{"id":737,"date":"2022-07-03T09:04:18","date_gmt":"2022-07-03T07:04:18","guid":{"rendered":"https:\/\/famfl.de\/famfl\/?page_id=737"},"modified":"2022-07-03T09:06:33","modified_gmt":"2022-07-03T07:06:33","slug":"a-b","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/famfl.de\/famfl\/forschung\/tipps\/begriffe\/a-b\/","title":{"rendered":"A &#8211; B"},"content":{"rendered":"\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">A<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>18-M\u00e4nner-Taxe<\/strong><br>Von 1712 bis in die preu\u00dfische Zeit hinein galt das Setzungsregister als Teil der Landes-Martrikel als Besteuerungsgrundlage. In der Landesmatrikel war die Pflugzahl festgehalten. Dem Setzungsregister lag die Taxlegung von 1692 &#8211; 1698 zugrunde. Durchgef\u00fchrt wurde diese von einer aus 18 M\u00e4nnern bestehende Kommission, die auch eine Bodenbewertung durchf\u00fchrte. Sie wurde &#8222;18-M\u00e4nner-Taxe&#8220; genannt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abdecker<\/strong><br>Siehe unter Schinder:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&#8222;Abgeteilte Herren&#8220;<\/strong><br>So bezeichnete man eine Reihe Schleswig-Holsteinischer Herz\u00f6ge deren Herrschaft nicht durch die St\u00e4nde anerkannt war. Als Adolf I. im Jahre 1564 sein Herrschaftsgebiet mit seinem Halbbruder Johann II. teilte, verweigerten die St\u00e4nde diesem die Huldigung (s. d.). Johann erhielt Rang und Titel und die Eink\u00fcnfte seiner L\u00e4ndereien aber keine Souver\u00e4nit\u00e4t. Die abgeteilten Herren durften keine ausw\u00e4rtigen Dienste unterhalten, hatten keine Finanzhoheit mit M\u00fcnzrecht und durften keine Truppen unterhalten. Lediglich die Aufstellung einer B\u00fcrgerwehr war ihnen erlaubt. Johann II. gr\u00fcndete deshalb in Gl\u00fccksburg die Friedrichsgarde (s. d.).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>abkanzeln<\/strong><br>Zu den kirchlichen Diensten geh\u00f6rte es alle Verordnungen der weltlichen Obrigkeit &#8222;abzukanzeln&#8220;, d. h. von der Kanzel aus \u00f6ffentlich zu verlesen. Nur dadurch erlangten die Verordnungen gesetzliche G\u00fcltigkeit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abodriten \/ Abotriten<\/strong><br>Mittelalterlicher elbslawischer Stammesverband der Westslawen auf dem Gebiet Mecklenburgs und Holsteins (siehe unter Wagrien).&nbsp;<br>798 k\u00e4mpften im holsteinischen Borh\u00f6ved die nordelbischen Sachsen gegen die Abodriten bei dem die Sachsen unterlagen.<br>Im Jahre 808 griff der K\u00f6nig der D\u00e4nen die Abodriten an, unterwarf sie und verpflichtete sie zu hohen Steuerzahlungen.&nbsp;<br>1160 unternahm K\u00f6nig Waldemar I. von D\u00e4nemark einen Kriegszug gegen die Abodriten unter deren F\u00fchrer Niklots.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abstimmung 1920<\/strong><br>(auch Plebiszit genannt). Nach verlorenem 1. Weltkrieg regierte im Landesteil Schleswig (Abstimmungsgebiet) die &#8222;Internationale Kommission&#8220;, die aus einem Engl\u00e4nder, einem Norweger, einem Schweden und einem Franzosen bestand.&nbsp;<br>Holstein wurde von \u00d6sterreich und Schleswig von Preu\u00dfen verwaltet.<br>Das Grenzgebiet (siehe auch unter Deutsch-D\u00e4nische Grenze) wurde zum Abstimmungsgebiet erkl\u00e4rt.&nbsp;<br>Die deutschen Beh\u00f6rden im Abstimmungsgebiet mussten das Land r\u00e4umen und die deutschen Garnisonen mussten abr\u00fccken. Daf\u00fcr besetzten franz\u00f6sische und englische Truppen das Gebiet&nbsp;<br>Von 1919 bis 1920 gab es eine d\u00e4nische Besatzung mit Polizeigewalt f\u00fcr Nord- und S\u00fcdschleswig.&nbsp;<br>Die Abstimmung selbst geschah nicht nach allgemeinem Wahlrecht. Die erst nach dem 1. 1. 1900 im Abstimmungsgebiet ans\u00e4ssig gewordenen durften nicht abstimmen, weil sie nur &#8222;Zugewanderte&#8220; waren. Dagegen erhielten die in Nordschleswig geborenen aber von der Preu\u00dfischen Regierung ausgewiesenen B\u00fcrger, das Stimmrecht. Diese Regelung beg\u00fcnstigte das D\u00e4nentum.&nbsp;<br>Die Abstimmung ob Zugeh\u00f6rigkeit zu Deutschland oder D\u00e4nemark erfolgte in Nordschleswig (D\u00e4nemark) und S\u00fcdschleswig (Preu\u00dfen).&nbsp;<br>S\u00fcdschleswig wurde in zwei Zonen eingeteilt.&nbsp;<br>Zone 1 (n\u00f6rdlicher Teil) stimmte am 10. 2. 1920 mit 74,9 % f\u00fcr einen Anschluss an D\u00e4nemark.<br>Zone 2 (s\u00fcdlicher Teil incl. der Stadt Flensburg) stimmte am 14. 3. 1920 mit \u00fcber 80 % f\u00fcr den Anschluss an Deutschland.<br>So kam es f\u00fcr Nordschleswig zum Anschluss an D\u00e4nemark und f\u00fcr S\u00fcdschleswig zum Anschluss an Preu\u00dfen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Accidentien \/ Accedentcie \/ Akzidentien<\/strong><br>(lat) Accidenti = etwas Zuf\u00e4lliges. Gelegentliche Einnahmen.<br>1) Geb\u00fchren f\u00fcr Amtshandlungen; z.B. an den Pastor f\u00fcr Taufen, Konfirmationen, Beerdigungen usw.&nbsp;<br>2) zuf\u00e4llige Eink\u00fcnfte, Nebeneinnahmen des Pastors.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achter de Hacken<\/strong><br>(siehe unter Notdurft)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achterd\u00f6\u00f6r \/ Blangd\u00f6\u00f6r<\/strong><br>Hintert\u00fcr eines Hauses durch die ein Verstorbener mit den F\u00fc\u00dfen zuerst hinausgetragen wurde. Dies geschah auch durch die Blangd\u00f6\u00f6r (Seitent\u00fcr zum Hof) aber niemals durch die Loht\u00fcr (Vordert\u00fcr).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtm\u00e4nner \/ Achtmann&nbsp;<\/strong><br>Erweiterter Kirchenvorstand. Bevollm\u00e4chtigte in der Kirche und der Gemeinde. Aufgabe der Achtm\u00e4nner war es u. a. f\u00fcr die Armenkasse die Beitr\u00e4ge zu kassieren und zu verwalten und allgemein f\u00fcr Ordnung in der Kirchgemeinde zu sorgen. Das brachte ihnen oft den Unmut der Dorfbewohner ein. Darum war es ein h\u00e4ufig nicht gern \u00fcbernommenes Amt.&nbsp;<br>Siehe unter Kirchspielsm\u00e4nner und Loskauf.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Acht und Bann<\/strong><br>Siehe unter Friedlosigkeit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtundvierziger<\/strong><br>In Deutschland die Bezeichung f\u00fcr die Teilnehmer an der M\u00e4rzrevolution 1848\/49.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>actum<\/strong><br>(lat.) geschehen, verhandelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Adel<\/strong><br>Der deutsche Adelsstand setzte sich folgenderma\u00dfen zusammen: Herr &#8211; Edler \/ Edelherr &#8211; Ritter &#8211; Freiherr &#8211; Graf &#8211; Burggraf.&nbsp;<br>Im Landesteil Schleswig bestand der Adel des 14. bis 15. Jh. fast ausschlie\u00dflich aus eingewandertem holsteinischem Adel. Im Jahre 1450 waren es ausschlie\u00dflich Mitglieder in Holstein ans\u00e4ssiger Adliger. Dieses war eine Folge der Auseinandersetzungen der holsteinischen Schauenburger Grafen mit dem d\u00e4nischen K\u00f6nig. Infolge Verpf\u00e4ndung an die holssteinischen Grafen gelangte das Niemandsland zwischen Schlei und Eider im 13. Jh. in den Besitz der Schauenburger.&nbsp;<br>Vor der Einwanderung des holsteinischen Adels bestand der schleswigsche Adel des Mittelalters aus den Herremannen (s. d.). Diese waren Gemeinfreie, die sich dem K\u00f6nig mit Mann und Pferd f\u00fcr den Kriegsdienst zur Verf\u00fcgung stellten und daf\u00fcr mit Abgabenfreiheit und Grundbesitz belohnt wurden. Die Abgrenzung zu freien Bauern war gering. Ihre G\u00fcter (s. u. Edelhof) hatten oft nur die Gr\u00f6\u00dfe von zwei Hufen (s. d.). Erst im Laufe der Zeit erreichten sie durch bessere Eink\u00fcnfte und Vorrechte eine Vorzugsstellung ein. Mit Einwanderung des holsteinischen Adels wurden sie verdr\u00e4ngt.&nbsp;<br>Nach Einf\u00fchrung des Schwarzpulvers (Schie\u00dfpulvers) f\u00fcr Handfeuerwaffen im 16. Jh. \u00e4nderte sich die Kriegsf\u00fchrung. Das Waffenhandwerk der Ritter verlor an Bedeutung und es kamen die Landsknechtheere mit Vorderladern. Au\u00dferdem versuchten die Landesherren die Macht des Adels einzuschr\u00e4nken. Der Adel wandte sich daraufhin mit Beginn des 17. Jh. verst\u00e4rkt der Landbewirtschaftung z und h\u00e4ufte nun L\u00e4ndereien an und es kam zum Niederlegen der H\u00f6fe, indem die Festebauern vertrieben wurden bzw. wurden ihnen Dienste auferlegt und sie zu abh\u00e4ngigen Untergeh\u00f6rigen der G\u00fcter.&nbsp;<br>Verheerende Kriege, Pl\u00fcnderungen, Viehseuchen und Missernten die den Bauern das Leben im 17. Jh. erschwerten und sie von Haus und Hof vertrieben, mehrten die Besitzungen der adeligen G\u00fcter.&nbsp;<br>Viele Adelige gaben sich m leichten Leben, der Schwelgerei und der Jagd hin.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Adjunkt&nbsp;<\/strong><br>Amtsgehilfe.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Administrator&nbsp;<\/strong><br>(vom lat. administrare = verwalten).<br>1) in der evang. Kirche Herrscher \u00fcber protestantische geistliche F\u00fcrstent\u00fcmer in der fr\u00fchen Neuzeit.<br>2) Vertreter oder Vormund eines minderj\u00e4hrigen Herrschers.<br>3) Leiter eines gr\u00f6\u00dferen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ahnenschwund<\/strong><br>Jeder hat zwei Eltern, vier Gro\u00dfeltern, acht Urgro\u00dfeltern usw. Jede Generation verdoppelt sich die Zahl der Ahnen. Zur\u00fcck bis zur Zeit Karls des Gro\u00dfen betr\u00e4gt die Zahl der Ahnen einer Person mehrere Milliarden, obwohl die Weltbev\u00f6lkerung nur einige Millionen betrug. Des R\u00e4tsels L\u00f6sung liegt im Ahnenschwund.<br>Hat wirklich jeder acht Urgro\u00dfeltern? Heiratet einer seine Cousine, haben die Kinder aus dieser Ehe statt der acht nur sechs Urgro\u00dfeltern. Heiraten zwei Br\u00fcder zwei Schwestern einer anderen Familie, so hat der Proband nur 10 statt 16 Urgro\u00dfeltern und eine Generation sp\u00e4ter nur 20 statt der 32 in dieser Generation. Auch wenn verw. Schwiegerv\u00e4ter ihre verw. Schiegert\u00f6chter heirateten (gar nicht so selten) trat dieser Effekt ein, was auch auf Beziehungen von Onkel und Nichten zutraf.&nbsp;<br>Je weiter zur\u00fcck, desto gr\u00f6\u00dfer ist der Ahnenschwund.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4rztliche Versorgung auf dem Lande<\/strong><br>Vor 1800 gab es auf dem Land kaum akademische \u00c4rzte, in Angeln \u00fcberhaupt keine. Es gab sie nur an herrschaftlichen H\u00f6fen und in den St\u00e4dten. 1529 gab es am gottorfschen Hof insgesamt 20 Hof- und Leib\u00e4rzte, w\u00e4hrend es in der Stadt Schleswig keine \u00c4rzte gab. So sah es auch in Flensburg aus. Die Lage besserte sich, als 1760 f\u00fcr Schleswig ein Amtsphysikus eingesetzt wurde, der unendgeldlich auch die Armen zu versorgen hatte. Sein Jahresgehalt betrug 80 Rthlr. von denen er nicht leben konnte.&nbsp;<br>Seit 1757 wurden Physikate eingerichtet. Es gab sie au\u00dferdem in Flensburg (von Apenrade bis zur Eider), Hardersleben, Tondern, Eiderstedt und Fehmarn. Der Stadt- und Landphysikus hatte die Aufgabe \u00c4rzte, Apotheker (s.d.), Wund\u00e4rzte, Chirurgen und Hebammen (s.d.) zu \u00fcberwachen.&nbsp;<br>Studierte \u00c4rzte konzentrierten sich auf innere Krankheiten und lehnten damals die Arbeit mit Messer und Schere ab. Das war nicht standesgem\u00e4\u00df und wurde von Chirurgen erledigt (Siehe unter Bader und Gliedsetzer).&nbsp;<br>Ab 1800 gab es \u00c4rzte in Flensburg, Kappeln und Schleswig. Stellt man sich die damaligen Transport- und Wegeverh\u00e4ltnisse vor, so war ein Besuch bei ihnen fast unm\u00f6glich und auch der Arzt kam nicht zu den Kranken. Auch fehlte das Geld f\u00fcr das \u00e4rztliche Honorar. So suchte die Landbev\u00f6lkerung auch weiterhin Hilfe bei Heilkundigen wie Babieren (s.d.) und Gliedsetzern (s.d.). In den St\u00e4dten tauchten immer wieder laut f\u00fcr sich werbende Scharlatane wie Steinschneider, Wund\u00e4rzte und Quacksalber auf. Ihre Medizin waren Aal- oder Schlangenhaut, Kr\u00f6tenst\u00fccke, Friedhofsgras, Rabenfedern, Eidechsen und Jungfrauenblut.&nbsp;<br>1817 gab es 73 \u00c4rzte im ganzen Herzogtum Schleswig.&nbsp;<br>Die h\u00e4ufigsten im 18. und 19. Jh. zum Tode f\u00fchrenden Krankheiten waren das Kindbettfieber (s.d), das &#8222;hitzige Fieber&#8220; (Typhus) (s.d.) , Schwindsucht s. d. (Tuberkulose) und die Blattern s.d. (Pocken).&nbsp;<br>1920 praktizieren in Angeln f\u00fcnfzehn \u00c4rzte; je 3 in Kappeln und Gl\u00fccksburg, je 1 in Brunsholm, Gelting, Quern, Satrup, S\u00f6rup, Steinfeld, S\u00fcderbrarup, Taarstedt und \u00dclsby.&nbsp;<br>Siehe auch unter Apotheke, Bader, Feldscher, Hebamme, Physikus)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Afterkind<\/strong><br>1) Enkelkind.<br>2) Kind aus zweiter Ehe.&nbsp;<br>3) uneheliches Kind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Agent&nbsp;<\/strong><br>D\u00e4nischer Titel. Entsprach etwa dem sp\u00e4teren Kommerzienrat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Agnation<\/strong><br>Blutsverwandtschaft in m\u00e4nnlicher Linie im Gegensatz zur Kognation (s. d.) = Blutsverwandtschaft in weiblicher Linie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Agnatus&nbsp;<\/strong><br>1) (lat.) Blutsverwandter im Mannesstamm.<br>2) (medizinisch) bereits von Geburt an vorhandene Krankheit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Agnition<\/strong><br>(lat.) Anerkennung von Rechtsverh\u00e4ltnissen oder Tatsachen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Agnomen<\/strong><br>(lat.) Beiname. Zusatzname zur genaueren Bezeichnung einer Person. (Hans vom Berge, Hans der M\u00fcller, Hans der Lahme)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>agricola<\/strong><br>(lat.) oft eine humanistische Lateinisierung von Bauer. Findet sich h\u00e4ufig in alten Familiennamen wieder.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuar<\/strong><br>(vom lat. actuarius = Schnellschreiber). \u00d6ffentlicher Schreiber, Amtsschreiber, Protokollant bei Gericht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Akkusationsprozess<\/strong><br>Ein Prozess der nur auf Grund einer Anzeige aus der Familie oder von Nachbarn durchgef\u00fchrt wurde. Das war bei fast allen mittelalterlichen Prozessen (Hexenprozesse s.d.) der Fall.&nbsp;<br>Das Gegenteil des Akkusationsprozesses war der Inquisitationsprozess (Ermittlungsgrundsatz des Strafgerichts ohne Bindung an die Verfahrensbeteiligten).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Akzise<\/strong><br>Zollabgabe. Z. B. der Sundzoll (s. d.)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Alkoven<br>Schlafschrank auch Butze. Schrankbett in Bauernh\u00e4usern. Meistens in der D\u00f6ns (s. d.)&nbsp;<br>Alkoven waren allgemein etwa 1 m breit, 2,50 m hoch und 1,70 m lang. Sie wurden mit Holzluken oder Vorh\u00e4ngen geschlossen. Sie waren schwer zu l\u00fcften und meistens etwas feucht. Oft wurde ein Alkoven von mehreren Personen benutzt. Geschlafen wurde allgemein im sitzen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Alliance&nbsp;<\/strong><br>Heirat, Ehe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allig<\/strong><br>Alter nordischer Name f\u00fcr Raseneisenstein (s. d.) oder Wiesen- erz.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allmende&nbsp;<\/strong><br>Allmannsgrund. Gemeindefl\u00e4chen, die gemeinsam bewirtschaftet (z. B. beweidet) wurden oder unkultiviert blieben und dem Dorf geh\u00f6rten.&nbsp;<br>Die Allmende war die gemeinschaftliche Nutzung von Weiden. Die gemeinsame Nutzung von \u00c4ckern war die Feldgemeinschaft (s. d.).&nbsp;<br>Zur Allmende geh\u00f6rten nicht nur Weiden sondern auch Moor zur gemeinsamen Torfgewinnung, Heide zu Gewinnung von Heideplacken und Buschland zur Versorgung mit Holz zum Heizen.&nbsp;<br>Im fr\u00fchen Mittelalter legte man au\u00dferhalb des Zaunes Felder an. F\u00fcr deren Bewachung wurden &#8222;Allemann = Alle Mann&#8220; ben\u00f6tigt; daher die Bezeichnung Allmenden f\u00fcr die Fl\u00e4chen au\u00dferhalb des Dorfes, die Allen gemeinsam geh\u00f6rten.&nbsp;<br>F\u00fcr die Beweidung der Allmende stellte die Dorfgemeinschaft einen Dorfhirten ein. Vom Viehsammelplatz im Dorf, der Forta (s. d.) zur Allmende waren Breite und Einz\u00e4unung von Viehtriften durch das Ackerland vorgeschrieben.&nbsp;<br>Siehe auch unter Kuhl\u00fccke.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allmissen \/ Almissen<\/strong><br>Kirchliche Stiftungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allod \/ Allodium \/ Allodialgut<\/strong><br>Mittelalterliche bis fr\u00fchneuzeitliche Bezeichnung f\u00fcr Landbesitz \u00fcber das der Eigent\u00fcmer frei verf\u00fcgen konnte. Das Allodium (Freigut) war von allen Lasten frei und konnte auch vererbt werden. Der Besitz eines Alodiums war nicht an Pflichten und Leistungen gegen\u00fcber anderen Personen gebunden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Alsen<\/strong><br>Siebgr\u00f6\u00dfte D\u00e4nische Ostseeinsel in S\u00fcdj\u00fctland (s. d.) die vom Kleinen Belt im Osten, dem Alsensund im Westen und der Flensburger F\u00f6rde im S\u00fcden umschlossen wird. Geschichtlich geh\u00f6rte sie nicht zum Bistum Schleswig, sondern zum Bistum Odense. Gegen Ende des 12. Jh. wurde Alsen ein Teil des Herzogtums Schleswig und geriet unter die Herrschaft der Schauenburger. Zentrum sind die an den Enden der Insel gelegenen Burgen Norburg und Sonderburg (s. d.). Bei den Landesteilungen 1490, 1523 und 1544 blieb Alsen beim K\u00f6niglichen Teil.&nbsp;<br>Um 1580 kaufte Herzog Johann der J\u00fcngere s\u00e4mtliche Adelsg\u00fcter auf der Insel auf und lie\u00df alle Bauernstellen niederlegen. Nach seinem Tod 1622 wurden sie auf seine S\u00f6hne aufgeteilt.&nbsp;<br>Alsen wurde im Laufe seiner Geschichte von vielen Kriegen und Gepl\u00e4nkeln heimgesucht und die Besitzverh\u00e4ltnisse verschoben sich st\u00e4ndig.&nbsp;<br>(Ein ausf\u00fchrlicher geschichtlicher, geographischer und heimatkundlicher Beitrag \u00fcber Alsen findet sich im Jahrbuch des Angler Heimatvereins 1969, Seite 176 &#8211; 198 &#8222;Auf der Insel Alsen&#8220;)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Altarbu\u00dfe \/ Kanzelbu\u00dfe<\/strong><br>Eine kirchliche Strafe die noch ein Grad h\u00f6her war als die Kirchenbu\u00dfe (s. d.). Die Altarbu\u00dfe f\u00fchrte zu einem Ausschlu\u00df des Bestraften und seiner Familie von s\u00e4mtlichen kirchlichen Handlungen und Gnadenmitteln. Starb ein so Ge\u00e4chteter, wurde er wie ein Selbstm\u00f6rder an der Kirchhofmauer verscharrt.&nbsp;<br>Am 30. 10. 1767 wurden die Kirchenbu\u00dfe und die Altarbu\u00dfe aufgehoben, weil sie nur noch wenig Wirkung zeigten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Altenteiler&nbsp;<\/strong><br>auch Altsitzer, Ausnehmer, Bauer im Ausgedinge, nach \u00dcbergabe des Anwesens an den Sohn, Nutznie\u00dfer des Altenteils.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Altflicker<\/strong><br>Beruf: Einer der alles flickt. Vor allem Schuhe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Alumnen<\/strong><br>(Alumneum, lat. &#8222;alumnus&#8220;. Z\u00f6gling, Pflegling, Sohn)<br>1) Sch\u00fcler an Klosterschulen<br>2) Bewohner von Hospizen, Armen-, Alten- und Arbeitsh\u00e4usern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>alumnus&nbsp;<\/strong><br>(lat.) Pflegesohn (-tochter) auch Z\u00f6gling, Student.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Amidam \/ Amedam \/Amdam<\/strong><br>Aus Getreide gewonnene St\u00e4rke (Kraftmehl, St\u00e4rkemehl, Kleister). 1735 wurde in Flensburg eine Amidam-Fabrik gebaut. 96.000 Pfund Amidam wurden 1824 aus Flensburg nach Amerika ausgef\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Amtmann und \u00c4mter<\/strong><br>Den Harden (s. d.) \u00fcbergeordnet waren die Syssel (s. d.). Sydj\u00fctland hatte drei Syssel. Diese erlangten als Verwaltungs- und Gerichtsbezirke aber kaum eine Bedeutung. Zur wichtigsten Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Lokalverwaltung und die Rechtssprechung und Finanzwirtschaft entwickelten sich die \u00c4mter. Das Amt Flensburg umfasste die Nordh\u00e4lfte Angelns, das Amt Gottorf die s\u00fcdliche H\u00e4lfte. An ihrer Spitze stand ein Amtmann, der zu den gut bezahlten Oberbeamten geh\u00f6rte. Im Wesentlichen hatten sie repr\u00e4sentative Aufgaben zu erf\u00fcllen. Im Thing (s. d.) hatten sie im Unterschied zu den Hardesv\u00f6gten kein Stimmrecht. Im Mittelalter stammten die Amtm\u00e4nner ausschlie\u00dflich aus Adeligen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Amtssprache 1830 im Herzogtum Schleswig<\/strong><br>Duchschnttsb\u00fcrger &#8211; oft ohnehin nicht sehr schriftkundig &#8211; bekamen absolut unverst\u00e4ndliche Amtsschreiben. Eine Vorladung des Oberkonsistoriums auf Gottorf hatte 1830 folgenden Wortlaut:<br>&#8222;in puncto praet proissi et copula carnali confirmati, hinc consummandi matrimonii tunc pro-et reprobationis ppliter, nunc justificationis appellationis contra sententiam des Gottorfer Consistorii vom 7ten Juni 1830&#8220;.<br>Kein B\u00fcrger konnte damit etwas anfangen und musste sich das Schreiben teuer \u00fcbersetzen lassen. Das war auch notwendig, denn folgte der B\u00fcrger nicht, so hatte er harte Strafen zu bef\u00fcrchten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>ancilla<\/strong><br>(lat.) Magd, Dienerin<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anerbenrecht<\/strong><br>Ein in Norddeutschland seit der Fr\u00fchzeit bestehendes landwirtschaftliches Erbrecht bei dem der Hof immer nur entweder nach dem jeweiligen kommunalen J\u00fcngsten- oder \u00c4ltestenrecht an einen einzigen Erben vererbt werden durfte. Hervorgegangen war dieses Recht vom alten r\u00f6mischen und germanischen Familienrecht des Fideikommiss (s. d.).&nbsp;<br>Abgel\u00f6st wurde es durch die H\u00f6feordnung, die 1933 durch das Reichserbhofgesetz der Nationalsozialisten ersetzt wurde und erst 1947 wieder durch eine neue modifizierte H\u00f6feordnung ersetzt wurde. Das Anerbenrecht f\u00fchrte in Norddeutschland dazu, dass die H\u00f6fe in ihrer Gr\u00f6\u00dfe und Lage erhalten blieben und daher auch bei sp\u00e4terer Mechanisierung gut bearbeitet werden konnten.&nbsp;<br>Gegenst\u00fcck zum Anerbenrecht war das in S\u00fcddeutschland praktizierte Realteilungsrecht bei dem jeder Erbberechtigte gleichgro\u00dfe Fl\u00e4chen erhielt. Das f\u00fchrte im Laufe der Jahrhunderte zu einer Zersplitterung und Minimierung landwirtschaftlicher Parzellen (\u00c4cker und Wiesen), die kaum noch maschinell zu bearbeiten waren. Erst durch das Flurbereinigungsgesetz von 1953 wurden in langj\u00e4hrigen m\u00fchevollen Verfahren die Fl\u00e4chen wieder zu bewirtschaftbaren rentablen Gr\u00f6\u00dfen zusammengelegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angelboweg<\/strong><br>Alter Handelsweg der Bewohner Angelns. Angeliter Bauern nutzten ihn um an der Westk\u00fcste Friesensalz (s. d.) zu kaufen. In weiten Teilen f\u00fchrte er durchs Treenetal.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angeln<\/strong><br>Im Norden Schleswig-Holsteins zwischen Flensburger F\u00f6rde und der Schlei gelegene Region. Im Westen wurde Angeln durch die Heerstra\u00dfe (Ochsenweg s. d.) und im Osten durch die Ostsee begrenzt. Angeln stellte in keiner Zeit eine politische Einheit dar.&nbsp;<br>Angeln geh\u00f6rte bis um 1400 mit seinen Harden zum Idstedtsyssel. Danach wurden die Syssel durch \u00c4mter ersetzt. Angeln geh\u00f6rte verwaltungsm\u00e4\u00dfig zwei \u00c4mtern an; der Norden zum Amt Flensburg, der S\u00fcden zum Amt Gottorf.<br>Die Uggel-, Nie-, Husby- und die Munkbrarupharde mit Gl\u00fccksburg geh\u00f6rten zum Amt Flensburg.&nbsp;<br>Die Struxdorf, &#8211; Satrup-, Mohrkirch- und Schlies- und F\u00fcsingharde geh\u00f6ren zum Amt Gootorf.&nbsp;<br>Au\u00dfer den beiden \u00c4mtern gab es in Angeln noch zwei weitere Verwaltungsbezirke, den I. Angler G\u00fcterdistrikt der 26 G\u00fcter umfasste und einem Distriktdeputierten unterstand sowie das Klostergebiet St. Johannis bei Schleswig, das ein Propst verwaltete.&nbsp;<br>Auch der St. Marienkirche in Flensburg geh\u00f6rende L\u00e4ndereien in Adelby, R\u00fcllschau, H\u00fcrup und Husby geh\u00f6rten nicht zu Angeln. Insgesamt kam man in Angeln auf 44 verschiedene Unterstellungen bzw. Gerichtsbarkeiten. Verwaltungsm\u00e4\u00dfig glich Angeln einem Flickenteppich.&nbsp;<br>Mancher Bauer in Angeln hatte mit 2 &#8211; 3 Obrigkeiten zu tun, die jede andere Abgaben von ihm forderten.&nbsp;<br>Ab 1867 war Angeln eine preu\u00dfische Provinz.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angler \/ Angelner \/ Angliter \/ Angeliter \/ Angelbo<\/strong><br>Der Streit um die richtige Bezeichnung der Einwohner Angelns ist bis zum heutigen Tage nicht gekl\u00e4rt.&nbsp;<br>Westgermanisches Volk aus dem Landstrich Angeln im Norden von Schleswig-Holstein zwischen der Flensburger F\u00f6rde und der Eider.&nbsp;<br>Erste Besiedler waren Renntier- und Elchj\u00e4ger um 10.000 vor Chr.. Eigentlicher Beginn der Besiedelung um 3500 bis 1500 v. Chr.&nbsp;<br>Bis ins 14. Jh. setzt sich die Besiedelung \u00fcberwiegend aus J\u00fctland fort.&nbsp;<br>Angler zogen schon vor 1500 Jahren zusammen mit den Sachsen nach England. Trotzdem blieb der Name lange erhalten, bis er sich zur Unterscheidung vom Sportfischer dem Angler, und hier gez\u00fcchteter Tierrassen die man auch Angler nante zu unterscheiden in Angelner ge\u00e4ndert. Im vorrigen Jahrhundert war daher der Name Angliter oder Angeliter am gebr\u00e4uchlichsten. Angeliter gilt als eine Abweichung von Angler aus dem Grichieschen. Der Begriffswandel vom Angler zum Angeliter fiel um 1871 mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und einem wachsenden Selbstwertgef\u00fchl zusammen. Es hei\u00dft aber auch, dass das Wort Angeliter schon vor sehr langer Zeit von den Schwansenern (s. d.) als Schm\u00e4hbezeichung f\u00fcr die \u00e4rmeren Leute aus<br>Angeln gebraucht wurde.&nbsp;<br>Alle vier genannten Bezeichungen gelten immer noch und keine ist amtlich als die Richtige benannt worden.&nbsp;<br>Die d\u00e4nische Bezeichnung f\u00fcr die Bewohner Angelns ist Angelbo (bo = wohnen = Bewohner Angelns).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angler Muck<\/strong><br>Herk\u00f6mmliches alkoholisches bis auf den heutigen Tag gebr\u00e4uchliches angeliter Mischgetr\u00e4nk, das auf keinem Fest fehlt. Die Angeliter mixen ihn nach dem Motto: &#8222;Rum muss, Wasser kann, Zucker braucht nicht.&#8220; Vom Fl\u00fcssigen nimmt man jeweils die H\u00e4lfte. Dazu kam etwas Zitronensaft der ihn vom Grog unterscheidet. Angler Muck wurde hei\u00df in gro\u00dfen Kannen (Angler Muck-Pott) gebracht, auf einem St\u00f6vchen warmgehalten und aus Gl\u00e4sern warm getrunken.&nbsp;<br>Kalter Angler Muck besteht aus Zitronenlimonade und Korn im Verh\u00e4ltnis 3 : 1.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ansgar<\/strong><br>Apostel des Nordens der als erster versuchte Skandinavien und den Norden zu christianisieren. Er lebte von 801 bis 865 n. Chr. und war Bischof von Hamburg-Bremen. Er war ein Benediktiner-Sch\u00fcler.&nbsp;<br>In Birka, einem wichtigen Wikinger Handelsplatz westlich von Stockholm entstand um 830 n. Chr. die erste christliche Kirche in Skandinavien.&nbsp;<br>Ansgar leitete bis in seine letzten Lebensjahre hinein von Bremen aus das Missionswesen der Nordl\u00e4nder, vollendete in Bremen eine Steinkirche und gr\u00fcndete drei Kl\u00f6ster.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>ante nuptiae copula<\/strong><br>(lat.) vor der Hochzeit. Wurde ein Kind vor Ablauf von neun Monaten ab der Hochzeit geboren, hatten die Eltern schwere Kirchstrafen zu erwarten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antoniterorden<\/strong><br>M\u00f6nchsorden gegr\u00fcndet 1095 in Frankreich, der ab 1379 bis 1544 als &#8222;Bruderschaft zur Pflege von Kranken&#8220; das Kloster in Mohrkirchen betrieb. Das Kloster Mohrkirch war ein Tochterkloster zum Antoniterkloster Tempsin. Schutzpatron des Ordens war der Heilige Antonius. Das T im Wappen der Gemeinde Mohrkirch ist das Symbol einer Kr\u00fccke.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antoniusfeuer<\/strong><br>Auch &#8222;heiliges Feuer&#8220;. Pilzvergiftung durch Mutterkorn im Getreide. 1718 sehr stark in Ulstrup und Umgebung. Viele Tote und Kranke. (siehe auch unter Kriebelkrankheit)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Apenrade \/ Abenra \/ Aabenraa&nbsp;<\/strong><br>D\u00e4nische Ostseehafenstadt in Nordschleswig. Gegr\u00fcndet wurde die Stadt 1335, vielleicht sogar schon 1284. Apenrade stand als Handelsstadt lange im Schatten Flensburgs (s. d.) und Harderslebens (s. d.).&nbsp;<br>Nach den Landesteilungen (s. d.) 1490, 1544 und 1581 geh\u00f6rte Apenrade mit seinem Umland bis 1713\/21 immer zum Herrschaftsgebiet des Gottorfer Herzogs.&nbsp;<br>Im 17. Jh. hatte Apenrade schwer unter Kriegen zu leiden.&nbsp;<br>Mit dem Aufkommen gr\u00f6\u00dferer Schiffe war die Breite der F\u00f6rde gegen\u00fcber Flensburg ein entscheidender Standortvorteil f\u00fcr Apenrade und gegen Mitte des 19. Jh. hatte Apenrade fast die Bedeutung Flensburgs erreicht.&nbsp;<br>Ab 1864 geh\u00f6rte Apenrade zu Preu\u00dfen und ab 1871 zum Deutschen Reich. 1920 bei der Volksabstimmung stimmten 55 % der Apenrader f\u00fcr die weitere Zugeh\u00f6rigkeit zu Deutschland. Da aber das Gesamtergebnis aller Einwohner der Zone I z\u00e4hlte, kam Apenrade zu D\u00e4nemark.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Apotheken<\/strong><br>Erste apotheken\u00e4hnliche Einrichtungen waren Feldapotheken zur Versorgung der Krieger und S\u00f6ldner. Daraus entwickelten sich Hofapotheken f\u00fcr die Regenten und den Hofstaat. Sie verf\u00fcgten \u00fcber Verbandstoffe, Pflaster, sogenannte Gegengifte, Salben und Essenzen.&nbsp;<br>1232 gab es von Kaiser Friedrich II. das erste Medizinaledikt.&nbsp;<br>Die \u00e4lteste Apotheke Deutschlands entstand 1241 in Trier. 1241 erlie\u00df der Staufenkaiser Friedrich II. eine Medizinalverordnung, die eine Trennung des Berufs des Arztes vom Apotheker vorschrieb.&nbsp;<br>1674 best\u00e4tigte eine landesherrschaftliche Deklaration, dass keine Monopolia f\u00fcr Apotheken eingef\u00fchrt werden sollten und Quacksalber, Landl\u00e4ufer, reducierte Soldaten u. \u00e4. auch weiterhin nach Pr\u00fcfung die Erlaubnis erhalten sollten, ihre Wasser und Essenzen zu verkaufen.&nbsp;<br>Im Herzogtum Schleswig und in Nordfriesland entstanden um &#8230;. nachfolgende Apotheken:<br>1517 in Schleswig; 1568 in Itzehoe; 1598 in T\u00f6nning; 1603 in Flensburg, 1613 in Husum; 1640 in Bredstedt; 1656 Schwanenapotheke in Husum; 1659 in Schleswig; 1695 L\u00f6wenapotheke in Husum; 1698 Friedrichsberger Apotheke in Schleswig; 1715 L\u00f6wenapotheke in Flensburg; 1738 in Garding; 1749 auf Wyk; 1767 Kirchspielapotheke f\u00fcr Adelby in Engelsby; 1836 in Satrup und Leck; 1840 in Gro\u00df-Quern;&nbsp;<br>Erste Hinweise auf Schiffsapotheken (Holzk\u00e4sten mit Medikamenten) gab es schon aus dem 15. Jh..&nbsp;<br>1606 wurde in L\u00fcbeck eine Apothekerordnung erlassen. 1672 folgte eine Medizinal- und Apothekerordnung f\u00fcr den K\u00f6niglichen Teil der Herzogt\u00fcmer.&nbsp;<br>(Siehe auch unter Margarethenschrank)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>approbieren&nbsp;<\/strong><br>billigen, zulassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arfbeer<\/strong><br>Feier mit Festmahl im Trauerhause nach der Beerdigung mit oft \u00fcppigem Essen und Trinken. Es kamen bis zu 300 Personen die mehrere Tage &#8222;feierten&#8220;. Auf dem Dorfe galt es was, eine Beerdigung &#8222;gut auszurichten&#8220;. H\u00e4ufig entstanden wilde Orgien und Bes\u00e4ufnisse daraus. In der Trauerverordnung von 1739 wurde es verboten.&nbsp;<br>(siehe auch unter Luxusverordnung)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ariernachweis<\/strong><br>In der Zeit des Nationalsozialismus (1933 &#8211; 1945) vorgeschriebener Ahnennachweis f\u00fcr Beamte und Angestellte des \u00f6ffentlichen Dienstes. Es musste der Nachweis erbracht wurden, dass keine j\u00fcdischen Vorfahren und auch keine Roma und Sinti in den Familien vorkamen.&nbsp;<br>In Folge verlangten auch viele Berufsverb\u00e4nde und Unternehmen und sogar einige Kirchen diesen Nachweis (Arierpass) von Bewerbern.&nbsp;<br>Der &#8222;Kleine Ariernachweis&#8220; verlangte die Vorlage von Geburts- und Taufurkunden der Eltern und der vier Gro\u00dfeltern.&nbsp;<br>Das Reichserbhofgesetz und die NSDAP verlangten von SS-Bewerbern den &#8222;Gro\u00dfen Ariernachweis&#8220; und den Nachweis &#8222;rein arischer&#8220; Abstammung auch f\u00fcr den Ehepartner bis zum Jahre 1800, f\u00fcr SS-F\u00fchrer bis 1750 zur\u00fcck.&nbsp;<br>Konnte ein Nachweis nicht gef\u00fchrt wurden (z.B. Findelkinder) so entschied die Reichsstelle f\u00fcr Sippenforschung.&nbsp;<br>Grundlage war das &#8222;Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums&#8220; vom 7. April 1933.&nbsp;<br>Mit den N\u00fcrnberger Gesetzen vom 15. September 1935 erweiterte sich der Ariernachweis auf alle B\u00fcrger des Deutschen Reiches.&nbsp;<br>Unterst\u00fctzt wurde das NS-Regime auch in Schleswig-Holstein durch beide Kirchen. Im Zuge der &#8222;Arier-Arbeit&#8220; richtete die Schleswig-Holsteinische Kirche Mitte der 30er Jahre in fast allen Propsteien Kirchenbuch\u00e4mter ein. In den 17 \u00c4mtern waren rund 150 Angestellte t\u00e4glich mit der Recherche des Abstammungsnachweises besch\u00e4ftigt.&nbsp;<br>Heute stellen die Ariernachweise eine wichtige Quelle f\u00fcr Ahnenforscher dar.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arlewatthof<\/strong><br>N\u00f6rdlichster im Jahre 1735 errichteter Haubarg in Nordfriesland. Bekannt gemacht hat ihn Theodor Storm in seiner Novelle &#8222;Chronik von Grieshuus&#8220; als das &#8222;Rode Hus&#8220;.&nbsp;<br>Im 13. Jh. stand an dieser Stelle ein festfundiertes herrschaftliches Schloss mit Gutsbetrieb. Besitzer war das Adelsgeschlecht Freese in deren H\u00e4nden es mehrere Jahrhunderte blieb. 1534 erwarb Eler Radlow, ein holsteinischer Adeliger das Gut Arlewatt. Es folgten die Rantzows, Herzog Johann Adolf und die Ahlefeldts. Besitzerin wurde 1624 dann die Herzoginwitwe Augusta von Schleswig-Holstein und es kamen verschiedene Verwalter und P\u00e4chter. Das Gut bleibt f\u00fcrstlich und geht in die H\u00e4nde des d\u00e4nischen K\u00f6nigs \u00fcber.&nbsp;<br>Zu dem Besitz geh\u00f6rten alles umliegende Land und alle umliegenden H\u00f6fe in den benachbarten Gemeinden. Es waren 43 Bohlstellen und dar\u00fcber hinaus noch K\u00e4tner und Insten. Jeder Bohlsmann (Besitzer einer Vollstelle) musste j\u00e4hrlich acht Spann- und zehn Handdiensttage ableisten. Die Halbbohlbesitzer die H\u00e4lfte davon. K\u00e4tner und Insten mussten an zehn Tagen Handdienst leisten.&nbsp;<br>1772 wurdeGut Arlewatthof in etwa gleichgro\u00dfe und gleichwertige Teile parzelliert und an 14 Parzellisten verkauft.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Armenb\u00fcchse \/ Armenkasse&nbsp;<\/strong><br>Armenkasse die vor allem bei der Kirche f\u00fcr Arme gehalten wurde. Verwaltet wurde sie von den Achtm\u00e4nnern (s. d.) Jeder Landbesitzer vom Bauen bis zum Handwerker und Hausbesitzer musste eine anteilige Summe in die Armenkasse zahlen.<br>Die unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen Menschen wurden jedes halbe Jahr neu verdungen. Oft, aber nicht immer war damit ein Wechsel des Aufenthaltsortes verbunden. Wer als Aufnahmefamilie die kleinste Summe forderte bekam den Armen in Kost und Logis. Besonders arme Haushalte nahmen noch \u00c4rmere auf, um an ihnen etwas zu verdienen. Sie bekamen daf\u00fcr ein paar Mark von der Armenkasse und die Armen mussten f\u00fcr sie arbeiten (weben, spinnen, n\u00e4hen, K\u00fche oder Kinder h\u00fcten u. a.).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Armenf\u00fcrsorge \/ Armenwesen \/Armenrecht<\/strong><br>Das schleswig-holsteinische Armenwesen lie\u00df sich in vier Phasen einteilen:<br>1) Vor 1736 als nachbarschaftliche Nothilfe.<br>2) 1736 bis 1783 mit der Einrichtung lokaler Armenkassen.<br>3) 1783 bis 1871 als die einzelnen Armenkommunen je nach lokalen Entwicklungen unterschiedlich verwaltet wurden.&nbsp;<br>4) ab 1871 zunehmende Vereinheitlichung und Zentralisierung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Armenf\u00fcrsorge oblag den Kirchen, war aber schlecht organisiert. Aber auch die adeligen Gutsherren hatten f\u00fcr ihre Untergeh\u00f6rigen zu sorgen, wenn diese unverschuldet in Not gerieten (s. u. Konservation). Nach der Reformation hatte sich der Landesherr der Armen anzunehmen. Das karitative System der Kirchen sollte aber beibehalten werden. Einzelheiten zum Armenrecht waren in der Kirchenordnung von 1542 geregelt.<br>K\u00f6nig Christian III. fasste als Landesherr 1551 in Flensburg die Verm\u00f6gen des Heiligengeist-Hospitals, des St. J\u00fcrgens Hospitals und des Klosters zur Heiligengeiststiftung zusammen. Die Verm\u00f6gen sollten der Armenf\u00fcrsorge zugute kommen. Es ging dabei um die Eink\u00fcnfte aus Sammlungen und Spenden und um diejenigen aus dem Klingelbeutel und dem Opferstock. Mehr tat man nicht f\u00fcr die Armen.&nbsp;<br>Seit 1736 wurde das Armenrecht durch Verordnungen und immer neue Regierungsentscheidungen immer komplizierter und unverst\u00e4ndlicher.&nbsp;<br>Etwa ab 1780 versch\u00e4rfte sich das Armutsproblem durch sp\u00fcrbaren Geburtenanstieg einerseits und weniger Todesf\u00e4lle bei Seuchen und Krankheiten. Von 1800 bis 1840 wuchs Angelns Bev\u00f6lkerung um rd. 50 %. Aber f\u00fcr die vielen Menschen fanden sich keine Arbeitsm\u00f6glichkeiten. Bettelei, Diebstahl und Kriminalit\u00e4t nahmen zu.&nbsp;<br>Unterst\u00fctzung fand in seiner Gemeinde nur, wer dort Heimatrecht (s. d.) hatte.&nbsp;<br>Das Armutsproblem wurde zur Bettelplage. Die Obrigkeit bildete Armenkollegien die f\u00fcr jeden Besitzb\u00fcrger einen Beitrag festsetzten, der von Armenpflegern regelm\u00e4\u00dfig eingesammelt wurde. Aber auch das brachte nicht viel und half wenig. Nun ging man den Armen gegen\u00fcber zu Drohungen \u00fcber und drohte mit Festungshaft und Unterbringung in Zuchth\u00e4usern oder Abschiebung \u00fcber die Landesgrenzen. Armen-, Bettler-, und Pracherv\u00f6gte (s. d.) wurden als niedere Beamte eingesetzt um das Bettlerunwesen zu begrenzen. Es erfolgten richtige Hetzjagden (Bettel- und Klopfjagden s. d.) nach den Armen um sie abzuschieben.&nbsp;<br>Schlie\u00dflich wurde dieses so unmenschlich, das wiederum eingeschritten werden musste. Das Anrecht auf Versorgung wurde verbessert. Armen- und Arbeitsh\u00e4user (s. d.) wurden eingerichtet.<br>Am 23. 12. 1808 wurde es verboten jemand aus dem Armendistrikt zu vertreiben.&nbsp;<br>Am 29. Dezember 1841 wurde eine Armenverordnung f\u00fcr die Herzogt\u00fcmer Schleswig und Holstein erlassen, die 99 Paragraphen enthielten. Eindeutig war diese Verordnung von M\u00e4nnern konzipiert und lie\u00df viele Probleme von Frauen unber\u00fccksichtigt, die weiterhin h\u00e4ufig in Notlagen allein gelassen wurden.&nbsp;<br>1871 ging die Verantwortung f\u00fcr die Armenversorgung von den Kirchspielen auf die neu gegr\u00fcndeten Kreisbeh\u00f6rden und Gemeindevorsteher \u00fcber.<br>Nach und nach verlagerte sich die Armut vom Land in die St\u00e4dte und f\u00fchrte dort zu einem Industrieproletariat das sich aus dem vom Land abwandernden Instenproletariat bildete.&nbsp;<br>Die Reaktion Preu\u00dfens war im Jahr 1883 die Einf\u00fchrung der Bismarckschen Sozialistengesetze und die Schaffung der Sozialversicherungen.&nbsp;<br>Siehe auch unter Bettelvogt, Bettelwesen, Heimatrecht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Armen- und Arbeitshaus<\/strong><br>Entwicklung in der fr\u00fchen Neuzeit aus dem mittelalterlichen Hospiz und Spital. Oft war das Armenhaus gekoppelt mit einem Arbeitshaus.&nbsp;<br>Leiter eines Armen- und Arbeitshauses war der Oekonom (s. d.)&nbsp;<br>1721 und 1735 wurden in Flensburg Armenordnungen erlassen.&nbsp;<br>Schon 1736 wurde empfohlen, die st\u00e4ndig Almosen Begehrenden in Armenanstalten einzuweisen.&nbsp;<br>\u00dcberwiegend waren dieses Einrichtungen der Gemeinden zur Bew\u00e4ltigung des Armenwesens. Tr\u00e4ger waren aber auch adlige G\u00fcter.<br>Aufgenommen wurden nur Arme, Alte, Sieche und Irre aus dem eigenen Kirchspiel. Sie erhielten Wohnplatz und Verpflegung f\u00fcr die sie soweit m\u00f6glich auch arbeiten mussten.&nbsp;<br>Die Schlaf-, Wohn- und Arbeitsr\u00e4ume waren streng f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen getrennt. Ehepaare konnten sich nur au\u00dferhalb treffen. Alle waren ihrer Rechte beraubt und unterlagen einer sehr strengen Zucht und Ordnung. Ihre w\u00f6chentliche Arbeitszeit betrug im Winter 57 und im Sommer 69 Stunden. Jungen ab 8 Jahren wurden im Fr\u00fchjahr zur Arbeit als Hirten an Bauern vermietet und kamen im Winter zur\u00fcck ins Armen- und Arbeitshaus.&nbsp;<br>Geleitet wurden sie von einem \u00d6konomen. Die Regeln f\u00fcr Aufstehen, Hygiene, Ausgang, Ruhe usw. waren sehr streng.&nbsp;<br>Es gab getrennte Schlafr\u00e4ume f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen. So wurden nachts auch Ehepaare getrennt. Frauen schliefen in Reihen nebeneinander, M\u00e4nner in Reihen \u00fcbereinander. Obwohl die meisten Bewohner Kinder waren gab es keine Kinderr\u00e4ume. Gr\u00f6\u00dfere Knaben schliefen bei den M\u00e4nnern und M\u00e4dchen bei den Frauen.&nbsp;<br>Die Kinder wurden nicht von den Eltern, sondern vom Oekonomen und Aufsehern erzogen. Die Armenh\u00e4usler (alle) unterstanden der Vormundschaft des Oekonomen und waren fast aller b\u00fcrgerlichen Rechte beraubt.&nbsp;<br>Viele Armen- und Arbeitsh\u00e4user hatten eine Krankenstube, eine Totenkammer und ein Gef\u00e4ngnis innerhalb ihrer Mauern.&nbsp;<br>Arbeiten waren: Matten- und Binsenflechten, Herstellung von Pechdraht, N\u00e4hen von Schuhen, Korb- und Pantoffelmachen, Stricken (auch f\u00fcr M\u00e4nner), landw. Arbeiten.&nbsp;<br>1765 entstand in Flensburg eine Armenarbeitsanstalt.&nbsp;<br>1795 kam es zu einem Hungeraufruhr in Flensburg.&nbsp;<br>1843 z. B. lebten in den Armenh\u00e4usern in S\u00f6rup 36, in Havetoft 27 (davon 18 Kinder), in Boren 23 und in Satrup 15 Insassen.&nbsp;<br>Ende des 18. Jh. leerten sich die Armen- und Arbeitsh\u00e4user. Ab 1870 wanderten viele Arme aus. Sterup und Esgrus bauten 1879 noch ein letztes Armenhaus. Bald gingen die H\u00e4user aus mangelnder Belegung und aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden ein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Armenvogt<\/strong><br>Siehe unter Bettlervogt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arnbeer<\/strong><br>W\u00f6rtlich Erntebier. Gebr\u00e4uchlich aber auch f\u00fcr Erntefest. Es geh\u00f6rte zu den wenigen gebr\u00e4uchlichen Dorffesten und war der Lohn f\u00fcr wochenlanges Handm\u00e4hen mit der Sense, Binden der Garben und Aufstellen zu Hocken. Bei schlechtem nassem Wetter musste mehrmals umgehockt werden. Auch das Aufstaken der Garben mit der Forke auf den Erntewagen geh\u00f6rte zu den k\u00f6rperlich schweren Arbeiten in der Erntezeit die durch das Arnbeer belohnt wurden.&nbsp;<br>(siehe auch unter Fockbier)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arnis<\/strong><br>Kleinste Stadt Deutschlands an der Schlei.&nbsp;<br>1667 versuchte Detlef von Ruhmohr, die B\u00fcrger der zum Gut Roest (s. d.) geh\u00f6rigen Stadt Kappeln zu zwingen, ihm den Untertanen-Eid abzulegen, woraufhin viele sich verweigerten und auf ihr zugestandenes Freiheitsrecht pochten. 64 Familien verlie\u00dfen die Stadt und auf einer Landzunge in der Schlei Arnis gr\u00fcndeten sie eine neue, nicht mehr dem Gebiet Roest unterliegende Stadt, erhielten Fleckenrecht und waren frei.&nbsp;<br>Bei ihrer Ankunft fanden sie ein w\u00fcstes Land ohne Stra\u00dfe und ohne Haus vor. Ackerfl\u00e4chen mussten erst durch Rodungen geschaffen wurden. Was sie zum Hausbau brauchten, mussten sie mit K\u00e4hnen auf die Insel fahren.&nbsp;<br>Am 11. Mai 1667 leisteten 65 Mann dem Herzog den Homogialeid (s. d.) Der Herr von Roest Detlef von Rumohr aber lie\u00df am n\u00e4chsten Tag die H\u00e4user der Wegziehenden in Kappeln \u00f6ffentlich von der Kanzel als verlaufenes Gut ausbieten. Das bedeutete, dass den Wegziehenden nichts von ihrem einstigen Besitz mehr geh\u00f6rte und ihre H\u00e4user verkauft wurden. Der Erl\u00f6s ging an das Gut Roest.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aszendent<\/strong><br>Ahn, Vorfahr in aufsteigender Linie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aszentorium&nbsp;<\/strong><br>Ahnenfolge, Vorfahrenreihe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Atlantis<\/strong><br>Mythisches Inselreich, das erstmalig von dem griechischen Philosophen Platon (427 &#8211; 347 n. Chr.) beschrieben wurde. Seiner Meinung nach war es eine Seemacht die von ihrer Hauptinsel aus gro\u00dfe Teile Europas und Asiens unterworfen hatte. Nach einem gescheiterten Angriff auf Athen w\u00e4re Atlantis schlie\u00dflich um 9600 v. Chr. in Folge einer Naturkatastrophe innerhalb eines einzigen Tages und einer ungl\u00fcckseligen Nacht untergegangen. Soweit Platon.&nbsp;<br>Schon in der Antike diskutierte man eine m\u00f6gliche Existenz von Atlantis. Viele Theorien wurden entwickelt und verworfen. Es geriet in Vergessenheit und wurde in der Renaissance wiederentdeckt.&nbsp;<br>Alfred Rosenberg vertrat die Theorie, dass Atlantik sich einst im Nordseeraum befunden habe und vielleicht sogar dem sagenhaften Thule entsprochen habe. Die Nazis griffen diese Theorie begeistert auf und vertraten die Ansicht, dass Atlantis der Ursprung der nordischen bzw. arischen Rasse gewesen sei.&nbsp;<br>Pastor J\u00fcrgen Spanuth * 5. 9. 1907, der an der nordfriesischen K\u00fcste als Pastor t\u00e4tig war und auch einige Semester Arch\u00e4ologie studiert hatte, griff diese Thesen in der Nachkriegszeit auf und behauptete die Atlanter seien den &#8222;Protogermanen&#8220; gleichzusetzen.&nbsp;<br>Spanuth entwickelte die Idee, Atlantis habe in der Nordsee in der N\u00e4he des heutigen Helgolands gelegen und sei als politisches und religi\u00f6ses Zentrum der Nordischen Bronzezeit anzusehen. Nach Spanuth war Atlantis durch den Einschlag eines Kometen sowie dem dadurch ausgel\u00f6sten Ausbruch des Santorin-Vulkans untergegangen. Diese Katastrophe soll um 1250 v. Chr. stattgefunden haben. Er widerlegt damit die Datierung Platons, der den Untergang 9000 v. Chr. sieht. Spanuth erkl\u00e4rt dieses mit falscher Zeitrechnung. Die Priester h\u00e4tten von 9000 Jahren gesprochen, h\u00e4tten aber 9000 Monduml\u00e4ufe gemeint, die etwa 673 Sonnenjahren entsprechen was etwa 1230 v. Chr. entspricht.&nbsp;<br>Nach Spanuth zwangen die Folgen der Katastrophe (\u00dcberflutungen, D\u00fcrre und Br\u00e4nde) die \u00fcberlebenden Atlanter (= Germanen) nach S\u00fcden zu ziehen und ihrerseits einen Streifen der Verw\u00fcstung bis Athen zu hinterlassen. Er behauptet Germanen seien die sog. Seev\u00f6lker gewesen, die um 1200 v. Chr. \u00c4gypten angriffen.&nbsp;<br>Platon spricht von Oreichalkos, einem nat\u00fcrlich vorkommenden aus dem Boden und Meer kommenden Stoff der Atlanter, der damals den h\u00f6chsten Wert nebst dem Golde hatte und die Atlanter unermesslich reich machte. Laut Spanuth war damit der Bernstein gemeint, der tats\u00e4chlich neben dem Gold am h\u00f6chsten gesch\u00e4tzt wurde. Der im Altertum bis nach \u00c4gypten verbreitete Bernstein wurde in der Nord- und Ostsee gewonnen. Er war damals so reichlich, dass man ihn im Nordseeraum als Heizmaterial verwendete.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufw\u00e4rter<\/strong><br>Beruf \/ T\u00e4tigkeit: Lohndiener, einer der zur Hand geht und Ordnung h\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufsitzer\/in&nbsp;<\/strong><br>Besonders auf Sylt bekannte Sitte des Aufsitzens. Beim Aufsitzer handelt sich um einen Gast, der sich selbst bei Nachbarn einlud. &#8222;Wollt ihr einen Aufsitzer?&#8220;, fragte er\/sie, wenn die T\u00fcr ge\u00f6ffnet wurde und wurde immer zum Kartenspiel (bei M\u00e4nnern) oder zur Handarbeit (bei Frauen) hereingebeten. Bewirtet wurde er\/sie mit Tee. Den beiliegenden Kandiszucker r\u00fchrte ein Aufsitzer nicht an weil das nicht gesittet gewesen w\u00e4re, da dieser zu kostbar war.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aush\u00e4uerung<\/strong><br>Verpachtung von L\u00e4ndereien.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausheimische<\/strong><br>Bezeichnung f\u00fcr zugereiste Kolonisten im Gegensatz zu den Einheimischen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auss\u00e4tzige<\/strong><br>Meist Leprakranke, die von der schlimmen Krankheit Aussatz befallen waren. Durch Kreuzz\u00fcge wurde der Aussatz ins Abendland eingeschleppt. Aussatz war als biblische Krankheit nicht klar abgegrenzt und wurde auch f\u00fcr Hautkrankheiten verwendet.&nbsp;<br>Auss\u00e4tzige wie auch Pestkranke mussten mit einer Rassel, Klapper oder Knarre auf sich und ihre Ansteckungsgefahr aufmerksam machen und Herannahende vor sich warnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausspann \/ Utspann<\/strong><br>An den Ochsen- und Heerwegen und den Stra\u00dfenverbindungen von St\u00e4dten gelegene Gasth\u00e4user in denen die Pferde gewechselt (aus- und eingespannt) werden konnten und die Reisenden selbst von anstrengender Fahrt ausspannten, sich erholten, erfrischten, Essen und Trinken und \u00fcbernachten konnten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Austernfischrei in der Nordsee<\/strong><br>Die nordfriesische Chronik erz\u00e4hlt, dass die Auster im Jahr 1020 durch den damaligen Komutus Magnus in die nordischen Gew\u00e4sser eingewandert war. Sie hatte sich im Laufe der Jahrhunderte riesenhaft vermehrt und verbreitet. Seit 1587 wurden die Austernb\u00e4nke wirtschaftlich genutzt. Sie wurden von dem Landesherrn gegen ein landesf\u00fcrstliches Regal an Private verpachtet. Anno 1746 betrug die Pacht f\u00fcr die Austernb\u00e4nke 2000 Taler in Kronen und stieg \u00fcber 3.820 plus Deputat und Zollgeb\u00fchr auf 7505 Taler plus j\u00e4hrlich 80 F\u00e4sser Deputataustern an den Hof von Kopenhagen.&nbsp;<br>Die Austern wurden in 1000 St\u00fcck fassende F\u00e4sser gef\u00fcllt.&nbsp;<br>1819 pachtete der Kaufmann L. G\u00f6ttig aus Flensburg die B\u00e4nke und bot f\u00fcr eine Pachtdauer von 20 Jahren j\u00e4hrlich 16.664 Taler. Es setzte in den B\u00e4nken um R\u00f6m und Fan\u00f6 ein regelrechter Raubbau ein.&nbsp;<br>Die Fischerflotte bestand in der Regel aus 22 &#8211; 23 Fahrzeugen, wovon Sylt mit 10 und Amrum mit 12 &#8211; 13 beteiligt waren.&nbsp;<br>Die &#8222;Skraapers&#8220; (Austernfischer) erhielten drei Taler f\u00fcr jedes Fass gefischter, ges\u00e4uberter und verpackter Ware.&nbsp;<br>Auf Sylt hatten fast 30 Fischerfamilien ihren st\u00e4ndigen Erwerb aus der Austernfischerei.&nbsp;<br>1864 fielen die Austernb\u00e4nke um Sylt an Preu\u00dfen und wurden verpachtet.&nbsp;<br>Jedes Jahr im September fuhr die &#8222;Schraberflotte&#8220; hinaus.&nbsp;<br>1910 befanden sich noch 8 &#8211; 10 Sylter Kutter auf Austernfang.<br>Raubbau machte schlie\u00dflich dem erwerbsm\u00e4\u00dfigen Fang ein Ende.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auswanderer \/ Auswanderung<\/strong><br>Man findet im Norden im 19. Jh. kaum eine Familie in der nicht mindestens eine Person ausgewandert war. Sehr viele Schleswig-Holsteiner und D\u00e4nen verlie\u00dfen ihre Heimat und gingen nach \u00dcbersee. \u00dcber 90 % zog es in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die \u00fcbrigen verteilten sich auf S\u00fcdamerika, Australien, Afrika und auch Asien.&nbsp;<br>Gr\u00fcnde daf\u00fcr waren Armut, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Krisen, politische Unruhen und auch speziell in Nordschleswig die Ablehnung der &#8222;Preu\u00dfen-Herrschaft&#8220;.&nbsp;<br>Eine schwere wirtschaftliche Krise in D\u00e4nemark zu Beginn des 19. Jh. wirkte sich auf die Herzogt\u00fcmer Schleswig und Holstein aus. So nahm vor allem in den 1840er Jahren die Auswanderung zu. Verst\u00e4rkt wurde diese durch Goldfunde in Amerika und den dadurch ausgel\u00f6sten Goldrausch.&nbsp;<br>1841 &#8211; 1850 begann die gro\u00dfe Auswanderungswelle aus Angeln und entsprach einer Massenbewegung. Es waren aber nicht nur Auswanderungen nach \u00dcbersee sondern auch nach Friesland, Alsen, Mark Brandenburg und Berlin.&nbsp;<br>Viele Auswanderer meldeten sich gruppenweise wie zum Beispiel die Walf\u00e4nger von F\u00f6hr zur Auswanderung, die es gewohnt waren sich in Gruppen zum Walfang zu melden. Das f\u00fchrte in einem Jahr zu starken Bev\u00f6lkerungsverlusten auf der Insel.&nbsp;<br>Die zweite gro\u00dfe Welle folgte auf die Niederschlagung der Erhebung (s. d.) der Schleswig-Holsteiner im Jahr 1851. Besonders viele Handwerker und Bauern verlie\u00dfen mit ihren Familien die Heimat. Den Hauptanteil stellten die Bauern, wozu haupts\u00e4chlich auch die 2. und 3. S\u00f6hne als weichende Erben geh\u00f6rten. Ein Viertel waren Seeleute die sich nicht von der Segelschifffahrt auf die Dampfschifffahrt umstellen wollten.&nbsp;<br>In der 2. H\u00e4lfte des 19. Jh. nahm die Auswanderung von jungen allein stehenden Menschen zwischen 15 und 35 Jahren zu. Dieses stand in Zusammenhang mit der 1867 eingef\u00fchrten Wehrpflicht in Schleswig-Holstein. 1866 reisten im Monat Oktober ca. 5000 Eiderstedter \u00fcber Hamburg aus. Die H\u00f6hepunkte lagen 1872\/73 und zwischen 1881 und 1885. Der \u00fcberwiegende Anteil stammte aus l\u00e4ndlichen Gebieten. Das traf im Norden vor allem auf die Inseln F\u00f6hr, Amrum und Langeland, auf Nordfriesland und Nordschleswig zu.&nbsp;<br>In den ersten Jahren preu\u00dfischer Regierung wanderten zwischen 1868 und 1910 um die 40.000 Menschen aus, weil sie die neue preu\u00dfische Regierung ablehnten. Auch die neue Grenzziehung, zwischen D\u00e4nemark und Deutschland die Absatzm\u00e4rkte und Arbeitspl\u00e4tze abschnitt spielte eine Rolle.&nbsp;<br>1851\/52 reisten etwa 4.200 schleswig-holsteinische Auswanderer allein \u00fcber den Hamburger Hafen aus. Nach dem deutsch-franz\u00f6sischem Krieg 1870\/1 erreichte die Auswanderung ihren h\u00f6chsten Stand. Zwischen 1871 und 1925 wanderten mindestens 150.000 Personen aus.<br>In einem Haus in Apenrade befand sich eine private Auswanderungsagentur.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auszehrung&nbsp;<\/strong><br>historischer medizinischer Ausdruck der Abmagerung in Folge &#8222;zehrender&#8220; Krankheiten (vor allem Tuberkulose = Schwindsucht). Bis ins 19. Jh. galt das f\u00fcr Symptome unterschiedlichster Ursachen. Vor allem Hunger, Mangel an Licht, Luft, Hygiene, Kleidung und W\u00e4rme. Forderten mehr Opfer als Kriege.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Automobile<\/strong><br>Bis 1903 war seit 1885 das Fahren mit durch eigene Kraft betriebenen Fahrzeugen auf den Stra\u00dfen verboten. Das galt aber nur f\u00fcr dampfgetriebene Fahrzeuge.&nbsp;<br>1899 gab es erste Flensburger Automobilisten. Sie hatten von Anfang an Kennzeichen.&nbsp;<br>1909 waren im Landkreis Flensburg 25 und im Landkreis Schleswig 20 Automobile zugelassen. Erfasst waren sie im Deutschen Automobil-Adre\u00dfbuch. In der Dunkelheit durfte ein Automobil nicht die Geschwindgkeit eines in gestrecktem Trab befindlichen Pferdes \u00fcberschreiten. (ca. 15 Km die Stunde). In Quern durfte nicht schneller als 10 Km\/Std. gefahren werden.&nbsp;<br>Bei Begegnungen mit Pferdefuhrwerken musste das Auto 20 m davor anhalten (in Quern 100 m davor).&nbsp;<br>Zum Fahren ben\u00f6tigte man eine Lenkerlaubnis und eine Zulassung f\u00fcr das Auto. Teilweise wurde die Zulassung nur f\u00fcr bestimmte Stra\u00dfen erteilt.&nbsp;<br>Privatwagen galten als Luxusautos und mussten eine Steuer entrichten. Beruflich und gesch\u00e4ftlich gefahrene Autos waren steuerfrei.&nbsp;<br>Am 11. 9. 1905 wurde der Flensburger Automobilclub gegr\u00fcndet, der erste in Schleswig-Holstein.&nbsp;<br>Einen ersten motorisierten Omnibusverkehr gab es 1906 in Angeln. Der &#8222;Blaue August&#8220; fuhr linienm\u00e4\u00dfig von S\u00fcderbrarup &#8211; Arnis &#8211; Ekenis nach Boelschuby. Der eigentliche Durchbruch motorisierter Bussverbindungen kam aber erst in den 20er Jahren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>avunculus&nbsp;<\/strong><br>(lat.) Onkel (Bruder der Mutter).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>avus (avia)\u00a0<\/strong><br>(lat.) Gro\u00dfvater(-mutter).<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>B<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Badekarre \/ Badekultur<\/strong><br>H\u00f6lzerne Umkleidekabine auf zwei oder vier R\u00e4dern. Sie gew\u00e4hrte Frauen des 18. und 19. Jh. die M\u00f6glichkeit sittsam und korrekt im freien Meer zu baden. Erfunden wurde sie um 1750 von einem Engl\u00e4nder.<br>Die Badekarre stand am Strand und wurde von der Benutzerin in Stra\u00dfenkleidung betreten. Es gab sie f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen getrennt. Im Innern der Fensterlosen Kabinen zog man sich um. Die zweir\u00e4drige Kutsche wurde von Hand und die vierr\u00e4drige von Pferden in das Wasser gezogen. Die hintere T\u00fcr war dem Meer zugewandt und hatte eine kleine T\u00fcr mit Treppe von der man z\u00fcchtig gekleidet ins Wasser ging. An der Karre war auch ein freischwimmendes Tau befestigt, dass als Halteleine galt. Allgemein schwamm man nicht sondern badete nur. Hatte man &#8222;abgebadet&#8220; so zog man einen Badeschirm auf und wurde wieder an Land gezogen. Es konnten bis zu sechs Personen gleichzeitig den Badekarren nutzen, was den Preis pro Person stark minderte.&nbsp;<br>Um 1800 tauchten sie an deutschen Str\u00e4nden auf. Z. B. gab es in Gl\u00fccksburg 1872 bei Er\u00f6ffnung des damaligen Strandhotels 25 solcher Badekarren. Aber schon ab 1900 kamen Badeanstalten mit Umkleidekabinen auf und die Zeit der Badekarren war endg\u00fcltig vorbei.&nbsp;<br>Man badete voll bekleidet in Badehemd und langen Beinkleidern in getrennten B\u00e4dern f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen. Die Obrigkeit achtete streng und unter Strafandrohung auf Einhaltung der Geschlechtertrennung.&nbsp;<br>1900 er\u00f6ffnete Helgoland revolution\u00e4r ein Familienbad und l\u00f6ste erhitzte Diskussionen aus. Weiblichen und m\u00e4nnlichen Junggesellen wurde der Zutritt ins Familienbad verw\u00e4hrt und auch &#8222;fotographische Apparaturen&#8220; durften nicht mitgenommen wurden.<br>Um die Jahrhundertwende entstand auch die Freik\u00f6rperkultur-Bewegung. Bei Scharbeutz wurde1903 von privater Seite der &#8222;Freilichtpark Klingenberg &#8220; f\u00fcr Anh\u00e4nger der &#8222;Nacktkultur&#8220; eingerichtet.&nbsp;<br>1920 \u00f6ffnete auf Sylt der erste offizielle FKK-Strand.&nbsp;<br>1932 versuchte die Obrigkeit mit dem sog. &#8222;Zwickel-Erlass&#8220; (s. d.) noch einmal die unmoralische Entwicklung aufzuhalten. Im Zwickelerlass wurde f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner detailliert festgelegt, wie die Bademode (alle K\u00f6rperpartien bedeckend) auszusehen hatte.&nbsp;<br>(siehe auch unter Schwimmen)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bademutter&nbsp;<\/strong><br>Hebamme.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bader<\/strong><br>Mittelalterlicher hochgeachteter Beruf. Einer der eine Badestube betrieb. &#8222;Arzt der kleinen Leute&#8220;. Seine Hauptt\u00e4tigkeit bestand im Schr\u00f6pfen und im Aderlass. Er befasste sich aber auch mit K\u00f6rperpflege und Kosmetik (Haare- und Bartscheren) und der Zahn- und Augenheilkunde. Hintergrund seines Wissens war die Lehre von den K\u00f6rpers\u00e4ften.<br>Erst sp\u00e4ter geh\u00f6rten Bader zu den sog. &#8222;unehrlichen Berufen&#8220;, weil sie Kranke, Verwundete und Pflegebed\u00fcrftige ber\u00fchrten.&nbsp;<br>Neben dem Bader gab es als Untergebene den Scherer oder Barbier, den Reiber der die Badeg\u00e4ste trocknete, den Wasserzieher der das Wasser f\u00fcr das Bad aus dem Brunnen zog und Badem\u00e4gde und Badeknechte f\u00fcr niedere Arbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bahnsteigkarte<\/strong><br>Bis Mitte 1960 auf Bahnh\u00f6fen ben\u00f6tigte Karte um den Bahnsteig betreten zu k\u00f6nnen. Die Bahnsteigkarte hatte nichts mit dem eigentlichen Fahrschein zu tun. Wollte man Reisende zum Zug bringen oder vom Zug abholen, also ohne Fahrkarte auf den Bahnsteig, so brauchte man die Bahnsteigkarte f\u00fcr 10, sp\u00e4ter 20 Pfennig. Die Bahnsteigkarte wurde an der Sperre von einem Sperreschaffner mit Knipszange gelocht, d. h. entwertet.<br>Am 16. April 1974 wurde das letzte Kontrollh\u00e4uschen vor den Bahnsteigen beseitigt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Baken<\/strong><br>(siehe unter Seezeichen)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ballastbr\u00fccke, Ballastufer, Ballastkai&nbsp;<\/strong><br>In Flensburger Innenhafen auf \u00f6stlicher Uferseite gelegene sandige H\u00fcgellandschaft. Sie diente zum Abbau von Sand als Ballast f\u00fcr Schiffsrumpfe, wenn die eigene Ladung der auslaufenden Handelssegler nicht schwer genug war oder sie ohne Ladung auf hohe See auslaufen mussten.&nbsp;<br>Im Laufe der Jahrhunderte entstand dadurch eine von vielen Ausgrabungen und Sandentnahmen gepr\u00e4gte Uferlandschaft. Von dem eigentlichen Ballastberg, der einst fast bis ans Wasser reichte ist heute nichts mehr zu sehen.&nbsp;<br>Ballastberge gab es an den H\u00e4fen von Flensburg und Kiel.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bankhaft<\/strong><br>Siehe unter Reichsbankhaft von 1813.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bankert<\/strong><br>uneheliches Kind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bannmeile \/Bandmeilenrecht<\/strong><br>Zone um die St\u00e4dte herum in denen sich keine H\u00e4ndler und Handwerker niederlassen durften.&nbsp;<br>Das gewerbliche Grundgesetz von 1711 r\u00e4umte den St\u00e4dten ein Bannmeilenrecht ein, welches besagte, dass in einem Umkreis von 3 Meilen um jede Stadt kein Handwerker sich niederlassen durfte. Ausgenommen waren: 1 Rademacher, 1 Grobschmied, 1 Bauernschneider und 1 Schuster in jedem Kirchspiel. Aber auch diese durften ihre Waren nur im Kirchspiel verkaufen und nicht in die St\u00e4dte bringen.&nbsp;<br>Dieses Gesetz galt dem Schutz der eigenen Gewerbetreibenden in den St\u00e4dten vor Konkurrenz. 1736 und 1773 wurde die Verordnung etwas gelockert und erneuert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bannm\u00fchle<\/strong><br>Im 12. Jahrhundert entstandenes alleiniges Recht der Grundherren zum Bau und Betreiben einer M\u00fchle. Alle Untertanen des Grundherrn mussten ihr Getreide hier mahlen lassen (M\u00fchlenzwang (s. d.)&nbsp;<br>Verst\u00f6\u00dfe gegen das Bannrecht und gegen den M\u00fchlenzwang wurden mit Strafen belegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Barbiere<\/strong><br>(franz. Barbe = Bart). Auch Bader, Bartscherer, Badeknecht. Chirurgen und Wund\u00e4rzte geh\u00f6rten zur Zunft der Barbiere. Im Mittelalter ein Beruf der sich der K\u00f6rperpflege, Wundheilung und Krankenpflege m\u00e4nnlicher Kunden annahm. Ihre Aufgabe war es auch Z\u00e4hne zu ziehen, zur Ader zu lassen, zu Schr\u00f6pfen, Klistiere zu verabreichen, Salben und Pasten herzustellen und \u00e4hnliche Behandlungen vorzunehmen.<br>Barbiere und Chirurgen absolvierten eine dreij\u00e4hrige Lehre bei in Innungen organisierten Meistern und eine vierj\u00e4hrige Wanderschaft bevor sie sich niederlassen durften.&nbsp;<br>1749 wurde in Flensburg f\u00fcr die chirurgische Ausbildung der Barbiere eine &#8222;Anatomiekammer&#8220; eingerichtet und 1755 eine Hebammenschule.&nbsp;<br>Siehe auch unter Gliedsetzer, Hebamme.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bark<\/strong><br>Siehe unter Schiffstypen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Barockgarten in Schleswig<\/strong><br>1637 lie\u00df Herzog Friedrich III. (1597 &#8211; 1659) den Barockgarten, genannt &#8222;das Neue Werk&#8220; als ersten Terrassengarten Europas n\u00f6rdlich der Alpen anlegen; deutlich bevor im franz\u00f6sischen Versailles eine barocke Gartenpracht entstand. Angelegt wurde er von Hofg\u00e4rtner Johannes Clodius (1584 &#8211; 1660).<br>1650 wurde ein pr\u00e4chtiges Lustschloss die Friedrichsburg in Form der Sp\u00e4trenaissance errichtet, in dem der Gottorfer Globus aufgestellt wurde.&nbsp;<br>Herzog Christian Albrecht (1641 &#8211; 1695) erweiterte den Garten um vier Terrassen. Auf der oberen Terrasse lie\u00df er ein weiteres Lusthaus, die Amalienburg errichten. 1670 war der Garten fertig. 100.000 Buchsb\u00e4ume s\u00e4umten die barocken Muster.&nbsp;<br>1713 wurde der Globus zur Abwendung eines Krieges an den russischen Zaren Peter der Gro\u00dfe verschenkt. Das war gleichzeitig der Untergang auch des Gartens. Unter der Verwaltung des d\u00e4nischen Statthalters verfiel er zusehends. 1768 wurde das Lusthaus abgebrochen und verkauft. 1864 wurde der Garten zu einem milit\u00e4rischen Exerzierplatz f\u00fcr Reitersoldaten.&nbsp;<br>2005 wurde der Globus original nachgebaut und 2008 zur Landesgartenschau wurde auch der wiederhergestellte Barockgarten er\u00f6ffnet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Basselhuus&nbsp;<\/strong><br>Haus in dem ein Kind geboren wurde. Engste Nachbarinnen wurden zu &#8222;Hebammen&#8220; in den St\u00e4dtern &#8222;Beistandsdamen&#8220; genannt, und halfen bei der Geburt und der Versorgung der W\u00f6chnerin und erledigten notwendige Hausarbeiten in Haus und Stall.&nbsp;<br>Sp\u00e4testens eine Woche nach der Geburt kamen alle Nachbarinnen zum &#8222;Kindskiek&#8220; ins Basselhuus.&nbsp;<br>Kein Mann traute sich in eine Bassel-Gesellschaft.&nbsp;&nbsp;<br><strong>Basselpott&nbsp;<\/strong><br>Topf mit warmem Essen f\u00fcr W\u00f6chnerinnen der ihnen von der n\u00e4chsten Nachbarin gebracht wurde. (Meist wurde davon die ganze Familie satt).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bastard<\/strong><br>Uneheliches Kind. H\u00e4ufig das Kind einer ledigen Mutter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bauernglocken<\/strong><br>Vornehmlich im S\u00fcdwesten des Herzogtums Schleswigs um Stapelholm gebr\u00e4uchliche Glocken, die an bevorzugter Stelle des Dorfes, meistens in der Astgabel eines aufgestellten Baumstammes angebracht waren. Sie waren kleiner als die jeweiligen Kirchglocken. Sie dienten als Warnglocken bei Hochwasser, Feuer oder bei kriegerischen \u00dcberf\u00e4llen. Au\u00dferdem aber dienten sie auch der Benachrichtigung der Dorfbewohner z. B. zum Zusammenrufen zu Versammlungen, zu Bekanntmachungen oder sie riefen zu gemeinsamer Arbeit auf. Bet\u00e4tigt wurden sie vom Bauernvogt oder einer dazu \u00f6ffentlich bestellten Vertrauensperson.&nbsp;<br>Sp\u00e4ter wurden sie auch zur Bekanntmachung von Geburten, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen verwendet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bauernlegen<\/strong><br>Um ihre adeligen G\u00fcter zu vergr\u00f6\u00dfern begannen die Gutsherren von 1500 bis 1700 durch allerhand Ma\u00dfnahmen den freien Bauern ihr Land zu entziehen und sich zu Eigen zu machen. Der Gutsherr hatte das Recht, schlecht wirtschaftenden oder aufs\u00e4ssigen Bauern das Land zu entziehen. Die Hufen wurden entweder an andere Bauern vergeben oder &#8211; was h\u00e4ufiger geschah &#8211; dem Gutbetrieb einverleibt.&nbsp;<br>Auch durch Kriege, Missernten, Viehseuchen oder Feuer in finanzielle Not geratene Bauern wurden \u00fcbernommen und zu Untergeh\u00f6rigen (unfreie Bauern und Leibeigene) gemacht und deren L\u00e4ndereien eingezogen. Man sprach auch von W\u00fcstungen (s. d.)&nbsp;<br>Zum Ende des Bauernlegens kam es in Preu\u00dfen 1709 durch das Gesetz zum Bauernschutz. Erst durch Edikt vom 12. 8. 1749 wurde es verboten, das Land von Bauernstellen zum Gutslande einzuziehen. 1764 wurde dieses Gesetz noch verst\u00e4rkt. Alle nach dem Siebenj\u00e4hrigen Krieg (s. d.) w\u00fcst gewordenen H\u00f6fe mussten binnen Jahresfrist wieder von Bauern besetzt wurden.&nbsp;<br>Als Beispiel m\u00f6ge D\u00fctteb\u00fcll dienen, ein Dorf das 1470 aus acht Hufen und einer M\u00fchle bestand. Im 16. Jh. wurde das Dorf niedergelegt und daraus das Gut D\u00fctteb\u00fcll gebildet.<br>Im 18. Jh. wurden nur noch wenige Bauernd\u00f6rfer w\u00fcst. Nadelh\u00f6ft am Geltinger Noor war im Jahre 1519 ein Dorf von zehn Hufen; 1683 waren es noch sechs, 1694 nur noch vier, die 1703 gelegt wurden. Sie alle fielen an Gut Gelting.&nbsp;<br>(Siehe auch unter W\u00fcstungen und W\u00fcstungskoeffizient)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bauernvogt<\/strong><br>Er stand an der Spitze der b\u00e4uerlichen Hierarchie eines Dorfes.&nbsp;<br>Bis 1867 war er f\u00fcr die Einhaltung d\u00f6rflicher Ordnung zust\u00e4ndig und vertrat gleichzeitig die Interessen der Dorfbev\u00f6lkerung gegen\u00fcber der Obrigkeit. Im Einflussbereich adliger G\u00fcter war er auch f\u00fcr die Einhaltung gutsherrlicher Anordnungen zust\u00e4ndig. Fast immer stand er in einem Gewissenskonflikt zwischen Obrigkeit und Dorfbev\u00f6lkerung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bauholz \/ Nutzholz<\/strong><br>Die Gro\u00dfmachtpolitik des K\u00f6nigreichs D\u00e4nemark hat J\u00fctland zu einer der wald\u00e4rmsten Regionen Europas gemacht. F\u00fcr den Bau eines einzigen Kriegsschiffes mussten 2000 Eichen gef\u00e4llt werden. F\u00fcr eine Vollhufe ben\u00f6tigte man etwa 100 Eichen.&nbsp;<br>Schon 1704 wurde daher der Bau von Fachwerkh\u00e4usern untersagt, um die Waldbest\u00e4nde zu schonen.&nbsp;<br>Jeder Untertan hatte Anspruch auf unendgeldliches Bauholz aus den W\u00e4ldern bei der Verpflichtung f\u00fcr jede gef\u00e4llte Eiche oder Buche neun Jungb\u00e4ume an vorgeschriebener Stelle zu pflanzen.&nbsp;<br>Von 1737 bis 1745 ergingen 14 Verordnungen zum Schutz der B\u00e4ume und der W\u00e4lder.&nbsp;<br>Wer eine Ehe einging war verpflichtet zuvor eine Anzahl von B\u00e4umen zu pflanzen und zum Wachstum zu bringen. Auch Witwer mussten beim Eingehen der 2. Ehe erneut der Pflicht zur Baumpflanzung nachkommen.<br>Lesholz (aufgelesenes abgestorbenes trockenes Holz) durfte ohne Benutzung von Werkzeugen zu Heizzwecken gesammelt werden.&nbsp;<br>Eine Allgemeine Forstverordnung von 1784 mit 180 Paragraphen fasste die bisherigen Einzelverordnungen zusammen und erschwerte die Nutzung von Holz aus dem Wald.&nbsp;<br>(Siehe auch unter Hausbau, Hegereiter, Heizmaterial)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bauformen landwirtschaftlicher Geb\u00e4ude<\/strong><br>1) Norddeutsches (niederdeutsches) Hallenhaus. Wandst\u00e4nderhaus. Ein im 13. bis 15. Jh. aufgekommener Bautyp in einschiffiger Fachwerkbauweise. Es fand sich haupts\u00e4chlich im nordangler Raum. Es war ein Einhaus in dem Wohnung, Deele, Stallung und Erntelager unter einem Dach in einem Hausk\u00f6rper vereint waren. Es war ein St\u00e4nderhaus als Zweist\u00e4nder-, Dreist\u00e4nde- oder Vierst\u00e4nderhaus. Es war auch als Durchgangshaus mit Dielen die beidseitig ein Tor haben zu finden. Der wichtigste und gr\u00f6\u00dfte Raum war die Diele (Deele).&nbsp;<br>2) D\u00e4nischer Vierseithof. Eine Hofform der an allen vier Seiten von Geb\u00e4uden umschlossen war: Wohnhaus &#8211; Scheune &#8211; Erntelager &#8211; Stall. Dieser Bautyp kam vor allem in k\u00fcstennahen Gebieten Nordj\u00fctlands vor.&nbsp;<br>3) Angeliter Dreiseithof. Er bildete sich Ende des 18. Jh. im Norden Schleswig-Holsteins aus. Die beiden Wirtschaftsgeb\u00e4ude Stall und Scheune liegen sich gegen\u00fcber. Das Wohnhaus bildete die dritte Seite. Vorbild der b\u00fcrgerlichen Dreiseith\u00f6fe waren die adeligen G\u00fcter, die vielfach auch in dieser Form gebaut waren.&nbsp;<br>4) Holl\u00e4ndischer Haubarg (s. d.) \/&nbsp;<br>5) Nordfriesischer Hof&nbsp;<br>6) Gulfhaus. Eine junge Bauform des 16. &#8211; 17. Jh. im Nordseek\u00fcstenraum. In St\u00e4nderbauweise, d. h. das Dach wurde nicht von den Au\u00dfenmauern, sondern von dem innen liegenden St\u00e4nderwerk getragen. Es gliedert sich in ein Vorderhaus mit Wohntrakt mit angrenzendem Stall- und Scheunentrakt.&nbsp;<br>7) Altfriesisches Bauernhaus. Ein kleines Wohnstallhaus mit geringer Raumfl\u00e4che f\u00fcr Erntegut. Vorg\u00e4nger des Gulfhauses. Seit der Eiszeit war es in der norddeutschen Tiefebene weit verbreitet.&nbsp;<br>8) Fachhallenhaus. Fachwerkbau haupts\u00e4chlich im s\u00fcdangler Raum. Es war entweder stroh- oder reetgedeckt. Es zeichnet sich durch ein Gro\u00dftor an der Giebelseite aus. Im Zentrum des Hauses befindet sich die Diele mit Dreschplatz und seitlich die St\u00e4lle. Die Dachbalken wurden von einem Innenst\u00e4nderger\u00fcst getragen, die Balken des Wohnteils ruhen auf den Mauern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beck \/ Bek \/ Beek&nbsp;<\/strong><br>Quelle, Bach (z.B. Kehlbeck).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beckenschl\u00e4ger \/ Beckensleger<\/strong><br>Beruf: Er fertigte Becken, Sch\u00fcsseln usw. aus Messing oder Kupfer.&nbsp;<br>Bede \/ Beden \/ Bitten<br>Darin steckt das Wort Bitte. Eine Abgabe die der K\u00f6nig nicht ohne weiteres fordern konnte. Als extraordin\u00e4re Steuer musste er sie auf dem Landes- oder Hardething beantragen und bewilligen lassen. Bald aber wurden diese Steuern fest.&nbsp;<br>1) Steuer- und Abgabeliste.&nbsp;<br>2) \u00c4lteste auf Grund und Boden sowie H\u00e4user erhobene Verm\u00f6genssteuer im deutschen Sprachraum. Die Landesherren erhoben sie seit dem 12. Jh.. Adel und Geistlichkeit waren davon befreit.&nbsp;<br>3) Schatz, Schatzung, Abgabe.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bedingher<\/strong><br>Vorsteher, Verwalter vorwiegend geistlicher Einrichtungen. W\u00f6rtlich Gebieter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beerdigungen , Sitten und Gebr\u00e4uche bei Tod und &#8230;.&nbsp;<\/strong><br>Siehe unter Arfbeer, Erdegeld, Grabbier, Kirchgang, L\u00e4uteschl\u00fcssel, Liekbott, Luxusverordnung, N\u00e4\u00e4sdr\u00fccker, Parentation, Schaffer, Scheideglocke, Strohlegen Totenkreuz, Trauerschere, Trucheld.<br>Nach eingetretenem Tod wurde das Fenster ge\u00f6ffnet, damit die Seele des Verstorbenen entweichen konnte. Au\u00dferdem wurde der Spiegel verhangen und die Wand- oder Standuhr angehalten. Nahe Angeh\u00f6rige dr\u00fcckten dem Toten die Augen zu, kleideten die Leiche in ein Leinenhemd und schlossen ihm den Mund, indem sie die Bibel unter die Kinnlade schoben bis die Totenstarre eingetreten war.&nbsp;<br>An der gebetteten oder schon eingesargten Leiche musste eine Leichenwache gehalten werden. Dieses war die erste Nacht die Aufgabe der Hausm\u00e4dchen und dann die einiger Nachbarn. Der Sinn dieser Leichenwachen war die l\u00e4ngere Pr\u00fcfung, ob der Tod tats\u00e4chlich eingetreten war. Immer wieder kam es vor, dass &#8222;Tote&#8220; noch einmal zum Leben erwachten. Bei einigen Leichenwachen soll es laut und feuchtfr\u00f6hlich zugegangen sein.&nbsp;<br>Neben dem Toten wurden Kerzen aufgestellt.&nbsp;<br>Starb der Hausherr, so wurde sein Tod nicht nur den Menschen, sondern auch den Tieren mitgeteilt. Dieses war Aufgabe des nachfolgenden Sohnes. Er ging in die St\u00e4lle und zu den Bienenst\u00f6cken und sagte:&nbsp;<br>&#8222;Euer Herr ist gestorben,<br>ich habe euch erworen<br>und ich bin von Stund an euer Herr.&#8220;<br>An die Bienenk\u00f6rbe wurde ein schwarzer Flor geh\u00e4ngt. Bis zum 17. Jh. war die Trauerfarbe Wei\u00df und wechselte dann langsam zu Schwarz.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Von der Leiche welche zur Predigt begraben wurde hatte der Pastor 3 bis 6 Mark zu genie\u00dfen. F\u00fcr eine Kinderleiche, die unter dem Arm getragen wurde, bekam der Pastor 1 Mark. Ganz arme Leute und Bettler wurden umsonst begraben.&nbsp;<br>Auf dem Sarg brannten Pestilenzlichter, um b\u00f6se D\u00fcnste und b\u00f6se Geister zu vertreiben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Behelfer<\/strong><br>Hilfslehrer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beilager \/ Beischlaf&nbsp;<\/strong><br>1) Hochzeitsnacht. Die versammelte Hochzeitsgesellschaft pflegte den frisch Verm\u00e4hlten beim Besteigen des Brautbettes zuzusehen (Sippen\u00f6ffentlichkeit). Man bezeichnete die Begleitung des Brautpaares bis ins Schlafgemach auch als Bettleite (s. d.) Hatte man das Beilager auf diese Weise \u00f6ffentlich eingeleitet, blieben die Brautleute allein. Am n\u00e4chsten Morgen schenkte der Hausherr seiner Frau die Morgengabe (s. d.). Diese Zuwendung z\u00e4hlte, wie die Mitgift, nicht zum Nachlass des Mannes und diente sp\u00e4ter der Witwenversorgung.<br>Erst ab dem 15. u. 16 Jh. wurde das Beilager aus Gr\u00fcnden der Intimisierung der Hochzeitsnacht zu einem symbolischen Beilager. Hatte bis dahin das Beilager eine rechtliche Bedeutung, so trat mit der Christianisierung die kirchliche Trauungshandlung (Copulation) auch rechtlich mehr in den Vordergrund und die Kirche bem\u00e4chtigte sich des alleinigen Eheschlie\u00dfungsrechts. . In Adelskreisen des 16. Jh. blieb das \u00f6ffentliche Beilager l\u00e4nger erhalten als in stadtb\u00fcrgerlichen oder gar l\u00e4ndlichen Kreisen. Trotzdem blieb es in Ausnahmen bis ins 19. Jh. erhalten.&nbsp;<br>2) Recht des Feudalherren, adligen Gutsherrn zum symbolischen oder vollzogenem Beischlaf in der ersten Nacht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beinhaus<\/strong><br>Fr\u00fcher war das Beinhaus bei vielen Kirchen vorhanden. Es diente der Aufnahme der beim Grabgraben gefundenen menschlichen Knochen\u00fcberreste fr\u00fcherer Gr\u00e4ber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispruchsrecht<\/strong><br>Bis 1798 bestehendes noch von den Germanen stammendes Recht der n\u00e4chsten Erben, ein ver\u00e4u\u00dfertes Erbgut einzul\u00f6sen. Bis 1798 mu\u00dfte ein freies Eigentum, das verkauft werden sollte, dreimal von einem Bondengericht lachgeboten (s. d.) werden, um den n\u00e4chsten Verwandten und Erben des Verk\u00e4ufers eine Einspruchsm\u00f6glichkeit zu geben. Erst wenn nach einer bestimmten Frist, der Lagh\u00e4fd (s. d.) = 3 Jahre, kein Einspruch erhoben wurde, oder wenn dieser Einspruch abgelehnt wurde, konnte der Verkauf als rechtm\u00e4\u00dfig anerkannt werden.&nbsp;<br>Ohne Einwilligung der Erben vorgenommene Verk\u00e4ufe von Grund und Boden waren hiernach nichtig. Wurden Grundst\u00fccke dennoch ohne &#8222;Erbenlaub&#8220; ver\u00e4u\u00dfert, so konnte der Erbe &#8222;binnen Jahr und Tag&#8220; dieses vom Erwerber oder von Dritten im Klagewege zur\u00fcckverlangen.&nbsp;<br>Dieses war eine erhebliche Beschr\u00e4nkung der Verf\u00fcgungsfreiheit f\u00fcr Grundst\u00fccke. Es war seinerzeit aber so gewollt und basierte auf der Bedeutung des Grundbesitzes und der Innigkeit des Familienbandes.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beliebung auf plattdeutsch Belem<\/strong><br>Zweckgemeinschaft. F\u00fcr das Zusammenleben im Dorf hatten sich im Laufe der Jahrhunderte bestimmte Regeln herausgebildet, die schlie\u00dflich auch niedergeschrieben wurden. Mann nannte sie Beliebung, auch Willk\u00fcrsbrief, Scherbrief oder Bursprake. Die Obrigkeit hatte gro\u00dfes Interesse an ihnen, damit Streit nicht erst entstand oder schon auf Dorfebene geschlichtet werden konnte.&nbsp;<br>Ohne Vorlage einer Genehmigung durch die Obrigkeit und ohne das sie mit obrigkeitlichen Auflagen versehen war, gab sich die Zweckgemeinschaft diese Beliebung (&#8222;beliebt, bewilligt und beschlossen&#8220; &#8211; daher der Name) selbst.&nbsp;<br>\u00dcberwacht wurde die Einhaltung er Beliebung vom Bauernvogt. Verst\u00f6\u00dfe zogen die jeweils beschlossenen Strafen nach sich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&#8222;Bell-Lancester-System&#8220;<\/strong><br>Schulsystem des wechselseitigen Unterrichts, das ab 1820 vom K\u00f6nig \u00fcber Nordschleswig Eingang auch in die Schulen des Herzogtums Schleswig hielt. Entwickelt wurde es von dem britischen P\u00e4dagogen Andrew Bell.&nbsp;<br>Das Schulsystem basierte darauf den Unterricht vom Lehrer auf gute Sch\u00fcler zu \u00fcbertragen, die als Monitoren (Ermahner) t\u00e4tig wurden. Diesen Gehilfen des Lehrers wurden kleine Abteilungen in Lesen, Schreiben, Rechnen und Abh\u00f6ren \u00fcbertragen. Der Lehrer fungierte nur als &#8222;rector omnium&#8220; (Leiter des Ganzen). Ihm verblieb die Oranisation, \u00dcberwachung und Ingangsetzung des Systems.&nbsp;<br>Kennzeichnend waren die gro\u00dfe Strenge und der Drill f\u00fcr diese wechselseitige Unterrichtsform.&nbsp;<br>1834 waren in Tondern 60 %, Hadersleben 80 %, Sonderburg 95 % und Apenrade zu 100 % solche Schulen.&nbsp;<br>Es wurde eingef\u00fchrt um das Schulsystem mit viel zu wenigen Lehrern und viel zu gro\u00dfen Klassen (im Durchschnitt \u00fcber 100 &#8211; 120 Sch\u00fcler pro Klasse) fertig zu werden. Im Durchschnitt war diese Form des Unterrichts w\u00e4hrend des H\u00f6hepunktes in jeder zweiten Schule des Herzogtums Schleswig anzutreffen.&nbsp;<br>1845 war das System im Herzogtum in 306 Schulen ganz und in 159 Schulen teilweise eingef\u00fchrt.&nbsp;<br>Pestalozzi war ein leidenschaftlicher Gegner dieses Systems.&nbsp;<br>Bereits 1824 hatte Papst Leo XII. dieses zur &#8222;schwarzen P\u00e4dagogik&#8220; gerechnete System, das \u00fcber ganz Europa schwappte, f\u00fcr katholische Schulen verboten. Um 1850 herum war das System dann endg\u00fcltig \u00fcberholt, hielt sich aber in Dorfschulen auch noch l\u00e4nger und endete erst mit der Adlerschen Schulreform.&nbsp;<br>(Siehe auch unter Schule)&nbsp;<br>Ein ausf\u00fchrlicher Bericht \u00fcber diese Schulform im Herzogtum Schleswig findet sich im Jahrbuch f\u00fcr die Schlewigsche Geest, 13. Jg. 1965 von Ernst Erichsen, Husum, Seite 89 bis 104.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beneficien \/ Benefizien<\/strong><br>Im Gegensatz zu den Accidentien (s. d.) als gelegentliche Einnahmen waren die Beneficien feste Einnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bereiter&nbsp;<\/strong><br>Leiter der adeligen St\u00e4lle.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beruf&nbsp;<\/strong><br>eigentlich Ruf f\u00fcr Berufung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Besemer \/ d\u00e4n. Bismer&nbsp;<\/strong><br>1) Besenbinder, -h\u00e4ndler.<br>2) Handwaage als Hebelwaage<br>siehe auch unter Waagen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Best<\/strong><br>Ein Jungrind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bestallung&nbsp;<\/strong><br>1) Ernennung. Mit einer besonderen Stellung versehen.&nbsp;<br>2) Beweisurkunde \u00fcber die Bestellung zum Vormund oder Pfleger<br>3) Anstellung von l\u00e4nger dienenden Offizieren und Unteroffizieren<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Betteljagd&nbsp;<\/strong><br>auch Klopfjagd. Ende des 18. Jahrhunderts Jagden gegen Bettler. Sie wurde wie eine Treibjagd betrieben. 1781 wurden bei einer solchen allein in Broacker 300 Arme und fremde Bettler aus dem Land getrieben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bettelei \/ Bettelwesen<\/strong><br>Durch einen Geburtenanstieg ab 1788 erh\u00f6hte sich die Bev\u00f6lkerungszahl in Angeln sehr stark. Es gestaltete sich sehr schwierig den unteren Volksmassen ausreichend produktive Arbeit zu bieten. Vielen blieb gar nichts anderes \u00fcbrig als betteln zu gehen. Arme wurden in ihrer Gemeinde nur unterst\u00fctzt, wenn sie Heimatrecht (s. d.) hatten.<br>Entwurzelte Menschen, Bettler, Vagabunden durchstreiften das Land und wurden zu einer Landplage. Dabei bettelten sie nicht nur, sondern zogen mit B\u00fcchsen, Pistolen und Degen bewaffnet drohend und fordernd durch die D\u00f6rfer. Es waren teilweise regelrecht organisierte R\u00e4uberbanden. Sie drohten sogar mit Feuer und Brand der H\u00f6fe, wenn man ihren Forderungen nicht nachkam.&nbsp;<br>Einige Orte in Stadtn\u00e4he in Angeln verzeichneten zwischen 1780 und 1790 t\u00e4glich 140 &#8211; 160 Bettler und Vagabunden.&nbsp;<br>Bei Feiern wie Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen mischten sie sich in den Braut- oder Trauerzug von der Kirche zu den Wohnh\u00e4usern, drangen in diese ein und fra\u00dfen und soffen den Festg\u00e4sten alles weg.&nbsp;<br>Um zu verhindern, dass Kinder von Bettlern selbst zu Bettlern wurden, wurden sie den Eltern weggenommen und m\u00f6glichst fr\u00fch zu Bauern in Dienst gegeben. Wurden Kinder, die noch nicht in Dienst gegeben waren beim Betteln erwischt, so waren sie aufzugreifen und zu z\u00fcchtigen.&nbsp;<br>Schon 1612 wurde ein Edikt gegen Bettler und Zigeuner erlassen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bettleite<\/strong><br>\u00d6ffentliche Begleitung der Brautleute zum Beilager (s.d.) (Hochzeitsnacht). Das Paar legte sich ins Bett und eine Decke wurde \u00fcber sie geschlagen. Die Bettleite fand urspr\u00fcnglich am Ende der Hochzeitsfeier nach Mahl und Tanz statt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bettlervogt&nbsp;<\/strong><br>Titel von niederen Beamten im 16. und 17. Jh. die von der Obrigkeit f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung von Bettlern und Armen zust\u00e4ndig waren. Sie wurden auch Armenvogt oder Prachervogt genannt. Sie hatten lediglich Kontroll- aber keine Hilfsfunktionen. Sie griffen fechtende (bettelnde) Handwerksburschen und m\u00e4nnliche und weibliche Vagabunden auf, sperrten sie ein oder vertrieben sie in Nachbargemeinden.&nbsp;<br>Die D\u00f6rfer und St\u00e4dte hielten sich bis Ende des 18. Jahrhunderts, als das Bettelwesen \u00fcberhand nahm Bettler- oder Pracherv\u00f6gte, die als B\u00fcttel jeden Bettler zu vertreiben hatten. Oft waren es selbst kr\u00e4ftige Armenh\u00e4usler, die nun als Polizeidiener gegen ihre bettelnden Leidensgenossen einschreiten mussten.&nbsp;<br>Am 23. 12. 1808 wurde es verboten jemand aus einem Armendistrikt zu vertreiben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bettsetzung<\/strong><br>\u00d6ffentliche Einleitung des Beilagers (s. d.) (Hochzeitsnacht) . Zun\u00e4chst legte sich der Br\u00e4utigam in Zeugengegenwart ins Bett. Dann wurde ihm die von den Brautjungfern entkleidete Braut vom Brautf\u00fchrer und einem jungen Mann an die Seite gelegt.&nbsp;<br>Anschlie\u00dfend wurde ein Choral gesungen und man lie\u00df die Brautleute allein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bettw\u00e4rmer<\/strong><br>Die Beheizung der Wohnungen und die Isolierung der W\u00e4nde war in der Vorzeit nach unseren Vorstellungen recht unzureichend. Vor dem Schlafengehen w\u00e4rmte man die Betten mit auf den Ofen gelegten angew\u00e4rmten Bettw\u00e4rmern vor. Diese bestanden im einfachsten Falle aus flachen, glatten gut abgerundeten Feldsteinen, sp\u00e4ter auch aus Ziegelsteinen. Soweit vorhanden wickelte man diese erhitzten Steine in Papier.&nbsp;<br>Reichere Leute hatten dazu kostbare, flachrunde Messingbeh\u00e4lter mit sch\u00f6ner Durchbrucharbeit, am langen Holzstiel. Gef\u00fcllt wurde er mit durchgegl\u00fchtem Torf und dann am Stiel \u00fcber dem Bett hin und her bewegt, bis sich dieses erw\u00e4rmt hatte.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beutler \/ Beuteler \/ Beutelmacher&nbsp;<\/strong><br>Beruf. Er fertigte Gebrauchsgegenst\u00e4nde aus Leder.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bienenhaltung<\/strong><br>Bienenhaltung geht im Norden bis auf das 1. Jahrtausend nach Chr. zur\u00fcck. Auch das J\u00fctische Lov und das Schonische Recht weisen schon auf ein Bienenrecht hin.&nbsp;<br>Fast in jedem Garten, auf jedem Hof war ein Bienenstand mit 10 bis 12 St\u00f6cken zur Erzeugung von Honig und Met und zur Wachsgewinnung vorhanden. Dazu trugen die ausgedehnten Heidelandschaften und die Buchweizenfelder bei. Da damals keine Raps- und Kleefelder in angeliter D\u00f6rfern zu finden waren, fuhr man die Bienenk\u00f6rbe auf langen Leiterwagen bei Nacht (wenn die Bienen tr\u00e4ge waren) in die Marsch, wo es Rapsfelder gab und der Raps in Bl\u00fcte stand. Bei Beginn der Buchweizenbl\u00fcte wurden sie zur\u00fcckgeholt.&nbsp;<br>Bienenhaltung war bis ins 19. Jh. ein eintr\u00e4gliches Gesch\u00e4ft. Ein Stock lieferte bis zu 30 Pfund Honig und guter Honig wurde in den Jahren um 1800 mit 5 Schilling pro Pfund verkauft. Wachs, aus dem Kerzen gemacht wurden, kostete 10 &#8211; 12 Schilling das Pfund.&nbsp;<br>Ein sehr ausf\u00fchrlicher Beitrag zur Bienenhaltung findet sich im Jahrbuch des Heimatvereins der Landschaft Angeln 1986, 50 Jg., Seite 22-52)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bierbrauen<\/strong><br>Bier braute sich jeder Hof selbst aus Hafermalz, sp\u00e4ter Gerstenmalz. 1594 wurden auf der S\u00f6ruper M\u00fchle z.B. 19 Tonnen Hafermalz gemattet (s. u. Matte), also \u00fcber 300 Tonnen gemahlen. Auch Hopfen wurde selbst angebaut. In einigen angelner Kirchspielen gab es Hopfenvereine.&nbsp;<br>Morgens zum Fr\u00fchst\u00fcck gab es statt Kaffee Warmbier. Milch war knapp und Wasser oft nicht rein.&nbsp;<br>Tradition hatte auch das d\u00e4nische Julebryg ein s\u00fc\u00dfes schweres Weihnachtsbier das schnell trunken machte. Es wurde schon von den Wikingern gebraut.&nbsp;<br>Siehe auch unter Treber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bierzwang<\/strong><br>In Kirchspielen in denen es Brauereien gab wurde Mitte des 18. Jh. bestimmt, das gr\u00f6\u00dfere Mengen Bier f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere private Feste wie Taufen, Hochzeiten, Begr\u00e4bnisse nicht mehr selbst gebraut werden durften, sondern aus der Brauerei zu holen waren. Nur zur t\u00e4glichen Hausnotdurft durfte privat Bier gebraut werden.&nbsp;<br>1790 wurde Kr\u00fcgern (Gastwirten) auf Antrag die Befreiung vom Bierzwang erteilt. Die anderen B\u00fcrger mussten ihr Bier auch weiterhin von der priviligierten Brauerei beziehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bikebrennen \/ Bikefeuer \/ d\u00e4n. Pers Awten<\/strong><br>Alte friesische Tradition am Vorabend des St. Petri-Tages (22. Februar) gro\u00dfe Feuer abzubrennen. Es entstand ein nordfriesisches Nationalfest daraus. Die Herkunft war ungewiss. M\u00f6glich war, dass sich die Walfahrer trafen, um den Beginn der Walfahrt zu besprechen oder dass die Walfahrer mit dem gro\u00dfen Feuer verabschiedet wurden. Sankt Petrus war der Schutzheilige der Fischer. Andere Deutungen waren, dass mit dem abbrennen der gro\u00dfen Feuer die b\u00f6sen Wintergeister vertrieben werden sollten.&nbsp;<br>Am 21. Februar brennen die Feuer an der gesamten nordfriesischen K\u00fcste und auf den Inseln und Halligen und zwischenzeitlich sogar im Landesinnern und an der Ostseek\u00fcste.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bilegger \/ Beileger<\/strong><br>Hochdeutsch = Beileger. Ofen zwischen D\u00f6ns und Pesel, der vom offenen Herd in der K\u00fcche &#8211; dem einzigen anderen beheizbaren Raum des Hauses &#8211; als Hinterlader befeuert wurde. Auf diese Weise konnte der Rauch nicht in den Wohnraum dringen.<br>Der Bilegger war aus mehreren gusseisernen Platten zusammengesetzt die meist mit biblischen Motiven prachtvoll verziert waren. Er hatte abschraubbare Messingkn\u00f6pfe (Tubben), die man als Handw\u00e4rmer nutzte und ein &#8222;Stulp&#8220; eine Messingglocke, um Essen warm zu halten.&nbsp;<br>In manchen H\u00e4usern fand man im 18. Jh. geschnitzte und gedrechselte Holzgestelle, die zum W\u00e4schetrocknen auf den Bilegger gestellt wurden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Billetierer&nbsp;<\/strong><br>&#8222;Billietschreiber&#8220;. Ab 1700. Sie waren verantwortlich f\u00fcr die Einquartierung (siehe dort) k\u00f6niglicher Soldaten. Sie wurden alle zwei Jahre gew\u00e4hlt. Ein sehr ungeliebtes Amt, denn Einquartierungen gingen immer nur unter Protest vor sich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Binnendeern<\/strong><br>Deerns gab es in Angeln auf den Bauernh\u00f6fen seit Jahrhunderten. Sie geh\u00f6rten zum Gesinde und \u00fcberbr\u00fcckten die Zeit vom Schulabgang bis zur Ehe.&nbsp;<br>Erst in der 2. H\u00e4lfte des 19. Jh. kam es zu einer Unterteilung in Binnen- und Butendeerns. Diese Bezeichnung hat aber nur etwa 80 Jahre bis 1920 bestanden und \u00e4nderte sich dann in &#8222;junges M\u00e4dchen&#8220;.&nbsp;<br>Binnendeerns waren Hausm\u00e4dchen mit Familienanschluss. Sie wurden wie Haust\u00f6chter behandelt und arbeiteten im Gegensatz zur Butendeern, die einen niederen M\u00e4gdestatus hatte und f\u00fcr die Stall- und Feldarbeit zust\u00e4ndig war, nur im Haus. Die Binnendeern erfuhr dagegen eine Erziehung zur B\u00e4uerin und je nach ihrer Herkunft auch eine Vorbereitung auf ihre gesellschaftlichen Pflichten. Meistens waren die Binnendeerns T\u00f6chter reicher Bauern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Birkrecht \/ Birkgericht<\/strong><br>Selbstverwaltungsrecht der kirchlichen und adligen Guts- oder Burgherrn \u00fcber ihre Leibeigenen (Untergeh\u00f6rigen). Ab 1524 geh\u00f6rte dazu auch die Gerichtsbarkeit und aus Untergeh\u00f6rigen wurden Leibeigene.&nbsp;<br>Zu Beginn der Reformation (s. d.) besitzt z. B. der Bischof von Schleswig sieben Birkgerichte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Birkrichter&nbsp;<\/strong><br>Ersatzrichter in &#8222;richterlosem Gebiet&#8220;. H\u00e4ufig der Gutsherr der die Rechtsprechung \u00fcber sein Gutsgebiet hatte. Er verf\u00fcgte ab 1524 f\u00fcr seine Leibeigenen (s. d.) \u00fcber das &#8222;Recht \u00fcber Hals und Hand&#8220;, also die Ahndung von Verbrechen mit der Todesstrafe oder Verst\u00fcmmelung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bisitter<\/strong><br>Plattdeutsch. Beisitzer = Begleiter = Trauzeugen. Der Br\u00e4utigam hatte zwei Bisitters, die Braut zwei Bisitterfrun (Begleiterinnen).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blanker Hans<\/strong><br>Der Begriff &#8222;Blanker Hans&#8220; steht bildhaft f\u00fcr die tobende Nordsee bei Sturmfluten (s. d.). Detlef von Liliencron verarbeitete es in seinem Gedicht &#8222;Trutz, Blanke Hans&#8220; das vom Untergang Rungholts handelt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blattbinder<\/strong><br>Beruf. Verfertiger des Weberblatts (kamm\u00e4hnliches Werkzeug) Weberkamm.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blattern \/ Pocken&nbsp;<\/strong><br>Auch Pocken genannt. Gef\u00e4hrliche Infektionskrankheit die sehr oft t\u00f6dlich verlief. Erstmalige Erw\u00e4hnung fanden die Blattern 1575 in Holstein.<br>1586 kam es in Holstein zu Kinderblattern und 1597 in Dithmarschen.&nbsp;<br>1644 grassierten in J\u00fctland die Pocken. Es starben vor allem viele Kinder; aber auch Erwachsene vielen den Pocken zum Opfer.<br>1796 starben allein in Preu\u00dfen von 7 Millionen Einwohnern 26.646 an den Pocken.&nbsp;<br>Im hei\u00dfen August 1800 suchen die Blattern den Norden f\u00fcrchterlich heim und viele Kinder starben in kurzer Zeit. Sie w\u00fcteten bis Weihnachten in unseren D\u00f6rfern. Besonders Kinder bis zum Alter von 13 Jahren starben.&nbsp;<br>1811 f\u00fchrte D\u00e4nemark die gesetzliche Blatternschutzimpfung mit Kohpocken ein, die die Blattern fast zum vollst\u00e4ndigen Erliegen brachten. Nur gelegentlich flackerten sie noch auf.&nbsp;<br>Von 1811 bis 1814 wurden in Schleswig-Holstein 89.626 Personen geimpft.&nbsp;<br>1812 wurde in Kiel ein &#8222;Impfinstitut&#8220; eingerichtet. Es wurde bestimmt, dass nur Geimpfte die H\u00f6here Schule besuchen, als Lehrlinge angenommen werden und zur Konfirmation und Trau- ung zugelassen werden durften.<br>Im Juni 1863 kam es zu mehreren Pockenerkrankungen in T\u00f6nning und 1864 in Garding.&nbsp;<br>Es gab Zeiten, in denen fast jeder Mensch in mehr oder weniger drastischer Form von den Pocken befallen war. Wer nicht daran starb, hatte es mit langanhaltenden Beschwerden wie Eiterungen, vor allem der Ohren und Augen zu tun. Entstellende Narben blieben zeitlebens zur\u00fcck. Fast alle Insassen von Blindenanstalten waren fr\u00fcher Pockenblinde.&nbsp;<br>1872 gab es die letzten an den Blattern gestorbenen Toten in Owschlag.&nbsp;<br>Der letzte Fall in Deutschland trat im Jahre 1972 in Hannover auf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blaue Gendarmen<\/strong><br>So nannten die Schleswiger w\u00e4hrend der D\u00e4nenzeit (s. d.) die sehr verhassten milit\u00e4risch organisierten d\u00e4nischen Polizisten, die das verbotene Deutschtum im Herzogtum Schleswig und das Sprachreskript (s. d.) \u00fcberwachten und die politische Gesinnung ausspionierten.&nbsp;<br>Fast jedes angeliter Dorf beschreibt in seiner Chronik Geschichten, wie man die verhassten Blauen Gendarmen ausgetrickst hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blau &#8211; Wei\u00df &#8211; Rot<\/strong><br>Siehe unter Schleswig-Holsteinische Farben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bleiche\/ Bleicher \/ Bleker&nbsp;<\/strong><br>Die damaligen Textilien aus Leinen und Wolle, die von der Fertigung her noch Restbest\u00e4nde an Farbe enthielten, wurden an Flusswiesen ausgelegt und gespannt um von der Sonne ausgeblichen zu werden. 14 Tage lang wird es tags\u00fcber mehrmals mit der Gie\u00dfkanne begossen. Alsdann folgt die Schnellbleiche unter Zuhilfenahme von Chlorkalk, Salz und Wasser. Die W\u00e4sche wird in diese Lauge gesteckt und mehrmals innerhalb einiger Stunden ger\u00fchrt. Danach wird es gesp\u00fclt, geklopft und bleibt einige Tage in reinem Wasser.&nbsp;<br>In den St\u00e4dten gab es neben W\u00e4schern und F\u00e4rbern auch die Zunft der Bleicher. Neben dieser Art der Rasenbleiche gab es auch schon chemische Bleichverfahren.&nbsp;<br>In Flensburg &#8211; Harrislee betrieb ab 1801 der Ziegeleibesitzer Calle Petersen eine Bleiche. Er holte die W\u00e4sche ab, sicherte sorgf\u00e4ltige Bleiche zu und brachte sie wieder zur\u00fcck.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bleidecker<\/strong><br>Beruf. Er deckte Geb\u00e4ude mit Bleiplatten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blusfischen \/ Bl\u00fcsen<\/strong><br>Mit Hilfe von Licht zum Anlocken der Fische fischen. Eine heute verbortene Art des Fischens und Angelns.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Blutregen<\/strong><br>Anno 1672 wurde in Nordfriesland bei Rissum und der Widumharde und anderenorts nach Weihnachten Blut auf dem Eis gefunden. Es war vom Himmel geregnet, obwohl man es nicht geh\u00f6rt und gesehen hatte. Gleichwohl war auch W\u00e4sche, die auf dem Hof zum trocknen geh\u00e4ngt war von Blut befleckt. Man betrachtete dieses als eine Warnung und ein Vorzeichen Gottes und wartete auf drohendes Unheil.<br>Heute spricht man von Blutregen bei Wasserverf\u00e4rbung durch eine Massenvermehrung der Blutregenalge. Diese Alge war auch f\u00fcr das Ph\u00e4nomen des Blutschnees verantwortlich, die den Schnee blutrot f\u00e4rbte.&nbsp;<br>Eine andere Erkl\u00e4rung war eine gelblichr\u00f6tliche F\u00e4rbung des Regens durch Staubbeimengungen von Pollen oder W\u00fcstensand aus der Sahara, der bei entsprechender Thermik und entsprechendem Wind auch bis zu uns getragen wurde.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00f6dener \/ B\u00f6der \/ B\u00f6dner&nbsp;<\/strong><br>Gutsarbeiter mit eigenem Haus. Besitzer sehr kleiner Landst\u00fccke. Er hatte etwa den Status eines K\u00e4tners (s. d.)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00f6nhase&nbsp;<\/strong><br>Unz\u00fcnftiger aus der Zunft ausgesto\u00dfener oder nicht zugelassener Handwerker. Sie galten gemeinhin als St\u00fcmper und Pfuscher.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b\u00f6ten<\/strong><br>Form der Geistheilung durch Besprechen, beschreien.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bohlsmann&nbsp;<\/strong><br>K\u00f6niglicher Landbesitzer. (s. u. Bonden)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bohlstelle \/ Bohl \/ Bondengut<\/strong><br>Bauernstelle, Hof. Eigent\u00fcmer der Bohle war der freie Bohl- oder Bohlsmann auch Bonde. Sp\u00e4ter b\u00fcrgerte sich die s\u00e4chsische Bezeichnung Hufe (Hof) ein. Durch Teilung einer Bohlstelle konnten 1\/2-, 1\/4- Bohlen entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bommerlund \/ Bommerlunder \/ Bommerlunder Krug<\/strong><br>K\u00fcmmelbranntwein, Aquavit mit 38 % Alkohol dessen Rezept aus dem d\u00e4nischen Bommerlund n\u00f6rdlich von Flensburg stammt. Viele Jahre wurde es ausschlie\u00dflich in Flensburg gebraut, heute in Hasell\u00fcnne. Der Bommerlandkrug war im Mittelalter einer der Kr\u00fcge entlang des Ochsenweges. Heute steht an der Stelle ein gro\u00dfer Granitstein mit dem Relief des j\u00fctischen M\u00e4dchens, das dem Reiter einen Trunk reicht.&nbsp;<br>Der Sage nach kehrte 1760 ein verwundeter franz\u00f6sischer Reitersoldat in den Krug ein. Man half und versorgte ihn, Da ihm zur Bezahlung die Mittel fehlten zog er ein altes St\u00fcck Papier hervor, auf dem das Rezept f\u00fcr den Bommerlunder stand und schenkte es dem Wirt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bonden \/ Bunden&nbsp;<\/strong><br>(aus dem d\u00e4nischen Bo = wohnen. Bonde = der Wohnende)&nbsp;<br>auch Freibonden (d\u00e4n. Fribonder), Bonden-K\u00e4tner oder Bonden-Hufner oder Bohlsm\u00e4nner. Sie waren freie Bauern mit eigenem Land. Trotzdem hatten auch Bonden Dienste zu leisten. So z.B. die Rekrutenstellung zur Landwehr (s. d.) und zur Mitwirkung im Landausschuss.&nbsp;<br>Freibonden waren Bonden auf der Geest, die sich Gudemanneng\u00fcter angeeignet hatten.&nbsp;<br>Der Besitz des Bonden hie\u00df Bondengut oder Bohl. Er selbst wurde auch Bohlsmann genannt.&nbsp;<br>Auf der Geest hie\u00dfen sie Bunden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bonit\u00e4t<\/strong><br>Neuzeitlich = Kreditw\u00fcrdigkeit.<br>Im Zusammenhang mit der alten Bodensch\u00e4tzung bei der Verkoppelung Wertmesser f\u00fcr den Wert des Landes.&nbsp;<br>Wiesen wurden am h\u00f6chsten bewertet. 1 Tonne bonitiertes Wiesenland hatte den gleichen Wert wie 2 Tonnen Ackerland oder 5 Tonnen Heideland.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Borchleger<\/strong><br>Burg- oder Wehrturm.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bortbrev<\/strong><br>Geburtsbrief.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bosseln \/ Bo\u00dfeln \/ Klootenschie\u00dfen<\/strong><br>Bosseln = Kugeln. Nordfriesische Sportart bei der Kugeln geworfen werden. Das Bosseln fand schon seit 1700 in Schleswig-Holstein statt. Es wurde von holl\u00e4ndischen Deichbauern und Siedlern nach Nordfriesland gebracht. Die erste Urkunde \u00fcber das Bosseln stammt aus Eiderstedt im Jahre 1757. Um 1850 hatte sich das Bosseln an der gesamten Westk\u00fcste von Nieb\u00fcll bis Altona ausgebreitet.&nbsp;<br>Eine verwandte Art des Bosselns war das Klootschie\u00dfen.&nbsp;<br>Fr\u00fcher wurde mit Kugeln aus schwerem Pockholz, heute wird mit bleigef\u00fcllten Holzkugeln gespielt.&nbsp;<br>Es wurde nicht auf festen Wettbahnen sondern auf Stra\u00dfen gebosselt. Zwei Mannschaften (4 Gruppen mit je 4 Werfern) treten gegeneinander an. Jeder Werfer hat 10 &#8211; 12 W\u00fcrfe zu absolvieren, wobei eine Gesamtstrecke von bis zu 8 Km nicht selten ist.&nbsp;<br>Die \u00fcbliche Zeit f\u00fcr das Bosseln war der Winter und der Fr\u00fchjahrsbeginn.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bott &#8211; Hammer<\/strong><br>Mit einem von Haus zu Haus gehenden &#8222;Hammer&#8220; wurden die M\u00e4nner des Dorfes zu den regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden Thingtagen (s. d.) gerufen.<br>(siehe auch unter Circular und Bauernglocke)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brake<\/strong><br>Ger\u00e4t zum Brechen von Flachs (s.d.)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Braken<\/strong><br>Trockene Zweige. Wurden zum Stecken von Z\u00e4unen und zum Heizen verwandt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brakteaten<\/strong><br>Einseitig gepr\u00e4gte mittelalterliche Hohl-Pfenningm\u00fcnze. Ihr Durchmesser von 30 &#8211; 65 mm pr\u00e4gte ihren Wert.&nbsp;<br>Von Mitte des 12 Jh. bis ins 14. Jh. waren sie fast im gesamten deutschsprachigem Raum die beherrschende M\u00fcnzsorte.&nbsp;<br>D\u00fcnne M\u00fcnzen mit beidseitiger Pr\u00e4gung (das M\u00fcnzbild scheint auf beiden Seiten durch) nennt man D\u00fcnnpfennig oder Halb-Brakteat.&nbsp;<br>In der Fr\u00fchzeit gab es auch germanische Goldbrakteaten, die z. B. in Schuby gefunden wurden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brakkuhl \/ Braakkuhl \/ Braakst\u00e4<\/strong><br>In der Braakuhl wurde der Flachs gebrochen und in der Braakt\u00f6rre getrocknet.&nbsp;<br>Darre auch Flachsr\u00f6ste zur Trocknung von Flachs. Ein etwa 1,5 m tiefer &#8222;Brunnen&#8220; ohne Wasser deren Seitenw\u00e4nde mit rohen div. Feldsteinen ausgekleidet war. Hierin wurde Feuer gemacht bis die W\u00e4nde hei\u00df waren. Darauf legte man ein Eisenrost auf dem man den Flachs trocknete.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brandbrief<\/strong><br>Traf jemanden das Ungl\u00fcck das sein Anwesen abbrannte, so war er in aller Regel ein Bettelmann. In seiner Not bat er den Hardesvogt um Ausstellung eines Brandbriefes, der sein Mi\u00dfgeschick beh\u00f6rdlich beglaubigte. Mit diesem Brief durfte der Abgebrannte betteln gehen. Ansonsten wurde er aus der Dorfgemeinschaft als Bettler verjagt.&nbsp;<br>War er Mitglied einer Brandgilde oder sah es die Beliebung (s. d.) vor, so konnte er jedoch mit gro\u00dfer nachbarlicher Hilfe und Wiederaufbau seines Anwesens rechnen.&nbsp;<br>(siehe auch unter Hausbau, d\u00f6rflicher&#8230;)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brandgilde \/ Brandbeliebung<\/strong><br>D\u00f6rfliche Zusammenschl\u00fcsse zur gegenseitigen Hilfe bei Br\u00e4nden und Feuersch\u00e4den. Sie gaben sich selbst Regeln, die strikt einzuhalten waren und bei Nichteinhaltung mit Strafen bedacht wurden.&nbsp;<br>Erste Brandgilden entstanden in Angeln Ausgang des 17. Jh. Anno 1651 gr\u00fcndeten 64 Kappelner B\u00fcrger eine erste Brand- und Sterbegilde.&nbsp;<br>Nach einem Schaden zahlte jedes Mitglied dem Gesch\u00e4digten eine Geldsumme, die sich nach der Gr\u00f6\u00dfe des Besitzes richtete. Auch Hand- und Spanndienste geh\u00f6rten dazu.&nbsp;<br>(siehe auch unter Feuerwehr)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Branntweinbrennerei<\/strong><br>Durch die wallensteinischen und tillyschen Truppen kam die Sitte des Branntweingenusses auch in den Norden. Wie eine Seuche verbreitete sich die Trunksucht um Not und Armut zu vergessen. Branntwein war sehr billig.&nbsp;<br>Branntwein bezeichnet im Allgemeinen alle durch Brennen hergestellten alkoholhaltigen Fl\u00fcssigkeiten und deren Mischungen.<br>Flensburg war ein Zentrum f\u00fcr das Brennen von Korn zu Alkohol. 1698 gab es etwa 100 Branntweinbrennereien in der Stadt und 1799 waren es fast 200, die kleineren nicht mitgerechnet. Ab dem 19. Jh. ging deren Zahl stark zur\u00fcck.&nbsp;<br>1736 verbrauchten die Flensburger Branntweinbrennereien t\u00e4glich ein paar tausend Tonnen Korn.&nbsp;<br>Der gr\u00f6\u00dfte Teil des Korns stammte aus Importen. Mit den Branntweinbrennereien nahm die heimische Viehhaltung zu, da die gro\u00dfen Mengen Abfall (Sp\u00f6l) zur M\u00e4stung von K\u00fchen und Schweinen verwendet wurden. 1798 gab es 4000 St\u00fcck Hornvieh und ebensoviel Schweine in der Stadt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brarupmarkt<\/strong><br>Siehe unter Jacobimarkt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Braugerechtigkeit<\/strong><br>Conzession des Landesherrn an einen Brauer gegen eine j\u00e4hrliche Pacht Bier zu brauen. (siehe dazu auch unter Bierzwang)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brautbettabend<\/strong><br>Heutiger Polterabend. Abend vor der Hochzeit, an dem fr\u00f6hlich zu Tisch gebeten wurde. Braut und Br\u00e4utigam waren dabei nicht anwesend, sie zogen sich ins K\u00e4mmerlein zur\u00fcck und genossen die letzten Stunden ihres Brautstandes ungest\u00f6rt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brautgut&nbsp;<\/strong><br>Mitgift der Braut. Dazu fanden zwischen den Eltern von Braut und Br\u00e4utigam oft Brautgutverhandlungen statt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brautkrone<\/strong><br>Brautschmuck aus bunten B\u00e4ndern und Goldputz bevor sich Brautkranz und Schleier durchsetzten. Eine Kopfbedeckung, die ledige Br\u00e4ute an ihrem Hochzeitstag trugen.<br>Nur Wohlhabende konnten sich diesen wertvollen Kopf- schmuck leisten. Weniger Wohlhabende liehen ihn von Freunden oder Nachbarn oder auch von der Kirche aus wof\u00fcr eine Kronengeb\u00fchr z. B. auf Gut Roest von 2 Rthl. zu entrichten war.&nbsp;<br>Im 18. Jahrhundert wurde vielerorts dann die Brautkrone wieder vom Brautkranz abgel\u00f6st.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brautschatz<\/strong><br>1) Abfindung der nachgeborenen Kinder, (Geschwister des Anerben vom Hofgute). Er wurde berechnet aus dem Grundsteuereinertrag und dem Geb\u00e4udenutzungswert des Hofes.&nbsp;<br>Der Brautschatz wurde f\u00e4llig bei der Hochzeit des Haupterben. Er konnte von dessen Eltern vertraglich aber auch auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt festgesetzt werden. H\u00e4ufig war das der Tag der Hofabtretung an den Erben.&nbsp;<br>Der Brautschatz wurde in die Grundsteuermutterrolle (s. d.) eingetragen und enthielt die Namen des Hofinhabers und seiner Kinder mit entsprechenden Daten.&nbsp;<br>2) Mitgabe. Heiratsgut. Mitgift. Ausstattung. Brautausstattung. Dieser Brautschatz wurde vor der Hochzeit von den Eltern der Brautleute ausgehandelt. Starb die Frau so wurde die H\u00f6he des eingebrachten Brautschatzes beim Erbgut ber\u00fccksichtigt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brautschatzsammeln<\/strong><br>Brautschmuck wurde von den Untertanen beim P\u00e4chter geliehen. \u00c4rmere Leute die kein Geld f\u00fcr die Aussteuer hatten bettelten bei den Bessergestellten um Aussteuerst\u00fccke. Dieses nannte man Brautschatzsammeln.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Braut-Steine \/ Braut-Eichen \/ Braut-H\u00fcgel \/ Brut-Orte<\/strong><br>Eine vor der Christianisierung in Nordeuropa (Skandinavien, Nord-England, Nord-Deutschland) gepflegter Brauch bei Hochzeiten. Die Brautsteine standen in jedem Kirchspiel meist an den Kirchspielgrenzen. Getraut wurde an diesem Stein (Baum \/ H\u00fcgel). Das Brautpaar umkreiste den Brautstein dreimal. Hier schied die Braut aus ihrer elterlichen Sippe aus und wechselte in die des Ehemannes. L\u00f6sung wie Aufnahme geschahen durch dreimaliges Umwandeln in Richtung des Sonnenlaufes und beim Scheiden aus der Sippenbindung in gegenl\u00e4ufiger Richtung. Weil aber nur die Braut die Sippe wechselte, hie\u00df dieser Ort Brautstein.&nbsp;<br>Brautsteine bzw. Brut-Orte finden sich noch in Gro\u00dfenwiehe, J\u00f6rl, Eggebek, \u00d6versee, Holming, Fahrenstedt, Ulsby, Schuby, Brodersby, Dingholz und&nbsp;<br>Wackerballig. Eine Brauteiche steht an der Asphaltstra\u00dfe von H\u00fcsby nach Schleswig an der Grenze zwischen der Gemeinde H\u00fcsby und der Stadt Schleswig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Briefe \/ Briefpost \/ Briefzustellung<\/strong><br>Eine erste Poststation gab es 1633 in Flensburg. Verladen und bef\u00f6rdert wurden aber \u00fcberwiegend Waren. Zunehmend wurden dann auch Briefe transportiert. Bevorzugt waren Sendungen des K\u00f6niglichen Dienstes.&nbsp;<br>Ab 1624 wurden alle Briefsendungen in Listen genannt Charten (s. d.) eingetragen. Diese Charten wurden getrennt nach Bestimmungspost\u00e4mtern gef\u00fchrt und den Sendungen beigef\u00fcgt. Wo es Poststationen gab, wurden diese Charten 1\/2 Std. nach Eintreffen der Sendung ausgeh\u00e4ngt. Da die Empf\u00e4nger genannt wurden, konnte sich jeder seinen Brief selbst abholen. Holte er ihn nicht ab, so wurde er geb\u00fchrenpflichtig (Bestellgeld) von einem Litzenbruder (s. d.) ins Haus gebracht. Ab 1845 wurde in St\u00e4dten generell zugestellt, es sei denn, der Empf\u00e4nger hatte ausdr\u00fccklich eine Selbstabholung vereinbart. In Landorten wurde nicht zugestellt. Briefe wurden von Reisenden mitgenommen und in Gasth\u00e4usern abgegeben. Hier mussten Empf\u00e4nger nach fragen. Eine offizielle Landzustellung wurde erst 1865 durch Landbrieftr\u00e4ger wirksam.&nbsp;<br>Wollte man einen Brief verschicken, so \u00fcbergab man diesen einem Briefsammler (s. d.), der ihn zu Briefsammelstellen (offizielle Haltestellen der fahrenden Post) zu bringen hatte.&nbsp;<br>Einheitliche Geb\u00fchrens\u00e4tze f\u00fcr die Briefbef\u00f6rderung gab es ab 1854. Ab 1851 wurden Briefe mit Freimarken (Briefmarken) versehen.&nbsp;<br>Siehe auch unter Briefsammler, Charten, Litzenbruder und Postwesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Briefsammler<\/strong><br>Ab Mitte des 19. Jh. bei den Post\u00e4mtern angestellte Einsammler von Postsendungen. Sie holten Postsendungen bei ihren Kunden ab und brachten sie zu den Postsammelstellen. Mit der Briefzustellung hatte der Briefsammler nichts zu tun.<br>Er erhielt von seinem Postamt Freimarken mit denen er die abgeholten Briefe versah. Bezahlt werden musste von den Absendern. Vor dem Haus des Briefsammlers war ein Briefkasten f\u00fcr den Einwurf frankierter Briefe angebracht.&nbsp;<br>Auch Geldsendungen bis 50 Rthl. in Scheinen oder 25 Rthlr. als M\u00fcnzen und Pakete musste der Briefsammler annehmen, das Porto abrechnen, einen Adressbrief schreiben, versiegeln und Versiegelungsgeb\u00fchren erheben.&nbsp;<br>1865 wurden die Briefsammelstellen aufgegeben und Briefsammler entlassen oder anderen Aufgaben zugef\u00fchrt.&nbsp;<br>Siehe auch unter Briefe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brigantine<\/strong><br>Siehe unter Schiffstypen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Broch\u00fcr<\/strong><br>Beruf. B\u00fccherhefter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Br\u00f6kreken<\/strong><br>(nordfriesisch). Bis ins Jahr 1700 eine Aufzeichnung allerverh\u00e4ngten Br\u00fcche (Strafen) vom Landgericht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Br\u00fcchdingung<\/strong><br>Eine strafrechtliche Verhandlung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Br\u00fcche \/ Br\u00fccheregister&nbsp;<\/strong><br>Geldstrafen, die in Br\u00fccheregistern festgehalten wurden.&nbsp;<br>Es gab Kirchenbr\u00fcche f\u00fcr: &#8222;w\u00e4hrend des Gottesdienstes gesoffen&#8220; &#8211; &#8222;zu fr\u00fch taufen lassen&#8220; &#8211; &#8222;Sonntags gearbeitet&#8220; &#8211; &#8222;zu fr\u00fch mit der Braut geschlafen&#8220; &#8211; &#8222;Ehebruch&#8220; &#8211; &#8222;Hurerei&#8220; &#8211; &#8222;Heirat unter Verwandten&#8220;.&nbsp;<br>Weltliche Br\u00fcche gab es f\u00fcr alle Vergehen und Verbrechen von der Schl\u00e4gerei bis zum Mord und von \u00fcbler Nachrede bis Betrug und von Diebstahl \u00fcber Hehlerei bis Raub.&nbsp;<br>Br\u00fcchegelder f\u00fcllten die Kassen der Obrigkeit.&nbsp;<br>Br\u00fcchegelder waren eine wesentliche Einnahmequelle der Harden.&nbsp;<br>Br\u00fcchegelder innerhalb einer Beliebung wurden h\u00e4ufig zu allgemeinem Vergn\u00fcgen an einem bestimmten Tag des Jahres (h\u00e4ufig Fastnachtsmontag) von allen Hausv\u00e4tern zu &#8222;deren Freude verwendet&#8220;.&nbsp;<br>Siehe auch unter Feuer-Ausgie\u00dfen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Br\u00fcckengeld<\/strong><br>Geb\u00fchr f\u00fcr die Benutzung von Br\u00fccken \u00fcber B\u00e4che, Auen und Fl\u00fcsse. \u00dcber die Langballigau kostete es 1829 f\u00fcr einen zweisp\u00e4nnigen Wagen 10 Pfg., f\u00fcr einen Einsp\u00e4nner 6 Pfg., f\u00fcr ein Reitpferd 4 Pfg. und f\u00fcr ein St\u00fcck Vieh 2 Pfg.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Br\u00fcckenleger \/ Bruggelegger<\/strong><br>Alter Beruf. Er pflasterte Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze mit Steinen.&nbsp;<br>Br\u00fcde \/ Bryde<br>auch Meyer genannt. Ein vom K\u00f6nig eingesetzter Verwalter, der als unfreier Bauer anzusehen war und nebenbei die k\u00f6nigliche Lokalverwaltung aus\u00fcbte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Brutlacht<\/strong><br>Hochzeit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bruwer<\/strong><br>Beruf. Brauer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Buchenasche \/ Pottasche<br>Bevor es Seife gab war die Buchenasche ein Hilfsmittel zur Reinigung von W\u00e4sche. Der reinigende Bestandteil war die Pottasche, die einen besonders hohen Anteil in der Asche von Buchen hat.. Die Waschlauge entstand indem man die Asche in einem Bottich mit hei\u00dfem Wasser \u00fcberbr\u00fchte, oder durch Auskochen eines mit Asche gef\u00fcllten Beutels.&nbsp;<br>Siehe auch unter b\u00fcken und Waschen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Buchweizen<\/strong><br>Kn\u00f6terichgew\u00e4chs. Einj\u00e4hrige krautige Nutzpflanze, die in der Regel Wuchsh\u00f6hen von 20 bis 60 Zentimetern erreicht. Die Anspr\u00fcche an Klima und Boden waren gering. Oft erste Kulturart nach Brandrodungen, Torfabbau und auf Heide- und Moorfl\u00e4chen. Beheimatet in Zentralasien. Kam im 14. Jh. mit den Mongolen nach Europa und wurde im 16. Jh. heimisch.&nbsp;<br>Bis ins 20. Jh. hinein war er Hauptkulturpflanze und Grundnahrung in Form von Buchweizengr\u00fctze mit Milch. Es gab sie zu jeder Tageszeit und \u00fcberall und veranlasste einen St\u00e4dter, der zu Besuch war, zu folgender Aussage:&nbsp;<br>&#8222;Morgens Gr\u00fctze, mittags Gr\u00fctze, abends Gr\u00fctze? Da nehm ich lieber meine M\u00fctze und sag ade der vielen Gr\u00fctze.&#8220;&nbsp;<br>Nur an Feiertagen wurde in die hei\u00dfe Buchweizengr\u00fctze eine Kuhle gemacht in die man zur Verfeinerung des Geschmacks einen Klumpen Butter legte. Fast immer a\u00dfen die b\u00e4uerliche Familie und das Gesinde aus einer gemeinsamen Sch\u00fcssel. Kalt und hart gewordene \u00fcbrig gebliebene Gr\u00fctze wurde als &#8222;Klottengr\u00fctt&#8220; zum Brot gegessen.&nbsp;<br>Buchweizen diente w\u00e4hrend der Bl\u00fctezeit auch als wichtige Bienenweide (siehe unter Bienenhaltung)&nbsp;<br>(siehe auch unter Taterkorn)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fchr \/ B\u00fchrschaft \/ B\u00fchrlach<\/strong><br>(Nordfriesland) Abgeleitet von Nachbar. Einer der ersten nachweisbaren nachbarschaftlichen Zusammenschl\u00fcsse zu gegenseitiger Hilfe auf der Halbinsel Eiderstedt. Es ging um Hilfe bei Ungl\u00fccksf\u00e4llen, Krankheit, Geburt, Tod, Vieh und Pferde im Wassergraben, und Feuersbrunst.&nbsp;<br>Unter den damaligen Verh\u00e4ltnissen der Unwegsamkeiten war eine B\u00fchr eine unbedingte Notwendigkeit.&nbsp;<br>Andere Bezeichnungen f\u00fcr eine B\u00fchr waren: &#8222;Nob\u00f6r&#8220;, &#8222;Naib\u00fcr&#8220; auf F\u00f6hr und &#8222;Neber&#8220; im Friesischen. Auch die Bezeichnung &#8222;B\u00fchrlach&#8220; war gebr\u00e4uchlich.&nbsp;<br>Die B\u00fchr hat sich z. T. bis 1885 erhalten.&nbsp;<br>Tetenb\u00fcll z. B. bestand aus sieben B\u00fcrschaften = Kirchenb\u00fchr &#8211; Osterkoogsb\u00fchr &#8211; Marschb\u00fchr &#8211; Altneukoogsb\u00fchr &#8211; Sieversfleether B\u00fchr &#8211; Wasserkoogsb\u00fchr &#8211; Straatb\u00fchr.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcktisch \/ B\u00fckbrett \/ Anb\u00fcken<\/strong><br>Neues Leinen war anfangs noch etwas graubl\u00e4ulich. Deshalb wurde es vor Gebrauch angeb\u00fckt. In der N\u00e4he des Hausteiches wurde der B\u00fcktisch (dicke Eichenplatte mit drei Beinen) aufgestellt, das mehrfach zusammengelegte Leinen draufgelegt und mit einem Holzschl\u00e4gel (B\u00fckbrett) bearbeitet, w\u00e4hrend man das Leinen st\u00e4ndig mit Wasser begoss. Danach kam es auf einem Grasplatz zur Bleiche (s. d.)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b\u00fcken<\/strong><br>Teil des W\u00e4schewaschens, bei der die W\u00e4sche nach dem Waschen mit Buchenasche behandelt und dann auf dem B\u00fcktisch mit dem B\u00fckbrett geklopft wurde. Oft wurde mehrmals nacheinander im See, Bach oder Teich gesp\u00fclt und geb\u00fcckt bis die W\u00e4sche wirklich sauber war.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundgarn-Fischerei<\/strong><br>Ein spezielles f\u00fcr Ostsee und Schlei entwickeltes Fischereiverfahren ab 1873 in genossenschaftlicher Form, das der Heringszaun &#8211; Fischerei (Kappeln) \u00e4hnelte, aber billiger war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundmacher \/ Buntfutterer<\/strong><br>Beruf. Er verarbeitete feinere Felle.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Burschaft \/ Bauernschaft&nbsp;<\/strong><br>1) Zusammenschluss von Bauern einer Region. (Dorf, Kirch- spiel)&nbsp;<br>2) Eine kleine l\u00e4ndliche Ortschaft.<br>3) Bauern als Bev\u00f6lkerungsgruppe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Butendeern<\/strong><br>siehe dazu unter Binnendeern. Meistens die T\u00f6chter der \u00e4rmeren K\u00e4tner und Insten f\u00fcr niedere Stall- und Feldarbeiten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Buttern im l\u00e4ndlichen Haushalt&nbsp;<\/strong><br>Nach dem Melken kam die Milch f\u00fcr 24 &#8211; 48 Std. je nach Temperatur zum Abrahmen in flache Satten (s. d.). Der Rahm kam abermals zum S\u00e4uern in Satten die in den Wohnr\u00e4umen auf Bretter aneinandergestellt wurden die an den Deckenbalken angebracht waren. Um die S\u00e4uerung zu f\u00f6rdern kam etwas Buttermilch zum Rahm hinzu.&nbsp;<br>Kleine Mengen an saurem Rahm wurden im Winter in der kleinen Buttertonne mit dem St\u00f6ssel gebuttert. Im Sommer bei gr\u00f6\u00dferen Mengen benutze man regional unterschiedlich Wiegen oder Schwenken zum Buttern. Wiegen waren l\u00e4ngliche K\u00e4sten, die wie ein Schaukelpferd hin und her bewegt wurden. Schwenken waren flache Holzk\u00e4sten die an langen Seilen von der Decke hingen und von Hand hin und her geschwenkt wurden, bis aus dem Sauerrahm Butter geworden war.&nbsp;<br>Ab Mitte des 19. Jh. fand das Buttern mittels Pferd und G\u00f6pel (s. d.) statt.&nbsp;<br>Siehe auch unter Meierei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcrden<\/strong><br>Alte Sammelbezeichnung f\u00fcr von der Obrigkeit auferlegte Steuern und Lasten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcrgerbuch \/ B\u00fcrgerrecht<\/strong><br>Bis ins 19. Jh. bestehendes Verzeichnis von Einwohnern einer Stadt die das B\u00fcrgerrecht erworben hatten, indem sie den B\u00fcrgereid geleistet und das B\u00fcrgergeld bezahlt hatten. Mit dem B\u00fcrgerrecht erwarben sie Rechte und Pflichten in der jeweiligen Stadt. B\u00fcrgerb\u00fccher wurden chronologisch und nicht alphabetisch gef\u00fchrt. Seit Einf\u00fchrung der preu\u00dfischen St\u00e4dteordnung 1853 wurden sie nicht mehr gef\u00fchrt.<br>B\u00fcrgerb\u00fccher bestehen f\u00fcr Apenrade, Eckernf\u00f6rde, Flensburg, Friedrichstadt, Hadersleben, Husum, Schleswig, Sonderburg, T\u00f6nning, Tondern. Erschienen unter E. Hoffmann, Herkunft des B\u00fcrgertums in den o. g. St\u00e4dten 1400 &#8211; 1750. Verkartung von 30.000 Namen 1953.<br>Das B\u00fcrgerrecht bestand in folgendem: Recht auf Grunderwerb in der Stadt, Nutzung der Allmende, Niederlassung als Handwerker oder Gewerbetreibender, grunds\u00e4tzlicher Zugang zu st\u00e4dtischen \u00c4mtern, soweit diese nicht dem Patriziat vorbehalten waren.&nbsp;<br>Wer in der Stadt geboren wurde, erbte das B\u00fcrgerrecht von seinem Vater.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcrgereid<\/strong><br>Feierlicher \u00f6ffentlicher Akt der Vereidigung neuer B\u00fcrger auf die Pflichten der Stadt. Sie fand z. B. in Flensburg am Dingtag auf Allmannsding unter Anwesenheit beider B\u00fcrgermeister der Stadt, der Deputierten sowie der Bev\u00f6lkerung statt. (&#8222;up dat men sehe, wat se vor lude sin&#8220;.)&nbsp;<br>Der Eid wurde auf den K\u00f6nig, den Herzog und die Stadt abgelegt. Die letzte Vereidigung in Flensburg fand am 20. 10. 1864 statt.&nbsp;<br>B\u00fcrgers\u00f6hne, die wie ihre V\u00e4ter B\u00fcrger der Stadt werden wollten hatten Sonderechte. Bis 1786 wurden sie in Flensburg gar nicht erfasst, sondern waren automatisch B\u00fcrger der Stadt. Am 3. 3. 1786 erlie\u00df K\u00f6nig Christian VII. eine Resolution, nach der auch B\u00fcrgers\u00f6hne den Eid abzulegen hatten. Dieses war in den anderen St\u00e4dten der Herzogt\u00fcmer schon lange der Fall.&nbsp;<br>B\u00fcrgers\u00f6hne zahlen in Flensburg f\u00fcr den Eid nur 16 Schilling. Erst ab 1853 mussten auch B\u00fcrgers\u00f6hne den vollen Eid leisten und vollen Preis zahlen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcrgergehorsam<\/strong><br>Raum in Gef\u00e4ngnissen f\u00fcr Untersuchungsgefangene und f\u00fcr kurzfristige Gef\u00e4ngnisstrafen bei Wasser und Brot.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Burgte \/Burchte<\/strong><br>Selten gebrauchter Kirchenbucheintrag im Sterbebuch f\u00fcr ein Kind. Die Bedeutung konnte noch nicht ganz gekl\u00e4rt werden. M\u00f6glicherweise handelt es sich um elternlose Kinder von durch Soldaten vergewaltigte Frauen, f\u00fcr die Land oder Kirche die B\u00fcrgschaft \u00fcbernommen hatten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcskip<\/strong><br>(d\u00e4n.) Korn- und Landma\u00df. (s. u. Heitscheffel)&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Buschzettel<\/strong><br>Wer Buschwerk aus dem Wald haben wollte, musste beim Hegereiter einen Buschzettel beantragen. Ohne diesen war das Buschsammeln strafbar.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bu\u00dfgelder<\/strong><br>Nach dem J\u00fctischen Recht unterschied man in:<br>Dreimarkbu\u00dfe f\u00fcr Raub, Wunden, Pfandnahme, bei unbefugtem Reiten eines Pferdes.<br>Sechsmarkbu\u00dfe f\u00fcr schwere Wunden und Schl\u00e4ge und f\u00fcr Wahrm\u00e4nner bei Verfehlungen im Amt.<br>Gefolgsbu\u00dfe f\u00fcr die, die einem Totschlag unt\u00e4tig zusehen sechs Mark f\u00fcr die Verwandten des Opfers und drei Mark f\u00fcr den K\u00f6nig.&nbsp;<br>Neunmarkbu\u00dfe Beischlafbu\u00dfe, wenn ein M\u00e4dchen oder Frau mit ihrem eigenen Willen heimlich jemand bei sich liegen l\u00e4sst.<br>Zw\u00f6lfmarbu\u00dfe f\u00fcr Zusammenschlagen sodass das Opfer nicht mehr gehen kann und Knochen gebrochen sind. Als Untertanenbu\u00dfe f\u00fcr Totschlag.<br>Vierzigmarkbu\u00dfe bei Verletzung des Dingfriedens, bei Leichenberaubung durch den Mann der get\u00f6tet hat, bei Totschlag.<br>Mannbu\u00dfe f\u00fcr Totschlag 3 x 18 Mark an die Verwandten des Toten und drei Mark an den K\u00f6nig als Blutbu\u00dfe.&nbsp;<br>Familienbu\u00dfe Unterst\u00fctzung der Mannbu\u00dfe durch dessen Familie.&nbsp;<br>Zugabebu\u00dfe f\u00fcr Totschlag in H\u00f6he von 40 Mark \u00fcber die gesetzliche Bu\u00dfe hinaus. Sie wurde zwischen den Parteien (Opfer und T\u00e4ter) ausgemacht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Byg<\/strong><br>Gerste.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A 18-M\u00e4nner-TaxeVon 1712 bis in die preu\u00dfische Zeit hinein galt das Setzungsregister als Teil der Landes-Martrikel als Besteuerungsgrundlage. In der Landesmatrikel war die Pflugzahl festgehalten. Dem Setzungsregister lag die Taxlegung von 1692 &#8211; 1698 zugrunde. Durchgef\u00fchrt wurde diese von einer aus 18 M\u00e4nnern bestehende Kommission, die auch eine Bodenbewertung durchf\u00fchrte. 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