtlich an den dänischen König Christian III., der 1530 ein großes neues Schloss (Westflügel) errichtete und von hier aus Dänemark regierte. Es begründete sich die Linie Schleswig-Holstein -Gottorf. In der Neujahrsnacht 1664/65 vernichtete ein erneuter Brand große Teile des Schlosses. In mehreren Bauabschnitten wurde es zur vierflügeligen Festungsanlage ausgebaut.
1713, nach verlorenem Krieg wurde Gottorp bis 1848 zum Sitz dänischer Stadthalter. Die Landesteile Schleswig und Holstein wurden verschiedenen Herren zugesprochen. Schleswig wurde von Gottorp und Holstein von Kiel aus regiert.
Grabbier
Früher übliches Bier nach einer Beerdigung.
Graften
(Nordfriesisch) Breite, häufig tiefe Gräben, die alte Warften umziehen.
Gran
Münz- und Apothekergewicht. 15 Gran = 1,0938 Gramm.
Grandmonarch
Abfällige Bezeichnung für Erdarbeiter die als Landstreicher bettelnd und nach einfacher leichter Arbeit suchend durchs Land zogen.
Grapengießer / Grapengeter
Beruf. Er goß metallene Grapen, Mörser usw.
Gräser
Beruf. Grasmäher, Wiesenwächter.
Grasgeld
Trieb ein Bauer mehr Vieh auf die Allmende (Gemeinschaftsweide) als ihm zustand, so musste er dafür Grasgeld bezahlen.
Gravamina
1) Beschwerden oder Vorwürfe über Missstände gegen Kirche oder Landesherren.
2) von Untertanen zu erbringende Abgabe an Kirche oder Landesherren.
3) allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen.
Gravenstein / Graasteen (Schloss)
Ort und Schloss in der Nähe Sonderburgs am nördlichen Ufer der Flensburger Förde. Es war die Sommerresidenz der dänischen Könige.
Das Schloss wurde von 1700 – 1708 für den Stadthalter der königlichen Landesteile im barocken Stil gebaut. 1757 brannten große Teile des Schlosses ab. 1757 wurde es mit schlichter Fassade wieder aufgebaut. 1700 wurde auch der sehenswerte Schlosspark im Stile eines englischen Gartens angelegt.
Hans Christian Andersen schrieb 1845 auf dem Schloss das Märchen „Das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzern“.
1936 erhielt der Kronprinz Ferdinand das Schloss vom dänischen Staat als Hochzeitsgeschenk und seither zählt Gravenstein zu den königlichen Schlössern.
Gravenstein / Graasteen, (Gut)
Gravenstein war ursprünglich ein adeliges Gut der Familie von Ahlefeldt. Es war das mit Abstand größte Adelsgut im Herzogtum Schleswig. 1648 verkauften die von Ahlefeldts den Hof an den Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg. 1662 kam es erneut an Seegaard wohin die Ahlefeldts erneut
ihren Stammsitz verlegten und mit dem Bau eines Herrenhauses begannen, das um 1700 den Charakter eines Schlosses annahm.
1725 gingen die Ahlefelds Konkurs und Gravenstein wurde ein selbständiges Gut zu dem umfangreiche Ländereien und die Siedlung gehörten. Neuer Besitzer war der Herzog von Augustenburg der zahlreiche benachbarte Güter hinzukaufte.
Vom Gut stammt die bekannte Apfelsorte „Gravensteiner“.
Greede
(nordfriesisch) Grasland.
Groden
(auch Polder oder Koog) An der Nordseeküste durch Eindeichung und Entwässerung gewonnenes fruchtbares Marschland.
Groschen
Münze im Wert zwischen 7 – 10 Pfg. Später allg. 10 Pfennig.
Groschenseite / Pfennigseite
Mit Groschenseite bezeichnete man den östlichen, zum Süder- und Norderhofenden ( s. d.) abfallenden Teil des Holms bzw. der Großen Straße. Hier befanden sich die großen wertvollen Handelshöfe der Reichen. Die entgegengesetzte ansteigende Seite westlich des Holms und der Großen Straße nannte man die Pfennigseite, weil hier die zwar auch noch „betuchten“ aber ärmeren Bürger ihre Häuser hatten.
Grote Manndränke / Mandränke
Eine der zwei großen Sturmfluten. (s. d.)
Grützbank
Eine kistenförmige Bank zum Sitzen und zur Unterbringung von Grütze, von Mehl und anderen Vorräten. Abends wurde sie zu einer Schlafgelegenheit für die Kinder.
Grützquere
Steinerne Mühle für den Handbetrieb zum Mahlen von Korn, die nicht dem Mühlenzwang unterlag. 1797 z. B. zahlten Kätner und Insten des Gutes Roest 18 Schilling pro Jahr für den Gebrauch einer Grützquere.
Grundherrschaften im Herzogtum Schleswig
Der Grund und Boden Angelns verteilte sich auf nachfolgende Grundherrschaften:
1) Geistliche Grundherrschaften. Zu ihnen gehörten der Bischof, die Domkirche in Schleswig, das kirchlichen Domkapitel.
2) Klösterliche Grundherrschaften. Zu ihnen gehörten das Rude-Kloster, das Streugut des Klosters St. Johannis bis zur Reformation und das Grundgebiet des Klosters Mohrkirchen.
3) Grundherrschaft des Adels. Seit 1713 wurden sie unter dem Namen I. Angler Güterdistrikt zusammengeschlossen. Jeder adelige Gutsbezirk bildete dennoch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein Gemeinwesen für sich.
Grundsteuermutterrolle
Teil der Landessteuerbücher. Amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. In Schleswig-Holstein wurde daraus 1920 das Liegenschaftsbuch.
Gudemannen
Auch Heermannen (s. d.) oder Freimannen genannt.
Mannen, die gegen Leistung des Rossdienstes (Heermannen) ihr eigenes Land steuerfrei besaßen und von öffentlichen Abgaben und Diensten befreit waren (Freimannen). Im Laufe der Zeit wurden sie Gudemannen genannt, d. h. Männer von guter Abstammung. In Schleswig fand bis ins 15. Jh. ein ständiger Nachschub vom Bauernstand in den Heermannenadel statt. Umgekehrt konnte ein Gudemann aber auch in den Bauernstand mit all seinen Verpflichtungen zurücksinken, wenn er den Rossdienst nicht mehr erfüllen konnte.
Die wirtschaftliche Macht der Gudemannen war gering, weil sie nie eine Gemeinschaft untereinander entwickelten.
In Holstein beruhte der Rossdienst auf dem Lehen, in Schleswig auf der Steuerfreiheit.
Guffr / Gummr
Beim Anerbenrecht erbte immer nur ein Kind (meistens der älteste Sohn) den Hof. Die weichenden Geschwister wurden auf andere Höfe verheiratet, arbeiteten als Knecht bei ihrem Bruder dem Hoferben oder in bevorzugter Stellung als Guffr = Gutvater (Onkel der Kinder des Hoferben). Die weichende Schwester des Hoferben in dieser Stellung wurde Gummr = Gutmutter genannt.
Guldholm / Güldenholm
1192 eingeweites Benediktinerkloster am Langsee, etwa 6 Km nördlich von Schleswig. Es sollte den Namen „aurea insula“ die Goldene Insel tragen. Goldig aber waren die Zeiten für die Benediktinermönche allerdings nicht, denn ihr Bischof lies sie von Zisterziensermönchen nach den wesentlich strengeren Zisterzienserregeln „erziehen“. Die Benediktinermönche waren wegen ihres unsittlichen Lebenswandels mit den Nonnen im Doppelkloster St. Johannes/St. Miachelis (s. d.) nach Guldholm versetzt worden.
Guldholm lag am Langsee in einer sehr feuchten Niederung mit sehr ungesundem Klima und darum wurde das Kloster schon bald aufgegeben und die Mönche zogen 1209/10 ins Rudekloster „rus regis“ (s. d.) nach Glücksburg.
Gürtler
Beruf. Er fertigt Metallbeschläge für Riemen und Gürtel.
Gut Arlewatthof
(siehe unter Arlewatt)
Gut Drült
(siehe unter Drült)
Gut Gelting
(siehe unter Gelting)
Gut Gravenstein
(siehe unter Gravenstein)
Gut Lundsgaard
(siehe unter Lundsgaard)
Gut Mohrkirch
(siehe unter Mohrkirch)
Gut Oehe
(siehe unter Oehe)
Gut Roest
(siehe unter Roest)
Gut Rundhof
(siehe unter Rundhof)
Gutsbier
Selbstgebrautes Bier in der Art des Malzbieres. (s. unter Bierbrauen)
Gutsschule
Niederste Form des Schulwesens in den gutseigenen Schulen. Hier wurde das Lesen und Schreibenlernen nicht gefördert sondern hintertrieben. Gutsherren wollten keine gebildeten Leibeigenen. Gelehrt wurde nur bedingungsloser Gehorsam gegenüber dem Gutsherrn. Es gab nur wenige Ausnahmen, in denen sich auch die Gutsherren um die Ausbildung der Kinder von Untergehörigen kümmerten. So die Gutsherrin von Rumohr, die 1748 drei Distriktschulen für ihre Untergehörigen schuf und sie mit Industrieschulen verband. Hier lernten die Jungen neben Lesen, Schreiben und rechnen zu Handwerkern und die Mädchen zu spinnen und zu weben.
(siehe auch unter Schule)
Gütler
Besitzer eines kleinen Gutes.