{"id":729,"date":"2022-07-03T08:58:09","date_gmt":"2022-07-03T06:58:09","guid":{"rendered":"https:\/\/famfl.de\/famfl\/?page_id=729"},"modified":"2022-07-03T11:39:56","modified_gmt":"2022-07-03T09:39:56","slug":"e-f","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/famfl.de\/famfl\/forschung\/tipps\/begriffe\/e-f\/","title":{"rendered":"E &#8211; G"},"content":{"rendered":"\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">E<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Echolot<\/strong><br>In der Nautic verwendetes Ger\u00e4t zur Messung von Wassertiefen. Es wurde 1913 von dem Physiker Alexander Behm erfunden der zu jener Zeit in Tarp bei Flensburg lebte. 1920 war es baureif. 1896 zog seine Familie von Mecklenburg nach Hardersleben. Angeregt zu dieser Erfindung wurde er durch den Untergang der Titanic. Schon kurze Zeit danach wurde es von den Forschern Amundsen und Hedin zur Erforschung der Meerestiefen eingesetzt.<br><br><strong>Eddebo \/ Ettebo<\/strong><br>\u00c4lteste mittelalterliche Burg Flensburgs am Fu\u00df des Marienbergs gelegen. Sie war Stammsitz des Geschlechts der Jul die viele B\u00fcrgermeister in Flensburg stellten.<br><br><strong>Edelhof<\/strong><br>Gutsbesitz eines Ritters bzw. Heermannen im Mittelalter der in der Regel durch Wall oder Graben gesch\u00fctzt war. Im Gegensatz zu den adeligen G\u00fctern des 16. und 17. Jh. hatte der Edelhof oft nur die Gr\u00f6\u00dfe von ein bis zwei Hufen (s. d.). Meistens handelte es sich um Streubesitz, der oft \u00fcber mehrere Orte verteilt war. Viele sp\u00e4tere Edelh\u00f6fe tragen den Namen Gaard. (s. u. Gaardh\u00f6fe)<br>Da sich die Ritter kaum mit Landwirtschaft, sondern fast nur mit dem Kriegsdienst besch\u00e4ftigten, waren die Edelh\u00f6fe fast immer ohne Stallungen und Scheunen und waren auch deshalb nicht mit sp\u00e4teren G\u00fctern vergleichbar sondern eher mit kleinen Burgen.<br><br><strong>Edikt<\/strong><br>K\u00f6nigliche Verordnung, Erlass.<br><br><strong>Eesch \/ Esch \/ Heisch<\/strong><br>&#8222;Ewiger Acker&#8220;. Ackerland ohne Einbezug in die Fruchtfolge. Wenn er an N\u00e4hrstoffen verarmte und die Aussaat nicht mehr lohnte, blieb er einfach liegen.<br>Die Bezeichnung Esch findet sich auch als Endung in vielen Dorfnamen wieder.<br><br><strong>Egerschop \/ Eger<\/strong><br>Alte Eigent\u00fcmergemeinschaft (Feldgemeinschaft) der Bohlsleute mit einer Selbstverwaltung die auf dem gleichen Recht f\u00fcr Alle beruhte. Die einzelnen stimmberechtigten Mitglieder waren die Eger. Der \u00c4lteste war der Oldermann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ehepfand<\/strong><br>Gegenst\u00e4nde, oft Kleidungsst\u00fccke, die sich Verlobte gegenseitig als Eheversprechen schenkten. Bei Verlobung wurden Besitz- u. Erbschaftsregelungen getroffen. Das Ehepfand hatte etwa eine gleiche rechtliche Bedeutung wie ein Kaufvertrag.<br><br><strong>Eheschlie\u00dfung<\/strong><br>Die h\u00e4ufigste Form waren die zwischen den Familien von Braut und Br\u00e4utigam ausgehandelten Ehen.<br>War das heiratsf\u00e4hige Alter des M\u00e4dchens erreicht &#8211; gew\u00f6hnlich zwischen dreizehn und f\u00fcnfzehn Jahren &#8211; bzw. eine angemessene Frist verstrichen, f\u00fchrte der Br\u00e4utigam die Braut aus ihrem elterlichen Haus in das seine.<br>H\u00e4ufig kam es im Beisein der Verwandten zu einem Konsensgespr\u00e4ch, in dem das Paar feierlich seinen Willen zum christlichen und weltlichem Vollzug der Ehe bekr\u00e4ftigte &#8211; ein Ritual, welches auf den wachsenden Einfluss der Kirche zur\u00fcck zu f\u00fchren war.<br>Die Zustimmung der Frau war nach weltlichen Gesetzen f\u00fcr die Rechtsg\u00fcltigkeit der Ehe n\u00e4mlich nicht von Belang. Hatte bisher ihr Vater oder Vormund (Muntwalt s. d.) \u00fcber sie bestimmt, \u00fcbernahm nunmehr der Ehemann diese Rolle.<br>Noch im fr\u00fchen Mittelalter blieb das Tragen des Eheringes den Frauen vorbehalten, nur sie wurde &#8222;an den Ring gelegt&#8220;. Als Zeichen des Verl\u00f6bnisses gab der Mann damit das Versprechen ab, die Auserw\u00e4hlte zu heiraten.<br>1215 wurden das \u00f6ffentliche Aufgebot sowie die priesterliche Segnung eingef\u00fchrt.<br>Ab 1876 trat auf deutschem Boden das Reichsgesetz \u00fcber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschlie\u00dfung in Kraft. Seither waren f\u00fcr die Beurkundung von Hochzeiten staatlich bestellte Standesbeamte verantwortlich.<br>(siehe auch unter Heirat, Luxusverordnung, Muntehe und Standesamt)<br>(siehe auch unter Dispensation, Heirat, K\u00f6nigsbrief, Luxusverordnung, Trauung)<br><br><strong>Ehgraben<\/strong><br>Eh = Gesetz = auf alle Zeiten festgesetzt. Offenen Graben mit bis zu 3 m Breite, der auf den R\u00fcckseiten zweier H\u00e4userreihen verlief und zur F\u00e4kalienbeseitigung benutzt wurde. Urspr\u00fcnglich waren es Grenzgr\u00e4ben zwischen den H\u00e4usern. Der Ehrgraben musste so breit sein, dass sich ein einj\u00e4hriges Schwein darin drehen konnte. Die Ehgr\u00e4ben liefen mit Gef\u00e4lle aus den St\u00e4dten heraus oder in B\u00e4che, Fl\u00fcsse oder H\u00e4fen. Die Schweine fra\u00dfen die h\u00e4uslichen Abf\u00e4lle, die in den Ehgraben geworfen wurden. Die Ehgr\u00e4ben stanken bestialisch und waren Ausgangsherde f\u00fcr viele Seuchen und Krankheiten. Gleichzeitig waren sie das einzige System der Abfallentsorgung in den St\u00e4dten.<br><br><strong>Ehrenpforte<\/strong><br>Ehrenbogen, Triumpfbogen.<br>Ehrenpforten (meist aus Eichenlaub) wurden in den D\u00f6rfern und St\u00e4dten zur Ehre der durchziehenden oder siegreich heimkehrenden Soldaten errichtet. Unter Musik, Beifall und Jubel der Bev\u00f6lkerung zogen diese durch die Ehrenpforten.<br><br><strong>Ehrenstrafen<\/strong><br>Strafen durch Pranger, Schandpfahl, Schandkorb, L\u00e4sterstein und Halsgeige. Die verurteilte Person verlor durch den Urteilsspruch ihr gesellschaftliches Ansehen in der Stadt und seine Ehrbarkeit. Wer verurteilt war zu einer der o. g. Strafen durfte von Jedermann verh\u00f6hnt, verspottet, gepr\u00fcgelt und misshandelt werden.<br>Verh\u00e4ngt wurden Ehrenstrafen durch die niedere Gerichtsbarkeit f\u00fcr mindere Vergehen. Schwere Leibstrafen und Todesurteile durften nur von den Hochgerichten (Blutgerichtsbarkeit) gesprochen wurden.<br>(siehe auch unter Strafen im Mittelalter)<br><br><strong>Eider<\/strong><br>Mit 188 KM der l\u00e4ngste Fluss Schleswig-Holsteins. Sie trennt von der Nord- bis fast zur Ostsee in Ost-West-Richtung Schleswig von Holstein.<br>In Nordseen\u00e4he findet man durch die starke Str\u00f6mung Wassertiefen bis zu 20 m.<br>Die Eider war bis zur V\u00f6lkerwanderung eine Sprachgrenze zwischen dem westgermanischen Angeln und J\u00fcten n\u00f6rdlich und den Sachsen s\u00fcdlich der Eider.<br>Gemeinsam mit der Levensau, die n\u00f6rdlich von Kiel in die Ostsee m\u00fcndet, bildet sie seit der Wikingerzeit die Grenze zwischen dem Frankenreich, das die Sachsen unterworfen hatte und den D\u00e4nen, die im fr\u00fchen Mittelalter in die Gebiete der J\u00fcten und Angeln eingewandert waren.<br>811 wurde die Eider offiziell zur Grenze erkl\u00e4rt und trennte das Reich Karls des Gro\u00dfen vom Reich der d\u00e4nischen K\u00f6nige.<br>Eiderd\u00e4nen<br>Bezeichnung f\u00fcr d\u00e4nische National-Liberale ab 1842 die das Herzogtum Schleswig in das K\u00f6nigreich D\u00e4nemark integrieren wollten und die Eider zu D\u00e4nemarks S\u00fcdgrenze und der Grenze zwischen Deutschland und D\u00e4nemark machen wollten.<br>Orla Lehmann (1810 &#8211; 1870) formulierte und forderte diese Eiderpolitik.<br><br><strong>Eiderkanal<\/strong><br>Ein 1777 bis 1784 gebauter Kanal als &#8222;Vorg\u00e4nger&#8220; des Nord-Ostsee-Kanals (s. d.). Er wurde bis 1853 auch Schleswig-Holstein-Kanal genannt, musste aber nach der Schleswig Holsteinischen Erhebung (s. d.) in Eiderkanal umbenannt werden.<br>Die Eider war damals schon bis Rendsburg schiffbar und so wurde mit dem 43 Km langen Kanal Rendsburg mit Kiel verbunden. Damit waren Nord- und Ostsee miteinander verbunden und ersparten den Seeleuten 300 Seemeilen um J\u00fctland herum. Allerdings dauerte die Fahrt durch den Kanal auch vier Tage. In seinen Glanzzeiten befuhren fast 4.000 Schiffe j\u00e4hrlich den Eiderkanal von T\u00f6nning nach Kiel.<br><br><strong>Eiderstedt<\/strong><br>Die Halbinsel entstand durch die Eindeichung dreier Inseln, der Insel Utholm, der Insel Eiderstedt und der Insel Everschop die urspr\u00fcnglich eigenst\u00e4ndige Harden waren. Darum nennt man Eiderstedt auch oft &#8222;Dreilande&#8220;.<br>Eiderstedt wurde von vielen Sturmfluten und Hochwassern, aber auch von kriegerischen Auseinandersetzungen und Seuchen heimgesucht.<br>Bis 1426 herrschte in Eiderstedt das Nordfriesische Landrecht. Es wurde 1572 durch das Eiderstedter Landrecht abgel\u00f6st. Hierin spiegelt sich schon sehr stark der Einfluss der Landesherrschaft ab.<br>Im 16. Jh. siedelten sich Wiedert\u00e4ufer in Eiderstedt an, die wegen ihres Glaubens in den Niederlanden vertrieben wurden. Sie wurden von den Eiderstedtern verfolgt und bedr\u00e4ngt. Um 1570 richteten sie eine Eingabe nach der anderen an den Herzog, um die ungeliebten Wiedert\u00e4ufer wieder los zu werden. Der Streit h\u00f6rte nicht auf und fand erst 1642 auf, als beim sog. David-Joriten-Proze\u00df, der sich \u00fcber sechs Monate hinzog, verf\u00fcgt wurde alle ihre Schriften einzusammeln und durch den Husumer Scharfrichter \u00f6ffentlich verbrennen zu lassen.<br>1591 wurde das Landrecht von 1572 in hochdeutscher Sprache modifiziert. Es hatte bis zur Einf\u00fchrung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 G\u00fcltigkeit.<br>Heute ist Eiderstedt bekannt durch den Leuchtturm von Westerhever, durch den Eiderstedter Haubarg, durch das Strandbad St. Peter Ording und die alte Stadt Garding.<br><br><strong>Eingesessener<\/strong><br>1) In Nordfriesland Bezeichnung f\u00fcr einen Landbesitzer.<br>2) Einheimischer<br><br><strong>Eingliederung, der Herzogt\u00fcmer<\/strong> &#8230;.<br>Am 3. 7. 1866 entschied sich auf dem Schlachtfeld von K\u00f6niggr\u00e4tz wo Oesterreich von den Pressen geschlagen wurde, das Schicksal der Herzogt\u00fcmer Schleswig- und Holstein, die am 24. 1. 1867 um 12.\u00b0\u00b0 Uhr in einem Einverleibungsakt dem K\u00f6nigreich Preu\u00dfen angegliedert wurden. Ganz Schleswig-Holstein wurde preu\u00dfische Provinz, wollte aber eigentlich den Status eines selbst\u00e4ndigen Bundeslandes. Am 12. 1. 1867 wurde das Besitzergreifungspatent und eine &#8222;allerh\u00f6chste Proklamation&#8220; an die Einwohner der Herzogt\u00fcmer ver\u00f6ffentlicht. Schleswig-Holstein wird damit eine preu\u00dfische Provinz (1867 &#8211; 1945)<br>Die preu\u00dfische Verfassung trat am 1. 10. 1867 in den Herzogt\u00fcmern in Kraft.<br>Damit war der Traum der Schleswig-Holsteiner unter F\u00fchrung von Erbprinz Friedrich von Augustenburg ein eigenst\u00e4ndiger deutscher Staat zu werden ausgetr\u00e4umt. Vier \u00fcberwiegend gl\u00fcckliche Jahrhunderte der Verbindung mit D\u00e4nemark, die nur die letzten 20 Jahre seit der Erhebung 1840 gest\u00f6rt waren, waren damit endg\u00fcltig zu Ende. In weiten Bev\u00f6lkerungsteilen wurde die Eingliederung nach Preu\u00dfen abgelehnt.<br>Die Schleswig-Holsteiner hatten kaum ein Mitspracherecht bei der Neugestaltung. Alle Ma\u00dfnahmen wurden im Verordnungswege eingef\u00fchrt. Es gab bis zum Stichtag 22. 9. 1867 einen wahren Sturzregen neuer Verordnungen.<br>(Siehe auch unter: Auswanderer, Gendarmerie, Gesamtstaat, K\u00f6nigau, Kriege, Norddeutscher Bund, Oeversee)<br><br><strong>Einkoppelung<\/strong><br>(s. u. Verkoppelung)<br><br><strong>Einlager<\/strong><br>(Obstagium oder Geiselschaft). Freiwillige Verpflichtung an einem bestimmten Ort (Einlager) Quartier zu nehmen.<br>Im sp\u00e4ten Mittelalter verpflichteten sich Schuldner bis zur endg\u00fcltigen Zahlung ihrer Schuld als Geisel an einem bestimmten Ort (Einlager) z.B. auf einer Burg des Gl\u00e4ubigers zu bleiben. Die Kosten daf\u00fcr hatten sie selbst zu tragen. Dieses war besonders in Adelskreisen gebr\u00e4uchlich.<br>Das Einlager diente wie eine B\u00fcrgschaft zur Sicherstellung der Obliegenheit. Ab dem 13. Jh. wurde die stellvertretende Geiselschaft zur Regel, bei der Schuldner einen Knecht ins Einlager schickte. Daraus wurde schnell eine eintr\u00e4gliche Einnahmequelle indem sich Arme als bezahlte Geiselesser (-fresser) verdingten. Als die Obrigkeit dieses Unwesen bek\u00e4mpfte, wurden aus den Geiselfressern bald Schuldeneintreiber (Schuldboten). Im 17. u. 18. Jh wurden daraus Betreibungsbeamte.<br>Ab dem 13. Jh. wurde das Einlager auch im Volk \u00fcblich.<br>Das Einlager war nicht entehrend sondern galt im Adel als standesgem\u00e4\u00df.<br><br><strong>Einlieger<\/strong><br>Dorfbewohner ohne eigenes Haus und ohne Grundbesitz der zur Miete wohnte und als Dorfhandwerker oder Arbeitsmann t\u00e4tig war.<br><br><strong>Einspringelsgeld<\/strong><br>Bei der erstmaligen Einschulung eines jeglichen Kindes erhielt der Schulmeister ein Einspringelsgeld von 4 Schilling. Es wurde in jedem Dorf von den jeweiligen Achtm\u00e4nnern eingesammelt und an den K\u00fcster (Lehrer) \u00fcbergeben.<br><br><strong>Einquartierung<\/strong><br>Zwangsaufnahme von Soldaten. Zwei Formen:<br>1) Marsch-Einquartierung, d.h. Nachtlager f\u00fcr durchziehende Truppen,<br>2) Stand-Einquartierung d.h. Dauerquartiere meist f\u00fcr die Winterzeit.<br><br><strong>Eisenbahnen<\/strong><br>1830-40 setzte ein wahres Eisenbahnfieber von England kommend in Europa ein und kam schnell auch zu uns.<br>1844 entstand der erste Bahnabschnitt in Schleswig-Holstein von Altona nach Kiel. 1845 folgte die Strecke Neum\u00fcnster &#8211; Rendsburg. In vielen St\u00e4dten bildeten sich Eisenbahnkomitees, die den Bau von Bahnen forderten.<br>1854 entstand die Bahnverbindung von Rendsburg nach Schleswig und von Flensburg \u00fcber Husum nach T\u00f6nning.<br>1881 wurde Flensburg mit Kiel \u00fcber Eckernf\u00f6rde verbunden.<br>1886 Kleinbahn Flensburg &#8211; Kappeln.<br>Die ersten Z\u00fcge fuhren etwa 32 &#8211; 40 Km pro Stunde.<br>Von 1881 bis 1904 wurden in Angeln 200 km Schienenwege ausgebaut mit 84 Stationen.<br>1910 wurde die Verbindung Rendsburg &#8211; Husum fertig.<br>1927 wurde der heute noch vorhandene Bahnhof in Flensburg eingeweiht.<br>Um 1930 verf\u00fcgte Schleswig-Holstein \u00fcber ein Schienennetz von 2.412 KM. Danach ging der Ausbau des Schienennetzes wegen des vermehrten Stra\u00dfenbaues zur\u00fcck.<br>Ein sehr ausf\u00fchrlicher Bericht findet sich im Jahrbuch des Heimatvereins der Landschaft Angeln, 1981, 45. Jg. Seite 132 &#8211; 175 &#8222;Entstehungsgeschichte der Eisenbahnen in Angeln&#8220;.<br><br><strong>Eisenherstellung<\/strong><br>Das Eisen wurde etwa um das Jahr 200 n. Chr. im Norden bekannt. Es war ein Metall, das nicht aus der Fremde geholt wurden musste, sondern das auch im heimischen Boden als Raseneinsenstein oder Wiesenerz reichlich zur Verf\u00fcgung stand. Es enth\u00e4lt 15 bis zu 50 % Eisen.<br>Eisenschmelz\u00f6fen entstanden meist in der N\u00e4he von Holzkohlemeilern und diese in der N\u00e4he von W\u00e4ldern. Es gab sie recht h\u00e4ufig im Norden.<br>Der Holzbedarf f\u00fcr die Eisenverh\u00fcttung war riesig und so war die Eisenproduktion eine wesentliche Ursache f\u00fcr das Abholzen der W\u00e4lder.<br>(Siehe auch unter Raseneisenstein (s. d.) und Rennofen (s. d.).<br><br><strong>Eiserne K\u00fche<\/strong><br>Urspr\u00fcnglich von frommen Bauern an die Kirche geschenkte (gestiftete) K\u00fche. Da diese nicht von der Kirche gehalten werden konnten, wurden sie gegen eine Abgabe (Kuhheuer) an andere Bauern ausgeliehen. Sp\u00e4ter verkaufte die Kirche die K\u00fche auch und lieh den Erl\u00f6s gegen Zins aus. In aller Regel flossen die eingenommenen Gelder dem Pastor zu und waren Teil seiner Bezahlung. Starb die Kuh so wurde der Erl\u00f6s des Fells f\u00fcr die Anschaffung eines Kalbs verwendet. Daher auch die Bezeichnung &#8222;Immerk\u00fche&#8220;, &#8222;Immer lebende K\u00fche&#8220;, &#8222;Ewigk\u00fche&#8220; oder &#8222;Eiserne K\u00fche&#8220; aber auch &#8222;Kirchk\u00fche&#8220;.<br><br><strong>Ekensund \/ Egernsund<\/strong><br>K\u00fcnstlerkolonie am Nordufer der Flensburger F\u00f6rde \u00f6stlich von Gravenstein. Das Fischerdorf entwickelte sich ab 1870 zu einem beliebten Aufenthaltsort f\u00fcr K\u00fcnstler aus allen Richtungen des Kaiserreichs. Die meisten waren Maler.<br><br><strong>Elektrifizierung und Stromversorgung<\/strong><br>1885 wurde in Berlin das erste Elektrizit\u00e4tswerk Deutschlands gebaut.<br>1894 begann die Stromversorgung Flensburgs von einem privaten Gleichstrom-Elektrizit\u00e4tswerk der Firma Jepsen &amp; Sohn. Noch im gleichen Jahr baute die Stadt Flensburg eine Zentrale, die 4000 Gl\u00fchlampen von je 16 Normalkerzen Lichtst\u00e4rke zum brennen bringen konnten. Bei Inbetriebnahme waren 2500 Gl\u00fchlampen angemeldet.<br>1898 gr\u00fcndete Peter Henningsen in S\u00fcderbrarup ein Elektrizit\u00e4tswerk und schuf den ersten Ort der Provinz mit elektrischem Licht.<br>1898 wurde das Elektrizit\u00e4tswerk Flensburg in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. 1912 wurde ein neues Kraftwerk gebaut.<br>1902 sprach man sich in Sonderburg gegen die Elektrifizierung aus, aber 1907\/08 wurde ein E-Werk gebaut.<br>1910 wurde ein E-Werk in Schleswig mit Gleichstrom in Betrieb genommen.<br>1928 wurde mit dem E-Werk in Apenrade ein Vertrag \u00fcber eine Hochspannungsverbindung beider Werke geschlossen.<br>Ende der Zwanziger Jahre kam elektrisches Licht auch nach Eiderstedt.<br>Von 1969 bis 1971 wurde das Flensburger Kraftwerk auf ein Heizkraftwerk f\u00fcr Fernw\u00e4rme umger\u00fcstet.<br><br><strong>Eleven<\/strong><br>Landwirtschaftliche in der Ausbildung.<br><br><strong>Elker<\/strong><br>Aalgabel mit mehreren Zinken mit Widerhaken zum Aalfang.<br><br><strong>Elle<\/strong><br>L\u00e4ngenma\u00df. Abstand zwischen Ellbogen und Mittelfingerspitze. Landschaftlich zwischen 55 bis 75 cm. Sp\u00e4ter allgemein etwa 60 cm.<br><br><strong>Elmsfeuer<\/strong><br>Auch Stankt Elms-Feuer oder Eliasfeuer. Eine Erscheinung bei Gewitterlagen; eine gewittrige Entladung. Sie tritt in Form kleiner Feuer an spitzen, gratigen, hohen Gegenst\u00e4nden wie der Mastspitze von Schiffen und an Kircht\u00fcrmen auf. Sie leuchten durch Spektralinien von Sauerstoff und Stickstoff in der Erdatmosph\u00e4re blau-violett. Sie treten extrem selten auf. Am 20. Januar 1863 traten sie gro\u00dfartig in Nordfriesland in Erscheinung.<br><br><strong>Emolumente<\/strong><br>aus dem lat. emolere = &#8222;herausmahlen&#8220;. Begriff f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig ausgezahlte, in ihrer H\u00f6he aber schwankende Eink\u00fcnfte. Typische Emolumente waren z. B. in Naturalien zu bezahlende Einkommen der Lehrer.<br><br><strong>Engbr\u00fcstigkeit<\/strong><br>Beschwerde der Atmung. Asthma. Oft \u00fcber Jahre hinweg. Meist t\u00f6dlich verlaufend.<br><br><strong>Enk<\/strong><br>Ackerknecht.<br><br><strong>Entrepeneur<\/strong><br>1) Serienunternehmer. Unternehmer.<br>2) Auf die Heide- und Moorkolonisation bezogen = Siedlungseinrichter.<br><br><strong>Enrollierung<\/strong><br>1) Begriff aus altem Milit\u00e4rrecht. Enrollierte Soldaten waren solche auf kommandiertem Weg zu ihrer Einheit.<br>2) See-Enrollierung = Verpflichtung zur Marine.<br><br><strong>entsetzen<\/strong><br>von Haus und Hof verweisen.<br><br><strong>Epitaph<\/strong><br>Vom altgrich. Epitaphios = &#8222;auf dem Grab befindlich&#8220;. Lateinisiert = Epitaphium.<br>1) Grabinschrift oder Gedenktafel f\u00fcr einen Verstorbenen. Seit dem 14. Jh. wurden sie nicht nur am Grab sondern auch an W\u00e4nden und S\u00e4ulen einer Kirche angebracht. Ein Vorl\u00e4ufer des Epitaphs war das Totenschild (s. d.). Ab dem 17. Jh. wurde das Verfassen von Epitaphen zu einer literarischen Mode. Im Barock erreichten die Epitaphe durch allegorische Darstellungen und architektonische Details enorme Ausma\u00dfe.<br>Es gab verschiedene Varianten des Epitaphs:<br>a) im Wortsinn gefertigte Inschriftplatte<br>b) die Inschriftplatte mit Ornamentmotiven und Elementen.<br>c) das Bildepitaph<br>d) das mehrteilige Epitaph wozu geh\u00f6rten: ein Gnadenbild, eine Inschrifttafel, ein Wappenschild und fig\u00fcrliche Darstellung des Verstorbenen.<br>2) Grabrede anl\u00e4sslich einer Beerdigung \u00fcber den Toten um ihn zu ehren. Sie wurde direkt am Grab oder bei einer weltlichen Trauerfeier gehalten.<br><br><strong>Erbbier (Arfbeer)<\/strong><br>Totenschmaus. Beerdigungsfeier bei der in Angeln einst bis zu 300 Personen kamen und manchmal zwei Tage feierten. (siehe unter Arfbeer und Luxusverordnung)<br><br><strong>Erbfeste<\/strong><br>1) ererbtes erhebliches Anwesen<br>2) Verpachtete Katen, die aber vom P\u00e4chter an seine Nachkommen \u00fcbergeben werden k\u00f6nnen und der dann die Pacht (= Erbfestegeld) weiter zu entrichten hatte.<br><br><strong>Erbpacht \/ Erbp\u00e4chter \/ Erbpachthof<\/strong><br>Erbbaurecht.<br>Inhaber gepachteter H\u00f6fe, die aber vererbt werden konnten. Inhaber eines Gutes in Erbpacht. Der Erbp\u00e4chter besa\u00df die Stelle frei und erblich. Er \u00fcbte alle Befugnisse eines Eigent\u00fcmers aus und konnte sogar Grundst\u00fccke ver\u00e4u\u00dfern. F\u00fcr den Erhalt eines Erbpachthofes zahlte der Erbhofp\u00e4chter einen j\u00e4hrlichen Canon (s. d.) in Naturalien oder Geld an den Haupteigent\u00fcmer.<br>Erste Hinweise auf Erbpachth\u00f6fe gehen auf das Jahr 1436 zur\u00fcck.<br><br><strong>Erbuntert\u00e4nigkeit<\/strong><br>Eine besondere Form der wirtschaftlichen und pers\u00f6nlichen Abh\u00e4ngigkeit der Bauern vom Grundherrn. Sie erwuchs aus der Leibeigenschaft. Es war der m\u00e4nnlichen Landbev\u00f6lkerung im Alter zwischen vier und vierzig Jahren verboten, die Heimat zu verlassen.<br>Die Erbuntert\u00e4nigkeit beinhaltete die Abgabepflichten, die lebenslange uneingeschr\u00e4nkte Dienstpflicht, den Gesindezwang der Kinder und die Schollenpflichtigkeit (s. d.)<br>1788 wurde in D\u00e4nemark im Zuge der Aufhebung der Leibeigenschaft auch die Erbuntert\u00e4nigkeit aufgehoben.<br><br><strong>Erdbuch \/ d\u00e4n. Jordbog<\/strong><br>Steuererfassungsbuch, das der d\u00e4nische K\u00f6nig Waldemar II. 1231 in lateinischer Sprache anlegen lie\u00df. Es bezeichnete die Besitzungen und Eink\u00fcnfte des K\u00f6nigs. Verzeichnis \u00fcber Einzelgrundbesitzgr\u00f6\u00dfen, Ertr\u00e4ge und Steuerlast.<br>Das Erdbuch erlangte an Bedeutung, weil viele Orte und Bezirke des damaligen K\u00f6nigreichs D\u00e4nemark (D\u00e4nemark, Schleswig, Fehmarn, Schonen, Halland, Blekkinge und Estland) erstmalig Erw\u00e4hnung fanden.<br>Es wurde erst 1688 durch ein Martrikelbuch abgel\u00f6st.<br><br><strong>Erdegeld<\/strong><br>1 Schilling, der bei einer Beerdigung von jeder erwachsenen Person des Leichenzuges an den \u00c4ltermann gezahlt werden musste. Dabei musste jeder Haushalt eine erwachsene Person zur Leichenfolge abstellen. Von dem Geld zahlte der \u00c4ltermann zwei Taler an den (Trauernden), der die Leiche beerdigen lie\u00df. Der Rest ging an die Kirchenkasse.<br><br><strong>Erdgef\u00e4lle<\/strong><br>siehe unter Gef\u00e4lle.<br><br><strong>Erhebung 1848 &#8211; 1851<\/strong><br>Um 1840 begann im Herzogtum Schleswig ein Sinneswandel zu Gunsten des Deutschtums und eskalierte bis zur Auflehnung der Bev\u00f6lkerung Schleswigs gegen die Bestrebungen D\u00e4nemarks S\u00fcdschleswig bis zur Eider dem d\u00e4nischen Staatsgebiet einzuverleiben und dem damit verbundenen Sprachreskript (s. d.). Die Gesinnung fand ihren Ausdruck im Text des Schleswig-Holstein-Liedes (s. d.) beim S\u00e4ngerfest 1844 in Schleswig und manifestierte sich mit der Bildung einer provisorischen Regierung am 24. 3.1848.<br>Die Schleswig-Holsteiner wollten einen deutschen Nationalstaat mit einer n\u00f6rdlichen Grenze an der K\u00f6nigsau.<br>Diese nationale Erweckung f\u00fchrte zu einem tiefen Riss durch die Bev\u00f6lkerung die bis durch die Familien ging und zu viel Unruhe f\u00fchrte. Die Entscheidung f\u00fcr Deutschland oder D\u00e4nemark lie\u00df niemanden gleichg\u00fcltig. Mehrheiten und Minderheiten mieden sich nun.<br>(s. u. Auswanderung, D\u00e4nenzeit, Erhebung, Gesamtstaat, Idstedt, Nationale Erhebung, Kriege, Landwehr, Provisorische Regierung, Sprachreskript)<br><br><strong>Ersitzung<\/strong><br>Die Geliebte eines Mannes, die ihm den Haushalt f\u00fchrte, bei ihm wohnte, Schloss und Schl\u00fcssel verwaltete und mit ihm schlief, war eine Friedelfrau (s. d.). Durch Ersitzung (sie erledigte vorstehendes drei Winter lang) galt sie als Ehefrau und rechtm\u00e4\u00dfige Hausfrau mit Erbberechtigung f\u00fcr ihre Kinder.<br>Siehe unter Friedelfrau und Friedelkind.<br><br><strong>Esel reiten<\/strong><br>Eine Ehrenstrafe. \u00c4hnlich dem Pranger war das Reiten auf einem h\u00f6lzernen Esel eine solche herabsetzende Strafe.<br>1767 wird eine solche Strafe &#8222;Zwei Stunden den Esel sitzen&#8220; f\u00fcr eine Rauferei in Sandacker, Karrharde erw\u00e4hnt.<br><br><strong>Eskiergeld<\/strong><br>Freikaufgeld (1 Mark pro Bohl). Z. B. der Hufner in Handewitt (Wiesharde) f\u00fcr die Verpflichtung die Wiese &#8222;Eskier&#8220; des Amtmanns pflegen zu m\u00fcssen. Es wurde unver\u00e4ndert bis 1885 bezahlt und wurde dann durch eine Einmalzahlung des 18-fachen abgel\u00f6st.<br><br><strong>Esser<\/strong><br>Beruf. Wagenbauer.<br><br><strong>Etgras \/ Ettgr\u00f6n<\/strong><br>Weidegras der Gemeinde das nicht gem\u00e4ht wurde. Es wurde auch Nagras genannt und bezeichnete eine Stoppelweide.<br><br><strong>Etmal<\/strong><br>Zeitraum. Frist zwischen 12 &#8211; 24 Stunden.<br><br><strong>Ewer<\/strong><br>Siehe unter Schiffstypen.<br><br><strong>Exequent<\/strong><br>Vollstrecker, Vollzieher von kleinen Strafen: Z. B.: an den Pranger Stellen, Staupenschlag (s. d.), Z\u00fcchtigung.<br><br><strong>eximieren<\/strong><br>Vom lat. eximere = herausnehmen, befreien. Jemand von einer gesetzlichen Pflicht oder Verbindlichkeit befreien.<br><br><strong>Exorcismus<\/strong><br>Teufelsbeschw\u00f6rung. Bis Anfang des 18. Jh. war es in vielen Kirchgemeinden gebr\u00e4uchlich die Taufe mit einer Teufelsaustreibung zu verbinden. Mit der Reformation schwand dieses aus der katholischen Lehre stammende Ritual.<br><br><strong>ex loco<\/strong><br>(lat.) aus dem gle<br><a href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/jakobsens\/Documents\/GroupWise\/Begtiffe%20A%20-%20G.html#Ahnenforscher_-_Stammtisch_Flensburg\"><\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">F<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Faber<\/strong><br>1) Handwerker.<br>2) lat. f\u00fcr Schmied<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fach<\/strong><br>Ma\u00df von Fachwerkh\u00e4usern. Die L\u00e4nge eines Faches zwischen zwei senkrechen St\u00fctzbalken betru in Angeln 1,75 m woanders auch 2,40 bis 2,50 m. Ein ganzes Haus hatte eine L\u00e4nge von 8 Fach, 10 Fach usw..<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Faden<\/strong><br>1) Holzma\u00df, 1 Faden Holz = ca. 1,3 Raummeter Holz<br>2) L\u00e4ngenma\u00df im Garnhandel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Faelled \/ Felledt<\/strong><br>(d\u00e4n.) Gemeinweide.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00e4hrgerechtsame<\/strong><br>Seit dem Mittelalter das vom Landesherrn vergebene Recht eine F\u00e4hre zur \u00dcbersetzung von Personen und G\u00fctern zu betreiben. Die F\u00e4hrgerechtsame war mit einem Gebietsschutz versehen, sodass kein Zweiter diese T\u00e4tigkeit aus\u00fcben durfte. Oft war die Gerechtsame vererbbar und ging vom Vater auf den Sohn \u00fcber.<br>1800 wurden die erteilten F\u00e4hrgerechtsamen f\u00fcr die Inseln und Halligen von der Generalpostdirektion in Kopenhagen \u00fcbernommen und auch vergeben. Das geschah nicht immer mit Zustimmung und Freude der Beteiligten und f\u00fchrte teilweise zu chaotischen Verh\u00e4ltnissen.<br>Mit dem Bau von Br\u00fccken \u00fcber die Fl\u00fcsse verschwanden nach und nach die F\u00e4hrstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fahrensmann<\/strong><br>Seemann, Matrose.<br>Fahrhabe<br>1) Familienverm\u00f6gen. Es setzte sich zusammen aus dem, was die Frau in die Ehe brachte, und dem was w\u00e4hrend der Ehe gemeinsam erworben wurde und aus Erbschaften die in die Ehe gelangten.<br>2) Bewegliche Sachen die nicht als Geb\u00e4ude oder bauliche Einrichtung galten, wie Ger\u00e4tschaften, Vieh usw..<br>Siehe auch unter Felag.<\/p>\n\n\n\n<p>Fahrrad<br>Das erste von Menschenkraft angetriebene Fahrrad stammte aus dem 18. Jh. Als Erfinder des Zweirades (Laufmaschine = Draisine) aus Holz bei dem man sich mit den F\u00fc\u00dfen abstie\u00df wurde Freiherr Karl Drais 1817 als Erfinder genannt. Es folgte 1869 der Pedalantrieb \u00fcber das Vorderrad. 1878 folgte der Kettenantrieb \u00fcber das Hinterrad. 1870 entwickelte sich das Hochrad. 1888 wurde der aufblasbare Luftreifen erfunden.<br>In Angeln tauchten die ersten Fahrr\u00e4der um 1880 auf, 1893 erste R\u00e4der mit Luftreifen.<br>Siehe auch unter Radfahrerkarte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>fame mortus<\/strong><br>(lat.) durch Hunger gestorben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Familienscheiden<\/strong><br>Grenzen \u00fcber die hinweg kaum geheiratet wurde. So war z. B. die Schlei zwischen Schwansen und Angeln eine solche Familienscheide. Auch Standesunterschiede z. B. zwischen Hufnern und K\u00e4tnern waren solche Familienscheiden. Eine Freibauerntochter heiratete keinen K\u00e4tner. Auch Sprachr\u00e4ume z. B. zwischen Nordfriesland und der Schleswigschen Geest waren solche Familienscheiden. Es gab sie sogar zwischen verfeindeten D\u00f6rfer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Faulfieber \/ Fleckfieber \/ Flecktyphus<\/strong><br>Durch L\u00e4use, Fl\u00f6he und Zecken \u00fcbertragenes hitziges Fleckfieber = fr\u00fcher auch Hunger- oder Kriegstyphus genannt.<br>Im Jahrzehnt von 1639 &#8211; 1648 (Drei\u00dfigj\u00e4hriger Krieg) starben im Kirchspiel Ladelund 50 % der Kinder bis zum zweiten Lebensjahr.<br>1657 bis 1661 \u00fcberfluteten Brandenburger, kaiserliche und polnische Truppen die Herzogt\u00fcmer und brachten den Flecktyphus wie das Faulfieber auch genannt wurde, zu uns. Es breitete sich pestlenzartig und epidemisch aus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Faustrecht<\/strong><br>Recht der Adeligen ihre Anspr\u00fcche ohne gerichtliche Hilfe mit &#8222;gewaffneter Hand&#8220; durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Federkiel<\/strong><br>(siehe unter G\u00e4nsekiel)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Federsch\u00fctzen<\/strong><br>Gehilfen des Oberj\u00e4gers, die f\u00fcr die Jagd von Federwild f\u00fcr den Hof zust\u00e4ndig waren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Felag<\/strong><br>H\u00e4usliche G\u00fctergemeinschaft zwischen Eltern und Kindern im J\u00fctschen Recht nach dem jedes Familienmitglied einen ideellen Anteil (Kopfteil) am Familienverm\u00f6gen (Fahrhabe) hatte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feldaufteilung<\/strong><br>(siehe unter Verkoppelung)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feldgemeinschaft<\/strong><br>Aus dem 12. Jh. stammende Form der Gemeinschaftsbewirtschaftung landwirtschaftlicher Fl\u00e4chen durch alle Bauern eines Ortes. Einzelne Arbeitsma\u00dfnahmen (Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte) durften nur gemeinsam durchgef\u00fchrt wurden. Regeln daf\u00fcr gaben sich die Bauern in einer Beliebung (s. d.).<br>Die Feldgemeinschaften minderten jeden landwirtschaftlichen Fortschritt und so kamen schon 1739 Bestrebungen von Graf Rantzau zur Verkoppelung (s. d.) auf.<br>Staatlicherseits wurde 1766 das 1. Landverteilungsgesetz f\u00fcr das Herzogtum Schleswig verabschiedet, der 1770 die Aufhebung der Feldgemeinschaft folgte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feldgeschworener<\/strong><br>einer der sieben Dorfgeschworenen, die verwischte oder strittige Grenzen wieder herstellten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feldreiter<\/strong><br>Gendarm, Polizist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feldscher<\/strong><br>1) Fr\u00fcher Milit\u00e4rarzt der untersten Stufe der als Handwerksarzt beim Heer arbeitete.<br>2) Ungelernter Landarzt ab dem 14. Jh.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fennen<\/strong><br>Weiden (Wiesen) in Nordfriesland. Allgemein Acker-, Moor- und Weideland. Die Anspr\u00fcche der Interessenten (s. d.) waren im Fennebuch niedergelegt. Die Gr\u00f6\u00dfe der beanspruchten Fenne zur Beweidung wurden nach Notsgras (Kuhgras) (0,8624 ha), Kalbsgras 80,1437 ha), Schafsgras und Lammgras 80,1069 ha) definiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fensterbier \/ Fensterbierscheibe<\/strong><br>Fensterscheiben waren vom 16- bis 18. Jahrhundert teuer. Ab dem 15. Jh. gab es in st\u00e4dtischen H\u00e4usern erste in Blei gefasste Fensterscheiben. Es b\u00fcrgerte sich ein, Bauherren mit einer Fensterscheibe zu beschenken. Oft wurden diese mit Wappen bemalt. Zur \u00dcbergabe der Scheiben wurde ein Fest veranstaltet. Das kredenzte Bier hie\u00df Fensterbier, die Scheibe Fensterbierscheibe. Sp\u00e4ter wurden diese ausufernden Feste von der Obrigkeit verboten und mit Strafen belegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fensterscheiben<\/strong><br>Bis weit ins Mittelalter hinein gab es bei uns keine Fensterscheiben. In mittelalterlichen H\u00e4usern wurden Fenster (so es sie \u00fcberhaupt gab) und T\u00fcren mit Fellen, T\u00fcchern oder Teppichen zugeh\u00e4ngt. Sp\u00e4ter spannte man in die Fenster ge\u00f6lte Tierh\u00e4ute, Tierblasen und Pergament oder in \u00d6l getr\u00e4nktes Leinen um etwas Licht eindringen zu lassen.<br>Im 11. Jh. entwickelten deutsche Glasmacher eine Technik zur Produktion von kleinen Glasplatten. Im 13. Jh. wurde diese Technik in Venedig verbessert. F\u00fcr die Architektur waren sie aber nur ausnahmsweise in Sakralbauten geeignet. Zu den \u00e4ltesten Geb\u00e4uden mit Glasfenstern z\u00e4hlen in Deutschland das Kloster Tegernsee aus dem 10. Jh. und der 100 Jahre j\u00fcngere Augsburger Dom. Die Ausma\u00dfe der Glasplatten blieb gering.<br>Erst ab dem 15. Jh. begann die Glasmalerei und erhielten \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude und H\u00e4user reicher Kaufleute Glasfenster. Es handelte sich um bleigefasste kleine Scheiben, die aneinandergesetzt eine gr\u00f6\u00dfere Fl\u00e4che ergaben.<br>1688 wurde in Frankreich ein Plattengie\u00dfverfahren f\u00fcr Glas entwickelt, das erstmalig die Herstellung etwas gr\u00f6\u00dferer Glasplatten zulie\u00df. Es war aber blind und nicht als Fensterglas, sondern nur f\u00fcr Spiegel geeignet.<br>Ab 1900 wurde Flachglas (die sp\u00e4tere Glasscheibe) entwickelt.<br>Zwischen 1910 und 1925 wurde in Holland eine erste Fensterglasfabrik gebaut.<br>Seit 1927 wurden die Techniken in vielen Teilen der westlichen Welt verfeinert. Der eigentliche Durchbruch der Fensterscheiben in gro\u00dfen Fl\u00e4chen, gleichm\u00e4\u00dfiger St\u00e4rke, guter Lichtdurchl\u00e4ssigkeit, Blasenfreiheit, zu bezahlbaren Preisen begann aber erst nach dem 2. Weltkrieg.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Festebohl \/ Feste \/ Festebrief \/ Festegeld<\/strong><br>Eine Bohl (s. d.) ist ein &#8222;B\u00e4uerlicher Betrieb&#8220;. Das Wort Feste bedeutet &#8222;Fester Vertrag&#8220; in Bezug auf Pacht und Lebenszeit.<br>Eine Festebohl wurde in aller Regel auf Lebenszeit verfestet und wurde vom Vater auf den Sohn vererbt. Der Festevertrag musste dann jeweils erneuert werden.<br>Der Festebauer war Eigent\u00fcmer der Geb\u00e4ude, der Ger\u00e4te und der Tiere aber P\u00e4chter des Landes bei der Grundherrschaft (s. d.). F\u00fcr diese Pacht erhielt er einen Festebrief und zahlte ein Festegeld. Er war fast immer auch zu Dienstleistungen und Naturalabgaben verpflichtet. Im 17. Jh. wurden diese durch Zahlung eines Dienstgeldes (s. d.) abgel\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Festek\u00e4tner<\/strong><br>Auch Festeleute, Lansten oder Fester genannt. = Pachtbauern, P\u00e4chter von Katen. Die Feste war eine Art Erbpachtverh\u00e4ltnis mit dem K\u00f6nig. Die Feste wurde genauso vererbt wie eine eigene Kate, Hufe oder Bohle, nur musste der \u00dcbernehmer neu festen. H\u00e4ufig geh\u00f6rten die Geb\u00e4ude und der Beschlag sowie das Vieh den Festek\u00e4tnern. Grund und Boden waren im Besitz des K\u00f6nigs. Die Festen wurden im Laufe des 19 Jahrhunderts abgel\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fething \/ Feting<\/strong><br>Bassin, Grube, Teich zum Sammeln von Regenwasser von den D\u00e4chern als Trinkwasser f\u00fcrs Vieh und zum Feuerl\u00f6schen. Besonders auf den Halligen (s. d.) anzutreffen.<br>Da sie offen waren und auch Dung und Vogelkot hineingelangen konnte, eigneten sie sich nicht als Trinkwasserbeh\u00e4lter. Bei Hochwasser wurde das Wasser h\u00e4ufig durch Meerwasser versalzen.<br>F\u00fcr das Trinkwasser wurden besondere Zisternen (s. d.) angelegt.<br>In trockenen Sommern war die Not auf den Halligen gro\u00df und trieb die Bewohner zur Verzweiflung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feuer-Ausgie\u00dfen<\/strong><br>Strafe die sich gegen abgabepflichtige Bauern richtete, die ihrer Schuldigkeit nicht nachkamen. Durch das L\u00f6schen des Herdfeuers (Feuer-Ausgie\u00dfen) durch den Gl\u00e4ubiger (Vertreter der Obrigkeit oder des Gutsherrn) wurde ihnen das Recht zum Haushalten entzogen. Jedenfalls so lange, bis sie ihrer Pflicht nachgekommen waren.<br>Fachten die Betroffenen ohne Erlaubnis das Herdfeuer wieder an, wurden sie zu einer Geldbr\u00fcche verurteilt und ins Br\u00fccheregister (s. d.) eingetragen. Dieser Brauch konzentrierte sich \u00fcberwiegend auf den Geestr\u00fccken und auf Angeln in der Zeit des 17. Jh..<br>Dieses zwangsweise Feuer-Ausgie\u00dfen hatte nichts mit dem Brauch des Herdfeuerl\u00f6schens und &#8211; Wiederanz\u00fcndens bei Hof\u00fcbergaben zu tun.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feuersbr\u00fcnste<\/strong><br>Zwischen 1176 und 1402 zerst\u00f6rten sieben Brandkatastrophen gro\u00dfe Teile der Stadt Ribe.<br>1248 Gro\u00dfes Feuer in Flensburg.<br>1414 brennt T\u00f6nning nieder.<br>1485 Gro\u00dfbrand in Flensburg. Der ganze S\u00fcdteil brannte nieder.<br>1540 und 1549 Br\u00e4nde in Husum,<br>1564 in der Neujahrsnacht vernichtet ein Brand gro\u00dfe Teile des Schlosses Gottorf.<br>1580 wurden in Riebe 213 H\u00e4user durch einen Gro\u00dfbrand zerst\u00f6rt.<br>1627 wurde Haderleben von einem gro\u00dfen Feuer heimgesucht.<br>1669 und 1671 Gro\u00dfe Feuer in Apenrade;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Feuerwehr \/ L\u00f6schen<\/strong><br>Der Brandschutz fr\u00fcher Zeiten bestand aus Singen und Beten. Heilige Schutzpatrone wie der Heiliige St. Florian gegen Feuer und Wasser wurden angerufen.<br>Erste primitive L\u00f6schger\u00e4te bestanden aus ledernen L\u00f6scheimern, (&#8222;Durch der H\u00e4nde lange Kette um die Wette fliegt der Eimer&#8220; aus Schillers Glocke), Feuerhaken und Feuerpatschen.<br>Dorfbewohner bildeten eine Doppelkette (Brandkette) von der Wasser- zur Brandstelle und der lederne Wassereimer ging von Hand zu Hand und zur\u00fcck.<br>Jeder Haushalt hatte einen Eimer der mit Nummer versehen war., einen Feuerhaken und eine Feuerpatsche, Wer an die Brandkette trat musste sich sofort einreihen.<br>Beim Wiederaufbau half das ganze Dorf. (siehe unter Hausbau).<br>1847 wurde in Ulm die erste Freiwillige Feuerwehr in Deutschland gegr\u00fcndet. 1853 entstand der Deutsche Feuerwehrverband. Die Freiwillige Feuerwehr entstand neben der schon bestehenden Zwangsfeuerwehr f\u00fcr jede Gemeinde.<br>1878 schlossen sich alle gesunden M\u00e4nner des Dorfes Havetoftloit zu einer Feuerwehr zusammen.<br>1883 entstand eine Freiwillige Feuerwehr in S\u00fcderbrarup.<br>1887 wurde in Nordfriesland eine erste Freiwillige Feuerwehr gegr\u00fcndet.<br>Die \u00e4lteste Handdruck-Feuerspritze stammte aus 1729, Spritzen mit Windkessel gab es seit 1850, Schiebkarrenspritzen, Dampfspritzen seit 1880. F\u00fcr den Winter gab es auch Kufenspritzen.<br>Die Spritzen wurden von Spritzenw\u00e4rtern gepflegt und gewartet. Der Spritzenw\u00e4rter war gleichzeitig Vorgesetzter seiner Spritzenleute Rohrf\u00fchrer und Pumper. Ihren Lohn bekamen sie von der Gemeinde. Bei einem Brand bekam der Spritzenf\u00fchrer ab dem Jahr 1856 f\u00fcr jede 12 Stunden 1 Rth., jeder Pumper 48 Schilling,<br>Die Ger\u00e4te waren im Spritzenhaus untergebracht.<br>Am 12. Februar 1882 wurde in Oevenum auf F\u00f6hr die erste deutsche und auch erste europ\u00e4ische &#8222;freiwillige Jugendfeuerwehr&#8220; gegr\u00fcndet. Jeder Jungmann musste von zu Hause einen blauen Kittel und einen ledernen Riemen mitbringen. Als Kopfbedeckung dienten die ausrangierten M\u00fctzen der alten Feuerwehrm\u00e4nner. F\u00fcr die Anschaffung von L\u00f6schger\u00e4ten wurden Dorfsammlungen durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fideicommiss<\/strong><br>Unteilbarer unver\u00e4u\u00dferlicher Grundbesitz mit nur m\u00e4nnlicher Erbfolge. Immer bei Stammsitzen \/ Stammg\u00fctern um den Besitzstand geschlossen zu erhalten. Fideicommiss war grunds\u00e4tzlich unver\u00e4u\u00dferlich und unbelastbar. Geschaffen um Familienverm\u00f6gen \u00fcber lange Zeiten in Eigenbesitz zu behalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fidibus<\/strong><br>harzreicher Holzspan oder ein gefalteter Papierstreifen der als Hilfe zum Anz\u00fcnden von Feuer und Tranlampen diente.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fiktualien<\/strong><br>Sp\u00e4tmittelalterlicher Ausdruck f\u00fcr Lebensmittel. Siehe unter Victualien.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Filbyter<\/strong><br>W\u00f6rtlich Fohlenbei\u00dfer, Pferdebeschneider der mit primitiven Methoden Hengstfohlen kastriert indem er die Testikel (Hoden) abbei\u00dft. (siehe unter Wallacher). Eine Methode die bis vor kurzem noch von den Lappen bei Renntieren angewandt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>filia<\/strong><br>(lat.) Tochter. Filia naturalis = eheliche Tochter. Filia illegitima = uneheliche Tochter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>filiaster<\/strong><br>(lat.) Stiefsohn, auch f\u00fcr Schwiegersohn.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>filiation<\/strong><br>(lat.) Abstammung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>filius<\/strong><br>(lat.) Sohn. Siehe auch unter fila. filius illegitimus = unehelicher Sohn.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Filtmacher \/ Viltmacher<\/strong><br>Beruf. Er fertigte aus Wolle und Filz H\u00fcte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fiscal \/ Fiskal<\/strong><br>Beamter f\u00fcr Gerechtsame des Fiscus (Staatsbeamter)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fischweker \/ Fischweicher<\/strong><br>Beruf. Er weichte getrockneten Stockfisch (Trockenfisch)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fl\u00e4chenma\u00dfe<\/strong><br>1 Heitscheffel (Htsch.) = Getreidema\u00df = 144 Quadratruten (Rt.) = 112,5 l, = 0,3024 ha = 30,24 a = 6 Schipp je 24 Rt.) Im Weizenhandel = 112,5 Liter.<br>1 Quadratrute = 256 Quadratfu\u00df<br>Da es 15 verschiedene Ruten-L\u00e4ngen gab, variierten dem entsprechend auch die Fl\u00e4chen der Quadratruten zwischen 9,85 qm bis 27,37 qm.<br>1 Quadratmeile = 561\/4 qkm.<br>1 Schipp(Saat) = 24 Quadratruten (heute 504,56 qm<br>1 Heitscheffel = 6 Schipp = 144 Quadratruten (heute = 0,3027 ha)<br>1 Himpten = ca. 21 Ar.<br>1 gro\u00dfe Tonne = 320 Quadratruten (Rt.) = 0,6727 ha = 8 Scheffel je 40 Rt.<br>1 kleine Tonne = 240 Quadratruten = 1\/2 ha<br>1 k\u00f6ngl. Tonne = 260 Quadratruten = 54,17 a<br>1 Mark Goldes = 8 Mark Silbers je nach Bodenqualit\u00e4t bis 20 Heitscheffel Land.<br>1 Demat (Friesland) etwa 0,5 ha eingeteilt in 6 Saat zu je 36 Quadratruten.<br>1 Ruthe (Friesland) etwa 4,80 m \/ Angeln etwa 3,9 m<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flachs<\/strong><br>Gemeiner Lein (Linum). Neben Buchweizen bis Mitte des 19. Jh. hinein sehr arbeitsaufwendige Hauptkulturpflanze zur Gewinnung von Leinen das der Herstellung der Kleidung diente und h\u00e4ufig als Deputat an Knechte und M\u00e4gde gezahlt wurde.<br>(siehe auch unter Dresch\u00e4cht)<br>Flachs wurde nach dem Ziehen gebrakt, geschwungen, gehechelt, gesponnen und gewebt. Ein sehr anstrengender und m\u00fchevoller Prozess.<br>In einigen Orten gab es im 18. bis ins 19. Jh. Flachsbrechereien in die man seinen Flachs bringen konnte.<br>Bevor das Leinen (s. d.) gebraucht werden konnte musste es gebleicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flaggentage (D\u00e4nemark)<\/strong><br>Es gibt in D\u00e4nemark gesetzlich vorgeschriebene Flaggentage, an denen das Dannebrog (s. d.) geflaggt werden muss. Diese sind:<br>1. Januar Neujahr<br>11. M\u00e4rz K\u00f6nig Frederik IX.<br>28. M\u00e4rz K\u00f6nigin Ingrid<br>9. April Besetzung D\u00e4nemarks (1940) Flagge bis 14.\u00b0\u00b0 Uhr auf Halbmast dann auf Vollmast.<br>16. April Thronfolgerin Prinzessin Margarethe<br>27. April Erbprinzessin Caroline Mathilde<br>5. Mai D\u00e4nemarks Befreiung (1945)<br>5. Juni Tag des Grundgesetzes<br>15. Juni Waldemarstag, Widervereinigungstag (1920), Dannebrog (1219)<br>27. Juli Erbprinz Knud<br>24. Oktober Tag der Vereinten Nationen<br>25. Dezember Weihnachtstag<br>Geflaggt wird au\u00dferdem am Karfreitag auf Halbmast und am Ostersonntag, Christi Himmelfahrtstag und Pfingstsonntag.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flecken<\/strong><br>l\u00e4ndlicher Mittelpunkt f\u00fcr umliegende D\u00f6rfer mit eigenem Marktplatz und mit gemindertem Stadtrecht (Fleckengerechtigkeit) wie z.B. dem Marktrecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fleckengerechtigkeit<\/strong><br>Rechtliche Anerkennung als Flecken.<br>1421 Husum; 1707 Wyk auf F\u00f6hr; 1842 Gl\u00fccksburg; 1846 Kappeln;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fleckenrepr\u00e4sentant<\/strong><br>siehe Wr\u00f6ger.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flensburg<\/strong><br>Heute eine kreisfreie Hafenstadt im Norden Schleswig-Holsteins an der Flensburger F\u00f6rde. Sie war die n\u00f6rdlichste Stadt Deutschlands und gilt als &#8222;Tor des Nordens&#8220;.<br>Der Name der Stadt ist nicht gekl\u00e4rt. Entweder von Ritter Fleno oder der Flensau (Flens = Art Riedgras das an einer Au w\u00e4chst). Erstmals wurde der Name 1240 in einem Brief Herzog Abels erw\u00e4hnt.<br>Ende des 12. Jh. entstanden am Ende der F\u00f6rde erste Siedlungen und sp\u00e4ter Kirchen. Es waren d\u00e4nische Handels- und Fischersiedlungen.<br>Vier Gr\u00fcnde gab es f\u00fcr die Ansiedlung und Entwicklung:<br>* Der Hafen war sicher und bot Schutz vor St\u00fcrmen.<br>* Die Handelsstra\u00dfe Nord-S\u00fcd (Ochsenweg s. d.) von J\u00fctland kommend ging nahe vorbei.<br>* Die Handelsstra\u00dfe Ost-West zwischen Nordfriesland und Angeln (Angelbowege) kreuzte hier den Ochsenweg.<br>* Es gab am Ende der F\u00f6rde ein gro\u00dfes Vorkommen von Heringen.<br>Die Siedlungen wuchsen nach der Vernichtung der Wenden unter Waldemar I. zu einem gr\u00f6\u00dferen Ort zusammen und entwickelten sich unter dem Einfluss der Knuds-Gilde (s. d.).<br>1248 wurde Flensburg bei den K\u00e4mpfen zwischen K\u00f6nig Erich Plogpenning und seinem Bruder Abel zerst\u00f6rt und wieder aufgebaut.<br>1248 erhielt Flensburg das Stadtrecht. Flensburg war weder Mitglied im Heiligen R\u00f6mischen Reich noch in der Hanse, hatte aber durch D\u00e4nemark viele Privilegien. Im gleichen Jahr kam es zu einem gro\u00dfen Feuer in Flensburg.<br>1345 beginnt man mit dem Bau einer Stadtmauer und den drei Stadttoren Nordertor &#8211; Friesisches Tor &#8211; Johannistor.<br>Ab 1409 begannen erste Auseinandersetzungen zwischen Holstein und D\u00e4nemark um die Vormachtstellung in Schleswig. 1411 wurden gro\u00dfe Teile des Herzogtums Schleswigs an D\u00e4nemark abgetreten und es wurde in Flensburg die Duburg (s. d.) gebaut.<br>1412 starb nicht nur K\u00f6nigin Margarethe I. auf ihrem Schiff im Flensburger Hafen an der Pest, sondern ein Gro\u00dfteil der Bev\u00f6lkerung wurde dahingerafft.<br>1485 brannte bei einer Feuersbrunst der gesamte S\u00fcdteil der Stadt nieder. Auch schwere St\u00fcrme f\u00fchrten zu verheerenden Hochwassern in der Stadt.<br>Ab 1526 predigte der Husumer Reformator Tast in Flensburg und die Stadt wendete sich der lutherischen Lehre zu.<br>Nach der Reformation wendete sich Flensburg immer mehr der deutschen Kultur und Sprache zu w\u00e4hrend das Umland d\u00e4nisch gesonnen blieb.<br>1530 wurde das Franziskanerkloster ein Armenhaus.<br>Im 16. Jh. ging die Hanse nieder und Flensburg gewann als Handelszentrum im skandinavischen Raum immer mehr an Bedeutung. Die wichtigsten Handelswaren waren Heringe, Zucker und Tran. Viele Flensburger beteiligten sich an der Gr\u00f6nlandfahrt und dem Walfang (s. d.). Zwischen 1460 und 1864 war Flensburg neben Kopenhagen der zweitgr\u00f6\u00dfte Hafen im D\u00e4nischen Gesamtstaat (s. d.).<br>Verst\u00e4rkt wurde dieser Aufschwung durch den Zuzug westf\u00e4lischer Kaufleute, die lange Zeit als H\u00e4ndler und B\u00fcrgermeister die Entwicklung Flensburgs beeinflussten.<br>Der Drei\u00dfigj\u00e4hrige Krieg, der Einfall Wallensteins 1627 und 1628 und die D\u00e4nisch-Schwedischen Kriege 1643-1645 und 1657-1660 f\u00fcgten der Wirtschaft Flensburgs schweren Schaden zu. Gegen Ende des Jh. wurden nur noch 600 Familien in Flensburg gez\u00e4hlt. 1680 war die Einwohnerschaft Flensburgs auf 730 B\u00fcrger und die Flotte auf 20 Schiffe geschrumpft.<br>Erst im 18. Jh. begann Dank des Rumhandels eine erneute Bl\u00fctezeit. Rohrzucker aus den d\u00e4nisch-westindischen Kolonien wurde importiert und in Flensburg raffiniert und entwickelte sich zur Produktion von Rum-Verschnitt. Er wurde in ganz Europa vertrieben und begr\u00fcndete den Bekanntheitsgrad Flensburgs. Flensburg hatte \u00fcber 20 Rumh\u00e4user und 200 Brennereien.<br>1889 wurde Flensburg kreisfreie Stadt, blieb aber Sitz des Landkreises Flensburg.<br>1920 bei der Abstimmung (s. d.) stimmte Flensburg f\u00fcr den Verbleib in Deutschland und es kam zur Grenzziehung zwischen Deutschland und D\u00e4nemark. Gro\u00dfe Teile des n\u00f6rdlich gelegenen Umlands fielen aber an D\u00e4nemark. Handelswege in den Norden wurden zerst\u00f6rt, Absatzm\u00e4rkte und Arbeitspl\u00e4tze gingen im Norden verloren.<br>1945 wurde Flensburg f\u00fcr kurze Zeit Sitz der Deutschen Reichsregierung. Nach der Kapitulation litt Flensburg unter einem viel zu starken Zuzug von Ausgebombten, Heimatvertrieben und Fl\u00fcchtlingen. Die Stadt wuchs von etwa 80.000 auf 120.000 Menschen an, die untergebracht und mit Wohnung, Heizung, Nahrung und Medizin versorgt sein wollten. Obwohl Flensburg im Krieg nicht zerst\u00f6rt wurde erwuchs hieraus ein kaum zu bew\u00e4ltigendes Problem mit Obdachlosigkeit und Hunger.<br>Heute ist Flensburg Universit\u00e4tsstadt und beherbergt das Kraftfahrtbundesamt (s. d.).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flensburger Abkommen<\/strong><br>Das Flensburger Abkommen vom 19. 9. 1581 legte die Rechte der einzelnen Mitglieder des Hauses Oldenburg, das die K\u00f6nige von D\u00e4nemark und die Herz\u00f6ge von Gottorf stellte, fest. Es blieb zwar die im Vertrag von Ribe (s. d.) festgelegte Einheit von Schleswig-Holstein erhalten, aber es wurde jetzt aufgeteilt in einen k\u00f6niglichen und einen gottorfer Anteil und das Gebiet der gemeinschaftlichen Regierung, die j\u00e4hrlich zwischen dem d\u00e4nischen K\u00f6nig und dem Herzog von Gottorf &#8211; Schleswig wechselte.<br>Danach war der d\u00e4nische K\u00f6nig Repr\u00e4sentant des ganzen Reiches ohne Ausnahme und zwar als Oberlehnsherr von Schleswig und Lehnherr des deutschen Kaisers von Holstein. Er regierte den K\u00f6niglichen Anteil beider Herzogt\u00fcmer und abwechselnd mit dem Herzog von Gottorf die gemeinschaftlichen Anteile.<br>Der Herzog von Gottorf war Herzog von Schleswig und Holstein gemeinsam mit dem K\u00f6nig. Er regierte den herzoglichen Anteil beider Herzogt\u00fcmer und war im Wechsel mit dem K\u00f6nig Mitregent des gemeinschaftlichen Anteils. Als Herzog von Holstein war er Lehnsmann des deutschen Kaisers und als Herzog von Schleswig Lehnsmann des d\u00e4nischen K\u00f6nigs.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fletfahrer<\/strong><br>Altenteiler nach dem J\u00fctschen Low. Wenn er den Hof \u00fcbergab bot er sich dem Erben als Fletfahrer an. Er konnte sich auch bei einem anderen Familienmitglied der nicht Hoferbe war als Fletfahrer anbieten. Der Begebungsakt war aber unwiderruflich. Der Fletfahrer verlor seine Freiz\u00fcgigkeit auf dem Hof und seine rechtliche Stellung war sehr begrenzt. Das J\u00fctsche Recht stellte den Fletfahrer einem Unfreien gleich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flett<\/strong><br>Offene Wohnk\u00fcche in alten Hallenh\u00e4usern (s. d.) am Ende der Diele die die gesamte Hausbreite einnahm. Mitten im Flett befand sich die 1,5 qm gro\u00dfe offene Feuerstelle die mit Feldsteinen eingefasst war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fleute<\/strong><br>Siehe unter Schiffstypen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fliegenglas<\/strong><br>Mit Essig gef\u00fclltes Glas als Fliegenf\u00e4nger. Diese wurden mit Zucker angelockt und ertranken im Essig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flottenkommando<\/strong><br>siehe unter Meierwik.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fl\u00fctten<\/strong><br>Mit Haus und Hof umziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Flurzwang<\/strong><br>Verpflichtung f\u00fcr Bauern sich in der Feldgemeinschaft (s. d.) zu vorgeschriebenen Zeiten an vorgeschriebene Bestell- und Erntezeiten zu halten. Wegen fehlender Zuwegung zu den einzelnen Gewannen (s. d.) musste die jeweilige Flurlage von allen am gleichen Tag bestellt und beerntet werden. Dieses galt allgemein vom Mittelalter bis um Mitte des 19. Jh. \u00f6rtlich auch l\u00e4nger.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fluten \/Sturmfluten \/ Hochwasser<\/strong><br>Anno 516<br>&#8222;war ein Grothe Water Floth aver gantz Fresland ergangen, darinne waren aver 6000 Minschen und veel mehr Vehe umgekamen.&#8220;<br>16. 2. 1162<br>&#8222;war noch ein Grothe Wather Flodt gewe\u00dfen, und waren veel dusend Minschen und Vehe n der Elve und Weser verdrenket.&#8220;<br>17. 2. 1164<br>Erste Julianenflut oder Hollandflut. Erste bezeugte Sturmflut die vor allem in Niedersachen Sch\u00e4den anrichtete und die Entstehung des Jadebusens und der Zuidersee einleitete. M\u00f6nche schrieben von 20.000 Toten. Das Wasser stand 12 Meilen ins Land.<br>Anno 1204<br>&#8222;war ein sehr hoge Flodt ergangen, diese Flod is na der S\u00f6ndflod (Sintflut) de aller groteste gewesen, und sint vele dusend Minschen und Vehe verdrenket&#8220; (Nordstrand)<br>16. 1. 1219<br>Marcellusflut von Hagel und Vollmond begleitet. Betraf Westfriesland und die K\u00fcste Schleswig-Holsteins. 10.000 Tote. Die s\u00e4chsische Weltchronik sprach von 36.000 Toten insgesamt.<br>1228<br>niederl\u00e4ndische und Friesische K\u00fcste. 100.000 Tote.<br>25. 12. 1277<br>Weihnachtsflut in Friesland<br>13.\/14. 12. 1287<br>Luciaflut an der deutschen K\u00fcste mit 50.000 Toten. Ganze Siedlungen wurden vernichtet und neue D\u00f6rfer entstanden weiter im Inland.<br>16. 1. 1300<br>&#8222;is so ein grote Flodt gewesen, dat idt Water is aver de h\u00f6gesten Dyke gegangen, gew\u00f6let, gew\u00fctet, und in alle Marschl\u00e4nder, Stede und Dorpern umme geworpen, damals is Rungehold mit 28 Carspeln (Kirchspielen) under gegangen.<br>23. 11. 1334<br>Clemensflut.<br>15. &#8211; 17. 1. 1362<br>Zweite Marcellusflut auch Erste Grote Manndr\u00e4nke, gesamtes Nordseegebiet 100.000 Tote. Untergang von Rungholt (s. d.). Sie f\u00fchrte zu einer starken Ver\u00e4nderung der Nordseek\u00fcste. Entstehung der Inseln und Halligen. Rungholt (s. d.) versinkt.<br>9. 10. 1374<br>Erste Dionysiusflut mit h\u00f6herem Wasserstand als bei der Zweiten Marcellusflut. Erhebliche \u00dcberschwemmungen und Verluste von D\u00f6rfern an der K\u00fcste.<br>9. 10. 1377<br>Zweite Dionysiusflut, deutsche K\u00fcste.<br>1400<br>Friesenflut<br>21. 11. 1412<br>C\u00e4cilienflut, deutsche Bucht. Kaum K\u00fcstensch\u00e4den daf\u00fcr starke an der Unterelbe (Finkenwerder, Ochsenwerder, Moorwerder, Altes Land. Insgesamt 30.000 Tote.<br>1. 11. 1436<br>Allerheiligenflut 1436, gesamte Nordsee besonders Eiderstedt und Nordstrand, 500 Tote, Allein in Tetenb\u00fcll 180 Tote.<br>6. 1. 1468<br>Ursulaflut, Eiderstedt ohne Landverluste.<br>26. 9. 1509<br>Kosmas- (Cosmas) und Damianflut. Wasser stand &#8222;eine Tonne \u00fcber allen Deichen&#8220;. Der Dollart erreicht seine gr\u00f6\u00dfte Ausdehnung.<br>16. 1. 1511<br>Anthoniflut. Eisflut.<br>31. 10. 1532<br>Dritte Allerheiligenflut. 2. Untergang des teilweise wieder aufgebauten Rungholts. Tausende Tote. Allein in Eiderstedt 1.100, in Koldenb\u00fcttel 100 und in Witzwort 60 Tote. In Nordstrand 1.500 Tote. Wasserstand 4, 16 m \u00fcber NN.<br>1.\/2. 11. 1570<br>Allerheiligenflut 1570, 20.000 Tote. Es entstand der Spruch: &#8222;Allerheiligendag Vrisland veel beklagen mag.&#8220;<br>21. 8. 1573<br>Kornflut. War gar nicht so hoch traf aber auf besch\u00e4digte Deiche der Allerheiligenflut und \u00fcberschwemmte weite Teile des Landes und zerst\u00f6rte die Ernte.<br>Dezember 1593<br>Weihnachtsflut 1593, erhebliche Deichbr\u00fcche in Nordfriesland.<br>1. 12. 1615<br>Gro\u00dfe Schadensflut, viele D\u00f6rfer und deren Friedh\u00f6fe wurden verw\u00fcstet. 300 Tote.<br>10. und 26. 2. 1625<br>Fastnachtsflut, wurde auch Eisflut genannt. Sch\u00e4den in allen Marschl\u00e4ndern.<br>11.\/12. 10. 1634<br>Burchardiflut, auch Zweite Grote Manndr\u00e4nke oder St.-Pauli-Bekehrungsnachflut zwischen Ribe und Brunsb\u00fcttel. Zertrennung von Nordstrand, 15.000 Tote. Allein in Nordfriesland 9.000 Tote und 50.000 St\u00fcck Vieh. An 44 Stellen brachen in Nordfriesland die Deiche.<br>Die nicht mehr bestehende Insel Strand wurde in zwei Teile &#8211; Nordstrand und Pellworm &#8211; zerrissen. Die Halligen Nieland und N\u00fcbbel verschwanden.<br>\u00dcber 1.300 H\u00e4user, 28 Windm\u00fchlen und 50.000 Stck. Vieh gingen verloren. Au\u00dferdem wurde 1634 von vielen Sommerfluten gesprochen.<br>25. 11. 1685<br>Katharinenflut.<\/p>\n\n\n\n<p>7. &#8211; 9. 12. 1703<br>Gesamtes Nordseegebiet.<br>24. 25. 12. 1717<br>Weihnachtsflut. Gr\u00f6\u00dfte bis dahin bekannte Sturmflut von Holland bis D\u00e4nemark mit 11.150 Toten, 100.000 Stck. ertrunkenem Vieh und 8.000 zerst\u00f6rten H\u00e4usern. Der Wasserstand betrug 4,60 m \u00fcber NN..<br>In Dithmarschen kamen 88 Menschen ums Leben. Das Land stand bis 10 Fu\u00df unter Wasser.<br>25.26.2. 1718<br>Holl\u00e4ndische, deutsche und d\u00e4nische K\u00fcste.<br>31. 12. 1720 und Januar 1721<br>Neujahrsfluten, St\u00e4rker als Weihnachtsflut 1717.<br>Oktober 1745<br>Sehr schwere Flut. Wasserstand 4,70 m \u00fcber NN. Kaum Sch\u00e4den, weil Deichprofile verbessert wurden.<br>7. 10. 1756<br>Markusflut. Erste gro\u00dfe Sturmflut nach einer Pause von 38 Jahren mit schweren Sch\u00e4den in Hamburg.<br>3. &#8211; 5. 2. 1825<br>Februarflut 1825, Halligflut, 800 Tote entlang der deutschen Westk\u00fcste, 45.000 Stck. Vieh, 2.400 zerst\u00f6rte Geb\u00e4ude. Wasserstand 5 m \u00fcber NN. Erhebliche Sch\u00e4den in Holland.<br>1.\/2. 1. 1855<br>Neujahrsflut. Erste Flut nach einer Pause von 30 Jahren. Wasserstand 5,08 m \u00fcber NN in Hamburg-<br>13. 11. 1872<br>Ostseehochwasser und F\u00f6rdehochwasser durch schwere Sturmflut. 271 Tote und gro\u00dfe Sch\u00e4den bis nach Flensburg hinein. K\u00fcstenverlauf wurde an einigen Ostseek\u00fcsten ver\u00e4ndert.<br>Januar 1916<br>Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,44 m \u00fcber NN.<br>16. 2. 1916<br>Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,48 m \u00fcber NN.<br>19. Oktober 1936<br>Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,33 m \u00fcber NN. In der Elbm\u00fcndung sank das Feuerschiff Elbe 1 mit 15 Mann Besatzung.<br>24. 11. 1938<br>Nordseehochwasser.<br>1949<br>Niedrigwasser-Orkanflut.<br>1. 2. 1953<br>Hollandsturmflut mit schwersten Verlusten in Holland. Schleswig-Holstein blieb verschont aber von den 560 km Festlandsdeichen wurden 70 km zerst\u00f6rt und 80 km erheblich besch\u00e4digt.<br>16.\/17. 2. 1962<br>h\u00f6chste bisherige Sturmflut \u00f6stlich der Jade mit 61 Deichbr\u00fcchen, 340 Tote, allein 300 davon in Hamburg. Sch\u00e4den \u00fcberwiegend in Niedersachsen und Hamburg. Wasserstand in Hamburg 5,70 m \u00fcber NN.<br>23. 2. 1967<br>Zweite Niedrigwasser-Orkanflut in der Deutschen Bucht mit h\u00f6chsten bis dahin gemessenen Windst\u00e4rken bis 14 Beaufort (140 kmh)<br>3. Januar 1976<br>Jahrhundertflut an der Elbe mit Wasserstand 6,45 \u00fcber NN in Hamburg und 5,15 m \u00fcber NN in B\u00fcsum aber fast ohne Sch\u00e4den und ohne Verluste Dank guten Deichen. Schon am 21. 1. 1976 folgte eine zweite schwere Sturmflut.<br>24. 11. 1981<br>Novemberflut 1981, Nordfrieslandflut, H\u00f6chste Scheitelwasserst\u00e4nde in Nordfriesland 4,75 m \u00fcber NN.<br>3. 12. 1999<br>Orkan Anatol, gesamte Nordseek\u00fcste. Abflauen des Windes vor Einsetzen des Hochwassers, sonst Katastrophe. Wasserstand 5,0 m \u00fcber NN. Nur geringe Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fockfest \/ Fock<\/strong><br>Erntefest zum Ernteende zu dem alle an der Ernte Beteiligten eingeladen wurden.<br>Der Fock war ein mit Blumen (Kornblumen, Mohnblumen und Margeriten) und Korn\u00e4hren gebundener Strau\u00df der am letzten Tag der Ernte vom Feld ins Haus gebracht wurde und dem Bauern zeigte, dass die Ernte beendet war. Niemand bekam gerne den d\u00f6rflichen Fock, denn den bekam immer derjenige, der mit der Ernte zuletzt fertig war, also der Verlierer. Der Begriff kam von fockig = ungeschickt.<br>Nach beendeter Ernte erhielten die Erntearbeiter ein Fockbier bevor das eigentliche Fock-Fest begann.<br>Auf der Geest wurde das Fockfest auch Opskaa genannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folter<\/strong><br>Rechtliches Verfahren zur Erlangung eines Gest\u00e4ndnisses. Die Folter konnte viel , oft, hart und mildernd angewandt werden. Oft kam vor der Folterung die Territion (s. d.). Dabei galten Gest\u00e4ndnisse w\u00e4hrend der Folter nicht. Sie mussten bei der n\u00e4chsten Verhandlung wiederholt werden.<br>Im Herzogtum Schleswig wurde die Folter erst am 21. 12. 1770 von K\u00f6nig Christian VII. abgeschafft mit der Verf\u00fcgung in der es u. a. hie\u00df:<br>&#8222;es solle lieber, als dass man Gefahr laufe, einen Unschuldigen zu martern, ein Schuldiger freygelassen werden.&#8220;<br>Erst ab 1791 hatten Angeklagte einen Anspruch auf einen Verteidiger.<\/p>\n\n\n\n<p>Forta<br>Viehsammelplatz im Dorf von dem aus das Vieh auf die Allmende (s. d.) getrieben wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fodtknecht<\/strong><br>(W\u00f6rtlich Fu\u00dfknecht). Pers\u00f6nlicher Bediensteter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Franziskaner<\/strong><br>M\u00f6nchsorden \/ Bettelorden der Minder- oder Graubr\u00fcder (Minder- oder Graum\u00f6nche) die sich der Armut verschrieben hatten und f\u00fcr Kranke und Arme betteln gingen. Sie beriefen sich auf den heiligen Franciscus von Assisi der seinen reichen Vater verlie\u00df und ohne festes Einkommen als Wanderprediger lebte.<br>Im Norden waren die Franziskaner etwa seit Beginn des 13. Jh. ans\u00e4ssig.<br>1217 teilte man den Orden in Provinzen ein. F\u00fcr den Norden war dieses die Provinz Dacia (s. d.)<\/p>\n\n\n\n<p>frater<br>(lat.) Bruder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>fraternus<\/strong><br>(lat.) br\u00fcderlich verwandt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fr\u00e4uleinsteuer<\/strong><br>alte au\u00dfergew\u00f6hnliche Steuer (Aussteuer) bei der Heirat einer F\u00fcrstentochter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fr\u00e4uleinstift<\/strong><br>Frauen-Kl\u00f6ster zur Unterbringung adliger Jungfrauen und unverheirateter T\u00f6chter des Adels. Es gab sie u. a. in Preetz, Itzehoe, Uetersen und Schleswig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frauenwahlrecht<\/strong><br>Erste Deutsche die f\u00fcr das Frauenwahlrecht k\u00e4mpfte war 1873 die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm.<br>Schon 1718 f\u00fchrte Schweden ein Frauenwahlrecht ein, das aber 1771 wieder zur\u00fcckgenommen wurde. 1862 wurde es f\u00fcr Kommunalwahlen eingeschr\u00e4nkt nach dem Steueraufkommen nur f\u00fcr unverheiratete Frauen wieder eingef\u00fchrt. Erst 1921 f\u00fchrte Schweden volles Frauenwahlrecht ein.<br>1906 gew\u00e4hrte Finnland als erstes europ\u00e4isches Land das Frauenwahlrecht. Finnland war zu dem Zeitpunkt russisches Gro\u00dff\u00fcrstentum.<br>1908 f\u00fchrte D\u00e4nemark ein Wahlrecht f\u00fcr Frauen bei Kommunalwahlen und 1915 volles Frauenwahlrecht ein.<br>1913 f\u00fchrte Norwegen Frauenwahlrecht ein.<br>Erst am 12. 11. 1918 wurde in Deutschland das allgemeine Wahlrecht als demokratisches Prinzip eingef\u00fchrt. Allgemeines Wahlrecht bedeutet Wahlrecht unabh\u00e4ngig von Rasse, Bildungsstand, Einkommen, Religion oder Geschlecht. Damit war auch in Deutschland das Frauenwahlrecht eingef\u00fchrt.<br>Die Wahlen m\u00fcssen frei, geheim und pers\u00f6nlich sein.<br>2005 f\u00fchrte Kuwait das Frauenwahlrecht ein.<br>L\u00e4nder ohne Frauenwahlrecht sind heute noch Bhutan, Brunai, Saudi-Arabien.<br>(Siehe auch unter Wahlrecht)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fregatte<\/strong><br>Siehe unter Schiffstypen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Freiberge \/ Frybarg \/ Freist\u00e4tten<\/strong><br>Mittelalterliche Einrichtungen in jeder Harde an denen schutzsuchende fl\u00fcchtende T\u00e4ter Asyl fanden. Es waren Erdh\u00fcgel in Form einer gleichseitigen abgestumpften Pyramide, die je von einem Wassergraben umgeben waren. Wie auf Thingst\u00e4tten &#8222;innerhalb der St\u00f6cke&#8220; ein Sonderfriede herrschte, so gew\u00e4hrten auch die Freiberge einen Sonderfrieden bei Wundtaten (K\u00f6rperverletzung) oder unbeabsichtigtem Totschlag. Todesw\u00fcrdige Blutgerichtsf\u00e4lle (Notzucht, heimliche Brandstiftung und Mord) waren von diesem Frieden auf den Freibergen ausgeschlossen.<br>S\u00fchnbare Vergehen aber waren asylf\u00e4hig. So wie die Kirche Asylrecht bot, so boten die Freiberge weltlich Verfolgten und Fl\u00fcchtenden Asyl. In Zeiten, in denen Blutrache und Fehde dem Rechtsempfinden entsprachen, waren die Freiberge ein dringliches Kulturbed\u00fcrfnis. Aufgabe der Freiberge war die Herbeif\u00fchrung der S\u00fchne. Die Freiberge gew\u00e4hrten den Schutz, den der Verfolgte zur Rechtfertigung, Verteidigung und zu S\u00fchneangeboten brauchte, bevor er im Zorn erschlagen wurde. So sch\u00fctzte er sich vor Blutrache.<br>Freiberge gab es nachweislich in vielen Orten auf Eiderstedt, aber auch in anderen Regionen. Woanders hie\u00dfen sie auch Freist\u00e4tten und befanden sich in &#8222;heiligen Hainen&#8220; oder unter besonders markanten B\u00e4umen.<br>Der Ursprung der Freiberge war heidnisch und es gab sie schon vor der Christianisierung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Freib\u00fcrge<\/strong><br>B\u00fcrge ohne Sicherung durch eine Hypothek.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Freikauf<\/strong><br>Ab 1770 die M\u00f6glichkeit das gefestete Land von der Gutsherrschaft k\u00e4uflich zu erwerben. Den meisten Bauern geh\u00f6rten seit Jahrhunderten nur die Geb\u00e4ude und die Hauskoppel (Toft), w\u00e4hrend das Land gefestet war. F\u00fcr den Freikauf wurden Freikaufbriefe ausgestellt. Das Freikaufen wurde schon 1773 wieder beendet. (Siehe auch unter Dienstgelder)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Freiwerber<\/strong><br>Brautwerber. Einer der f\u00fcr einen anderen um die Braut warb. Das &#8222;sich finden&#8220; von Brautpaaren besorgte der Freiwerber.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friedelfrau<\/strong><br>&#8222;Freundin&#8220;, &#8222;Partnerin&#8220;. Im nordischen Recht urspr\u00fcnglich eine Geliebte oder Beischl\u00e4ferin. Im Gegensatz zur echten Ehefrau erreichte sie Anerkennung und Erbrecht f\u00fcr ihre Kinder durch &#8222;Ersitzung&#8220;, d. h., wenn sie offenkundig dem Mann, bei dem sie wohnte, den Haushalt f\u00fchrte, Schloss und Schl\u00fcssel verwaltete und mit ihm schlief drei Winter (Jahre) lang, sollte sie seine Ehefrau und rechtm\u00e4\u00dfige Hausfrau ihrer echt geborenen (erbberechtigten) Kinder sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friedelkind<\/strong><br>Starb die Frau w\u00e4hrend der Ersitzungszeit und hatte sie in dieser Zeit ein Kind bekommen, so konnte es sich der Mann beim Ding als sein Kind zusprechen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friedenseichen<\/strong><br>Schon nach den Freiheitskriegen 1813-1815 wurden in vielen Orten Preu\u00dfens Friedenseichen gepflanzt.<br>Auch anl\u00e4sslich der Schleswig-Holsteinischen Erhebung 1848 wurden Friedenseichen gepflanzt.<br>Anl\u00e4sslich der Beendigung des f\u00fcr Deutschland siegreichen deutsch-franz\u00f6sischen Krieges 1870\/71 wurden auf Anregung von Kaiserin Augusta, Gemahlin von Kaiser Wilhelm I. in vielen Orten Deutschlands Friedenseichen gepflanzt. Auch im Landesteil Schleswig und in Angeln finden sich viele solcher Friedenseichen. Besonders die Schuljugend wurde zu solchen Pflanzaktionen aufgerufen. Dabei war eine angemessene Feierlichkeit mit Umz\u00fcgen und Singen patriotischer Lieder vorgeschrieben. In ihrem Schatten sollten sich zuk\u00fcnftige Generationen der Helden von 1870\/71 erinnern.<br>Die meisten Eichen wurden mit einem Gedenkstein versehen.<br>Das Pflanzen von Friedenseichen wurde nicht nur von \u00c4mtern, Kirchen und Vereinen, sondern auch von Privatleuten auf Privatgrundst\u00fccken vorgenommen.<br>Manche Orte pflanzten demonstrativ keine Friedenseiche, weil sich ihre B\u00fcrger innerlich noch vom Anschluss an Preu\u00dfen distanzierten und so ihre Oppositionshaltung ausdr\u00fcckten.<br>Zahlreiche Friedenseichen mussten Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen weichen und sind verschwunden. Viele stehen heute noch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friedlosigkeit<\/strong><br>Auch Acht und Bann, eine \u00c4chtungsstrafe. Zentraler Bestandteil des mittelalterlichen Strafrechts. Strafe f\u00fcr M\u00f6rder, Totschl\u00e4ger, Vergewaltiger, Mordbrenner und Wegelagerer.<br>Ein Friedloser verlor all seine Rechte und wurde aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Ehefrau eines Friedlosen galt als Witwe, die Kinder als Waisen. Seine Lehen geh\u00f6rten wieder dem Lehnsherrn. Sein Eigentum wurde unter seinen Kindern aufgeteilt.<br>Ein Friedloser konnte von jedermann bu\u00dflos (straflos) get\u00f6tet werden. Darum z\u00e4hlte man die Friedlosigkeit auch zu den Todesstrafen.<br>Die Friedlosigkeit wurde auf dem Ding durch das Eidurteil der Wahrm\u00e4nner festgesetzt. Sie konnte in einigen F\u00e4llen durch au\u00dfergerichtlichen Vergleich (z.B. Zahlung des T\u00e4ters an die Verwandten des Opfers) ausgesetzt werden.<br>Beim Urteil der Friedlosigkeit musste der Verurteilte seine Heimat verlassen und war vogelfrei. In der vorchristlich-germanischen Rechtstradition wurde ein Friedloser auch als Werwolf bezeichnet, der wie ein Wolf gejagt werden durfte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friedrichsgarde, Gl\u00fcckburgische &#8230;<\/strong><br>Der Gr\u00fcndungstag der Gl\u00fccksburger Friedrichsgarde ist unbekannt wird aber mit 1801 angegeben. Es ist jedoch ein S\u00e4bel erhalten der die Inschrift tr\u00e4gt &#8222;Gl\u00fccksburgische Friedrichsgarde 1743&#8220;. Sie d\u00fcrfte aber schon l\u00e4nger bestanden haben.<br>1801 wurde sie von der Herzogin Anna Caroline neu ins Leben gerufen. Fast jeder Gl\u00fccksburger Wehrf\u00e4hige folgte ihrem Aufruf. Der J\u00fcngste war 19 und der \u00c4lteste 74 Jahre alt. Ein 15k\u00f6pfiges Offizierscorps stand der Garde vor.<br>Die Mitglieder der Garde hatten Wachaufgaben f\u00fcr das Schloss zu leisten. Daf\u00fcr waren sie vom allgemeinen Milit\u00e4rdienst befreit.<br>1848\/50 w\u00e4hrend des Krieges mit D\u00e4nemark war die Garde auch zur \u00dcberwachung des F\u00f6rdeufers eingesetzt. Nach 1867 wurde die Garde in ein Sch\u00fctzencorps umgewandelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friedrichstadt<\/strong><br>Zwischen Eider (s. d.) und Treene in Nordfriesland gelegene Stadt.<br>Gegr\u00fcndet wurde sie 1621 durch Herzog Friedrich III. von Gottorf mit Hilfe niederl\u00e4ndischer Remonstranten (s. d.), von Menoniten (s. d.) und j\u00fcdischen Aschkenasen denen er allen Religionsfreiheit zusicherte. In diesem Jahr wurde mit dem ersten Hausbau begonnen. Infolge der Religionsfreiheit kamen auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften nach Friedrichstadt und sie galt als &#8222;Stadt der Toleranz&#8220;. Remonstranten, Lutheraner, Katholiken, Mennoniten, Qu\u00e4ker, polnische Br\u00fcder-Sozinianer und Juden lebten in friedlicher Gemeinschaft miteinander.<br>1633 erhielt Friedrichstadt das Stadtrecht, das zugesagte M\u00fcnzprivileg erhielt sie jedoch nie.<br>Gepr\u00e4gt war Friedrichstadt durch die niederl\u00e4ndischen Backsteinbauten und durch die Anlage von Grachten.<br>Der erwartete Aufschwung der Stadt als Handelsstadt blieb aus und minderte sich weiter, als die Remonstranten ihre Religion in ihrer Heimat aus\u00fcben durften und zur\u00fcckzogen.<br>Wie alle St\u00e4dte litt auch Friedrichstadt unter den Drangsalierungen der Kriege. 1643 wurde das gesamte Friedrichst\u00e4dter Umland von den Eindringlingen unter Wasser gesetzt.<br>Ein prominenter Fl\u00fcchtling in Friedrichstadt war der franz\u00f6sische &#8222;B\u00fcrgerk\u00f6nig&#8220; Ludwig Philipp, der 1796 auf der Flucht vor der franz\u00f6sischen Revolution einige Monate unter dem Decknamen &#8222;De Fries&#8220; als Hauslehrer in der Stadt arbeitete.<\/p>\n\n\n\n<p>Friesen<br>Germanischer Volksstamm entlang der Nordseek\u00fcste. Westfriesen in Holland, Ostfriesen s\u00fcdlich der Elbe, Nordfriesen in Schleswig-Holstein und J\u00fctland.<br>In Schleswig-Holstein unterscheidet man in &#8222;K\u00f6nigsfriesen oder Inselfriesen&#8220; mit friesischem Recht die dem d\u00e4nischen K\u00f6nig unterstanden und f\u00fcr ihn k\u00e4mpften und den &#8222;Herzogfriesen&#8220; auf der Geest mit j\u00fctischem Recht (J\u00fctisches Lov (s.d.).<br>Ihre Sprache war ein eigenst\u00e4ndiges Friesisch das aus mehreren Dialekten (von Sylt, Amrum, F\u00f6hr, Nieb\u00fcll u. a.) besteht und bis zum heutigen Tag gesprochen und auch wieder an Schulen gelehrt wird.<br>(Siehe auch unter Deichgraf, Helgoland, Friesisches Manifest, Friesische Seefahrt, &#8222;Lewwer duad us Slaav&#8220;, Nordfriesland, Utlande.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friesensalz \/ Torfsalz<\/strong><br>Nordfriesisches Torfsalz, das entlang der gesamten Nordseek\u00fcste seit dem 8. Jh. gewonnen wurde. Es war von der R\u00f6merzeit bis Ende des Mittelalters ein gefragtes Handelsgut und sp\u00e4ter auch die Grundlage f\u00fcr den Export gesalzener Heringe.<br>Besonders in der Stedesander Bucht, die seit 1362 (1. Grote Manndr\u00e4nke) immer mehr unter Meereseinfluss geraten war, bildete sich das Torfsalz.<br>Salz aus Watt-Torf (Schilftorf auch Darg genannt. Von Seewasser \u00fcbersp\u00fcltes Moor) wurde seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. bis ins 18. Jh. entlang der gesamten Nordseek\u00fcste gewonnen. Der Torf wurde bei Ebbe im Watt-Moor abgestochen und verbrannt. Seine Torfasche wurde im Meerwasser aufgel\u00f6st und gekocht. Zur\u00fcck blieb graues Salz. Aus 32 Tonnen Torf erzeugte man 8 Tonnen Asche und daraus 3,5 Tonnen Salz. Die Gesamtmenge des aus Watt-Torf gewonnenen Friesensalzes wurde in seiner besten Zeit auf bis zu 30.000 Tonnen j\u00e4hrlich gesch\u00e4tzt.<br>1341 zwang K\u00f6nig Waldemar die Friesen zur Zahlung von 2 Tonnen Salz je Brennstelle.<br>Von grundlegender Bedeutung f\u00fcr eine Einrichtung zur Salzgewinnung war eine Salzbude. Es handelte sich um einen umbauten Raum in dem ein gro\u00dfer Kochkessel stand. Um diesen war eine B\u00f6schung aufgeworfen die zur Entstehung eines kleinen Salzkooges f\u00fchrte. Dieser kleine Koog bot eine trockene Fl\u00e4che zum Trocknen der Moorsoden. Bei passender Windrichtung und trockenem Wetter wurden sie, wenn sie ganz trocken waren, angez\u00fcndet. Die Asche wurde dann laufend in den Kochkessel gesch\u00fcttet, wobei sich das Salz kristallisierte.<br>Der Handel mit Torfsalz beschr\u00e4nkte sich zwar auf die umliegenden Regionen bis nach Haithabu, sp\u00e4ter nach Schleswig. Von dort aus wurden aber auch Schweden und Russland mit Friesensalz versorgt. Die Salzmengen konnten jedoch mit denen der L\u00fcneburger Saline konkurrieren. Es war aber bitterer und wurde von dem reineren L\u00fcneburger Salinensalz verdr\u00e4ngt.<br>Die Stadt Flensburg wurde f\u00fcr lange Zeiten \u00fcber den Friesweg mit diesem Salz versorgt, ebenso wie Ribe und Tondern.<br>1621 errichtete Ribe eine Salzkompagnie mit dem Ziel die j\u00fctische Bev\u00f6lkerung mit Friesensalz zu versorgen. Sie erhielt das Recht alles Strandsalz aufzukaufen, das nach J\u00fctland eingef\u00fchrt wurde. Von 1623 &#8211; 1625 kauften sie in drei Jahren 11.268 Tonnen Friesensalz.<br>Mitte des 18. Jh. lief die Herstellung von Friesensalz aus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friesenwall<\/strong><br>Garteneinfassung aus Feldsteinen die ohne M\u00f6rtel gesetzt wurde. Im Norden ist er sehr h\u00e4ufig anzutreffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Friesisches Manifest<br>Am 28. August 1955 gaben sich die drei Friesenst\u00e4mme der Ost-, West- und Nordfriesen eine &#8222;Gemeinsame Grundsatzerkl\u00e4rung&#8220;, die Richtschnur f\u00fcr die weitere Zusammenarbeit war und ist.<br>&#8222;Gemeinsam ist uns das Volkstum, gemeinsam der Kampf gegen die Naturgewalt der Nordsee, gemeinsam vor allem das Bewusstsein unserer Freiheit von den Niederlanden bis nach D\u00e4nemark.&#8220;<br>&#8222;Wir bekennen uns zu einer Kultur, die in den Tiefen des Volkstums wurzelt. Gemeinsam wollen wir sie pflegen.&#8220;<br>&#8222;Wir bekennen uns zu unserer Muttersprache, sie sei friesisch oder plattdeutsch, die uns als wertvolles Gut mitgegeben.&#8220;<br>&#8222;Wir bekennen uns zu gemeinsamer Arbeit und berufen dazu den Friesenrat.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Friesische Seefahrt<\/strong><br>Auf den Nordfriesischen Inseln war \u00fcber Jahrhunderte die Seefahrt Haupteinnahmequelle der Utlandfriesen. Seit 1650 stellten die nordfriesischen Inseln und Halligen j\u00e4hrlich 6.000 Seeleute, ohne die Hamburger und Holl\u00e4nder Handels- und Walfangflotten nicht h\u00e4tten existieren k\u00f6nnen. Viele Knaben mussten schon im Alter von acht Jahren auf See ihr Brot verdienen. Ab 12 Jahren fuhr jeder gesunde Junge hinaus.<br>Da die Gr\u00f6nlandfahrer nur im Winter zu Hause waren, bekamen die Jungen auch nur in dieser Zeit eine schulische Ausbildung. Fast alle Lehrer waren gleichzeitig Navigationslehrer und manche Schule glich mehr einer Navigationsschule, von denen es auch einige gab. An ihnen untererrichteten \u00e4ltere Kapit\u00e4ne.<br>Als der Walfang ab- und die Handelsschifffahrt zunahmen, kamen sie nicht mehr im Herbst von Gr\u00f6nlandfahrt heim. Viele fuhren als Knaben auf See und kamen Jahre sp\u00e4ter als M\u00e4nner zur\u00fcck. Mit 12 Jahren als Matrose hinaus, mit 13 Bootsmann, mit 16 Untersteuermann und mit 18 als Obersteuermann endlich zur\u00fcck. Das war der Lebensweg vieler Friesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frondienste<\/strong><br>Hofdienste. Leistungen der Bauern f\u00fcr ihren Grundherren in Form von Hand- und Spanndiensten f\u00fcr eine festgelegte Zahl von Tagen im Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fruchtfolge in Angeln, typische alte &#8230;<\/strong><br>1. Buchweizen in der aufgebrochenen Dreesch (s. d.)<br>2. Rocken ged\u00fcngt nach einmaligem Pfl\u00fcgen<br>3. Gerste und zwar die kleine vierzeilige<br>4. Hafer<br>5. Hafer<br>oder:<br>1. Hafer in die im Fr\u00fchjahr aufgebrochene Dreesch-Furche<br>2. Buchweizen nach dreymaligem Pfl\u00fcgen<br>3. Rocken nach einmaligem Pfl\u00fcgen, mehrenteils nur kl\u00e4glich<br>ged\u00fcngt..<br>4. Gerste nach dreymaligem Pfl\u00fcgen<br>5. Hafer nach dreymaligem Pfl\u00fcgen<br>Danach wurde das Land meistens sich selbst zur nat\u00fcrlichen Begrasung \u00fcberlassen und lag 4 &#8211; 5 Jahre als Weide. Alles war mit einer sehr schwachen D\u00fcngung verbunden und f\u00fchrte zu sehr niedrigen Ertr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcnfzehntagesbrief<\/strong><br>Brief des Amtmannes an s\u00e4umige Steuerzahler in dem diese aufgefordert wurden binnen 14 Tagen ihre Abgaben zu zahlen. Bei Nichtzahlung erfolgt die Auspf\u00e4ndung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcrbittengeld \/ Maibitteng\u00e4nge<\/strong><br>Fr\u00fchmittelalterliche Zahlung der Bauern an den Priester f\u00fcr seine Bitte die er f\u00fcr eine gute Ernte zelebrierte. Im Fr\u00fchjahr segnete er die ausgebrachte Saat durch feierlichen Umzug durch die Felder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fundum<\/strong><br>Grund und Boden, Grundst\u00fcck, Landgut.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fu\u00df<\/strong><br>L\u00e4ngenma\u00df. Etwa 30 cm.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fu\u00dfw\u00e4rmer \/ Kiek<\/strong><br>Messingner oder eiserner tragbarer Beh\u00e4lter in dem in ein kleines St\u00fcck Kohle oder Torf in einem irdenen Gef\u00e4\u00df Torf gl\u00fchte. Die Abdeckplatte war durchl\u00f6chert, damit die W\u00e4rme zu den F\u00fc\u00dfen aufsteigen konnte. Der Fu\u00dfw\u00e4rmer konnte wie ein Eimer an einem B\u00fcgel getragen werden und wurde sogar mit in die Kirche genommen.<br>Marktweiber hatten ihn zwischen ihren langen und weiten R\u00f6cken zwischen ihren F\u00fc\u00dfen auf dem Erdboden stehen, wenn sie an ihren St\u00e4nden sa\u00dfen und auf Kunden warteten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Futhark-Alphabet<\/strong><br>Das Runen-Alphabet enth\u00e4lt 24 Zeichen (Runen). Es enth\u00e4lt ein Zahlenmystikum. Jeder Rune ist eine Zahl zugeordnet. Wenn diese Zahlen addiert werden ergibt bei allen Runeninschriften ein Vielfaches von 24.<br>Siehe auch unter Runen.<\/p>\n\n\n\n<p>Futterhemd<br>Kleidungsst\u00fcck das von M\u00e4nnern und Frauen getragen wurde. Es war blusenartig und hatte \u00c4rmel. Es wurde von M\u00e4nnern unter dem Camisol (s. d.) und \u00fcber dem Brusttuch getragen. Bei Frauen war es das Hauptkleidungsst\u00fcck des Oberk\u00f6rpers.<br>Aus dem Futterhemd der M\u00e4nner war wohl die Weste entstanden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">G<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Gaasten<\/strong><br>Gro\u00dfe K\u00e4tner, ca. 1\/4 Hufe. Der Inhaber einer Gaaste hei\u00dft Gaa\u00dfe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gaard-H\u00f6fe<\/strong><br>H\u00f6fe der Heermannen (s. d.) wie Kielsgaard, Rosgaard, Augaard usw. Sie lagen au\u00dferhalb der D\u00f6rfer. Gegen einen Aufwand (seine Beteiligung an einem Krieg) war der Heermann (Ritter) von Abgaben befreit und er hatte verschiedene Privilegien.<br>Abgeleitet von Gaard = Befestigungsgraben den die Herrenmannen zum Schutz vor \u00dcberf\u00e4llen um ihre G\u00fcter anlegten.<br>Mit einer Handfeste von 1326 \u00fcberlie\u00df Waldemar III. den Heermannen neben anderen Privilegien auch das Privileg des Befestigungsregals.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>G\u00e4nsekiel \/ Federkiel<\/strong><br>Aus G\u00e4nsefedern hergestellte Schreibfedern, die in Tinte (s. d.) getaucht zum Schreiben genutzt wurden. Geeignet dazu waren die gro\u00dfen \u00e4u\u00dferen f\u00fcnf Federn der Fl\u00fcgel.<br>Schreibunkundigen (die nicht lesen und schreiben konnten) aber dennoch unterschreiben mussten, wurde die Hand beim Schreiben gef\u00fchrt und hinter der so entstandenen Unterschrift wurde der Vermerk geschrieben &#8222;mit gef\u00fchrter Feder&#8220; oder &#8222;mit gef\u00fchrter Hand&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Galanterien<\/strong><br>Modisches Beiwerk wie aufgeputzte Kr\u00e4gen, Bord\u00fcren, Schals, Pl\u00fcsch, als kokette Applikation.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Galeasse \/ Galeone \/ Galeote<\/strong><br>Siehe unter Schiffstypen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Galgen und Richtst\u00e4tten<\/strong><br>Zu den \u00e4ltesten Hinrichtungsarten geh\u00f6rte das Erh\u00e4ngen. Erh\u00e4ngt wurde zun\u00e4chst an B\u00e4umen (meist Eichen wegen ihrer Stabilit\u00e4t), sp\u00e4ter baute man an Pl\u00e4tzen au\u00dferhalb der Ortschaften daf\u00fcr h\u00f6lzerne Galgen. Es gab sie seit der Zeit Karls des Gro\u00dfen um 800 n. Chr..<br>Wer einen Galgen baute, aufstellte oder ausbesserte galt fortan als unrein und wurde gemieden. Darum taten sich gelegentlich alle St\u00e4nde und Z\u00fcnfte zusammen und jeder beteiligte sich am Bau. Dann konnte kein Einzelner mehr ge\u00e4chtet werden. Andere Regionen bestimmten durch Los, wer den Galgen aufzustellen hatte.<br>Oft wurde der Galgen auf einer Erhebung gebaut, wo er weithin zu sehen war. Darauf deuten noch heute viele Stra\u00dfennamen wie Galgenberg, Galgenh\u00fcgel usw. hin.<br>Im Mittelalter war eine Hinrichtung am Galgen ein \u00f6ffentliches Schauspiel, dem kaum einer fernblieb. Bereits Diebstahl konnte durch Tod am Galgen bestraft werden.<br>In Flensburg wurde der Galgen 1816 vom Galvig nach Hornholz verlegt. Am 17. 10. 1820 fand hier die letzte Hinrichtung mit Galgen und Rad statt. Es wurden f\u00fcnf Matrosen hingerichtet.<br>In Schleswig stand der Galgen auf dem Gallberg.<br>Ein Galgen befand sich in Gro\u00df-Quern s\u00fcdlich des Scheersberges. Hier lag im Dingholz auch die Dingst\u00e4tte. 1783 war er in einem so schlechten Zustand, dass er f\u00fcr 88 Mk. instandgesetzt werden musste.<br>1737 verurteilte das Thinggericht in Dingholz in Gegenwart des Herzogs von Gl\u00fccksburg einen M\u00f6rder zum Strang. Diese letzte Hinrichtung erfolgte auf der Galligkoppel an der Stra\u00dfe nach S\u00f6rup.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gasversorgung in den St\u00e4dten<\/strong><br>1854 begann die Gasversorgung in Flensburg mit Kohlengas. 1963 wurde auf Butangas und 1988 auf Erdgas umgestellt.<br>Am 21. 2. 1857 leuchteten nach Fertigstellung des Gaswerks in Schleswig zum ersten Mal Gaslaternen in den Stra\u00dfen auf. Bis dahin f\u00fchrten die Menschen abends und nachts Laternen mit sich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geb\u00e4udesteuerrolle<\/strong><br>Gesetzliche Grundlage ab 1865. Sie nannte die Namen der Eigent\u00fcmer, die Bauweise der Geb\u00e4ude mit ihren R\u00e4umlichkeiten, die Gr\u00f6\u00dfe von Garten- und Hofraum, die Viehzahl, die Nutzung der Wohnungen, den steuerlichen Wert usw.<br>1920 wurde aus der Geb\u00e4udesteuerrolle das Geb\u00e4udebuch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geest<\/strong><br>(von nd. gest = trocken oder g\u00fcst = unfruchtbar). Landschaftstyp der in Schleswig-Holstein und D\u00e4nemark durch Ablagerung w\u00e4hrend der Eiszeiten entstanden ist. Die Geest liegt immer h\u00f6her als die Marsch und wird auch als Geestr\u00fccken bezeichnet. Die Geest ist h\u00fcgelig, sandig und steinig und galt fr\u00fcher (vor Zeiten anorganischer D\u00fcngung und k\u00fcnstlicher Bew\u00e4sserung) als unfruchtbar.<br>Abf\u00e4llig sprach man \u00fcber die Geest mit ihren leichten sandigen B\u00f6den auch von der &#8222;flegend Masch&#8220; was fliegende Marsch bedeutete und auf den leicht verwehten Boden hinwies.<br>Man unterscheidet in &#8222;hoher Geest&#8220; die durch Altmor\u00e4nen gepr\u00e4gt war und der flachen Sandergeest.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gef\u00e4lle<\/strong><br>1) Im Steuerwesen des Mittelalters Bezeichnung f\u00fcr obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Ertr\u00e4ge, Eink\u00fcnfte oder Abgaben.<br>2) Im 19. Jahrhundert Monopol- oder Verbrauchssteuer in Verbindung wie Salz-, Bier- oder Erdgef\u00e4lle.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geflenst \/ flensen<\/strong><br>Das Abspecken eines Wales. Der Speck wurde an Bord gehievt und in einem Kessel zu Tran verkocht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&#8222;gefl\u00fcsterte Orte&#8220;<\/strong><br>siehe unter Heimliche Entbindungen, Ochseninseln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gelting<\/strong><br>Ort und Gut in Ostangeln. Das Gut bestand schon im 13. Jh.. Urspr\u00fcnglich ein adeliges Gut, dass dann an den K\u00f6nig fiel und 1494 von K\u00f6nig Johann an Ritter Hans von Ahlefeldt verkauft wurde. Im Besitz dieses Adelsgeschlechts blieb es bis 1724. Ein Plan Gut Gelting 1751 zu parzellieren misslang und so wurde es 1758 f\u00fcr 85.000 Taler verkauft. 1789 wurde die Leibeigenschaft (s. d.) auf Gut Gelting aufgehoben. Das Gut wurde parzelliert und an 50 Untergeh\u00f6rige vergeben die jetzt Eigent\u00fcmer wurden. Au\u00dferdem entstanden 40 Holl\u00e4ndereien (s. d.).<br>Das schlossartige Haupthaus wurde 1770 umgebaut und sp\u00e4ter des \u00d6fteren erweitert und erg\u00e4nzt. Alte Bausubstanz von 1470 blieb dabei erhalten. 1789 wurden der englische und der franz\u00f6sische Garten angelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gemarkung<\/strong><br>Zusammenh\u00e4ngende aus einer gr\u00f6\u00dferen Zahl von Flurst\u00fccken (Grundst\u00fccken) bestehende Fl\u00e4che eines Katasters. Sie konnte aus mehreren Fluren bestehen. Eine Gemarkung konnte einen Eigennamen haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gendarmenpad \/ Gendarmensti \/ Gendarmenweg<\/strong><br>Nach der Abstimmung 1920 (s. d.) entstand die heutige Grenze zwischen D\u00e4nemark und Deutschland. Auf d\u00e4nischer Seite verl\u00e4uft ein Fu\u00dfweg (Zollgrenzweg), auf dem einst d\u00e4nische Grenzer zu Fu\u00df patrouillierten um illegalen Grenzverkehr \u00fcber die F\u00f6rde und Schmuggel zu unterbinden. Dieses geschah von 1920 bis 1958. Danach ging die Aufgabe an die Polizei \u00fcber.<br>Heute ist dieses ein 74 KM langer gut ausgeschilderter teils sehr romantischer Wanderweg von Padburg aus direkt an der Flensburger F\u00f6rde entlang.<br>(siehe auch unter Blaue Gendarmen)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gendarmerie \/ Gendarm \/ Gensdarm<\/strong><br>1867 nachdem Schleswig-Holstein von Preu\u00dfen einverleibt wurde, verordnete K\u00f6nig Wilhelm I. von Preu\u00dfen die Einrichtung einer Landgendarmerie. Die Gendarmerien unterstanden dem preu\u00dfischen Kriegsminister; die Gendarmen, die Angeh\u00f6rige des Soldatestandes waren, versahen ihre Dienst auf Anweisung der zivilen Polizeibeh\u00f6rden. Gendarmen konnten nur gediente Unteroffiziere werden wenn sie:<br>a) den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit, N\u00fcchternheit und eines untadelhaften Lebens besa\u00dfen.<br>b) ganz fertig lesen, verst\u00e4ndlich schreiben und in den vier Species rechnen konnten und<br>c) von starkem, gesundem K\u00f6rperbau und von guten nat\u00fcrlichen Geistesanlagen waren.<br>Es gab berittene und Fu\u00dfgendarmen.<br>Stolz trugen sie die dunkelgr\u00fcne Uniform mit goldenen Tressen, das wei\u00dfe Lederzeug, den Grenadierhelm mit fliegendem Adler und Haarbusch. 1895 kam ein neusilberner Gardestern als Helmzier hinzu &#8211; noch heute das Symbol des Polizistensterns.<br>Am 10. 3. 1919 verlor die Gendarmerie ihren milit\u00e4rischen Status und erhielt am 21. 6. 1920 den Namen &#8222;Landj\u00e4gerei&#8220;.<br>Mit der Macht\u00fcbernahme der Nationalsozialisten \u00e4nderte sich die Organisationsform erneut und ab 30. 1. 1934 hie\u00df es wieder Gendarmerie.<br>Nach dem 2. Weltkrieg ging die Gendarmerie 1947 in die neu gegr\u00fcndete Landespolizei Schleswig-Holstein \u00fcber. Die Dienstgrade der einfachen Beamten war Wachtmeister und Oberwachtmeister. Au\u00dferdem gab es Nachtw\u00e4chter, Hilfsw\u00e4chter, Nachtschutzleute und Polizeihilfsdiener.<br>(siehe auch unter Blaue Gendarmen)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>gener<\/strong><br>(lat.) Schwiegersohn<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Generationsausfall<\/strong><br>Zwischen 1763 und 1803 wanderten in Angeln 2.414 Personen aus. Da die Bauern aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden ihre H\u00f6fe immer sp\u00e4ter abgaben, heirateten die Bauerns\u00f6hne erst zwischen dem 30 &#8211; 40 Jahr immer sp\u00e4ter. Dieser &#8222;Brauch&#8220; entwickelte sich in gehobenen Kreisen zu einer weitverbreiteten Sitte und f\u00fchrte fast zu einem Generationenausfall. Um 1760 drohte in Angeln eine Entv\u00f6lkerung.<br>Mit der Parzellierung der G\u00fcter zwischen 1765 und 1787 und der Aufhebung der Leibeigenschaft verst\u00e4rkte sich das Problem, da die &#8222;frei&#8220; gewordenen Leibeigenen aus wirtschaftlicher Not die Geburtenzahlen reduzierten.<br>Aber schon ab 1788 \u00e4nderte sich die Entwicklung bis 1819 als schon wieder eine \u00dcberbev\u00f6lkerung verzeichnet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>genitor, gen.<\/strong><br>(lat.) Vater, Erzieher.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>genitores<\/strong><br>(lat.) Eltern<\/p>\n\n\n\n<p><strong>genitrix<\/strong><br>(lat.) Mutter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gerechtsame<\/strong><br>Auch Gerechtigkeit. Gebr\u00e4uchliche Bezeichnung f\u00fcr das Recht oder Vorrecht mit der man etwas tat, besa\u00df oder nutzte.<br>Es gab vererbliche und ver\u00e4u\u00dferliche Nutzungsrechte.<br>Die Gerechtsame wurde oft von St\u00e4dten f\u00fcr bestimmte Berufe oder T\u00e4tigkeiten erlassen. Z. B. Katen-, Schmiede-, Schank-, Brau-, M\u00fchl-, Fischerei-, Brotgerechtsame usw.<br>Es gab auch die Gerechtsame &#8222;der v\u00e4terlichen Gewalt&#8220; die beim Tod des Vaters auf Onkel oder Bruder \u00fcbergehen konnte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gerichtsbarkeit<\/strong><br>Bis 1240 von K\u00f6nig Waldemar II. das J\u00fctische Recht eingef\u00fchrt wurde, bestanden das Recht des St\u00e4rkeren und das Recht der Blutrache. In regionalen Teilen D\u00e4nemarks existierte das Schonische Recht und das Seel\u00e4ndische Recht. Das J\u00fctische Recht behielt stark modifiziert seine G\u00fcltigkeit bis 1900.<br>1524 wurde die patrimoniale Gerichtsbarkeit der Gutsherren eingef\u00fchrt. Sie gab diesen das Recht \u00fcber &#8222;Hals und Hand&#8220;, also die Ahndung von Verbrechen mit der Todesstrafe oder Verst\u00fcmmelung.<br>1770 wurde die Folter (s. d.) abgeschafft. Ab 1791 hatte jeder Angeklagte Anspruch auf einen Verteidiger.<br>1777 erlosch die Gerichtsbarkeit der Domkapitel und der Kl\u00f6sterlichen Besitzt\u00fcmer, die wie die adeligen G\u00fcter eigene Gerichtsbarkeit hatten, und wurde auf die Harden \u00fcbertragen.<br>Erst 1805 wurde das Gesetz \u00fcber Hals und Hand gemildert und verpflichtete die Gutsherren juristisch ausgebildete Justiziare einzustellen und Gerichtstage abzuhalten.<br>Die Kosten der Rechtspflege trug der Gutsherr, auch hatte er ein Gef\u00e4ngnis auf dem Gutshof einzurichten und einen Gerichtsdiener einzustellen; andererseits flossen ihm die Einnahmen aus Gerichtsgeb\u00fchren und Strafen zu. Es fehlte nicht an Beispielen nach denen die Gutsuntergeh\u00f6rigen willk\u00fcrlich bestraft und die Gerichtsbarkeit auf die furchtbarste Weise &#8222;gemisbraucht&#8220; wurde. Auch ga es gen\u00fcgend F\u00e4lle, dass adelige G\u00fcter gar kein Ding oder Recht hielten, sondern der Gutsbesitzer allein entschied.<br>In der Regel bildete jedes Gut einen eigenen Gerichtsbezirk, es gab aber auch F\u00e4lle wo mehrere G\u00fcter zusammen ein gemeinschaftliches Gericht bildeten.<br>Angeln bestand aus 44 verschiedenen Unterstellungen bzw. Gerichtsbarkeiten (Jurisdictionsbezirke) mit jeweils unterschiedlichem Recht. Viele angeliter Bauern geh\u00f6rten 2 &#8211; 3 Obrigkeiten an, die jeweils anders Recht sprachen und andere Abgaben von ihm erhoben.<br>Erst im Jahr 1853 fiel durch ein k\u00f6nigliches Patent Friedrich II. die adelige Jurisdiktion fort. Ab 1853 war f\u00fcr den Angler G\u00fcterdistrikt und das St. Johanniskloster in Schleswig ein Richter mit Sitz in Kappeln mit der Rechtspflege beauftragt. Ein humaneres Strafrecht war in Ans\u00e4tzen vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesamtstaat (D\u00e4nischer)<\/strong><br>Der d\u00e4nische Gesamtstaat bestand von 1773 bis zur Niederlage des d\u00e4nischen K\u00f6nigreiches gegen Preu\u00dfen und \u00d6sterreich am 30. 10. 1864 (Wiener Frieden). Er umfasste die K\u00f6nigreiche D\u00e4nemark und Norwegen und die Herzogt\u00fcmer Schleswig und Holstein sowie Island und die Far\u00f6rer Inseln. 1815 kam das Herzogtum Lauenburg hinzu. Dabei waren die Herzogt\u00fcmer nicht Teil des K\u00f6nigreiches D\u00e4nemark, sondern wurden nur vom d\u00e4nischen K\u00f6nig in seiner Funktion als Herzog regiert. Damit waren sie dem K\u00f6nigreich in Personalunion verbunden.<br>Holstein war als deutsches Lehen (s. d.) zugleich Mitgliedsstaat des Heiligen R\u00f6mischen Reiches deutscher Nation. Schleswig dagegen war ein k\u00f6nigliches Lehen.<br>Die beiden Herzogt\u00fcmer wurden in Kopenhagen durch die Schleswig-Holsteinische Kanzlei vertreten.<br>Erster Kanzleirat war der Deutsche Bernstorff, der aber dem K\u00f6nig treu ergeben war. Er tat sehr viel f\u00fcr Aufbau und Entwicklung der Herzogt\u00fcmer. Nach seinem Tod 1797 folgte der radikale deutsche Reformer Struensee. Damit begann die Auflehnung des d\u00e4nischen Adels gegen deutsche Vorherrschaft am Hof und gegen sprachliche \u00dcberfremdung. Aber auch in den Herzogt\u00fcmern begann eine Auflehnung gegen die D\u00e4nische Au\u00dfenpolitik. D\u00e4nemark gab seine Neutralit\u00e4tspolitik auf und schlug sich 1807 nach dem \u00dcberfall der englischen Flotte auf Kopenhagen auf Napoleons Seite. Die Folge war der Verlust Norwegens. Der d\u00e4nische Gesamtstaat wurde geschw\u00e4cht. Der d\u00e4nische Staatsbankrott (s. d.) verst\u00e4rkte dieses noch.<br>Zwischen 1852 und 1863 war der d\u00e4nische Gesamtstaat auf seinem Tiefpunkt. Strittig war die Verfassungsfrage. Durch die Aufhebung der Gesamtstaatsverfassung 1863 f\u00fcr Holstein und Lauenburg, wurde schon die Zerrei\u00dfung des Bandes zwischen Schleswig und Holstein deutlich.<br>1863 wurde ein Grundgesetz nur f\u00fcr D\u00e4nemark und Schleswig gemacht. Das war ein klarer Verfassungsbruch.<br>Am 30. 10. 1864 nach seiner Niederlage bei D\u00fcppel (s. d.) willigte der K\u00f6nig in einen Waffenstillstand und Friedensvertrag (Wiener Frieden) ein, der die beiden Herzogt\u00fcmer Schleswig und Holstein an die beiden deutschen Gro\u00dfm\u00e4chte abtrat. Damit gab es keinen Gesamtstaat mehr.<br>(Siehe auch unter Nationale Erhebung und unter Volksz\u00e4hlung)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesangvereine<\/strong><br>Siehe unter Liedertafel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geschickter<\/strong><br>Abgeordneter einer Zunft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geschlechterfriedhof Lunden<\/strong><br>\u00c4ltester bis ins Sp\u00e4tmittelalter zur\u00fcckgehender Friedhof der Westk\u00fcste um die Laurentiuskirche in Lunden gelegen. Hier waren die Angeh\u00f6rigen der m\u00e4chtigen ostfriesischen und Dithmarscher Bauerngeschlechter des 16. u. 17. Jh. begraben. Jedes Grab war einem Hof zugeordnet.<br>Es gab Gr\u00e4ber mit aufrechtstehenden Stelen aus Sandstein und Gruftkeller unter gro\u00dfen Sandsteinplatten (bis zu zwei Tonnen schwer) die mit Inschriften, Reliefs, Geschlechterwappen und Hausmarken (s. d.) versehen waren. Fr\u00fcher gab es solche Gr\u00e4ber auf allen nordfriesischen Friedh\u00f6fen. Lunden ist keine Besonderheit, au\u00dfer dass der Friedhof noch besteht.<br>Von den urspr\u00fcnglichen Gr\u00fcften sind noch dreizehn erhalten. 60 Grabplatten und Stelen sind noch vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesinde<\/strong><br>niedere Dienstboten gegen Lohn, Kost und Unterbringung im Hause des Dienst- oder Grundherrn.<br>Begrifflicher Ursprung ahd. &#8222;gisind&#8220; = Gefolgsmann. Im eigentlichen Sinn &#8222;der der den gleichen Weg hatte&#8220;.<br>Gesindewechsel war am Petritag (21. Febr.) und am Martinitag (21. Nov.). Nach der Gesindeverordnung von 1825 wurden diese Daten auf den 1. Mai und 1. November verlegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gest<\/strong><br>Hefe zum Brotbacken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gevatter \/ Pate<\/strong><br>Taufpaten. Bei Jungen zwei m\u00e4nnliche und eine weibliche, bei M\u00e4dchen umgekehrt. In der Regel entstammten sie der n\u00e4chsten Verwandtschaft. Sie zeigen sich durch ein Geschenk (silberner Kinderl\u00f6ffel, silberner Becher) erkenntlich.<br>F\u00fcr Taufen geno\u00df der Pastor von den drei Gevattern &#8222;ein kleines Opfer&#8220;, das &#8222;jeglicher wenigstens 4 \u00df opfern mu\u00df&#8220;.<br>Bei Untergeh\u00f6rigen (Leibeigenen) \u00fcbernahm sehr h\u00e4ufig der Gutsherr die Patenschaft \u00fcber die Kinder. Daf\u00fcr hatten sie den Vornamen des Gutsherrn zu tragen. So kam es zu zahlreichen Namensh\u00e4ufungen zu bestimmten Zeiten. Hie\u00df der adelige Gevatter Kai, so hie\u00dfen pl\u00f6tzlich viele leibeigene Kinder auch Kai.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gevollm\u00e4chtigter<\/strong><br>Repr\u00e4sentant einer Gemeinde. Er hatte die Mitaufsicht \u00fcber die Verwaltung des Kirchenverm\u00f6gens einschlie\u00dflich der Schulausgaben. Er hatte au\u00dferdem \u00fcber den ordentlichen Wandel der Einwohner zu achten. Schlie\u00dflich hatte er bei Visitationen sein Urteil \u00fcber den Geistlichen abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gewann \/ Gewannflur<\/strong><br>Fluraufteilung in Folge der Dreifelderwirtschaft (s. d.) bei der die Feldflur einer Siedlung in schmale streifenf\u00f6rmige Gewanne aufgeteilt wurde. Gewanne wurden im Flurzwang bewirtschaftet, d. h. gleichzeitige Durchf\u00fchrung von Arbeiten auf allen Flurst\u00fccken eines Gewanns. Eigen war den Gewannen, dass sie mindestens zehnmal so lang wie breit waren. Im Gegensatz zu S\u00fcdwestdeutschland spielten die Gewanne im Norden durch fr\u00fches Anerbenrecht (s. d.) (nur ein Erbe erhielt den Hof) keine so gro\u00dfe Rolle.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gewerbeordnung<\/strong><br>1869 wurde vom Norddeutschen Bund (s. d.) eine Gewerbeordnung eingef\u00fchrt. Damit wurden viele bestehende Regeln wie das Niederlassungsverbot f\u00fcr Handwerker und H\u00e4ndler aufgehoben. Es gab nun praktisch eine Gewerbefreiheit. Der bis dahin bestehende Unterschied zwischen Stadt (Bannmeile s. d.) und Land h\u00f6rte auf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gewichte<\/strong><br>1 Mark = etwa 1\/2 Pfund (erst ab dem Mittelalter ein M\u00fcnzwert.<br>1 Pfund = 16 Unzen = 32 Lot = 1\/2 kg.<br>1 Pfund (Friesland) etwa 480 g.<br>1 Lispfund (Livl\u00e4ndisches) = 14 Pfund<br>1 Loth = ungef\u00e4hr 15 g<br>1 Center = 8 Lispfund = 112 Pfund<br>1 Tonne = Getreidema\u00df. Weizen nicht unter 220 Pfund, Roggen nicht unter 188 Pfund, Gerste nicht unter 180 Pfund, Hafer nicht unter 130 Pfund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gezeiten<\/strong><br>Die Gezeiten geben das periodische Steigen und Fallen des Wasserspiegels an. Die Differenz zwischen Ebbe und Flut (Tidenhub) betr\u00e4gt auf Grund der Geschwindigkeit der Mondumkreisung 6 Std. und 12 Minuten und alle 12 Std. und 25 Minuten ist wieder Flut.<br>Durch die Anziehungskraft von Mond und Erde wird das Meerwasser bewegt. Auf der mondnahen Seite ist die Anziehungskraft des Mondes st\u00e4rker als die Fliehkraft der Erde. Dadurch wird hier das Meerwasser zum Mond hingezogen, es entsteht die Flut. Auf der vom Mond abgekehrten Seite der Erde ist aber die Fliehkraft der Erde gr\u00f6\u00dfer als die Anziehungskraft des Mondes. Deshalb entsteht auch hier ein zweiter Wasserberg &#8211; die Flut. Aus den dazwischen liegenden Gebieten flie\u00dft das Wasser fort und es herrscht Ebbe.<br>Die Anziehungskr\u00e4fte addieren sich, wenn Sonne, Mond und Erde in einer Linie stehen. Passiert dieses so kommt es zu besonders hohen Fluten den sog. Springfluten (s. d.)<br>Die Flut f\u00e4llt geringer aus, wenn Sonne, Mond und Erde in einem rechten Winkel zueinander stehen. Dadurch bedingt wirken die Anziehungskr\u00e4fte von Sonne und Mond in unterschiedliche Richtungen. Es entsteht die Nippflut (s. d.).<br>Der mittlere Tidenhub liegt auf dem offenen Meer bei ca. 2,40 m und erh\u00f6ht sich an den K\u00fcsten durch deren Trichterform.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gilde<\/strong><br>Erste Gilden gab es schon vor der Einf\u00fchrung des Christentums. Besonders im Mittelalter Zusammenschluss von Berufsgruppen (Bauern, Dorfbewohnern, Handwerkern) und Interessengemeinschaften (Brand-, Sterbe-, Reiter-, Sch\u00fctzengilden) zum jeweils gegenseitigen Schutz und zur Durchsetzung von Interessen. Die Mitglieder nannten sich Gildebr\u00fcder.<br>In Satzungen, Willk\u00fcren, Beliebungen wurden Regeln des Zusammenlebens und Ge- und Verbote festgelegt.<br>Als gegenseitiger Schutz nicht mehr n\u00f6tig war bestanden sie als Vereinigung f\u00fcr Lustbarkeiten fort.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gildepfennige<\/strong><br>Auch Totenpfennige. Sie waren mit dem Namen des Gildebruders und einem Totenkopf versehen und wurden von den Sterbegilden vor Beerdigungen an die Gildebr\u00fcder ausgegeben und sofort nach der Trauerfeier eingesammelt. So kontrollierte man die Teilnahme beim &#8222;Folgen der Leiche&#8220;. Wer sich dr\u00fcckte wurde in Strafe genommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Glash\u00fctten , in Angeln<\/strong><br>Mittelalterliches Gewerbe der Glasherstellung. Die \u00e4lteste Glash\u00fctte existierte im Fr\u00fchmittelalter im Herzen Angelns in Hedeby. Das mag zwischen 800 bis 1000 n. Chr. gewesen sein. Sie wurde mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit von Handwerkern aus dem Westen betrieben. Die Bl\u00fctezeit des heimischen Glasgewerbes lag zwischen 1580 bis 1680.<br>Nachweislich hat es in Angeln Glash\u00fctten gegeben in Hedeby, Klappholz, Gut Rundhof, Stenderup und Uelsby.<br>Der Betrieb von Glash\u00fctten war immer an G\u00fcter und wegen des enormen Holzbedarfs f\u00fcr die Schmelz\u00f6fen an Wald gebunden.<br>Die Glash\u00fcttenbetreiber bei uns d\u00fcrften mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit aus Mitteldeutschland, dem Harz, Th\u00fcringen, Sachsen, B\u00f6hmen und Hessen und aus Mecklenburg gekommen sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Glasschmalz<\/strong><br>Siehe unter Queller.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gliedsetzer<\/strong><br>Nordfriesisch = Leedsetter. Heilkundler mit teilweise beachtlichen F\u00e4higkeiten bei Knochenbr\u00fcchen, Verrenkungen und Verstauchungen. Ihre haupts\u00e4chlichen F\u00e4higkeiten haben sie beim Einrenken. Der \u00e4lteste in Nordfriesland d\u00fcrfte um 1600 gelebt haben. Oft wurden die F\u00e4higkeiten von Generation zu Generation weitergegeben. Wer keine Kinder hatte nahm seine Kunst mit ins Grab.<br>1810 mussten die Gliedsetzer sich verpflichten schwierige komplizierte F\u00e4lle an \u00c4rzte abzugeben.<br>Siehe auch unter \u00c4rztlicher Versorgung, Babier, Bader.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gliep \/ Glip \/ Glipp \/ T\u00e4nge<\/strong><br>(Gliep in Nordfriesland, Glip in Angeln, T\u00e4nge an der Schlei). Ein an einem Holzstil befestigtes Schiebenetz von etwa 1 m Breite zum Krabbenfang im flachen Nordseewasser. Die Fischer gingen bis zu brusttief durchs Wasser und schoben die Gliep \u00fcber den Meeresgrund. Dabei wurden die Krabben auf- und ins Netz gescheucht. In der Schlei fing man so die Aale.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Globus, begehbarer im Gottorfer Barockgarten.<\/strong><br>1637 lie\u00df Herzog Friedrich III. (1597 &#8211; 1659) den Barockgarten s. d.) , genannt &#8222;das Neue Werk&#8220; als ersten Terrassengarten Europas n\u00f6rdlich der Alpen anlegen.<br>1650 wurde hierin ein pr\u00e4chtiges Lustschloss im persischen Stil, die Friedrichsburg, in Form der Sp\u00e4trenaissance errichtet, in dem der Gottorfer Globus aufgestellt wurde. Dieser \u00fcber 3 Meter im Durchmesser begehbare Globus, der 12 Personen Platz bot, war eine wissenschaftliche Sensation. Entworfen und gebaut wurde er von dem Hofgelehrten Adam Olearius. Herzog Friedrich III. selbst erlebte die Fertigstellung im Jahre 1664 nicht mehr.<br>1713 wurde der Globus zur Abwendung eines Krieges an den russischen Zaren Peter der Gro\u00dfe, der ihn &#8222;forderte&#8220;, &#8222;verschenkt&#8220;, um einen Krieg mit Russland abzuwenden. Da der Globus nicht durch die T\u00fcr passte, musste die Friedrichsburg aufgebrochen werden. Der Verlust des Globuses war gleichzeitig auch der Untergang des Gartens.<br>In einer dreij\u00e4hrigen abenteuerlichen dreieinhalbj\u00e4hrigen Reise wurde er per Schiff und auf Schlitten nach St. Petersburg gebracht.<br>Ein Globushaus, das Peter der Gro\u00dfe in Petersburg f\u00fcr sein &#8222;Geschenk&#8220; plante, wurde nie fertig und so wurde der Globus mal hier, mal dort und schlie\u00dflich in Zarskoje Selo, dem heutigen Puschkin untergebracht.<br>Im Herbst 1941 fanden w\u00e4hrend des 2. Weltkrieges deutsche &#8222;Kunstschutztruppen&#8220; den Globus in Puschkin und brachten ihn 1942 in Spezialg\u00fcterwagen unter dem Befehl des Schleswiger Denkmalpflegers Helmut Perseke nach L\u00fcbeck heim. Er blieb verpackt auf dem Krankenhausgel\u00e4nde in Neustadt stehen, um ihn nach gewonnenem Krieg nach Schleswig-Gottorf zur\u00fcck zu bringen. Im Januar 1946 wurde er aber von der &#8222;britischen Kommission f\u00fcr Beutekunst&#8220; gefunden und nach Russland zur\u00fcckgef\u00fchrt.<br>Heute steht der Originalglobus im Turm des Lomonossow &#8211; Museums in St. Petersburg.<br>Gl\u00fccksburg<br>(siehe unter Schloss Gl\u00fccksburg)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gl\u00fccksburgische Friedrichsgarde<\/strong><br>Siehe unter Friedrichsgarde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Glutbecken \/ F\u00fcrfatt<\/strong><br>Beh\u00e4lter der mit Glut gef\u00fcllt auf dem Tisch stand und dem W\u00e4rmen der H\u00e4nde und dem Entz\u00fcnden des Kienspans (s. d.) diente. (siehe auch unter Kiek und Fu\u00dfkiek). Auch Schwefelh\u00f6lzer in fl\u00fcssigen Schwefel getauchte Holzsp\u00e4ne (Kienspan) brannten nur, wenn sie an Glut gehalten wurden. Die anrei\u00dfbaren anfangs giftigen Phosphorz\u00fcndh\u00f6lzer waren noch nicht erfunden. Sie gab es erst ab 1800.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>G\u00f6pel<\/strong><br>Antriebsvorrichtung mit Pferdekraft f\u00fcr Maschinen wie die ersten Dresch- u. H\u00e4ckselmaschinen aber auch f\u00fcr Rossm\u00fchlen (Graupen- und Gr\u00fctzm\u00fchlen). Das im Kreis gehende Pferd (Pferde) bewegte ein Zahnradgetriebe, welches \u00fcber eine Welle die Maschinen antrieb.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gottorp \/ Gottorf<\/strong><br>Schloss und Amtsbezirk im Landesteil Schleswig. Um 1400 gab es im Herzogtum Schleswig das Amt Gottorp und das Amt Flensborg.<br>Die Urspr\u00fcnge des Schlosses gehen auf die Burg Gottorp 1161 zur\u00fcck. Sie war Residenz des Bischofs. 1268 fiel die Burg im Tauschgesch\u00e4ft an die Schauenburger Grafen. 1492 vernichtete ein Feuer gro\u00dfe Teile der Burg. Sie fiel erbrechtlich an den d\u00e4nischen K\u00f6nig Christian III., der 1530 ein gro\u00dfes neues Schloss (Westfl\u00fcgel) errichtete und von hier aus D\u00e4nemark regierte. Es begr\u00fcndete sich die Linie Schleswig-Holstein -Gottorf. In der Neujahrsnacht 1664\/65 vernichtete ein erneuter Brand gro\u00dfe Teile des Schlosses. In mehreren Bauabschnitten wurde es zur vierfl\u00fcgeligen Festungsanlage ausgebaut.<br>1713, nach verlorenem Krieg wurde Gottorp bis 1848 zum Sitz d\u00e4nischer Stadthalter. Die Landesteile Schleswig und Holstein wurden verschiedenen Herren zugesprochen. Schleswig wurde von Gottorp und Holstein von Kiel aus regiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grabbier<\/strong><br>Fr\u00fcher \u00fcbliches Bier nach einer Beerdigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Graften<\/strong><br>(Nordfriesisch) Breite, h\u00e4ufig tiefe Gr\u00e4ben, die alte Warften umziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gran<\/strong><br>M\u00fcnz- und Apothekergewicht. 15 Gran = 1,0938 Gramm.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grandmonarch<\/strong><br>Abf\u00e4llige Bezeichnung f\u00fcr Erdarbeiter die als Landstreicher bettelnd und nach einfacher leichter Arbeit suchend durchs Land zogen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grapengie\u00dfer \/ Grapengeter<\/strong><br>Beruf. Er go\u00df metallene Grapen, M\u00f6rser usw.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gr\u00e4ser<\/strong><br>Beruf. Grasm\u00e4her, Wiesenw\u00e4chter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grasgeld<\/strong><br>Trieb ein Bauer mehr Vieh auf die Allmende (Gemeinschaftsweide) als ihm zustand, so musste er daf\u00fcr Grasgeld bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gravamina<\/strong><br>1) Beschwerden oder Vorw\u00fcrfe \u00fcber Missst\u00e4nde gegen Kirche oder Landesherren.<br>2) von Untertanen zu erbringende Abgabe an Kirche oder Landesherren.<br>3) allgemein eine Beeintr\u00e4chtigung oder Belastung der Untertanen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gravenstein \/ Graasteen (Schloss)<\/strong><br>Ort und Schloss in der N\u00e4he Sonderburgs am n\u00f6rdlichen Ufer der Flensburger F\u00f6rde. Es war die Sommerresidenz der d\u00e4nischen K\u00f6nige.<br>Das Schloss wurde von 1700 &#8211; 1708 f\u00fcr den Stadthalter der k\u00f6niglichen Landesteile im barocken Stil gebaut. 1757 brannten gro\u00dfe Teile des Schlosses ab. 1757 wurde es mit schlichter Fassade wieder aufgebaut. 1700 wurde auch der sehenswerte Schlosspark im Stile eines englischen Gartens angelegt.<br>Hans Christian Andersen schrieb 1845 auf dem Schloss das M\u00e4rchen &#8222;Das kleine M\u00e4dchen mit den Schwefelh\u00f6lzern&#8220;.<br>1936 erhielt der Kronprinz Ferdinand das Schloss vom d\u00e4nischen Staat als Hochzeitsgeschenk und seither z\u00e4hlt Gravenstein zu den k\u00f6niglichen Schl\u00f6ssern.<br>Gravenstein \/ Graasteen, (Gut)<br>Gravenstein war urspr\u00fcnglich ein adeliges Gut der Familie von Ahlefeldt. Es war das mit Abstand gr\u00f6\u00dfte Adelsgut im Herzogtum Schleswig. 1648 verkauften die von Ahlefeldts den Hof an den Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Gl\u00fccksburg. 1662 kam es erneut an Seegaard wohin die Ahlefeldts erneut<br>ihren Stammsitz verlegten und mit dem Bau eines Herrenhauses begannen, das um 1700 den Charakter eines Schlosses annahm.<br>1725 gingen die Ahlefelds Konkurs und Gravenstein wurde ein selbst\u00e4ndiges Gut zu dem umfangreiche L\u00e4ndereien und die Siedlung geh\u00f6rten. Neuer Besitzer war der Herzog von Augustenburg der zahlreiche benachbarte G\u00fcter hinzukaufte.<br>Vom Gut stammt die bekannte Apfelsorte &#8222;Gravensteiner&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Greede<\/strong><br>(nordfriesisch) Grasland.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Groden<\/strong><br>(auch Polder oder Koog) An der Nordseek\u00fcste durch Eindeichung und Entw\u00e4sserung gewonnenes fruchtbares Marschland.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Groschen<\/strong><br>M\u00fcnze im Wert zwischen 7 &#8211; 10 Pfg. Sp\u00e4ter allg. 10 Pfennig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Groschenseite \/ Pfennigseite<\/strong><br>Mit Groschenseite bezeichnete man den \u00f6stlichen, zum S\u00fcder- und Norderhofenden&nbsp;&nbsp; ( s. d.) abfallenden Teil des Holms bzw. der Gro\u00dfen Stra\u00dfe. Hier befanden sich die gro\u00dfen wertvollen Handelsh\u00f6fe der Reichen. Die entgegengesetzte ansteigende Seite westlich des Holms und der Gro\u00dfen Stra\u00dfe nannte man die Pfennigseite, weil hier die zwar auch noch &#8222;betuchten&#8220; aber \u00e4rmeren B\u00fcrger ihre H\u00e4user hatten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grote Manndr\u00e4nke \/ Mandr\u00e4nke<\/strong><br>Eine der zwei gro\u00dfen Sturmfluten. (s. d.)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gr\u00fctzbank<\/strong><br>Eine kistenf\u00f6rmige Bank zum Sitzen und zur Unterbringung von Gr\u00fctze, von Mehl und anderen Vorr\u00e4ten. Abends wurde sie zu einer Schlafgelegenheit f\u00fcr die Kinder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gr\u00fctzquere<\/strong><br>Steinerne M\u00fchle f\u00fcr den Handbetrieb zum Mahlen von Korn, die nicht dem M\u00fchlenzwang unterlag. 1797 z. B. zahlten K\u00e4tner und Insten des Gutes Roest 18 Schilling pro Jahr f\u00fcr den Gebrauch einer Gr\u00fctzquere.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundherrschaften im Herzogtum Schleswig<\/strong><br>Der Grund und Boden Angelns verteilte sich auf nachfolgende Grundherrschaften:<br>1) Geistliche Grundherrschaften. Zu ihnen geh\u00f6rten der Bischof, die Domkirche in Schleswig, das kirchlichen Domkapitel.<br>2) Kl\u00f6sterliche Grundherrschaften. Zu ihnen geh\u00f6rten das Rude-Kloster, das Streugut des Klosters St. Johannis bis zur Reformation und das Grundgebiet des Klosters Mohrkirchen.<br>3) Grundherrschaft des Adels. Seit 1713 wurden sie unter dem Namen I. Angler G\u00fcterdistrikt zusammengeschlossen. Jeder adelige Gutsbezirk bildete dennoch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein Gemeinwesen f\u00fcr sich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuermutterrolle<\/strong><br>Teil der Landessteuerb\u00fccher. Amtliches Verzeichnis der Grundst\u00fccke im Sinne der Grundbuchordnung. In Schleswig-Holstein wurde daraus 1920 das Liegenschaftsbuch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gudemannen<\/strong><br>Auch Heermannen (s. d.) oder Freimannen genannt.<br>Mannen, die gegen Leistung des Rossdienstes (Heermannen) ihr eigenes Land steuerfrei besa\u00dfen und von \u00f6ffentlichen Abgaben und Diensten befreit waren (Freimannen). Im Laufe der Zeit wurden sie Gudemannen genannt, d. h. M\u00e4nner von guter Abstammung. In Schleswig fand bis ins 15. Jh. ein st\u00e4ndiger Nachschub vom Bauernstand in den Heermannenadel statt. Umgekehrt konnte ein Gudemann aber auch in den Bauernstand mit all seinen Verpflichtungen zur\u00fccksinken, wenn er den Rossdienst nicht mehr erf\u00fcllen konnte.<br>Die wirtschaftliche Macht der Gudemannen war gering, weil sie nie eine Gemeinschaft untereinander entwickelten.<br>In Holstein beruhte der Rossdienst auf dem Lehen, in Schleswig auf der Steuerfreiheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Guffr \/ Gummr<\/strong><br>Beim Anerbenrecht erbte immer nur ein Kind (meistens der \u00e4lteste Sohn) den Hof. Die weichenden Geschwister wurden auf andere H\u00f6fe verheiratet, arbeiteten als Knecht bei ihrem Bruder dem Hoferben oder in bevorzugter Stellung als Guffr = Gutvater (Onkel der Kinder des Hoferben). Die weichende Schwester des Hoferben in dieser Stellung wurde Gummr = Gutmutter genannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Guldholm \/ G\u00fcldenholm<\/strong><br>1192 eingeweites Benediktinerkloster am Langsee, etwa 6 Km n\u00f6rdlich von Schleswig. Es sollte den Namen &#8222;aurea insula&#8220; die Goldene Insel tragen. Goldig aber waren die Zeiten f\u00fcr die Benediktinerm\u00f6nche allerdings nicht, denn ihr Bischof lies sie von Zisterzienserm\u00f6nchen nach den wesentlich strengeren Zisterzienserregeln &#8222;erziehen&#8220;. Die Benediktinerm\u00f6nche waren wegen ihres unsittlichen Lebenswandels mit den Nonnen im Doppelkloster St. Johannes\/St. Miachelis (s. d.) nach Guldholm versetzt worden.<br>Guldholm lag am Langsee in einer sehr feuchten Niederung mit sehr ungesundem Klima und darum wurde das Kloster schon bald aufgegeben und die M\u00f6nche zogen 1209\/10 ins Rudekloster &#8222;rus regis&#8220; (s. d.) nach Gl\u00fccksburg.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>G\u00fcrtler<\/strong><br>Beruf. Er fertigt Metallbeschl\u00e4ge f\u00fcr Riemen und G\u00fcrtel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Arlewatthof<\/strong><br>(siehe unter Arlewatt)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Dr\u00fclt<\/strong><br>(siehe unter Dr\u00fclt)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Gelting<\/strong><br>(siehe unter Gelting)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Gravenstein<\/strong><br>(siehe unter Gravenstein)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Lundsgaard<\/strong><br>(siehe unter Lundsgaard)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Mohrkirch<\/strong><br>(siehe unter Mohrkirch)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Oehe<\/strong><br>(siehe unter Oehe)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Roest<\/strong><br>(siehe unter Roest)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut Rundhof<\/strong><br>(siehe unter Rundhof)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gutsbier<\/strong><br>Selbstgebrautes Bier in der Art des Malzbieres. (s. unter Bierbrauen)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gutsschule<\/strong><br>Niederste Form des Schulwesens in den gutseigenen Schulen. Hier wurde das Lesen und Schreibenlernen nicht gef\u00f6rdert sondern hintertrieben. Gutsherren wollten keine gebildeten Leibeigenen. Gelehrt wurde nur bedingungsloser Gehorsam gegen\u00fcber dem Gutsherrn. Es gab nur wenige Ausnahmen, in denen sich auch die Gutsherren um die Ausbildung der Kinder von Untergeh\u00f6rigen k\u00fcmmerten. So die Gutsherrin von Rumohr, die 1748 drei Distriktschulen f\u00fcr ihre Untergeh\u00f6rigen schuf und sie mit Industrieschulen verband. Hier lernten die Jungen neben Lesen, Schreiben und rechnen zu Handwerkern und die M\u00e4dchen zu spinnen und zu weben.<br>(siehe auch unter Schule)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>G\u00fctler<\/strong><br>Besitzer eines kleinen Gutes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E EcholotIn der Nautic verwendetes Ger\u00e4t zur Messung von Wassertiefen. 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