Die Kirchenbücher

Wichtigste Quelle für die Ahnenforschung sind die Kirchenbücher, deren 
Einführung 1645 von Christian IV angeordnet, aber in vielen Kirchspielen 
wegen des 30-jährigen Krieges erst einige Jahre später begonnen wurde. Es 
gab aber auch Pastoren, die bereits ohne königliche Anordnung 
Aufzeichnungen begonnen hatten. 

In den deutschen Kirchenbuchämtern stehen Kirchenbücher in der Regel nur 
für die Zeit vor 1876 (Einführung der Standesämter) zur Verfügung. Alle 
Bücher sind nur noch als Microfiches einsehbar. Die Benutzung ist 
kostenpflichtig, z.Z. 5 Euro für 4 Stunden. 
Eine weitere Möglichkeit ist das Onlineportal www.archion.de

Standesämter gibt es in Dänemark nicht, jedoch hat man für den Bereich 
Sønderjylland mit dem „Folkeregister“ nach 1920 eine vergleichbare 
Einrichtung geschaffen. Hier kann man für die Familienforschung (gegen 
Gebühren) Auskünfte zu neueren Daten erhalten. Die allgemeine Sperrfrist 
beträgt 30 Jahre, bei Auskünften über Einzelpersonen 80 Jahre. 
Eintragungen über Todesdaten sind 10 Jahre gesperrt.

Daten über Eigentumsveränderungen sofort zugängig. Für Volkszählungen 
beträgt die Sperrfrist 80 Jahre. Die erste Zählung nach der Ziehung der 
heutigen Grenze erfolgte 1921. Die Folkeregister werden bei den Städten 
und Gemeinden (in den Rathäusern) geführt. 

Literatur:
Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik, 
Degener Verlag 1993

Henningsen, Lars: Danske Kirkebøger i Sydslesvig, 
Dansk Centralbibliotek i Flensborg

Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher in Schleswig-Holstein, 
Wachholtz-Verlag 1958

Københavnske Kirkebøger: auch für Grønland und Vestindien,
Landsarkivet for Sjælland, Københaven